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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1913-01-10 · Heft 2 (10.1.1913) · p. Seite 17

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
77 (1913)
Issue
Heft 2 (10.1.1913)
Date
1913-01-10
Page
Seite 17 (sequence 5)
Language
German
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kehr von Eltern, Geschwistern oder Kindern oder sonstigen Blutsverwandten gefordert wird.) Gestattet wird die Scheidung bloß dann, wenn der Gatte „Unanständiges" an seiner Frau währnimmt, und zwar sogleich nach der ersten Nacht, so daß er die Ueberzeugung von dem unsittlichen Lebenswandel der Frau während ihrer Mädchenzeit nicht abweisen kann. Aber auch da müssen seine Beweise für die Unwürdigkeit der Frau vollgültige sein und von den Eltern derselben und den Aeltesten der Stadt anerkannt werden, widrigenfalls er zu Geldbußen verurteilt wird und das Scheidungsverbot für die verleumdete Frau in Kraft tritt. Die Scheidungsmöglichkeit aus dem Verschulden des Mannes mußte infolge der Vielweiberei natürlich hinwegfallen. Der Mann, beging niemals eine Untreue gegen seine Frauen, niemals einen Ehebruch. Bloß wenn er mit der angetrauten Frau eines anderen Mannes in geschlechtliche Beziehung trat, war das Delikt des Ehebruchs gegeben. , Und da traf in jenen Zeiten Patriarchalischer Strenge beide Schuldigen die gleiche Strafe — der Tod. Die Zeremonie mit dem fluchtragenden Wasser, welche die Schuld oder Unschuld der des Ehebruchs verdächtigten Frau erweisen sollte, dürste nicht wenig abschreckend gewirkt und die Lust zu Abenteuern bei den Ehefrauen merklich unterdrückt haben. Auch das Verbot der Wiederverheiratung mit dem ersten Gatten, wenn die Geschiedene mit einem anderen Mann verheiratet, durch denselben verwitwet oder von ihm abermals geschieden war, trug gewiß dazu bei, der zuerst geschlossenen Ehe Festigkeit und Bestand zu verleihen. So sehen wir auch das mosaische Gesetz bemüht, der Institution der erstgeschlossenen Ehe Dauerhaftigkeit zu sichern, und auf Grund wohlerwogener ethischer Bedenken das leichtfertige Eingehen und Auslösen von Ehebündnissen zu verhindern. Gewiß wäre es der idealste Zustand im menschlichen Leben, eine einmal gefaßte Neigung bis ans Lebensende bewahren, von der Veränderung äußerer Verhältnisse in der innerlichen Verfassung unberührt bleiben und die Gefühle der Jugend unzerstört und unverwüstet bis ins Greisenalter hegen und pflegen zu dürfen. Allein, nicht allen Erdenkindern ist solches Glück beschieden, nicht immer bestätigen die reiferen Erfahrungen unserer vorgeschrittenen Jahre die von uns im ersten Drittel oder Viertel unseres Lebens erfaßten Anschauungen. Die Zeiten ändern sich und wir in ihnen — und diesen bei der Wandelbarkeit des menschlichen Herzens nicht auszuschließenden Fall hat der jüdische Gesetzgeber vorgesehen, und er hat da, wo das Eheband zur drückenden Ehefessel geworden ist, die Scheidung gestattet. Vertiefen wir uns jedoch ein wenig in das Seelenleben zweier ach! so sehlbarer Menschen, die nach kurzem Bekanntsein eine gemeinsame Daseinssührung beginnen, so werden wir den erziehlichen Einfluß, den die Scheidungsmöglichkeit auf beide Teile ausübt, leicht wahrnehmen können. Ist sie es doch, welche zur Nachgiebigkeit und Rücksichtnahme ermahnt, die Selbsterkenntnis anbahnt und zur Selbstkorrektur von Fehlern, deren man vielleicht erst in der ehelichen Gemeinschaft inne geworden ist, anleitet. Die Scheidimgsmöglichkeit wird den Mann und die Frau, wofern nicht auf beiden Seiten bloß Leichtsinn und Frivolität vorhanden sind, zu gegenseitigem Anpassen, zu liebevollerem Eingehen aus die Individualität des Lebensgefährten» sanft, aber nachdrücklich Hinweisen — weit entfernt davon, das Auseinandergehen der Eheleute zu beschleunigen, durch die Entfaltung liebenswerter Eigenschaften bei beiden ihre Zuneigung festigen