Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1913-03-14 · Heft 11 (14.3.1913) · p. Seite 132

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
77 (1913)
Issue
Heft 11 (14.3.1913)
Date
1913-03-14
Page
Seite 132 (sequence 12)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3224737-3229069-3229081--69282-3281575
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

3 entity mentions

Das Buch macht einen wohltuenden Eindruck. lieber einzelnes vermag ich nicht zu urteilen, muß solches vielmehr amerikanischen Kritikern überlassen. L. G. Syrechsssl. Aufruf. „Eine große Kunst- und kulturgeschichtliche Ausstellung zur I a h rh u n d e r t s e i e r d e r F r e i h e i t s k r i e g e veranstaltet die Stadt Breslau, die Stadt des „Ausrufs an wein Volk", im Jahre 1913 von Mitte Mai bis Ende Oktober unter dem Protektorat des Kronprinzen des Deutschen Reiches. Die Ausstellung, mit der die Stadt ein ständiges Ausstellungsgebäude im Scheitniger Park eröffnet, ist den Fürsten, Heerführern, Staatsmännern, Dichtern, Künstlern und bedeutenden Frauen jener Zeit gewidmet, umfaßt das damalige Heereswesen und vor allem Bilder der Ereignisse, als Rahmen aber die Kunst und das Kunstgewerbe der Zeit vor hundert Jahren. Ein Ausruf, den eine große Zahl von bekannten Größen der Politik, der Wissenschaft und Kunst, des Handels und der Industrie, hohe Staats- und Gemeindebeamte und Nachkommen von Helden der Freiheitskriege ans ganz Deutschland als Mitglieder des Ehrenausschusses unterzeichnet haben, erbittet Leihgaben für die Ausstellung nicht nur aus Deutschland, auch aus den mit Preußen damals Verbündeten Staaten und. aus Frankreich. Die Geschäftsstelle der Ausstellung befindet sich im Schlesischen Museum für Knnstgewerbe und Altertümer in Breslau, dessen Direktion die Gesamtleitung übertragen worden ist." — Es wäre wünschenswert, daß auch die Juden Deutschlands diesem von der Gesamtleitung der Ausstellung ausgehenden Aufruf Nachkommen und an dieser patriotischen und kulturhistorisch interessanten Veranstaltung großen Stils sich in hervorragendem Maße beteiligen, und daß jeder, in dessen Besitz sich Gegenstände der oben bezeichneten Art befinden, sie dem Schlesischen Museum für die Dauer der Ausstellung leihweise zur Verfügung stellt. Wir ersuchen daher alle unsere Glaubensgenossen, die in dem Besitze von Gegenständen sind, die für die geplante Ausstellung sich eignen, sofort eine Mitteilung hierüber nebst einem genauen Verzeichnis der in Betracht kommenden Sachen an Br. Dr. E. Z i vi er, Fürstlich Plessischen Archivar in Pleß (Oberschlesien) zu schicken, der die weiteren Verhandlungen mit der Gesamtleitung der Ausstellung in Breslau übernommen hat. Von dem Ergebnis, das dieser Aufruf zeitigen wird, wird es abhängen, ob die Breslauer Gesamtleitung ersucht werden'soll, die von Juden herrührenden und auf Juden bezüglichen Stücke gesondert anfzustelten, oder ob es ratsamer sein wird, von einer gesonderten Ausstellung Abstand zu nehmen. Großloge für Deutschland VIII U. O. B. B. Ti m e nd o r f e r , Präs. * Im freundlichen Städtchen Diez a. d. Lahn, hoch am Berge und nahe zum Walde, luftig und gesund gelegen, erhebt sich das Haus des D e u t s ch - israeliti s ch e n Kinder h e i m s , begründet 1889 von edlen Wohltätern. Einige 40 Knaben im Alter von 6 bis 35 Jahren beherbergt das Heim, die unter der bewährten Leitung der trefflichen Hauseltern Kadden sorgfältig erzogen und verpflegt werden. Aus allen Gegenden Deutschlands kommen die Knaben, nicht nur.Verwaiste sind es, die dort Aufnahme finden, ein großer Teil der Kinder entstammt den unglücklichsten häuslichen Verhältnissen, von Eltern,die aus Armut, Krankheit, geistigen oder sittlichen Mängeln nicht befähigt, sind, ihre Kinder zu erziehen. Solch unglücklichen Geschöpfe müßten untergehen oder in nichtjüdische Hände geraten, falls das Deutsch-israelitische Kinderheim sich ihrer nicht annühme; denn die Pforten anderer Waisenhäuser sind solchen Kindern aus statutarischen Gründen fast immer verschlossen, und so füllt das Deutsch-israelitische Kinderheim eine oft schmerzlich empfundene Lücke aus in der Reihe der Humanitären Anstalten Deutschlands. Wer immer Gelegenheit hatte, das Kinderheim zu besichtigen — und allen Menschenfreunden sei der Besuch wärmstens empfohlen —, wird erfreut gewesen sein, die Knaben zu