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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1912-12-27 · Heft 52 (27.12.1912) · p. Seite 616

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
76 (1912)
Issue
Heft 52 (27.12.1912)
Date
1912-12-27
Page
Seite 616 (sequence 4)
Language
German
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im Namen der Gerechtigkeit, des Mitleids spricht Frau -Lubinska, nicht im Namen der Verantwortlichkeit sür den Pöbel, der die Ware einer armen jüdischen Händlerin in den Rinnstein wirft oder mit Petroleum begießt, — sondern im Namen der Nüchternheit, welche das Studium der Geschichte und die daraus abgeleiteten Schlußfolgerungen für das Morgen ergibt .. . „Boykottieren wirdie Juden nicht," sagt Frau Lubinska, „denn sie sind historisch, also wahrhaft die Hese, durch welche das ökonomische Brot der Volksmacht in die Höhe steigt." Ueber die jüdisch-russische Paßfrage, die in dieser Uebersicht häufig genug angeregt worden ist, schreibt die „Franks. Zeitg.": Petersbur g, 8. Dezember. In drei Wochen läuft der Handels¬ und Niederlassungsvertrag ab, der seit 80 Jahren die Beziehungen zwischen Rußland und den Vereinigten Staaten regelte. Etwas Neues wird einstweilen nicht an seine Stelle gesetzt, dagegen schweben Verhandlungen über einen modus vivendi, der wahrscheinlich darin bestehen wird, daß sich die beiden Staaten für ihre Handelsbeziehungen gegenseitig die Rechte der meistbegünstigten Nation züsichern. Als vor einigen Monaten Amerika den Vertrag kündigte, drohte man in Rußland mit einem Zollkrieg; der damalige Führer der Oktobristen, Gutschkow, schlug in der Duma hochtönende patriotische Saiten an, um die ,/Frechheit" der Amerikaner zu brandmarken, die es gewagt haben sollten, sich in die inneren Angelegenheiten Rußlands einzumischen. Diese Berufung auf Grundsätze des internationalen Rechts konnte aber nur kümmerlich den lauernden Antisemitismus bemänteln, von dem ein großer Teil der Oktobristen beseelt wird. Denn die Streitfrage, um derentwillen die Vereinigten Staaten auch vor einem Konflikt nicht Zurückschreckten, hatte mit der russischen Juvengesetzgebung nur eine indirekte, mit der amerikanischen Verfassung aber eine unmittelbare Verbindung. Diese sichert allen amerikanischen Bürgern gleiche Rechte zu und schränkt die Garantie durchaus nicht auf das Gebiet der Republik ein. Daher muß die Negierung beim Abschluß von Staatsvertrügen, die-die Rechte der Amerikaner in anderen Staaten regeln, grundsätzlich jede Ausstellung von Kategorien ablehnen, nach denen die Rechte abgestuft werden. Die russische Judengesetzgebung beschränkt bekanntlich die Juden, in der Freizügigkeit aufs ärgste; die nichtrussischen Juden werden überhaupt nur mit großen Schwierigkeiten über die Grenzen gelassen. Wenn die anderen in dieser-Frage interessierten Staaten den Schutz ihrer jüdischen Bürger ebenso nachdrücklich übernähmen wie die nordamerikanische Republik, müßte die russische Judengesetzgebung bald geändert werden, da sie für ein Reich, das mit Kulturstaaten auf dein Fuße der Gleichberechtigung verhandeln will, einfach unmöglich ist. Demi das ist doch selbst in Rußland undenkbar, daß inan den ausländischen Juden 'mehr Rechte gewähren sollte als den cicjeiieu. Nicht einmal den Vereinigten Staaten gegeilüber hat man die Drohung des Zollkriegs zu verwirklichen gewagt; vor eineur' einheitlichen Vorgehen mehrerer Mächte ivürde der russische Antisemitismus vollends die Segel streichen. Ueber die Rechte der Iuden in Rumänien wird dem „Berliner Tageblatt" von einem Leser in Rumänien geschrieben: Der gegenwärtige Augenblick, indem eine so gründliche Revision der Berliner Kongreßakte bevorsteht, sollte nicht vorübergehen, ohne daß die Aufmerksamkeit des beratenden Europas aus den berühmten Artikel 44 des Berliner Vertrages gelenkt wird. Dieser setzte die volle staatsbürgerliche Gleichberechtigung der Juden in Rumänien fest. Aber bis heute ist die Bestimmung ein toter Buchstabe geblieben. Rumänien hat die übernommene Verpflichtung nicht eingehalten. Es ist ein unerträglicher Zustand, daß in einem unbestreitbar zivilisierten Lande ein altängesessener, starker, fleißiger und nüchterner Teil der Bevölkerung kaum das Recht'zum Leben hat und der Willkür eines jeden, auch des geringsten Beamten ausgesetzt