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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1913-03-07 · Heft 10 (7.3.1913) · p. Seite 111

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
77 (1913)
Issue
Heft 10 (7.3.1913)
Date
1913-03-07
Page
Seite 111 (sequence 3)
Language
German
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dein kurzen Referat über Sie Kommissionssitzung, „erklärten ihr Wohlwollen für den Inhalt der Resolution, wiesen aber auf die unübersehbaren staatsrechtlichen Folgen seiner Annahme hin. Bei der evangelischen und katholischen Kirche bestehe eine staatsrechtliche Verpflichtung zu solchen Beiträgen, der aber auch Rechte gegenüberständen. Andere religiöse Gemeinschaften würden nicht unterstützt. Bei den christlichen Kirchen sei auch ein Zusammenschluß insofern vorhanden, als die reicheren Gemeinden für die ärmeren durch ihre Abgaben miteintreten; dies sei aber bei den Synagogengemeinden nicht der Fall. Auch die Staatsregierung mache Praktische Bedenken wegen der Verschiedenartigkeit der Shnagogengemeinden geltend." So weit der Bericht. — Es ist bedauerlich, daß sich in der Kommission niemand befand, der über die tatsächlichen Verhältnisse in dieser Hinsicht hinreichend unterrichtet gewesen ist, und es bleibt dringend zu wünschen, daß die in der Kommission gegen vier Stimmen abgelehnte Resolution im Plenum wieder ein gell r a ch t. werde. Es ist zunächst durchaus unrichtig, daß nur bei den „christlichen Kirchen" ein Zusammenschluß insofern vorhanden sei, als die reicheren Gemeinden für die ärmeren durch ihre Abgaben eintrcten. Das gleiche besteht auch bei den jüdischen Gemeinden. Der Deutsch-Israelitische Ge m e i n d e b u n d, dem die „reicheren" jüdischen Gemeinden des ganzen Reiches auch zu dem gleichen Zwecke der Unterstützung leistungsschwacher Shnagogengemeinden ihre zum Teil recht erheblichen Mitgliederbeiträge zuwenden — die Berliner Gemeinde zahlt beispielsweise allein 12 000 Mark jährlich — hat sich diese Ausgabe der Hilfeleistung für schwache jüdische Gemeinden zur Aufgabe gestellt. Seine „Gemeinde-Unterstützungskommission" hat im letzten Jahre über 25 00Ö Mark Bewilligungen ausgesprochen. Aber den an den Gemeindebund herantretenden Ansprüchen gegenüber ist diese Summe mehr als unzulänglich. Tie Landgemeinden und Gemeinden in den kleinen Ortern werden von der jüdischen Bevölkerung immer mehr verlassen, vielfach, wie zum Beispiel in der Ostmark, weil sie in ihrer wirtschaftlichen Existenz durch nationalen Chauvinismus oder ausgesprochenen Antisemitismus immer mehr entwurzelt werden. Dadurch ist die Kalamität dieser sich stetig verkleinernden jüdischen Gemeinwesen dauernd im Steigen begriffen. Wenn es dem Staate ernst darum zu tun ist, dem „Volke die Religion zu erhalten", und den Grundsatz der „Gleichberechtigung der Konfessionen" zu wahren, so ist es nicht zu rechtfertigen, daß man ans den Steuergeldern, zu denen gerade die jüdische Bevölkerung verhältnismäßig so viel beitrügt, zwar der Not der leistungsunfähigen christlichen Kirche, aber nicht auch derjenigen der jüdischen reli- . giösen Gemeinwesen Rechnung tragen null. Die jüdischen Gemeinden haben sich zusammengeschlossen, um aus den Mitteln der reicheren Gemeinden den kleinen leistungsunfähigen zu helfen, ganz ebenso wie die christlichen Kirchen. Welche „unabsehbare staatsrechtliche Folgen" daraus entstehen sollten, wenn den armen Shnagogengemeinden ebenso wie den armen christlichen Kirchen staatliche Beihilfen gewährt werden, ist nicht recht ersichtlich. Ist doch auch im preußischen Schulunterhaltungsgesetz ein Fonds aus Staatsmitteln vorgesehen, der für j ü d i sch e Gemeinden zu Beihilfen für ihre Religionsschulen bestimmt ist. Ein Präzedenzfall ist also schon geschaffen, ohne daß, sich „unabsehbare staatsrechtliche Folgen" daraus ergeben haben. Der staatsrechtlichen Verpflichtung zu Beiträgen au die evangelischen und katholischen Kirchen, so ist ferner eingewandt, ständen aber auch Rechte gegenüber. Ja besteht denn nicht auch für die jüdische Religionsgesellschast das freilich veraltete Gesetz vom Jahre 1847, das ben staatlichen Organen ^"Z erhebliche, besondere A u f f i ch t s r echte zumeist? Hat man sich wirklich gegenüber den jüdischen Gemeinden jedes Rechtes begeben? Warum sagt man denn nicht lieber offen heraus, daß man den jüdischen Gemeinden gegenüber den Grundsatz der Gleichberechtigung und selbst nur den der Gerechtigkeit nicht anzuwendeu bereit ist? Warum sucht man nach Scheingründen? Auch die Erklärung der Staatsregierung, daß praktische Bedenken wegeil der Verschiedenartigkeit der Shnagogengemeinden beständen, ist nicht recht einleuchtend. Unter den etwa 2500 Shnagogengemeinden in Deutschland dürfteil etlva 400 bis 500 unterstützungsbedürftig sein. Die Mittel des Gemeindebuudes gestatten aber nur 200 bis 260 Gemeinden int t teibei' auch nicht