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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1913-01-17 · Heft 3 (17.1.1913) · p. Seite 27

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
77 (1913)
Issue
Heft 3 (17.1.1913)
Date
1913-01-17
Page
Seite 27 (sequence 3)
Language
German
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.„Einige Nummern spater habe ich selbst die Ehre, von der „Wacht" in Behandlung genommen zu werden. Ich war in Nürnberg in eine öffentliche Versammlung der konservativen Partei gegangen, in der Herr Oekonomierat Beckh neben vielen sachlichen Aussührungen auch antisemitische Tendenzen vertrat, die ich nicht billige, wie ja die Reichspartei überhaupt sich von solchen Tendenzen fernhält. Da ich für meine Partei auch den leisesten Anschein nicht für wünschenswert hielt, als ob sie diesen Ausführungen stillschweigend Zustimme, 'so meldete ich mich im Einverständnis mit einigen Parteifreunden in der Diskussion zum Wort und hob neben manchem, was die Reichspartei mit der konservativen gemeinsam hat, hervor, daß die erste die von Herrn Beckh vertretenen antisemitischen Ansichten nicht teile. Daraus nimmt „Die Wacht" Veranlassung zu schreiben: Daß nach dieser das tiefste Niveau noch weit unterbietenden Rede Herr Fabrikdirektor Tafel das Wort ergreifen konnte, begreifen wir nicht und bedauern es um seinetwillen. Unser Nichtbegreifen, bezieht sich allerdings nur darauf-, daß ihm das nicht sein guter Geschmack verbat, denn ansonst wissen wir ja schon, daß es zum Prinzip der Reichspartei gehört, keine Gelegenheit ungenutzt vorübergehen zu lassen, um aus feine guten Dünnste und die anerkannt „kulanten Bedingungen" hinzuweisen. Im Interesse der Firma wies denn auch Herr Tafel rasch daraus hin, daß er auch Juden Gerechtigkeit widerfahren lasse, wie eben seine Partei der Einigung und nicht der Zersplitterung diene. Gut gebrüllt, Löwe! Wir freilich sind da anderer Meinung, und wenn Herr Tafel zuhorcht, wie es jetzt von konservativer Seite herübertönt, dann wird er bald merken, daß auch andere so denken." Aus Württemberg wird uns geschrieben: Auch in Württemberg, dessen zahlenmäßig ziemlich geringe, bis vor kurzer Zeit außer der Hauptstadt Stuttgart größerenteils ländliche Judenheit früher, überwiegend zum Festhalten an der Orthodoxie neigte, regt sich unter ihr lebhaftes modernes Streben, nachdem das neue staatliche Gesetz für die Verwaltungs- und verwandten Verhältnisse der israelitischen Religionsgemeinden seit 1912 viel Veraltetes ausgemerzt und zeitgemäßere Bestimmungen eingrsührt hat. Dahin gehört auch die jetzige Regelung der Mitwirkung der israelitischen Geistlichen bei Feuerbestattungen. Während eine solche bisher verboten war, hat sich jetzt neuerlich die König!. Israelitische Oberkirchenbehörde veranlaßt gesehen, ihren Erlaß von 1895 betr. „die Mitwirkung der Kirchendiener bei Feuerbestattungen" einer Nenprüsung zu unterziehen. Dein I s r a e l i tisch e n L i b e r a le n Verein zu Stuttgart ging auf seine Eingabe die Mitteilung zu, daß nach Anhörung der Rabbiner des Landes in dieser von ihnen verschieden beantworteten Frage zur Vermeidung eines Gewissenszwanges unter Aufhebung des genannten Erlasses folgendes verfügt wurde: Die Mitwirkung bei einer Feuerbestattung (auch im Krematorium), sowie bei der Beisetzung von Aschenresten auf einem israelitischen Friedhof, wo ein solcher vorhanden ist, wird in das Ermessen des einzelnen Rabbiners oder Vorsängers gestellt. 2. Versagt der zuständige Rabbiner oder Vorsänger aus religiösen Bedenken seine Mitwirkung, so hat er einem hierzu bereiten württembergischen Kollegen die Erlaubnis gebührenfrei zu erteilen." Damit ist es nun künftig ins Belieben des israelitischen Geistlichen gestellt, bei einer Feuerbestattung mitzuwirken oder die Mitwirkung abzulehnen. Die verbreitetste Tageszeitung des Landes, der „Schwarzwälder Bote" (Oberndorf), bemerkt dazu (Nr. 254): „Jedenfalls ist es ' ein dankenswerter Fortschritt, daß den Anhängern der Feuerbestattung das Amtieren eines ortsansässigen oder auswärtigen Rabbiners bei einer letztwillig verfügten Verbrennung gewährleistet ist." * ' Ferner wird aus Stuttgart vom 7. Januar gemeldet: „Im Bürgermusernn fand am 6. Januar eine aus allen Teilen Württembergs sehr zahlreich besuchte Versammlung statt zum Zwecke der Gründung eines liberal-jüdischen Landesverbandes. Den Vorsitz führte Dr. med. Karl Ries aus Stuttgart, das Hauptreserat erstattete Rabbiner Dr. Tänzer aus Göppingen. Nach längerer sehr eingehender Debatte wurde einstimmig die Gründung des Landesvereins beschlossen. Gewählt wurde zum Vorsitzenden Landgerichtsrat Stern, Stuttgart und weitere acht Ausschußmitglieder aus allen Teilen des Landes." -; " * Wir haben in Nr. 31, S. 364 des vorigen Jahrganges Wen Angriff des Herrn Dr. Künstler gegen die „Franks. Nachrichten" gebracht. In dem zwischen diesem Blatte und dem „Franks. Gen.