Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 77 (1913)
- Issue
- Heft 3 (17.1.1913)
- Date
- 1913-01-17
- Page
- Seite 28 (sequence 4)
- Language
- German
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wenig Hofnung vorhanden, daß die ungesetzlichen Massenausweisungen von Juden rückgängig gemacht werden. * Das Wohnrecht d er Jud en in d-en Dörfern. Im Senat wurde dieser Tage der Prozeß des Juden CH. Mydlack gegen den Kommissar für Bauernangelegenheiten im Kreise Kielce geprüft. Der Verteidiger des Juden berief sich darauf, daß in einer Erläuterung des Senats vom Jahre 1896 gesagt sei, daß den Juden im Königreich Polen gestattet ist, überall zu wohnen, die Dörfer nicht ausgeschlossen, und dieses Gesetz sei auch noch nicht durch die Anordnungen vom 11. Juni 1891 aufgehoben, welche den Verkauf von Bauernland an die Juden verbieten: ferner, daß das Recht der Juden, in den Dörfern zu wohnen, zur Unmöglichkeit werden würde, falls den Juden nicht einmal gestattet sein sollte, eine auf Bauernland befindliche Wohnung zu mieten; der Senat erkannte damals, daß die Juden lediglich nur kein Recht besitzen, Bauernland zu kaufen, doch wohnen können sie darauf ungehindert. Gegenwärtig erklärte der Senat, daß das Gesetz vom 11. Juni 1891 eine Beschränkung für die Juden nicht nur hinsichtlich des Kaufs von Bauernland enthält, sondern auch in bezug auf das Mieten von Wohnungen in Bauernhäusern. Der Senat verwarf daher die Klage des Mydlek und erkannte seine Ausweisung als zu Recht bestehend an. Uns wird aus Moskau geschrieben: Ich habe Ihnen bereits telegraphisch gemeldet, daß hier heute 201 Juden zu einjähriger Kerkerhast verurteilt worden sind, weil sie sich durch Bestechung gefälschte Zeugnisse über Vorarbeiten zum Zähnarztexamen verschafft haben, um dadurch das Recht zu erlangen, außerhalb der Ansiedlungszone zu wohnen. 79 Angeklagte wurden sreigesprochen. Zu diesem Spruche des hiesigen Bezirksgerichts seien mir folgende Ausführungen gestattet: Es gibt kaum eine jüdische Familie Rußlands, die nicht einen näheren oder entfernten Verwandten jetzt aus der Anklagebank sitzen hätte. Seit acht Wochen entbehren Frauen ihre ' Gatten, Kinder die Väter, das Geschäft seinen Chef. Und zuletzt flehten alle nur: macht ein Ende, lieber die entsetzliche Gewißheit als dieses qualvolle Hangen und Bangen. Eine wahre Ironie. Da sitzen 280 Menschen und flehen: nehmt uns unser Diplom ab, das Diplom, -das den Gipfelpunkt des Strebens eines russischen Juden bedeutet. Man stelle sich doch vor: Ein Junge zeigt als Kind schon Talent und Liebe zum kaufmännischen Berus. Aber er muH erst studieren, um dann seiner Neigung nachgehen zu können. Denn erst als Jurist, Arzt, kann er sich in einem „nichtjüdischen" Gouvernement niederlassen. Da kommt ihm ganz von selbst der Gedanke, diese Jahre des ungeliebten Studiums zu umgehen. Die Professoren kommen ihm bereitwillig entgegen. Für ein paar Tausender (oft auch weniger) bekommt er nach einem Scheinexamen das Dentistendiplom. Oder ein Kaufmann will sein Hnndelsgebiet ausdehnen, aber Moskau ist ihm verschlossen, die Metropole des Handels; er kauft sich die Berechtigung zum Aufenthalt bei einem Professor der Universität Charkow. Er und der Professor sind sich ihres gesetzwidrigen Verfahrens genau bewußt, aber die Behörde drückte doch stets ein Auge zu, es ging noch immer gut ab und: „mau will doch leben". Warum ging es diesmal nicht gut? Chercliez la femme: Ein Vater und sein Sohn, beide „Dentisten", merkwürdigerweise sogar Nichtjnden, liebten eine und dieselbe Frau. Im Zorn zeigte der Vater den Sohn als den Besitzer eines gefälschten Zugnisses an, und so griff der Brand von Moskau um sich. Einzelne Gruppen nahmen sich je einen Advokaten. Natürlich waren hier die Besten des Reichs vertreten. Die Verteidigungsreden waren reine Kabinettsstückchen cm Geist, Satire und juristischer Finesse. Aber doch nur der vierte Teil der Angeklagten wurde befreit. Das sind wohl die, die ihr gefälschtes Recht nicht benutzten, die es sich nur „für alle Fälle" besorgt hatten. Und dann wohl auch jene Dame, die im Auslande Zahnheilkunde studiert hatte und, um in Rußland ihren Berus auszuüben, sich jenes Dokument verschaffte. Berechtigt ist die Bestrafung jener, die ohne zahnärztliche Kenntnisse als Zahnärzte sich niederließen. Das sind aber nur wenige. Die Aerzte und Beamten, die die gefälschten Zeugnisse ausgestellt haben, haben sich von vornherein keine Verteidiger genommen. In ihren Büchern fand sich-ein greuliches Durcheinander vor. Die Verurteilten sind natürlich gesellschaftlich nicht geächtet, denn in Rußland begreift jeder —-, indessen geschäftlich stört das Urteil, sie außerordentlich. In ihren Paß (in Rußland müssen ja bekanntlich auch die Inländer Pässe habell, um von Stadt zu Stadt zu reisen oder um in eine andere Wohnung zu ziehen) wird die Strafe eingetragen. Sie können infolgedessen niemals mehr Kaufleute erster Gilde werden, sie dürfen niemals mehr das Ansiedlungsrayon verlassen und kommen unter Polizeiaufsicht. Die meisten der Verurteilten werden wohl den gastlichen Boden des Zarenreichs aus immer verlassen. Ob das Beispiel der Dreihundert die Juden abschrecken wird? Es ist kaum anzunehmen. Das Wohnrechtsgebiet ist zw klein, die Konkurrenz zu groß. Und jeder denkt sich: Ich werde es gewiß klüger anstellen. * Nachstehender seltsamer Aufruf findet sich in der Zeitschrift „Der Weg": Konfessionslose Juden (K o n s e s s i o n s l o s e j ü d i s ch e r Zugehörigkeit), die geneigt sind, an der Gründung eines „Deutschen Bundes von Konfessionslosen jüdischer Herkunf-t" teizunehmen, werden ausgesordert, dies dem Unterzeichneten gesl. mitzuteilen. Als Zwecke des Bundes sind zunächst gedacht: 1. Das Be ke nn t n i s zur f r ii Here n S t ainm e sz u gehör i g k e i t, um einer frivolen antisemitischen Anschuldigung zu begegnen, der Austritt aus dem Judentum: solle der Verschleierung der jüdischen Herkunft dienen. 2. Die Propaganda unter den Inden für Austritt aus dem Judentum (in Korrespondenz bzw. gemeinsam mit der Bewegung zum Austritt aus den christlichen Kirchen). 3. H u m a n i t ü r e B e st r e b u n g e u, zugunsten: a) Konfessionsloser, gleichviel welcher■ Abstammung, h) der jüdischen Religionsgemeinschaft noch Angehöriger, die wegen ihres Judentums verfolgt und geschädigt wurden. 4. SoziaIeBe st r e b u n g e n, die auf Selbstschutz hinauslausen, insbesondere Versicherung gegen wirtschaftliche Schädigung wegen der Konfessionslosigkeit (eventuell in Uebereinstimmung oder gemeinsam mit analogen Bestrebungen der übrigen Konfessionslosen). 5. Assimilation, Erziehung, Bildung, Aufklärung uswi Dr. G. Z e p l e r,' Charlottenburg, Berliner Straße 108. Wir erklären, daß wir mit solchen Bestrebungen weder jetzt noch in Zukunft irgendetwas zu tun haben wollen. Die Milchen Dums-fibgeordneten. Sehr geehrter Herr Professor! 3hr wertes Schreiben vom 7. Dezember beantwortend, erlaube ich mir Ihnen einige Mitteilungen über . meinen Lebenslauf sowie über den derjenigen zwei Herren mosaischer Konfession zu geben, die gleichfalls zu Dirma-Abgevrdneten gewählt wurden. Die Anssichten, daß in der vorstehenden Session irgendeine Besserung der Lage der Juden erzielt werden könnte, sind wohl nicht groß, sie sind aber auch nicht so hoffnungslos, wie sie während der Wahlen und gleich nach denselben aussahen. Das Endresultat der Wahlen mit der geringeren Zahl der Extremrechten und der sich ihnen eng anschließenden Rationalisten einerseits, die etwas mehr oppositionelle Haltung der Oktobristenpartei anderseits lassen in uns die Hoffnung erwachen, daß doch noch etwas für die Lage der Juden sich wird tun. lassen. Vorläufig sind die Fraktionen im Werden, ihre Physiognomie noch nicht ausgeprägt, es ist daher ein endgültiges Urteil noch nicht möglich. Wir werden selbstredend alles versuchen, um die Judenfrüge von ihrem! toten Punkt zu schieben, durch öftere Interpellationen und I häufigeres Auftreten sie aktuell . zu halten und, falls die! Stimmung dafür geschaffen und der Moment dazu geeignet