hinreichenden Beträgen zu subventionieren. Da der Gemeindebuttd seit fast 25 Jahren die P r a x i s der Unterstützung bedürftiger jüdischer Gemeinden betreibt, anscheinend, ohne daß die Herren Vertreter des preußischen Volkes etwas davon wissen oder Notiz nehmen, so ist der Weg, der einzuschlagen wäre, der, daß die staatlichen Instanzen dieser jüdischen Zentralstelle .der Shnagogengemeinden > 111 —- den zu bewilligenden Betrag unter Vorbehalt der Genehmigung der einzelnen Unterstützung durch die Negierung sür diesen Zweck zur Verfügung stellen. Hier im DJGB. liegen die reichen Erfahrungen einer 25 jährigen Praxis vor, und das zu einem „gewaltigen Problem" zurechtkonstruierte, in Wirklichkeit ganz einfache Verjähren der Gerechtigkeit und Gleichberechtigung wäre so auf die einfachste Weise aller staatsrechtlichen und praktischen Bedenken entkleidet. * Der Abgeordnete Geh. Justizrat Cassel wurde wegen seiner patriotischen Rede in der Berliner Stadtverordnetenversammlung anläßlich der Beratung über die „Jahrhundertfeier" auch im Hause der Abgeordneten von den Sozialdemokraten angegriffen. Wir lassen hier den stenographischen Bericht über diesen interessanten Zwischenfall in der Sitzung vom 22. Februar folgen: Abgeordneter Cassel, (fortschr. V.-P): Meine Herren, der Herr Abgeordnete Hoffmannn hat sich veranlaßt gesehen, als ich vorhin die Rednertribüne verließ, mir zuzurusen: ohne Napoleon säßen Sie noch heute in Ghetto. (Abgeordneter Hofsmann: Sehr richtig!) Der Herr Abgeordnete Hofsmann hat dabei in der vornehmsten Art, die ihn auszeichnet (Heiterkeit), in der tiefwitzigen Weise, die ihn charakterisiert, offenbar daraus anspielen wollen, daß ich jüdischer Religion bin. Nun, meine Herren, hier in dem Hause ist bekannt, daß ich nicht zu denen gehöre, die jemals ihre Religion verleugnen (Bravo!), sondern die sich stolz und freudig zu ihr bekennen. (Bravo! rechts.) Aber nebenbei bemerkt: im Jahre 1813 saßen die Juden in Berlin und in Preußen überaupt nicht mehr im Ghetto. Das haben die Fürsten' Preußens schon länger als ein Jahrhundert vorher zu verhindern verstanden. In vaterländischen Dingen kenne ich aber überhaupt keine Konfession und keine konfessionellen Rücksichten (lebhafter Beifall), ebensowenig wie meine treuen Glaubensgenossen, die zu Hunderten im Jahre 1813 Leben und Blut fürs Vaterland und seine Besreiung zum Opfer gebracht haben, und deshalb kann ich auch auf solche Bemerkungen mit gebührender Empfindung herabsehen. (Lebhafter Beifall.) * Die Rede, die Herr Geh. Justizrat Cassel in der Berliner S t a d t v e r o r d n e t e n v e r s a m m I u'rt g hielt, hat folgenden Wortlaut: Meine Herren, ich muß erklären, daß ich, als ich den Anfang der Erklärung, die der Herr Kollege Bruns soeben verlesen hat, hörte, meinen Ohren kaum traute, ob ich richtig gehört habe. (Bravo!) Denn ich glaube, es wird in den weiten Kreisen nicht bloß unserer 'Einwohnerschaft, unserer Bürger, sondern auch Preußens und des Deutschen Reiches völlig unverständlich sein, wie jemand die große Zeit des Jahres 1813 als nicht würdig ansehen kann, um ihretwegen eine Gedenkfeier zu begehen. (Lebhafter Beifall. Widerspruch bei den Sozialdemokraten. Vielfache Zurufe.) . . . Meine Herren, wer sich in die Geschichte dieser Zeit vertieft, wird mit immer mehr und immer größerem Staunen und Verehrung erfüllt nicht bloß vor den Taten der großen Männer, die in dieser Zeit gewirkt haben, sondern vor dem beispiellosen Aufschwünge eines zertretenen, gedrückten, verarmten Volkes, das ein Beispiel gegeben hat, wie es in der Geschichte einzig dasteht, ein Beispiel des Aufschwungs, der größten Aufopferung, der Hingabe sür das Vaterland, der Hingabe von Gut und Blut sür die Erringung der Unabhängigkeit und Freiheit des Vaterlandes. (Lebhafter Beifall. Widerspruch bei den Sozialdemokraten.) . Die Jugend, großgezogen in dem Wesen und Wirken eines Schiller, die Jugend, der Schiller zugerusen hat: Ans Vaterland, ans teure, schließ dich an! Da sind die starken Wurzeln deiner Kraft, das halte fest mit deinem ganzen Herzen! diese Jugend ist ausgezogen in die Kämpfe. Und nicht bloß die Jugend, auch die Männer, die Landlvehrmänner, die aus der innersten Empörung über das Joch der Unterdrückung aus Druck und Drang sich zusammengeschlossen zur Niederringung des äußeren Feindes, alle diese.haben gehandelt in einem großen und erhabenen Geiste. (Bravo!) Diese Jugend war auch erfüllt von dem Ideal der Gestaltung nicht bloß eines einzigen, sondern auch eines freiheitlichen Vaterlandes. (Sehr richtig!) Diese Gesinnung und diese Taten müssen wir achten, ehren und verehren, und wenn die Verwirklichung der Dinge länger gedauert hat, als es diese hossnungsselige Jugend erträumte, so ist es meinem Gefühl nach empörend, wenn man diese Gesinnung, diese tiefinnerliche Gesinnung für Vaterland/Recht

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