Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 77 (1913)
- Issue
- Heft 3 (17.1.1913)
- Date
- 1913-01-17
- Page
- Seite 26 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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ob' es auch in der Zukunft angezeigt erscheinen wird. Schulen unserer großen Organisationen, besonders der Alliance, in jenen Landstrichen der ^afrikanischen- Nordküste, ferner jn -dem Maße aufrecht M erhalten, wie das bisher der Fall.war, weil ja Marokko und Tripolis, wie schon längst Algier und Tunis, jetzt Staatsgebiete europäischer Kulturmächte geworden sind, denen die Fürsorge, für ein geordnetes Schulwesen obliegt. Mit der Besitzergreifung jener Staaten. dürfte auch die west-- europäische Kultur allmählich ihren Einzug halten, und es würde doch zweifellos nicht angehen, daß wir Juden aller Länder zu. der. Aufrechterhaltung und Durchführung eines : modernen Schulwesens in jenen Gebieten europäischer Kultur- . stadsten. Beiträgen, Aehnlich wird es möglicherweise auch' ge- )Ztffe.^Veränderungen bezüglich der Unterhaltung jüdischer . Schulen in jenen Gebietsteilen, die' bisher dem türkischen Reiche zugehörten, bedürfen. Die Arbeitsgebiete, zumindest ihrem Umfang und ihrer Methode nach, die unsere jüdischen Organisationen dort hatten, werden zweifellos modifiziert werden müssen. Wie wir erfahren, ist man in der Zentralleitung der Alliance Jsraölite Universelle denn auch bereits in Erwägungen darüber eingetreten, wie sich ihre Arbeit in der Zukunft dort gestalten solle. Es bedarf keiner weiteren Ausführung, um zu erkennen, wie stark der Balkankrieg mit feinen Begleit- und Folgeerscheinungen das spezifisch jüdische Interesse tangiert. Wir sehen dabei ab, daß auch die staatsbürgerliche Stellung eines Teiles der Balkanjuden eine Veränderung erfahren könnte. Wir müssen offen gestehen, es wäre bedauerlich, wenn Griechenland es durchsetzen sollte, daß Saloniki mit seinen 60 000 Juden dem griechischen Staate _ einverleibt würde. Denn wir sind nun einmal der Ansicht, daß in diesem Falle die staatsbürgerliche Stellung, abgesehen von gewissen wirtschaftlichen Nachteilen der Saloniker Juden, eher eine Verschlechterung als eine Verbesserung erfahren würde. Die neue Türkei hat es zweifellos mit der Erteilung der vollen Gleichberechtigung auch ihrer jüdischen Bürger ernst. gemeint, wie sich denn die Türkei überhaupt, von wenigen Ausnahmen abgesehen, zu allen Zeiten als vorurteilslos und gerecht gegenüber den Juden gezeigt hat. Aber wir wissen, daß auch Bulgarien mit seinem Fürsten aus dem Hause Koburg gegenüber den Juden außerordentlich wohlwollend sich zeigt und seinen jüdischen Staatsbürgern die volle Gleichberechtigung gewährt. Ein ähnliches behauptet man auch von Serbien, so daß .für denjenigen Teil der jüdischen Bevölkerung, der etwa durch den Londoner Friedensschluß unter die Oberhoheit dieser Staaten gelangt, irgendeine Verschlechte- , rung ihres staatsbürgerlichen Status nicht zu befürchten steht. Wünschenswert wäre es, wenn man in der Friedensakte und in einer Konferenz der Großmächte, die ja schließlich immernoch nicht ausgeschlossen erscheint, auch die Frage der Gleichberechtigung aller Staatsbürger ohne Unterschied der Konfession, ähnlich wie im Berliner Friedensvertrag von 1878, unter die Garantie der Großmächte stellte. Dabei scheint es auch wünschenswert, wieder einmal jene Frage anzuschneiden und mit Nachdruck ihre Lösung zu fordern, die im Jahre 1878 in Berlin hinsichtlich Rumäniens gelöst erschien. Auch Rumänien wird an dem Friedensvertrage, wie es scheint, beteiligt sein. Da ist es denn erfreulich zu hören, daß kompetente jüdische Faktoren dahin zu wirken suchen, daß Rumänien endlich dazu gebracht werde, die.internationale Verpflichtung, die es im Berliner Friedensvertrage übernommen hat, erfüllt, und den schwer bedrückten rumänischen Juden endlich ihr Staatsbürgerrecht gewährt/' Wenn unter den Ergebnissen des Friedens, der jetzt dem Ringen der Balkanvölker ein Ende bereitet, sich auch die staatsbürgerliche Gleichstellung der rumänischen Juden befinden sollte, so wäre das Ereignis aufs freudigste zu begrüßen. M o d e st u s. Sir Woche. Berlin, den 14. Januar i91$. esch äftigung israelitischer ' Gew erbs geht lf en an Sonn- und christlichen Feiertagen. Unser bayerischer ^.