ist. Kein Wunder, daß, wenn Judenhetzen entstehen, Unterdrückungen, ungerechte Ausweisungen, Gesetze erfolgen, die den Juden die Erwerbmöglichkeit, den Genuß ihres Eigentums aufs äußerste schmälern. Dies all.es hat periodische Massenauswanderung eines Volksteils zur Folge, der seit vielen Jahrhunderten auf derselben Scholle lebt, zum Gedeihen des Landes beiträgt und ihm den Bluttribut treu zahlt. Trotz wiederholter Proteste hat Rumänien nichts getan, um seine Verpflichtung zu erfüllen, .und die Großmächte haben sich diesen Bruch-4 des internationalen Vertrages ruhig gefallen lassen. - - , . Die Juden haben keine Delegierten aus der Londoner Botschafter-- Versammlung und keine auf dem Kongreß, der ihr folgen soll. Ist. dies der Diplomatie ein Hindernis, ein altes, schweres Unrecht gut zu machen? Man könnte Rumänien, dessen Ansprüche man gewiß mit großem Wohlwollen aufnehmen wird, auch an seine den Großmäch- .ten gegenüber eingegangenen Verpflichtungen erinnern. - Man sollte Rumänien fragen, warum entgegen dem'Artikel 44 dort die Juden - noch immer nicht in.den Dörfern wohnen, nicht Rechtsanwälte, Apo- - theker, Offiziere, Beamte sein dürfen? Warum sich das ganze Leben des rumänischen Juden aus „nicht dürfen" zusammensetzt? Die rumänische Regierung würde einen großen Beweis von Loha- - lität gegenüber. den Großmächten geben, wenn sie sich durch keine Winkelzüge der Aufwerfung dieser Frage widersetzte und in dem Augenblick, in dem es neue Rechte und neue Vorteile verlangt, die Ausführung alter Pflichten zusagt. Wie sehr Erei g n i s s e a u s i> e m j ü b i s ch e n Leben in D e u t s ch l a n d in A m e r i k a interessieren, geht aus der Tatsache.hervor, baß das „Philadephia Tageblatt" jetzt eine ganze Seite feines Riesenformats mit einer Beschreibung der Synagoge in der Fasanenstrahe und -mit der Wiedergabe von sechs die einzelnen Teile der Synagoge darstellenden Bilder füllt. Molk Warschauer. gum ersten Male ist in Preußen ein Jude Direktor eines Staatsarchivs geworden: es ist der Historiker Adolf Warschauer, der den Lösern unseres Blattes wohl bekannt ist. Er ist am 13. Januar 1856 in Kempten geboren, besuchte das Gymnasium und die Universität in Breslau, promovierte dort 1881 und legte die Oöerlehrerprüsung im folgenden Jahre ab. Er wandte sich der Archivkarriere zu, wurde 1886 zum Archivar, 1901 zum Archivrat, 1911 zum Geheimen Archivrat ernannt. Am 1. Oktober 1912 erfolgte seine Ernennung zum Direktor des Staatsarchivs in Danzig. Außer seiner praktischen Tätigkeit als Archivar hat Warschauer eine große wissenschaftliche Wirksamkeit entfaltet. Sie war einerseits den Archiven selbst gewidmet, wovon seine bedeutende Arbeit „Die städtischen Archive in der Provinz Posen 1901" Kunde gibt. Andererseits galt sie der Erforschung der Geschichte der Stadt und Provinz Posen, vornehmlich der Entwicklung des deutschen Wesens. Seine bemerkenswerteste Leistung in dieser Beziehung ist „Das Stadtbuch von Posen", dessen erster Band 1892 herauskam. -Ferner hat er als Schriftführer der historischen Gesellschaft für die Provinz Posen, als Professor der Geschichte an der königlichen Akademie daselbst, als Leiter der- Hebungen des Historischen Seminars, als Vortragsredner der Deutschen Gesellschaft für Kunst und Wissenschaft Vortreffliches geleistet. Besonders eifrig war er bemüht, die alten Denkmäler der Stadt Posen zu erklären — Zeuge dessen ist sein bereits in siebenter erweiterter Auflage erschienener „Führer durch Posen" — und zu der Erhaltung dieser Denkmäler beizutragen. In dieser Beziehung sind namentlich seine Bemühungen für das von Giovanni Battista di Quadrio erbaute Rathaus der Stadt zu erwähnen. Endlich wandte Warschauer auch der Erforschung der Geschichte der Juden seine-Aufmerksamkeit zu. Von diesen Arbeiten sind wenige gedruckt: kleine Studien über „Heine und die Posener Zeitung", „Heine und die Stadt Posen", ferner „Ueber die Lage des ehemaligen jüdischen Friedhofs zu Posen", „Die Erziehung der Juden in der Provinz Posen durch das Elementarschulwesen", „Die Entstehung einer jüdischen Gemeinde Schwersenz bei Posen", „Friedrich der Große und die Juden in der Provinz Posen" und manches andere. Eine Anzahl vortrefflicher Vorträge, die er in jüdischen Vereinen gehalten — ich habe

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