und zu dauernder Liebe steigern.. Sehen wir doch, daß der entgegengesetzte Fall, die Scheidungsunmöglichkmt, die Selbstzucht völlig ausschließt und jedem Teil ermöglicht, allen schlimmen Instinkten die Zügel schießen zu lassen. Warum sollte der Trunkenbold sich seiner Leidenschaft widersetzen, wenn er nicht zu fürchten braucht, daß sein mißhandeltes Weib ihn kraft des Gesetzes verlassen und ein besseres Lebenslos suchen kann? Wozu sollte eine verschwenderische, unhaushälterische Frau sich der Sparsamkeit und Ordnungsliebe befleißigen, wenn der schwer erwerbende Gatte keine Möglichkeit hat, sich von ihr zu befreien? Das Gesetz, das beide unauflöslich aneinander bindet, enthebt sie zugleich der Notwendigkeit, ein gegenseitiges Verständnis zu suchen; durch ein ehernes Zwangsgesetz aneinandergeschmiedet, ist das Streben nach gegenseitiger Schätzung und Achtung bei ihnen überflüssig geworden. Und, während sie durch ein äußeres Band aneinandergekettet sind, schreitet jedes für sich einen besonderen, nicht immer geraden, nicht immer nach auswärts gerichteten Weg. Wo aber in den Eheleuten die gegenseitige Neigung wirklich erstorben ist, wo keines mehr dem anderen irgendwelche Opfer der Eigenart zu bringen vermag, — ist es da nicht ein Gebot der Selbstachtung, eine Forderung der Wahrheitsliebe, ein Zusammenleben zu beenden, das für beide Teile nicht nur quälend, sondern auch entwürdigend ist? Gibt es eine ehrenvollere Lösung von Herzenskonflikten als die gleichzeitige Lösung aller mitberührten realen Beziehungen? Um wie viel eher lassen sich selbst widerwärtige Verhältnisse ertragen in der Gewißheit, daß es im schlimmsten Falle doch noch auf Erden eine glückliche Lösung geben kann! Diese Erwägungen haben den jüdischen Familienvater liebevoll, sorgsam und zärtlich gemacht, die jüdische Ehefrau häuslich, treu und aufopserungsfähig. Die Fürsorge des Gesetzgebers, der das Eheglück mehr dem guten Willen und der Einsicht der Beteiligten anheimstellte, anstatt dasselbe unter das Joch seiner Autorität zu beugen, hat den Familiensinn der Juden gerade durch ein anscheinend laxes Ehegesetz geschaffen. Ein Ehegesetz, das nicht mehr und nicht minder.vorbildlich ist für sein Analogon, als die anderen, in Bibel und Talmud enthaltenen, für alle Vorkommnisse des menschlichen Lebens bestimmten Gesetze es sind! Aber nicht diese sind es, die unsere guten Freunde gelten lassen wollen; denn wie leicht wäre es, ihnen nachzutun, und ihnen nachzuleben und das Voranschreiten des jüdischen Geistes damit anzuerkennen! Das soll jedoch nicht sein! Nicht das jüdische Religionsgesetz darf recht behalten; bloß „der jüdische Nationalcharakter" wird großmütig mit einem kleinen Lobe bedacht; kann man ihn doch bei nächster Gelegenheit um so wuchtiger mit irgendeinem Tadel treffen! Litersturbrricht. ie Schriften, über die hier gemeinsam referiert wird, sind in ihrem Inhalte sehr verschieden, sie haben nur die äußere Form des Erscheinens gemeinsam, daß sie -in Lieferungen herausgegeben werden und neuerdings gerade zu einem gewissen Abschlüsse gelangt sind. Mt den Titeln der Werke sind die Leser dieser Zeitschrift längst vertraut, es ist bereits früher mehrfach von ihnen die Rede gewesen. Von Theodors Bereschit rabba*) ist die sechste Lieferung erschienen, mit der nach dem Wunsche des Herausgebers der erste Halbband äbschließt. Bei dieser Gelegenheit empfiehlt es sich, auf die Bedeutung der Ausgabe noch einmal zusammenhängend hinzuweisen. Abgesehen von äußeren Vorzügen, durch die sie sich vor den bisherigen Texten auszeichnet, wie dem übersichtlichen Druck, der Heraushebung der Textworte (sowohl der Versanfänge als auch der in fortlaufender i) Bereschit rabba mit kritischem Apparat, und Kommentar, Parascha I—XLVII, Berlin 1912, im Selbstverläge des Herausgebers Rabb. Dr. I. Theodor in Bojanowo.

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