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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1913-01-03 · Heft 1 (3.1.1913) · p. Seite 3

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
77 (1913)
Issue
Heft 1 (3.1.1913)
Date
1913-01-03
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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Gewiß kann ich es jedem Schriftsteller nachfühlen, daß er seine Arbeit gedruckt zu sehen wünscht, aber der schnelle Abdruck — und bei den wenigsten Zusendungen fehlt der Zusatz „in der nächsten Nummer Ihres Blattes" — ist in dem Betriebe eines Wochenblattes, kaum durchführbar. Das Aktuelle nimmt im allgemeinen und namentlich in den letzten Monaten einen so breiten Raum ein, daß Artikel, die allgemeine, nicht an den Augenblick gebundene Fragen behandeln, zurückgestellt werden müssen. Die Empfindlichkeit mancher Mitarbeiter und speziell der theologischen ist aber so groß, daß sie eine von mir unverschuldete und nur durch gebieterische Rücksichten erzwungene Zögerung meinerseits alsbald als eine Zurücksetzung betrachten. Fünftens: ein anderer Gegenstand, den ich meinen Mitarbeitern schon mehrfach dargelegt habe, leider nicht mit dem erwünschten Erfolg, ist der Termin und die Art der Zusendung der Artikel. Was die Art betrifft, so wird gar vieles an die Redaktion in der Jerusalemer Straße geschickt. Die Folge davon ist, daß die Sendungen verspätet in meine Hände geraten und — dies letztere bezieht sich auf den Termin — für die Nummer nicht mehr zurechtkommen, für die sie eigentlich bestimmt sind. Namentlich die großen Organisationen, die wünschen müssen, daß ihre Zusendungen nicht liegen bleiben, seien daran erinnert, daß unser Blatt am Montag gesetzt und nach dem am Montagabend oder Dienstag früh, erteilten Imprimatur, am Dienstag gedruckt wird. Was am Montag in meine Hände kommt, kann noch Berücksichtigung finden, für Einläufe, die mich am Dienstag erreichen, kann nur mit größter Mühe Raum geschafft werden und nur.dadurch, daß ein zeitraubendes und kostspieliges Umbrechen des gesamten Satzes vorgenommen wird. Das sind Zustände, die in einer so unendlich beschäftigten Druckerei, wie die unsrige ist, nicht geändert werden können; es ist daher Sache der Mitarbeiter, sich danach zu richten. Sechstens: ich habe oft genug daraus hingewiesen, daß diese Zeitung auf liberalem Standpunkt steht, aber den Anspruch erhebt, eine allgemeine Zeitung und ein unparteiisches Organ zu sein. Auch die Gegner der Richtung, welche ich vertrete, werden das letztere bezeugen können. Ich habe bei Begründung der Agudath Jisroel und Lei dem Kampfe gegen die „Richtlinien" alle Erklärungen, die mir zugeschickt wurden — aus anderen Blättern derartiges aufzunehmen, bin ich zu stolz — unbeanstandet, unverändert und ohne die bei manchen Redaktionen beliebten Anmerkungen abgedruckt. Ich habe den Gegnern, wenn sie sich an mich wendeten, die Spalten meines Blattes eingeräumt. Auch von Taten, Versammlungen, Ansichten des Zionismus geben wir Kenntnis, soweit es nötig ist Aber der allgemeine Charakter eines Blattes kann nicht darin bestehen, daß er jede kleinste Aeußerung irgendeiner Partei bucht und die Unparteilichkeit darf niemals ausarten in die Verleugnung der eigenen Gesinnung. Wir sind unparteiisch, indem wir die Gegner zu Wort kommen lassen, aber wir bedienen uns nachdrücklichst des Rechtes und erinüern uns frerwig der Pflicht, Vertreter und Verteidiger des Liberalismus zu sein. mc Die Woche. Berlin, Ende Dezember 1912. ie erste Nummer des neuen Jahrgangs sollte den Lesern nur einen Gruß bringen, den Ausdruck froher Hoffnung fürs neue Jahr. Leider ist es aber nicht möglich, trotz allem Optimismus sich der Freude hinzugeben. Und wenn auch nicht allzu Trauriges zu berichten ist, der Chronist hat die wenig awnuiende Pflicht, auf manche bedauerlichen Vorgänge hinzuweisen. Der eine ist, wie vor kurzem bereits mitgeteilt, daß zwei Vetreterinnen einer Richtung der deutschen Frauenbewegung, Fräulein Lida Gustava Hehmann und Fräulein Anita Augspurg, sich g e g e n d a s S ch ä ch t e n ausgesprochen -haben, freilich ohne jede Sachkenntnis, aus einem sogenannten allgemein-humanitären Gefühl, und daß eine sozialdemokratische