^.-Korrespondent-schreibt uns: Schon seit Jahren bohrte die kleine r ad ika l-a n ti sem i - 'tische Partei Bayerns, die sich schämig christlich-sozial nennt, in dem Wochenblättchen ihres Münchner Häuptlings Ludwig Wemigg gegen die angebliche Bevorzugung der jüdischen Geschäfts-/ leute betreffs des Bureaubetriebes am Sonntag vormittag. Nunmehr hat Ende Dezember 1912. die höchste Instanz, das Oberste Landesgericht zu München, gesprochen. Der Stadtmagistrat München hat am 20. Mai 1910 ein Ortsstatut erlassen, das u. a. bestimmt: Im Händelsgewerbe dürfen Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter an Sonn-" und Festtagen im Sinne der Gewerbeordnung nicht beschäftigt werden. Denjenigen Geschäftsinhabern israelitischer Konfession, die ihren Geschäftsbetrieb am Sabbat (Samstag) und an israelitischen Feiertagen ruhen lassen, ist es gestattet, ihre Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter israelitischen Glaubens an Sonntagen, mit Ausnahme des ersten Oster- und Pfingsttages sowie des Weihnachtstages, wenn dieser auf einen Sonntag fällt, von 10 bis 12 Uhr vormittags mit der Maßgabe zu beschäftigen, daß die Geschäftsräume dem allgemeinen Verkehr geschlossen bleiben oder Aergernis erregende Arbeiten nicht vorgenommen werden. Ein Münchener Kaufmann israelitischer Konfession hatte sich gegen .diese Vorschrift fortgesetzt verfehlt und wurde deshalb vom Schöffengericht zu 15 Mark Geldstrafe verurteilt; die eingelegte Berufung wurde vom Landgericht verworfen. Der Verurteilte machte nun von. dem Rechtsmittel der Revision Gebrauch. In der Verhandlung des Obersten Gerichtshofes trat Staatsanwalt Menzel dem Antrag des Verteidigers R.-A. Fraenkel auf Aufhebung des angefochtenen Urteils nicht entgegen und beantragte die Zurückverweisung des Falles an die Vorinstanz, um die Entstehungsgeschichte des Ortsstatuts zu vervollständigen. Der Strafsenat des Obersten Gerichtshofes hob jedoch das angefochtene Urteil auf und sprach den Angeklagten frei. In Ueber- .einstimmung mit Landmann und anderen Kommentatoren legte der Oberste Gerichtshof den § 105b Absatz 2 der Gewerbeordnung dahin aus, daß eine Unterscheidung zwischen christlichen und israelitischen Geschäftsleuten unzulässig ist und das Statut für alle Geschäfte derselben Art gleichmäßige Geltung-chaben muß. Da der Angeklagte im Einklänge mit dem Statut handelte, konnte ein subjektives Verschulden auf seiner Seite nicht'angenommen werden. *■ Derselbe berichtet ferner: „Reichspartei" und Antisemitismus. Seit etwa Jahresfrist hat sich in Bayern der rechtsnationalliberale Flügel unter mehreren ehemaligen nationalliberalen Parteihäuptern als „Bayerische Reichspartei" losgetrennt und versucht, im Anschluß an die norddeutschen Freikonservativen, die sogenannte „Deutsche Reichspartei", ihren ehemaligen Parteifreunden Boden abzugewinnen. Dazu bedient sie, obwohl durchweg protestantisch, sich nun, im Gegensätze zu den von )eher ziemlich „kulturkänrpserischen" und antiklerikalen preußischen Reichsparteilern, der unmittelbaren Hilfe des skrupellosen und in Bayern tatsächlich arg juden feindlichen ultramontanen Zentrums. Beinahe ausschließlich aus die Stimmen dieser letzteren Richtung gestützt, bewarb sich der eine Vater jenes totgeborenen Kindes, Fabrikdirektor Tafel (Nürnberg), jüngst vergeblich um ein Landtagsmandat in Augsburg und fiel glänzend durch. Interessant ist nun, wie diese neue Partei, die lediglich in Städten, und zwar in solchen Mit nichtkatholischer Mehrheit, ein Arbeitsfeld suchen kann, darauf aus ist, den Verdacht des Antisemitismus "zum Unterschiede von den fanatisch j u de n fress e r i sch e n Deutschkonfervativen Bayerns von sich abzuwehren. Da hat sich denn aller- , neuestens ein köstlicher Streit zwischen jenem reichsparteilichen Führer, früheren nationalliberalen Landesvorsitzenden,. Tafel, und dem offiziellen Organ der bayerischen Nationalliberalen, „Die Wacht" (Nürnberg), entspannen. In der letzten Nummer der alten „Allgemeinen Zeitung" (München), die jetzt das Sprachrohr der Bayerischen RÄchspartei ist, berichtet Tafel selbst darüber (Nr. 52 vom 28. Dezember 1912, Seite 948): . .; .