Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 76 (1912)
- Issue
- Heft 52 (27.12.1912)
- Date
- 1912-12-27
- Page
- Seite 615 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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sagten vorhin, die Juden, seien .keine Fremden, oder Ausländer in staatsrechtlichem Sinne, weil sie nämlich nirgend anderswo beheimatet sind.- Derartige Fremde gibt es aber noch andere. Man nennt sie Zigeuner. ' Genau wie beim Juden besteht die Eigenart des Zigeuners darin, daß er kein Heimatsland, kein ihm zugehöriges Land und infolgedessen auch keine ihm zugehörige Regierung besitzt. Und deshalb kann jedes Land die Zigeuner ausweisen, ohne daß ein anderes Land Widerspruch erheben kann. Und genau so wie die Zigeuner kann Deutschland die Juden ausweisen, ohne daß diese völkerrechtlich Einspruch erheben oder eine fremde Regierung widersprechen kann. Und wenn die Juden einem „Recht" unterstehen, so kann es nur das Zigeunerrecht sein, welches glücklicherweise in letzter Zeit noch verschärft worden ist. Nicht also nur, daß wir die Juden als lästige Ausländer ausweisen können, sondern wir können sie, genau wie die Zigeuner, außer Landes verweisen, zumal sie sich in unvergleichlich höherem Maße als gemeiuschädlich und gemeingefährlich erwiesen haben als die Zigeuner. Es ist geradezu als loeus eoinrnnnls zu bezeichnen, und es ist eine tausendfach bewiesene wissenschaftliche Tatsache daß die Juden als'ein Völkergift wirken, daß sie genau wie die Mispel auf dem Baum ihre Wirtsvölker aussaugen, das Staatsgesüge unterwühlen, den Volksorganismus zersetzen, die Sittlichkeit vergiften. Man unterscheidet staatsrechtlich drei Arten von Ausweisungen: durch Verwaltungsakt, durch Richterspruch und durch Gesetz. Den jüdischen Zigeunern gegenüber sollte ein einfacher Verwaltungsakt genügen. Fehlt nur, daß wir -es tun ... Wir wollen uns über solche Tiraden nicht ausregen. -Die Zusammenstellung von Juden und Zigeunern hat nicht einmal den Reiz der Neuheit für sich. Der gute Mann ahnt ja in seinem elegischen Schluß, daß die Regierungen seinem Rat nicht gleich folgen; glücklicherweise werden unsere Staatsmänner nicht aus den Reihen der Redakteure und Mitarbeiter der „Staatsbürger Zeitung" genommen. Mit diesen Herren aber ernst zu debattieren, ihnen die Begriffe von Recht und Gesetz klar zu machen, lohnt nicht der Mühe.!* Aus R u ßla n d kommt folgende Nachricht, die die Erinnerüng an schwere Zeiten wachruft und wiederum beweist, daß für Verbrechen gegen die Juden keine Sühne erfolgt Die „N. I. K." schreibt: In Jekaterinodar fand dieser Tage die Schlußverhandlung gegen den dortigen Apothekergehilsen Timopheiew statt, der im Jahre 1905 -in Jekaterinodar einen Pogrom gegen die dortige jüdische.Bevölkerung organisiert und die sengende und plündernde Hooliganenschar persönlich „befehligt" hätte. Die Gerichtsverhandlung brachte recht merkwürdige Tatsachen ans Licht, die wieder einmal die Beziehungen behördlicher Kreise zu den wüsten Ausschreitungen jener - für die russische Judellheit ewig denkwürdigen Schreckenzeit grell beleuchteten. So wurde sestgestellt, daß die Pogrombande in Gegenwart von Militär und Polizei das Haus des jüdischen Arztes Dr. Rochlin plünderte und in Brand steckte, desgleichen das Haus des Dr. Maierowitsch und den Laden von Rubinski. Die Zeugenaussagen ergaben ferner, daß die Feuerwehr, die den Brand löschen wollte, gewaltsam verhindert wurde, die Brandstelle zu betreten, daß der Polizeimeister, der die Plünderung des Rochlinschen Hauses seelenruhig beobachtete, einen aus dem Fenster hinausgeschleuderten Paletot selbst aushob und einem Hooligan weiterreichte. Die Kosaken und Polizisten zogen einen Kordon um die Hooligans und verwehrten angesehenen christlichen Bürgern, die den Juden zu Hilfe eilten und den Mob vertreiben wollten, den Zutritt. So sonderbar wie jene Vorgänge war nun das Urteil in dem Prozeß, gegen den Rädelsführer Timopheiew. Der Gerichtshof erkannte aus das kleinste zulässige Strafmaß: 1% Jahre Gefängnis, faßte jedoch gleichzeitig den Beschluß, den Verurteilten zur Begnadigung vorzuschlagen. Die Urteilsbegründung ist Einzig in ihrer Art und hat in juristischen Kreisen den peinlichsten Eindruck hervorgerusen. Es wird ' darin ausgeführt: Wohl sei nachgewiesen, daß Timopheiew sich an den Ausschreitungen als Anstifter und Führer beteiligt hat, doch habe er dies nicht aus eigennützigen Motiven getan, sondern in gerechtem Zorn über die Beleidigung, die das Häuflein Revolutionäre, als deren Führer'in Jekaterinodar er