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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1912-12-27 · Heft 52 (27.12.1912) · page 13

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
76 (1912)
Issue
Heft 52 (27.12.1912)
Date
1912-12-27
Page
– (sequence 13)
Language
German
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Vrtksyr zur „Allgemeinen Leitung deß Judentums". Lorrelpondknsm und Aschnchten. Deutschland. y. Berlin, 22. Dezember. Die heutige Sitzung der R e P r ä s e n - t a nt e n v ersa >m m l u n g, die letzte in diesem Jahre, wurde von dein stellvertretenden Vorsitzenden Herrn Direktor Dr. Minden geleitet, da Herr Louis Sachs durch eine Unpäßlichkeit am Erscheinen verhindert war. Nach Verlesung und Genehmigung des Protokolls der vorigen Sitzung und einigen geschäftlichen Mitteilungen wurde zunächst die Annahme einer Anzahl von Zuwendungen beschlossen. Herr Sallh Beer hat zur Begründung einer „Sally- und -Franziska-Beer-Stistung" sür kranke weibliche Personen einen Betrag von 3000 Mark, Herr Kommerzienrat Carl Leopold'N et t e r zur Anschassung der Teppiche sür den Trausaal der Synagoge Fasanenstraße 2O0O Mark, Frau Therese Rittler geb. Herrmann zur Errichtung einer „Salomon- und -Therese-Hermann-Rittler- Stistung" sür verarmte jüdische Familien 10OO Mark der Gemeinde zugewandt. Diese Zuwendungen werden angenommen; desgleichen eine letztwiüige Zuwendung des Fräulein Henriette Marcus in Höhe von 30 OOO Mark zur Errichtung einer „M ax- M a r c u s - B e t t st i s t u n g" sür das jüdische Krankenhaus. Bei der Gelegenheit bittet Herr Dr. Max Ginsberg, daß sortan in den Jahresberichten des Krankenhauses auch diejenigen Stiftungen ausgeführt werden mögen, die, für das Krankenhaus bestimmt, in der Verwaltung des Gemeindevorstandes stehen. Eine sehr lange Debatte knüpfte sich an eine der Versammlung vorliegende Petition, in der die Herren Rechtsanwälte Dr. Kurt Rosenseld und Heinrich R i e g n e r die Zulassung eines D i s s i d e n t e n k i n d e s zum j ü d i s ch e n R e l i g i'o n s u n t e r r i ch t erbitten. Vom Vorstandstische erklärt Herr Justizrat Breslauer, daß die Frage der Teilnahme von Dissidentenkindern am jüdischen Religionsunterricht kürzlich das Abgeordnetenhaus beschäftigt habe. Es wurden dort zwei Fälle zur Sprache gebracht, mit denen aber die jüdische Gemeinde nichts zu tun hatte. Ein Abgeordneter habe sich damals an die jüdische Gemeinde gewandt und gefragt, wie sie sich zur Teilnahme von Dissidentenkindern am jüdischen Religionsunterricht denn stelle. Der Gemeindevorstand habe einen ablehnenden Standpunkt zu der Frage eingenommen. Die Religionsschulen der Gemeinde seien private Unterrichtsanstalten, denen nach der Entscheiüungspraxis der Schulbehörden die Ausnahme anderer als Mischer Kinder nicht zustehe. Der Neligionsunterricht sei zudem ein Gesinnungsunterricht, nicht so sehr ein Wissensunterricht, daher sei die Aufnahme nichtjüdischer Kinder nicht angängig. Der Vorstand der Gemeinde müsse daher auch gegenüber der vorliegenden Petition aus seinem ablehnenden Standpunkt beharren. Herr Professor Kä l i s ch e r kann die von dem Herrn Vorredner gegebene Begründung als ausreichend oder stichhaltig nicht anerkennen. Die Gesinnung baue sich immer aus Wissen aus. Er begreife nicht, weshalb Dissidenten nicht an dem jüdischen Neligionsunterricht teilnehmen dürften. Die Teilnahme jüdischer Kinder am christlichen Religionsunterricht sei zwar eine Folge des Jndifserentismus oder die Vorbereitung zur Tause. Wir Juden treiben keine Mission. Wenn sich jemand über das Wesen des Judentums aber unterrichten wolle, wenn den Kindern der Dissidenten, die wir nicht gerufen haben, sondern die sich von selbst dazu melden, hier die Aköglichkeit geboten werde, sich über die Grundlagen des Judentums zu unterrichten, so sollte man dagegen nichts einzuwenden haben. Es sei ein harmloser Wunsch, den man ruhig erfüllen könnte. Der Gemeindevorstand möge' seine Entschließung entweder abändern oder ihr eine stichhaltige Begründuirg geben. Justizrat B r e s l a u e r bezeichnet als die Ausgabe der jüdischen Religionsschulen, die Kinder zu guten Juden zu erziehen, dazu aber könne man doch nicht die Dissidentenkinder nehmen. Für den Religionsunterricht von Dissidentenkindern zu sorgen, sei doch die jüdische Gemeinde nicht da. Die Stellungnahme des Vorstandes sei die einzig richtige. Professor Blaschke, der auf die besondere Art