Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 76 (1912)
- Issue
- Heft 52 (27.12.1912)
- Date
- 1912-12-27
- Page
- Seite 614 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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ob die Geburtenabnahme bei den Juden weiter bleiben, wird, wir wissen sogar nicht mal, ob Abnahme ein Verfallssh mp.to m ist; ferner müssen Taufen nicht weiter zunehmen; es macht sich sogar die Tendenz religiöser Vertiefung bei den Juden, bemerkbar,, also ein direkter „Selbsthellungsvorgang", der auch im selben Sinne gegen die Mischehe reparierend wirken wird; die Kinderzahl kann sich heben; es können Umwälzungen eintreten, z. B. finanzielle Evolutionen, Kriege, welche die Lebensführung und alle Beziehungen in der Gesamtheit verändern; wer wollte wagen zu prophezeien, daß, „w eil es soundso ge w esen ist, dies und jenes eintreten wird?" Bleibt denn die Welt sich in ihrem Geschehen gleich? ' ' Prophezeiungen haben'sich, soweit sie statistischer Art sind, nicht bewährt, wenn die Bedingungen, für die sie gelten, nicht stetig sind. Es werden aber oft Momente nicht in den Bereich der Berechnungen gezogen, weil man diese Momente gar nicht vorausahnen konnte, und damit ist also Statistik und ihre Prophetie haltlos. Die Natur ist keine Präzisionsuhr, die gleichmäßig arbeitet; sie liebt Variationen. Wenn man das Schicksal einer Gesamtheit, wie der deutschen Juden, über zirka 50 Jahre, als einen kleinen Ausschnitt aus der Jahrtausendgeschichte betrachtet, so gewinnt alles sofort ein anderes Gesicht; man hat einen erhöhten Standpunkt, und weist die Vermessenheit, dem Weltgeschehen eine Marschroute vorzeichnen zu können, zurück. Ich würde begierig sein, ein ähnliches Buch wie das Theilhabersche, z. B. über die Epoche 1300—1350 in Spanien, von einem Juden um 1350 lebend geschrieben, zu lesen; wenn er statistisch gearbeitet und dabei zu prophezeien versucht hätte, würden uns wahrscheinlich seine Schlüsse so absurd Vorkommen, wie die Theilhabers einmal den späteren Geschlechtern. Zum Schlüsse betone ich, daß ich nur mit den Resultaten des Autors nicht übereinstimme, seinen Schlüssen kann ich nicht beitreten, da ich in der Natur keinen Mechanismus mit gleichbleibendem Endeffekt sehe; es kommen stets neue Überraschungen. Die Daten des Buches sind wertvoll und anregend und jedermann ist die Lektüre zu empfehlen; sicher, wird niemand ohne Gewinn das Werk aus der Hand legen, ob er sich dann prooder contra erklärt. Bit Woche. Berlin, den 23. Dezember 1912. um letztenmal in diesem Jahrgange erscheint diese Uebersicht. Sie kann nichts Befriedigendes, nichts Erfreuliches berichten. Die Weltlage bleibt verworren, trotz des Beginns der Friedensunterhandlungen, trotz des Anfanges der Botschafterkvnferenz. Ueberall herrscht Unruhe und Beängstigung; die Nachrichten, die trotz der Geheimhaltung der Verhandlungen in die Zeitungen dringen, vermögen kein rechtes Bild zu geben über das, was die Balkanstaaten wollen und über das, was die Türkei zu gewähren bereit ist. Ob Krieg oder Friede, das müssen die nächsten Tage oder Wochen entscheiden. Der allgemeine Horizont hat sich etwas erhellt. Rußland proklamiert durch den Mund seines Ministers Kokowzow seine Friedensliebe und will die Neigung zu seinen Glaubensgenossen und Schützlingen auf dem Balkan mit dem Begehren, den Großmächten nicht entgegenzutreten, in Einklang zu bringen suchen. Trotzdem haben die Pessimisten die Furcht vor einem Weltkrieg nicht aufgegeben und die Börsen bestätigen die Besorgnisse durch ungeheuerliche Schwankungen. * In Deutschland wagen die Antisemiten das Aeußerste. Sie kümmern sich nicht um Versassungsbestimmungen und verbriefte Rechte. In der „Staatsbürgerzeitung" unterfängt sich Herr Heinrich /Pudor geradezu, die Ausweisung d e r . Juden zu fordern. Wir würden von diesen Anschauungen, die dem Ruhigdenkenden als hirnverbrannt erscheinein müssen, keine Notiz nehmen, wenn er nicht dabei in einer Nebenbemerkung, die hier ausgelassen ist, aus Aeußerungen von jüdischer Seite hinwiese, daß der