-Anz." geführten Prozesse ist Herr Dr. .Künstler als Zeuge vernommen.worden. Als solcher äußerte er folgendes: „Zur Person bemerke ich ferner noch, weil seitens der „Nachrichten" etwa fünf Anzeigen gegen mich ergangen sind,.in denen ich als gestrichener Advokat bezeichnet werde, daß ich allerdings durch Urteil des Obersten Gerichtshofes in Wien au.s der Advokatenliste-gestrichen bin; diese Streichung ist aber lediglich aus' disziplinären Gründen erfolgt. Irgendeine Strafsache ist niemals gegen mich anhängig gewesen, ich bin unbescholten und im Vollbesitz meiner bürgerlichen Ehrenrechte. Ich habe trotz der Strerchung das Recht, nach Ablauf von drei Jahren auf meine Wiederaufnahme in die Advokatenlisten anzutragen, ich habe von diesem Rechte auch Gehrauch gemacht, mein Gesuch aber zurückgezogen, nachdem mir im Justizministerium in Wien gesagt war, daß das Bezirksgericht, in dessen Sprengel ich mich niederlassen wollte, noch nicht systemisiert sei. 'Hinsichtlich der Frage nach meinem Interesse bemerke ich noch, daß ich vom „Genernl-Aneiger" 5000-Mark erhalten habe, für Informationen, die ich ihn: in feinem Verhältnis zu den „Nachrichten" erteilt habe. Ich habe mich nach meinem Austritt aus den „Nachrichten" dem „General-Anzeiger" selbst angeboten und habe auch selbst die Entschädigung verlangt." In dem Urteil des Disziplinarsenats des k. k. obersten Gerichtshofes in Wien (4. Dezember) heißt es: „Der gegen die Strafe ergriffenen Berufung der Oberstaatsanwaltschaft wird Folge gegeben und über den Angeschuldigten Dr. Albert Künstler wegen den in dem angefochtenen Disziplinarerkenntnisse angeführten Verletzungen der BerussPflichten und Beeinträchtigung der Standesehre in Abänderung dieses Erkenntnisses nach § 12 lit. d des Gesetzes vom 1.' April 1872 Nr. 40 RGBl, die iLnrase der Streichung von der Liste der Advokaten verhängt, Dr. Albert Künstler überdies zum Ersätze der Kosten des Berufsversahrens verurteilt." # Die „N. I. K." schreibt: Nitualmordhetze in einer österreichischen Volksschule. In der hiesigen Josesstädter Volksschule, einer interkonfessionellen Anstalt mit jüdischer Schülermajoritüt und jüdischem Direktor, hat der katholische Katechet zu Weihnachten ein Büchlein an die christlichen Schüler verteilt: ein Bändchen der Kinderbibliothek „Ninnn und lies" (Nr. 36 der ersten Serie „Tiroler Bildchen" von A. Alfa, Verlag Eberle u. Nickenbach, Einsiedeln). Gleich die erste Geschichte dieses Büchleins erzählt in den grellsten Farben eine Geschichte, lvie die Juden einen Christen durch Geld bestochen haben, sein Kind ihnen anzuvertrauen; wie sie dann dieses Kind in den Wald "führen, anbinden und wie dann der grausame Rabbiner das Kind tötet, zersticht und ihm das Blut abzapst. . . . In jüdischen Kreisen Prags herrscht über diese unverantwortliche Tat eines Jugenderziehers die größte Empörung. # Demselben Blatt wird aus Petersburg berichtet: Der judenfeindliche Ausweisungsapparat der russischen Verwaltungsbeamten ist neuerdings wieder einmal in erhöhte Tätigkeit gefetzt worden. Viele Hunderte von jüdischen Familien in den Gouvernements Jekaterinoslaw, Podolien und Wolhynien müssen mitten im Winter ihre bisherigen Wohnstätten verlassen. Im Kreise Dubno allein sind Zweihundert Familien ausgewiesen worden, und wenn sie auch verzweifelte Anstrengungen unternehmen, die Aufhebung der administrativen Maßnahmen noch in letzter Stunde durch den Senat zu erwirken, so bieten diese Versuche nur wenig Aussicht auf Erfolg, da der Senat seit Jahren antisemitischen Tendenzen huldigt und derartige Gesuche von Juden systematisch und rücksichtslos abweist. Dabei sind die Judenausweisungen in der Regel reine Willkürakte karrierelüsterner oder rachsüchtiger „echtrussischer" Verwaltungsbeamter. So wird auch aus Kiew gemeldet, daß dort eine Gruppe aus den Dörfern äusgewiesener Familien gegen das Vorgehen des Generalgouverneurs dem Senat und dem Minister des Innern eine .Beschwerde überreicht hat... Darin berufen sich die Beschwerdeführer auf das Stvlypinsche Zirkular vom Jahre 1907, das allen Juden, die sich irgendwo bis zum August 1906 „unrechtmäßig" niedergelassen hatten, das Wohnrecht verlieh. Allein das ist ja jenes Zirkular, das, anstatt die Leiden der. russischen Juden zu mildern, nur zu einer Quelle neuer Qualen und Schikanen geworden ist. Darum ist nur

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