den Arzt Dr. Rochlin ansah, der loyalen Mehrheit der Bevölkerung in jener Zeit zusügte... Fast noch schlimmer ist, daß auch die R-itmalmorda f f ä r e in Kiew fallengelassen und kein Versuch-gemacht wird, '.. die wirklich Schuldigen zu bestrafen. Die „N. Fr. Pr." nämlich läßt sich aus Petersburg telegraphieren: Aus Kiew wird gemeldet, daß d'er Untersuchungsrichter Maschkewitsch beantragen wird, die Anklage gegen Beilis fallen zu lassen und . gegen keine anderen Personen die Anklage zu erheben. ÄS- Dagegen ist mit Freude zu begrüßen, daß erleuchtete russische Schriftsteller für die Juden eintreten. Darum geben wir folgendem Artikel aus der „Neuen Lodzer Zeitung" hier einen Platz: Gegen den Boykott der I u d e n in Polen wendet sich eine von Fr. Teresa Lepkowska-Lubinska, der bekannten Publizistin und Schriftstellerin, verfaßte Broschüre unter dem Titel: „Zu Eurem Gewissen spreche ich." Diese Broschüre, die allgemeines Interesse verdient, behandelt zuerst das Wählresultat: die Niederlage Kucharzewskis, die Wahl Jagellos, die Suche nach den Ursachen dieser Niederlage, weiter die Rache dafür an den Juden durch den Boykott der jüdischen Händler, Kausteute, Fabrikanten usw. Fr. Lubinska weist weiter nach, daß die Polen während des jahrhundertelangen Zusammenlebens mit den Juden nichts für diese getan' haben, im Gegenteil, sie immerfort fühlen ließen, wer der Hauswirt und wer der Einwohner ist, daß sie nicht einmal versucht haben, die Grenzmauer zwischen beiden Nationalitäten niederzureißen; daß die sogenannten Assimilanten ihre Bürgerrechte in der jüdischen Gemeinde verloren, ohne dafür Ersatz in der polnischen zu finden; daß der Antisemitismus auch den getauften Juden galt; daß auch solche Juden, die Hymnen zu Ehren der Konstitution vom 3. Mai geschrieben, in den Augen der polnischen Gesellschaft das Kainszeichen nicht verloren haben; daß sie dieses Kainszeichen in den Augen der polnischen Gesellschaft auch dann nicht verlieren, wenn sie mit Einsetzung ihrer ganzen Kraft für die Polonisterung der Juden eintreten wie Stern, Antonina Eisenbraun, Jakob Rotwand und Dr. Ludwig ■■■ Natanson; wenn sie, wie Leopold Kronenberg und Moritz Wortmann zur Hebung der polnischen Industrie beigetragen haben. Fr. Lubinska ' erinnert an den tragisch-witzigen Satz, der die polnische Stimmung deutlich charakterisiert: „Ein Antisemit ist der, welcher die Juden mehr haßt, als es unbedingt notwendig ist." Und jetzt werden zur Befriedigung der Rachegelüste neue Wahrheiten 'verkündet: „Minsk-Mazowiecki hat mehr Juden als die ganze Schweiz." „Handel und Industrie im Königreich Polen liegen vollständig in jüdischen Händen." Und daraus'folgt das Losungswort: „Boykottieren wir die Inden!" „Dieses Losungswort wird mehr oder weniger deutlich von gewissen Preßorganen wiederholt, nach Belieben entstellt, und durch die Verwirklichung desselben werden Brücken abgebrochen, die sich niemals wieder Herstellen lassen. „Wenn ein solches Wahlresultat durch eure Schuld entstanden ist," sagt Frau Lubinska, „so müssen wir uns alle gegenseitig boykottieren, denn niemand ist ohne Schuld. Jedoch der polnische Adel will die Sache aus andere Weise erledigen. Durch einen Boykott will er Heringshüudlerinnen, Hökerinnen, Gemüsehändlerinnen drücken, zertreten, dem Hungertode preisgeben; nach rechts und links-. Losungsworte streuen; ein ganzes Volk zum ökonomischen Ruin bringen, indem er die Hauptarterien des Handels und der Industrie durchschneidet usw." Fr. Lubinska weist weiter auf die Verschiebung der ökonomischen Zentren in Verbindung mit der Wanderung der Juden hin. Sie führt als Beispiel Nürnberg an, von dem I. F. Richter im Jahre 1850 gesagt hat, daß die Industrie der Stadt nach der Vertreibung der Juden völlig verfiel; daß die venetianischen Kausleute, als der Senat im Jahre 1550 die Ausweisung der Marranen beschloß, gegen diesen Beschluß protestierten, da sie diesen als einen wirtschaftlichen lltznn für sich gleichbedeutend ansahen. An die polnischen Frauen, die mit Bravour den Kamps führen, wendet sich die Verfasserin, und redet ihnen ins Gewissen, nicht Pobiedonoszews Standpunkt einzunehmen, der behauptet hat, es existiere keine Judensrage, deün ein Drittel aller Juden wandere aus, ein Drittel sterbe vor Hunger und ein Drittel werde ausgerottell Wenn der Boykott ausbrechen werde, würden die Judenährerseits das polnische Getreide, den polnischen Zucker, die polnische Arbeitskraft, die polnische Wissenschaft und Kunst boykottieren — die Theater, die Vortragssäle, die Buchhandlungen würden leer stehen.