des jüdischen Religionsunterrichts hinweist, erinnerst zugleich daran, daß in allen Entscheidungen und Reskripten der Schulbehörden wie selbst im Schulunterhaltungsgesetz, so oft von den Zöglingen der jüdischen Religionsschulen die Rede ist, immer nur von j ü d i sch e n Kindern gesprochen werde. Sich über das Wesen des Judentums zu.unterrichten, sei immer die Sache der anderen Konfessionen, wie es auch Sache der Juden sein müsse, sich über das Wesen der anderen Konfessionen zu informieren. Aber das solle nicht in den Religionsschulen geschehen, denn diese sind nicht dazu geeignet. Wir müßten uns von allem sernhalten, was auch nur den Schein der Proselytenmacherei erwecken könnte. Er beantragte unter ausdrücklicher Anerkennung der Stellungnahme des Gemeinoevorstandes Uebergang zur Tagesoronung. Justizrat Dr. I g n n z C o h n ist ebenfalls dafür, das Gesuch avzulehnen, denn man dürfe nicht vergessen, daß Dissidenten sehr -häufig aus der Gemeinde ausgetretene Juden seren, und deren Kindern haben wir keinen Unterschlupf zu gewähren. Es komme dazu, daß der gemeinsame Unterricht unserer Kinder mit den Dissiderrtenkindern gewisse Gefahren sür die ersteren haben könne.. Er rst für den Stanopunkt des Vorstandes. Herr Justrzrat Lilienthal verweist daraus, daß nach den Entscheidungen der Unterrichtsbehörde die Ausnahme von Dissidentenkindern in den jüdischen Religionsschulen unzulässig ist. Alan dürfe diese Kinder nicht ausnehmen. Hierin liege das Haupthindernis; in Pädagogischer Hinsicht verbiete es sich, Kim dern einen Religionsunterricht zu erteilen, der von den Eltern bekämpft wird. Daß der Wunsch, über die Grundlagen des Judentums unterrichtet zu werden, nicht das Motiv sür die erbetene Zu- . lassung zum jüdischen Religionsunterricht der Dissidentenkinder fei, gehe unter anderem aus der Rede des Abgeordneten Hossmann hervor, aus der der Herr Syndikus einige Stellen verliest. Nachdem noch Herr Professor Blaschke seinen Standpunkt auch aus dem wünschenswerten Verhältnis von Schule und Haus begründet und Herr Professor K a l i s ch e r die von Herrn Justizrat Lilienthal vorgebrachten formal-rechtlichen Gründe gegen die Zulassung anerkannt hatte, wurde beschlossen, unter Anerkennung der Gründe des Vorstandes über die P e t i t i o n z u r Tagesordnung überzugehen. Es folgte sodann eine Reihe von Wahlen. In die Waisenkvmmission wurden die Herren Richard Sachs, Direktor Gr unw a l d , Justizrat Dr. Ada m und Sanitätsrat Dr. Friedeberg, in die Veranlagungskommission an Stelle des verstorbenen Siegmund Berget Herr Joseph Himmel und an Stelle des ausgeschiedenen Herrn Albert Silbermann Herr Siegfried Landsberger, in die Friedhosskommission Herr Rittergutsbesitzer Ernst I tz i g, in - den Kraukenhausvorstand die Herren Hermann Wittkowski, Justizrat Dr. O b e r n e ck, Theodor P i n c u s und sür den ausgeschiedenen Herrn Hugo Heilmann Herr Stadtverordneter Max Saling er gewühlt. Der letztere wurde zugleich an Stelle des Herrn Wittkowski zum Rendanten des Krankenhauses gewählt. Zum Mitglied der Bibliothekkommissivn wurde Herr Dr. Paul Nathan gewählt, dessen Wahl Herr Professor Dr. Kali scher mit großer Freude begrüßt. —- Aus den Ueberschüssen der Friedhofsverwaltung sollen dem dritten Amortisationsfonds außer den 10 Prozent des Neberschusses dieser Verwaltung noch 100 000 Mark überwiesen werden. Die Versammlung stimmt dem zu. — Der Zinsertrag der Zerline-Helsst-Stistung wird dem Fonds sür verschämte Arme überwiesen. — Die Vorlage betreffend Schaffung der Stelle -eines höheren Beamten und Schaffung der Stelle eines juristischen Hilfsarbeiters wird in die geheime Sitzung verwiesen. Eine sehr lange Debatte knüpfte sich noch an die Vorstandsvorlage, in dem Nebengebäude der Synagoge Levetzowstraße außer der Wochentagssynagvge, der Wohnung des Kastellans und der Wohnung des Pförtners an Stelle der Religionsschule eine Wohnung für einen Rabbiner einzurichten und demgemäß das Nebengebäude um ein Stockwerk niedriger als projektiert auszuführen. Die Vorlage war in der vorigen Sitzung an die Ausschüsse Zurückverwiesen. Sowohl der Ausschuß I wie der Ausschuß 1H beantragen nunmehr die Ablehnung der Vorlage und Vorlegung einer neuen, die das dritte Stockwerk, unter Ausschluß der Einrichtung einer Rabbinerwohnung, beibehält. An der Debatte hierüber beteiligten sich vom Vorstandstisch Herr Geh.'Baurat Landsberg, der sehr

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