Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 77 (1913)
- Issue
- Heft 8 (21.2.1913)
- Date
- 1913-02-21
- Page
- Seite 87 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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wir uns in der Religion. - -Die. andere verlangt sie nicht, weil sie für sie wertlos ist. So beugen wir uns gern der Autorität Gottes, aber nicht in gleicher Weise der Autorität von Menschenhand überlieferter Schriften, bloß weil sie geschrieben sind. Wir haben eine Religion aus Grund eines heiligen Buches; aber keine B u ch st a b e n r e l i - g i o n. Wir verlangen für die Tora durchaus keine äußerliche Beglaubigung; sie ist auch uns heilig und göttlich, weil und soweit sie sich uns als göttlich erweist. Gott kann nur durch sich selber sprechen und sich bezeugen, in Worten, Reden, Werken, Institutionen der Vergangenheit (objektive Traditionswerte) und durch, die eigene Seele (lebendiger, .höchster, subjektiver Wertst Religion braucht nur für das Subjekt Wert zu hüben, dann hat sie Wert. — Unsere Zeit ist als autoritätenfeindlich verschrien; wir meinen, die Kinder unserer Zeit beugen sich gern der wahren Autorität, der sie innerlich zustimmen können; der äußeren Zwangsautorität widersetzen sie sich. Man bekämpft unseren Individualismus, während in Wahrheit die gemeinschaftbildende Kraft auch des religiösen Liberalismus wieder siegreich vordringt. Einzeln wären wir leicht zu überwinden; die neue Erscheinung ist gerade der Zusammenschluß. Herr Dr. Wohlgemut glaubt uns zum Legalitätsprinzip bekehren zu können, indem er uns warnt, auf der Hut zu sein, daß uns nicht auch der Boden für die s i t t l i ch e n Grundforderungen (du sollst nicht töten, nicht ehebrechen, nicht stehlen) unter den Füßen entzogen werde! Er hält also heute, 100 Jahre nach Kant, noch dafür, daß das sittliche Grundgebot des „du sollst" und „du sollst nicht" nur durch das sinaitische Zehnwort statuiert werden könne. In Wahrheit ist ja das erste Gesetz der Ethik, daß ihre Forderungen allgemeinverbindlich für alle Menschen sind; dagegen sind die jüdischen Gesetze eben die Formen gewesen, in denen sich jüdische . Religion und Sittlichkeit ausprägte. Wir behalten also als Men s ch e n hinreichende Verpflichtungsgründe für das der Sittlichkeit angehörende „du sollst" und „du sollst nicht", das zugleich u n s e r a u t o n o m e s G e s e tz i st; auch wenn wir als Juden die Verpflichtungskraft irgendeines, einst heilig gehaltenen Brauches ni ch t mehr anerkennen. Lehrreich ist in dieser Hinsicht die Stellung zum 3. Buch Mose, Kap. 19, wo sich in der Auslegung des Begriffes der Heiligkeit wiederum Orthodoxie und christlich-liberale Theologie zusammenfinden. Lassen wir uns nicht schrecken, durch den Vorwurf des Subjektivismus! Wer so streng orientiertist an der Vergangenheit, mit tiefer Ehrfurcht und Pietät Bibel und alle in Bibelgeist getauchte Tradition umfaßt, nirgends die geschicht-. liche Anknüpfung missen will, und dann auch seine Zeit, ihre besten Geister und endlich sich selbst prüfend und wägend befragt, der ist im Glauben und Tun vor den Gefahren des Subjektivismus bewahrt, entgeht aller Willkür und .Laune, , und gibt sich selbst das Gesetz der Freiheit. Sie Woche. Berlin, den 18. Februar 1913. n diesen Tagen wird die Iah r h u N der tf e i e r des ) Beginns des Befreiungskrieges festlich begangen? Wir haben in. einem Leitartikel des Ereignisses schon gedacht und werden in einer Reihe historischer Aufsätze darauf zurückkommen. Auch an dieser.Stelle konstatieren wir, daß die Juden das Recht haben, stolz auf jene Zeit zu blicken. Denn unsere Vorfahren, eben als Staatsbürger angenommen, haben froh die Pflicht geübt, für das Vaterland zu kämpfen, sie haben sich freiwillig unter die Fahnen gedrängt, und' die, die nicht dazu fähig waren, haben durch Wort und Tat, durch > reiche Geldspenden und Pflege der Verwundeten ihre Liebe! zum Vaterland bezeugt. Um so trauriger ist es, daß