christliche Staat als überwunden gelten müsse. Der Verfasser beklagt, daß Beschimpfungen der christlichen Religion durch Juden straflos bleiben und fährt fort: Gerade aus diesem Grunde ist das Judentum gefährlich und geradezu als gemeingefährlich und staatsgefährlich zu bezeichnen und immer wieder der Mistel aus dem Baume zu vergleichen. Diese Anschauung darf heute als eine unbestrittene, wissenschaftliche gelten. Einer solchen, aus dem Staatsganzen herausfallenden "und ihr entgegenstehenden Sonderreligion aber nun denselben strafrechtlichen Schutz zu gewähren, wie ihn die offizielle staatliche Religion genießt, muh als ein grundsätzlicher Irrtum angesprochen werden. Wir fordern — und heute ist noch Zeit, dieser Forderung Rechnung zu tragen —, daß im Strafgesetzbuch bei Gotteslästerungen ebensowohl als bei Beschimpfungen grundsätzlich unterschieden wird zwischen christlichen und nichtchristlichen Religionen, Zwischen offiziellen und nur geduldeten Religionsgemeinschaften. Wie liegen denn die Sachen heute? Kein Tag vergeht, ohne daß Beschimpfungen gegen die christliche Religion seitens der jüdischen und sozialdemokratischen Presse ausgestoßen werden, aber niemand fragt darnach; sollte doch hin und wieder ein solcher Fall vor den Strafrichter gebracht werden, versagt Gesetz oder Richter, während die landfremden jüdischen Nomaden und Zigeuner ängstlich jede Preßäußerung überwachen und wennmöglich zur Anzeige bringen, die gegen ihre sogenannte Religion gerichtet ist. Ausdrücklich schützt aber § 193 des Strafgesetzbuchs denjenigen vor einer Bestrafung wegen Beleidigung, der „in Wahrnehmung berechtigter Interessen gehandelt hat". Die „Wahrnehmung berechtigter Interessen" bedarf wohl dem Judentum gegenüber keiner näheren Begründung. Wir fordern aber weiterhin vor allem, daß nicht nur der jüdischen Religion, wie bemerkt, ihre Korporationsrechte aberkannt werden, sondern daß auch die Juden selbst nicht mehr staatsbürgerliche Gleichberechtigung genießen, da sie zugestandenermaßen darauf bedacht sind, diesen deutschen christlichen Staat zu beseitigen. Ihm sekundiert ein anderer Artikel derselben Zeitung, der sich bestrebt nachzuweisen, daß die Juden keine Fr e'm - - den,keineAusländer sind, weil sie gar nicht unter eine andere Herrschaft, das heißt nämlich unter eine andere staatliche Herrschaft oder Regierung gehören und dann folgendermaßen sortfährt: Also gilt auch von den Juden nicht das, was im Staatsrecht von den Fremden und Ausländern gesagt wird: „Daß ein Staat sich völlig abschließe und den Untertanen fremder Staaten den Zutritt schlechthin versage, ist tatsächlich und rechtlich unmöglich; denn er würde sich damit selbst auch vom Genüsse des Völkerrechts -ausschließen". Von den Juden kann vielmehr ein Staat sich völlig abschließen, ihnen den Zutritt untersagen und sie außer Landes verweisen, ohne daß ein anderer Staat widersprechen kann und ohne daß die Juden selbst auf das Völkerrecht sich berufen könnten, eben weil sie keinem Lande und Staate zugehörig sind. Höchstens könnte man sie noch mit dem von dev Staatsrechttheorie geprägten Wort „Zeitlicher Untertan" belegen, da sie „Staatsgebiete betreten und daselbst kürzere oder längere Zeit verweilen." Aber auch bei den zeitlichen Untertanen wird eine fremde Staatszugehörigkeit vorausgesetzt. Da sie diese nicht besitzen, sind sie auch keine zeitlichen Untertanen. Was sind sie? Was sind sie min eigentlich? Welchem Recht sind sie zu unterstellen? Der Referent jenes Buches spricht von einem Sonderrecht, da das Fremdenrecht nicht in Betracht kommen könne. Der Begriff dieses Sonderrechtes wäre natürlich ganz willkürlich und in den verschiedenen Ländern sowohl als Zeiten verschieden. In Deutschland begreift dieses „Sonderrecht" heute die staatsbürgerliche Gleichberechtigung ein. Und doch gibt es, so führt Dr. Heinrich Pudor aus, noch ein Recht, dem die Juden zu unterstellen sind, und es gibt noch eine Sippe oder Rasse, die mit den Juden in dem wichtigen, hier zpr Erörterung stehlenden Punkte aus eine Stufe zu stellen sind. Wir -Ji