Zeitung dieses Auftreten unterstützt hat. Natürlich werden die Gegner des Schächtens durch solche Erklärungen in ihren Bemühungen nur ermutigt. * ' Höchst bemerkenswert scheint mir, daß auch das Zentrum den Juden droht. Zwar richtet sich die Drohung zunächst gegen die Volkspartei, aber sie gilt den Juden. Der Artikel der „Germania", in dem das geschieht, lautet: Jesuiten und jüdische Offiziere. Der Jesuiten- - erlaß des Bundesrats, insbesondere seine Begründung durch den Herrn Reichskanzler mit dem Hinweise auf das protestantische Empfinden, hat bekanntlich auch bei der linksliberalen Presse leb- .hafte Zustimmung gefunden. Man merke sich dies für den Fall, wenn demnächst bei der Beratung des Militäretats von freisinnigen Rednern wiederum über das systematische.Fernhalten unserer jüdischen Mitbürger vom Offiziersstande, geklagt und anschließend hieran die energische Forderung nach völliger Gleiche berechtigung gestellt werden sollte. Daß diese Zurücksetzung ungerecht ist, haben Mitglieder des Zentrums wiederholt betont; daß aber dieses „Nichtzulassen" zu der Qffizierkarriere lediglich auf das persönliche Empfinden, auf die tatsächlich vorhandene Abneigung eines sehr großen Teils der christlichen Bevölkerung zurückzuführen ist, dürfte doch auch dem Freisinn bekannt sein. Was wollen nun aber die Herren von der Fortschrittlichen Volkspartei sagen, wenn ihre Beschwerden über die Verletzung der staatsbürgerlichen Gleichberechtigung. der Juden durch Zurücksetzung jüdischer Offiziersaspiranten einfach mit dem Hinweise auf das Empfinden der christlichen Bevölkerung zurückgewiesen werden, wie der Reichskanzler die Beschwerden der Katholiken über das Ausnahmegesetz gegen die katholische Kirche Mit dem Hinweise auf das protestantische Enrpfittden zurückgewiesen hat? Oder will die Fortschrittliche Volkspartei nur die Interessen der jüdischen Mitbürger vertreten, während sie den Katholiken gegenüber sogar in der Frage des Rechts und der Gleichberechtigung versagt? . # Recht eigenartig ist der nachfolgende Artikel der „Münchener Post", den wir unseren juristischen Lesern zur Begutachtung enrpfehlen. Er ist überschrieben: „ E i n u n g ü l - tiges Ortsstatut" und hat folgenden Wortlaut:. Ein für ganz Bayern prinzipiell wichtiges Urteil fällte der Strafsenat des Obersten Landesgerichts. Nach. § 105b II. der Reichsgewerbeordnung kann durch Ortsstatut die Zeit der Beschäftigung von Gehilfen im Handels gew erbe für alle oder einzelne Zweige des Handelsgewerbes eingeschränkt oder ganz untersagt werden. Nach einem unterm 20. Mai 1910 vom Stadtmagistrat München erlassenen Ortsstatut dürfen im Handelsgewerbe Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter an Sonn- und Festtagen im Sinne der Neichsgewerbeordnung nicht beschäftigt werden. Geschäftsinhabern israelitischer Konfession, die ihren Geschäftsbetrieb , am Sabbat (Samstag) und cm israelitischen Feiertagen ruhen lassen, ist es gestattet, ihre Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter israelitischen Glaubens an Sonntagen mit Ausnahme des ersten Oster- und Pfingstsonntages und des Weihnachtstages, wenn dieser auf einen Sonntag fällt, von 10 bis 12 Uhr vormittags mit der Maßgabe zu beschäftigen, daß die Geschäftsräume für den allgemeinen Verkehr geschlossen bleiben und in ihnen lärm- oder ärgerniserregende Arbeiten nicht vor genommen werden. Ein israelitischer Kaufmann wurde wegen einer fortgesetzten Uebertretung dieser Bestimmung vom Amtsgericht München, zu 15 Mark Geldstrafe verurteilt. Er hatte zwei israelitische Handlungsgehilfen an den Sonntagen von 10 bis 12 Uhr beschäftigt, obwohl er sie auch beschäftigte, wenn sonst die Israeliten geschlossen halten. Das Landgericht verwarf die eingelegte Berufung. Das Berufungsgericht folgerte aus der Entstehungsgeschichte des Ortsstatuts, daß unter „Samstag" trotz des beigefügten „Sabbat" der volle bürgerliche Samstag zu verstehen ist. Gegen dieses Urteil legte der Kaufmann Berufung zum Obersten Landgerichte ein.. Der Strafsenat hob das landgerichtliche Urteil auf und sprach den Kaufmann frei, aber nicht aus dem Grunde, weil er berechtigt gewesen sei, seine israelitischen

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