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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1913-02-28 · Heft 9 (28.2.1913) · p. Seite 104

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
77 (1913)
Issue
Heft 9 (28.2.1913)
Date
1913-02-28
Page
Seite 104 (sequence 8)
Language
German
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■.; -. Wir; wollen, nicht unterlassen, < .hervorzuheben, welch, .großen Ein- - druch-unstre Mtyoesenheit än. den einzelnen Orten pus. die Behörden - und.die. mchtjüdische Bevölkerung, .gemacht hat. MberallwuMiPNs ^erklärt — und. wir werkten, es. selbst —, daß unser Kommen aMn eins der stärkstem Schutzmittel .für. die jüdische Bevölkerung gegen Uebergrisfe dar.stellt. . .. -Gne Wirkung in dieser,Richtung /.Weminsbesondere auch aus die ,. MPiMssn, die.wir beim; König undder Königin, von Bulgarien, und , btzim: König: von Griechenlanb, hatten. , Unter.hiesenr GesichtspmM be- .: trgch.tet, kMyman. behaupten, dast.diese AudiWzen: erheblichen Nutzen , fstr unsere- Glaubensgenossen zeitigten. Die Behörden und die nicht- . Wische. Bevölkerung. erhryntzen,. daßdie höchsten Repräsentanten des ...Staates. Wert auf .ein. gutes Verhältnis, zu den Juden legen, und diese . Wirkung jprtfo. auch nach unserem Fortgang bestehen. hlMen. Wir werden nunmehr unsere Aufmerksamkeit der Nguage in Konstantinopel selbst zuwenden und dann noch versuchen, auch, auf dem thrazischen Kriegsschauplatz in der. gleichen Weise unsere Arbeit durchzuführen wie.aus dem mazedonischen. . in Mrcktknburs. (Aönstitution vom 22. Februar 1813*). Von Landesrabbiner Dr. Silb er st ein. in Mrcktknburs. ur. 22. Februar waren hundert Jahre verflossen-, daß der ' Herzog Friedrich Franz I. in Erwägung der Nachteile, w.We mit'den bisherigen Verhältnissen der jüdischen Glaubensgenossen zum Staate verknüpft gewesen sind, den Juden Ntechlenburg-Schwerins ' eine den Zeitumständen angemessenere Versassung erteilt hat und. unter dem Titel: „Landesherrliche. Konstitution zur Bestimmung einer angemessenen . Verfassung für die jüdischen Glaubensgenossen in. den her- . zoglichen Landen" veröffentlichen ljest Diese Konstitution war ebensowenig wie das Preußische Edikt vom 11. März',1812 ■ - den mecklenburgischen, Juden, ohne ihr. Zutun in den Schoß - gefallen, wenn auch die Vorbereitung, dieses Gesetzes, nicht so lange Zeit wie in Preußen in Anspruch nahm. Denn gerade - zwei Jahre vorher, am 22. Februar 1811hatten die rühnrlichst bekannten Judenältesten, der Oberhofagent Michel Rüben Hfnrichsen und der Holzhändler Nathan Mendel in einem ' bortrefflichen' Gesuche gebeten, der politisch traurigen Lage , der Bekenner jüdischer Religion, da die Umstünde der gegenwärtigen. Zeit bgzu vorzüglich geeignet erscheinen, die so lange . gewünschte Abänderung..zu. geben. Sie^wagten nach gründlicher Darlegung der traurigen gesetzlichen: Zustände ihres . Volkes in den hiesigen Landen und mit Hinweis auf die Ge- - . schichte- Hollands,. Dänemarks und. Englands, .aus. die neuere - Geschichte Frankreichs, des. Königreichs Westfalen und. Pommerns, wo die Gleichberechtigung teils gute Früchte gezeitigt, - teils weitere Erfolge erwarten ließ--die submisseste Bitte:- „Daß Ew. Herzoglichen Durchlaucht geruhen wollen, allen in Höchst Jhro Landen gegenwärtig etablierten jüdischen Religionsverwandten und deren Descendenz die allgemeinen Staatsbürgerlichen Rechte huldvoll zu erteilen." Schon am nächsten Tage zog die.der Sache geneigteRegierung^ die säst zu allen . .Zesttzn.gleich.,den.Fürsten' Xihqcßle Gesinnung den Juden ge- . genüber an. den Tag gelegt, hat, den Antrag in. eingehende . Beratung:. Man. ging von -.'dem. Grundsatz. aus,, dupch' Gestaltung, mehrerer Rechte.nach und, nach .die Juden. von, dem aus- . schließlichen- Erwerb durch den. Handel sowie, von. dem gefährlichen Herümtreiben zurückzubringen und ihre Glieder zu. besseren Einwohnern zu machen... Dies erschien nach dem. ' Vorgänge vieler anderer Länder dem Geiste der-gegenwärtigen ' Zeit angemessen, man hielt es aherfür bedenklich, in das. ' •%) -A n nr.: Für diese kurze