auch bei solchen Feiern antisemitische Gesinnung sich'kundgibt. Dies scheint aber in höchst bedauerlicher Weise geschehen zu sein. Das „Berl. Tagebl." berichtet: Bei der Hundertjahrfeier am 5; Februar, an der sich bekanntlich der Kaiser beteiligte, ereignete sich folgender Vorfall. An den Feierlichkeiten nahmen auch die verschiedenen Korporationen der Königsberger Studentenschaft teil. Die Vereinigungen hatten beschlossen, ein Kaiserhoch durch ein Mitglied der Studentenschaft ausbringen zu lassen. Zu diesem Zweck wurde unter den verschiedenen Gruppen der Studentenverbindungen gelost, um sestzustellen, welche Korporation den Redner stellen sollte. Das Los fiel auf die Gruppe der konfessionellen Verbindungen. Unter diesen entschied das Los wiederum für den Verein jüdischer Studenten. Der erste Chargierte schickte sich nun bei der Feier bereits an, die Tribüne zu betreten, um das Hoch auszubringen, als der erste Chargierte des Vereins deutscher Studenten ihm voraneilte und das Hoch auf den Kaiser ausbrachte. Redner wurde nachher dem Kaiser auf seinen. Wunsch vorgestellt. Eine Interpellation des Vereins jüdischer Studenten bei dem Sekretär der Universität hatte das Ergebnis, daß der Sekretär den Vertretern des Vereins jüdischer Studenten mitteilte, daß der erste Chargierte des Vereins deutscher Studenten aus seinen ausdrücklichen Wunsch gehandelt habe. Das Oberhosmarschallamt habe, so erklärte der Sekretär, den Wunsch ausgesprochen, daß das-Kaiserhoch nicht von einem Mitglied einer konfessionellen Verbindung ausgebracht würde. Die Folge war-zunächst eine Forderung Zwischen den beiden Chargierten und dann weiter eine Chargenforderung zwischen dem Verein jüdischer und dem Verein deutscher Studenten. Der Königsberger Verein jüdischer Studenten hat sich an das Oberhofmarschallamt gewandt mit der Bitte um Mitteilung, ob tatsächlich der Wunsch ausgesprochen worden sei, daß ein Vertreterder konfessionellen Verbindungen für das Ausbringen des Kaiserhochs nicht genehm sei. Eine Antwort ist bisher noch nicht eingegangen. Nach einer neuerlichen Notiz habe nicht das Oberhosmarschallamt, sondern das Königsberger Hofmarschallamt die erwähnte Antwort erteilt. Die Berichtigung ändert an der Sache nichts. Ja sie wird dadurch noch'schlimmer, als der Verein deutscher Studenten sich zwar nicht als konfessionellen Verein bezeichnet, aber ein solcher mit ausgesprochen antisemitischer Tendenz ist. Hat sich also die Sache so zugetragen, so läge eine arge Zurücksetzung nicht bloß eines jüdischen Studentenvereins, sondern der Juden überhaupt vor, die aufs tiefste zu beklagen wäre. * Der Brief Ludwig Fuldas, den wir in der vorigen Uebersicht veröffentlichten, hat den großen Zorn der antisemitischen Blätter entfacht. Aber da sie sachlich nichts zu erwidern wissen, so klammern sie sich an die bescheidenen Worte, die Fulda von seiner Befähigung zum Dichten spricht, gefallen sich in kläglichen Phrasen über die Verjudung deutschen Wesens, ja ein Blatt ist so töricht, zu bemerken, daß nicht die Juden, sondern „unsere arischen Vorfahren" Deutschland von Römern und Galliern befreit hätten. Ein klägliches Gebaren! # Die Herren scheinen zu merken, daß es mit ihrer Herrschaft zu Ende geht. Vielleicht merken sie sich folgende Notiz der „Kölnischen Zeitung", die man gewiß nicht als Judenblatt bezeichnen kann: Aus einer Landesversammlung der Deutschen Resormpartei erfährt das „Leipziger Tageblatt": Es wurde u. a. hervorgehoben, daß die Glanzzeit der Partei sich infolge des Mangels einer innern Organisation und infolge des Fehlens von zielbewußten Führern nicht habe, weiter entwickeln können. Außerdem enthalte das Parteiprogramm Grundsätze, die den heutigen Verhältnissen nicht Mehr.entsprechen. Infolgedessen fei . eine Revision des Programms notwendig. Insbesondere dürfe die antisemitische Rassenfrage nicht mehr als Hauptfrage, im Vordergründe stehen, sondern die Partei müsse in erster Linie für die wirtschaftlichen