beobachten, wie sie spielen, wie sie arbeiten, welche musterhafte Ordnung überall herrscht und mit 132 —' / welcher Liebe nnd^ Sorgfalt und dabei i wohlwollender Strenge die Zöglinge zu/tüchtrsien Menschen sind guteü Juden herangebildet werden. Mae ^eigene SyWgoge versammelt die Knaben.zweimal täglich zum Gebete/ und zum Abhalten der vielfachen Kaddisch und Jahr- Zeitsstiftungen. Ein großer, schöner Garten, der von den Kindern gern gepflegt wird, ein Turn- und Spielplatz dienen der Unterhaltung und Körperpflege. Auch für die aus der Schule entlassenen Zöglinge sorgt der Verein, verschafft ihnen passende Lehrstellen bei Handwerkern oder in kaufmännischen Berufen — die dafür Geeigneten werden für den Lehrerberuf ausgebildet — und unterstützt sie während ihrer Lehrzeit mit Kleidern und Wäsche. Die mit jedem Jahre zahlreicher werdenden Anmeldungen beweisen den Menschenfreunden, welch hohe sozialen Aufgaben das Deutsch-israelitische Kinderheim erfüllt: aber die Verwaltung muß zu ihrem großen Bedauern eine ganze Anzahl von Gesuchen aus finanziellen Gründen abweisen, in diesem Jahre 12, weil schon das Jahr 1912 mit einem größeren Fehlbetrag abschloß, der aus dem kleinen Vereinsvermögen gedeckt werden mußte. Mit dem Herannahen des Purimfestes wendet sich das Kinderheim wieder an seine Freunde und Gönner, und bittet sie, der opferfreudigen, glücklichen Jugend, die in diesen Tagen für die armen Kinder des Diezer Kinderheims sammelt, recht reichliche Gaben zu spenden, damit recht viele Kinder der Segnungen dieser schönen Anstalt teilhaftig werden können. f Folgende Erklärung geht uns mit der Bitte um Veröffentlichung zu: Gegenüber der von 13 orthodoxen bayerischen Rabbinern am 26. Januar d. I. in Würzburg veröffentlichten und dem königlichen Staatsministerium übermittelten Erklärung sehen sich die. Unterzeichneten trotz der prinzipiellen Verschiedenheit ihres religiösen Standpunktes zu folgender gemeinsamer Gegenerklärung gezwungen: 3. Die orthodoxe Parteirichtung ist im Judentum nicht die allein maßgebende. .Deshalb protestieren wir gegen die Behauptung, daß nur diejenigen als Rabbiner und Kollegen anzuerkenven sind, die der orthodoxen Parteirichtung angehören, und verwahren uns gegen das Unterfangen, alle diejenigen Rabbiner als disqualifiziert zu erklären, die sich nicht zu dieser Richtung bekennen. 2. Die bayerische Räbbinerkonserenz hat seit zwei Jahrzehnten ihre Tätigkeit nur dadurch entfalten können, daß alle ihre Mitglieder ohne Unterschied der religiösen Richtung den Konserenzsatzungen entsprechend bestrebt gewesen sind, unter Wahrung der Einheit und des Friedens das religiöse Leben nach der Lehre des Judentums zu heben. Die orthodoxen Mitglieder haben selber rückhaltlos anerkannt, daß insbesondere ihre Anforderungen stets von allen Seiten Unterstützung fanden. Getreu unserer bisherigen Haltung, die Interessen d e s G e s a m t j u d e n t u m s höher zu bewerten als die eines ausschließlichen Parteistandpunktes, werden wir auch weiterhin in der Konferenz verbleiben und weisen die in jener Erklärung enthaltene persönliche Herausforderung und den Versuch, Spaltung und Trennung in unsere Reihen zu tragen, mit Entschiedenheit zurück.. Im übrigen unterlassen wir es, vor der Öffentlichkeit auf die in der Erklärung enthaltenen Widersprüche und Unrichtigkeiten näher einzugehen. Nürnberg, den 36. Februar 3913. - Rabbiner: Dr. Baerwaldt-München, Dr. Eckstein-Bamberg, Dr. Einstein-Landau, Dr. Finkelschein-München, Dr. Freudenthäl-Nürnberg, Dr. Grünseld-Augsburg, Dr. Heilbrvnn-Nürnberg, Dr. Neüburger- Fürth, . Dr. Salomon - Bayreuth, Dr. Steckelmacher - Dürkheim, Dr. Werner-München. Die orthodoxe Erklärung hatte folgenden Wortlaut: Nachdem wir in Konsequenz der von uns mitunterzeichneten. Erklärung gegen die Richtlinien der liberalen Rabbiner als Kollegen nach dem jüdischen Religionsgesetz nur solche Rabbiner anzuerkennen in der Lage sind, welche die unmittelbare Offenbarung. der Thora durch Gott und die gleiche Verbindlichkeit der mündlichen Lehre wie der schriftlichen im Sinne des orthodoxen Judentums in Lehre und Leben festhalten, erklären wir, daß wir in der Räbbinerkonserenz mir um deswillen verbleiben, um uns vom Staate überwiesene Aufgaben im Rahmen der bisherigen Geschäftsordnung zur gemeinsamen Lösung zu bringen.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.