Darstellung - find- Akten des Justizminister i ums, des - Geh. und- -Hauptarchivs und- - des Landesarchiv s benutzt. ' rj Gesuch seinem ganzen Umsänge - nach tzineinzügehest und .auf einmal etwas allgemeines^zü. verfügen, wovon sich: die Dolgen, nicht geüügsam berechnen lassen. Dagegen seieinä? Beschränkung der Rechteaus die in den herzoglichen LanHnBefindlichen Judenfamilien und deren Descendenz nach' ber Absicht "der. Supplikanten unzweckmäßig und unausführbar. Diese Maßregel wurde Serenisfimo am 13. März 1811' empfohlen. Der Herzog -stimmt im ' allgemeinen zu, will den- Nebeln, die die Judenschast drückten, abhelfen, wünscht genauere Prüfung über die Art und Weise, wie -das geschehen solle, und macht hierzu noch selber Vorschläge. Es wird das ratsame Bedenken der Landstände eingeholt. Der engere Ausschuß der Ritter und Landschaft, das Organ der Stände, erklärt auch die Juden einer Verbesserung ihres Zustandes für fähig und dem Interesse des Staates für angemessen ihre Lage zu verbessern, - wünscht aber, daß eine Bildungszeit der Juden vorhergehe und die; Gleichstellung nicht plötzlich geschehe. 'Es solle aus ihrer Religion alles entfernt werden, was in bürgerliche, poli- , zeiliche und Jurisdiktionsverhältnisse eingreise. Hierzu machte er verschiedene Bedingungen. Dieses sehr eingehende Erachten geht am 10. Januar 1812 ein. . Nun wird noch das Erachten des mit den Eigentümlichkeiten der jüdischen Religion und Gesetzeso bekannten Kanzleirates Prof.. Tychsen in Rostock eingefordert. Er sollte darüber-berichten, welche von den Bedingungen der Landstände mit dem. Wesen der jüdischen Religion verträglich sind - und welche mit Billigkeit von denselben verlangt werden können, ohne in das Begehren einer .Entsagung ihres Glaubens auszuarten. Tychsens interessante Antwort erfolgt am 15. April. 1812. Die' Regierung reicht nach Prüfung, beider Gutachten einen neuen Entwarf ein. Am 1.0. Juli bitten, die Vorsteher der Judenschaft bie Regierung um Mitteilung des Entwurfs; „denn wer könnte darüber bessere Auskunft geben als wir, die wir damit durch so vielfältige. Erfahrung - haben bekannt werden müssen." ' Der Hofagent Rüben Michel Hinrichsen, des Vorstehers -Sohn, der so vielfach. Zusicherung der fürstlichen Huib" erfahren, Ünterstützt das Gesuch der Vorsteher beim Herzog: „Wohl niemandem als uns selbst können die Mängel und Gebrochen in unserer bisherigen Verfassung besser bekannt seyn." Der Herzog'gibt am. 25. Juli den eingereichten Entwurf der Re- - gierung zurück und wünscht, daß die Supplikanten, gehört - werden- und ihre Wünsche -der Regierung Vorbringen. . Die - Söhne der Judenältestcn Hofagent - Rüben Michel Hinrichsen und Kammeragent Nathan Mendel werdenhierzu legitimiert, Geheimrat Krüger berät mit - ihnenein großer' Teil ihrer Wünsche. wird berücksichtigt, der Ent- : wurf abgeändert und die vom Landesherrn' hehand- .. zeichnete.Konstitution publiziert. Es war eine für die damalige Zeit ganz vorzügliche Verfassung, die leider während der vier Jahre ihres Bestandes nicht voll zur Anwendung koinmen konnte, weil die Stände, deren.'Vorschläge, nicht genügende Berücksichtigung, fanden, sie für ungesetzlich erklärten, und in Verbindung mit verschiedenen Obrigkeiten der Städte gegen sie in vielfachen Deklamationen Sturmliefest Sie wunschten Suspension und neue Beratung. Am 11. September' 1817 würde sie in ihrer. Wirkung und. Anwendung suspendiert, bis dahin, daß wegen der bürgerlichen Rechte der Juden die allgemeinen Bestimmungen von. der Bundesversammlung aus erfolgen werden. Doch das blieb ein frommer Wunsch. Man . verfolgte mit Interesse die Verhandlungen der Bundesversammlung und ging, als nach zehn Jahren kein. Erfolg sich zeigte-in neue Beratungen mit den Ständen ein. . Interessant für die Vorgeschichte der Konstitution-ist es, daß auch hier Israel Jac.obsost), der seit dem 2. Juni 1806 Anm^: Jacobsons Beziehungen zu Mecklenburg, sein, bisher unbekanntes Wirken als Geheimer Finanzrat und als- Rittergutsbesitzer, sollen demnächst dargeftellt werden.

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