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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1912-11-29 · Heft 48 (29.11.1912) · p. Seite 575

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
76 (1912)
Issue
Heft 48 (29.11.1912)
Date
1912-11-29
Page
Seite 575 (sequence 11)
Language
German
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' 5. Diese grundlegenden Normen gelten auch für manche anderen Gesetzeskomplexe theoretischer, praktischer und dogmatischer Natur. — Der philosophische Ort für die Bewußtseinssphäre jeder Vergehung ist zu bestimmen! . 6. Ohne Anwendung der in der rabbinischen Literatur enthaltenen , konstruktiven Funktionsbegrifse, die allerdings' weder immer, aus der Oberfläche liegen, noch ihrem Wesen nach, ebenso wie in der höheren Mathematik - und Philosophie, unbestritten sind, läßt sich . heute ebensowenig wie. vor Jahrtausenden ein wahrheitsgetreues Bild der Personen, der Zeitverhältnisse und der wissenschaftlichen Bewertung gegnerischer Ansichten und Absichten Herstellen, Mnn es gilt, Gerechtigkeit walten zu lassen. — Kaul haschem bekaMch, lsi kauchau schel kol echod weechod! — „Ki im". Es seidenn, daß er in der Lehre Gottes sein Wohlgefallen findet usw.! — So-übersetzt Psalm 1 - V. 2 Rabbi Almosnino. — Auch dies Wort ist zu'beherzigen. N. B. die ^durchgehende Uebersetzung Hirschs „gesetzeslose für Reschoim" führt /manche zum Irrtum, indem sie dieses Wort Mus solche anwenden, -welche nicht alle jüdischen Gesetze halten. 7. Nach Zugrundelegung autoritativer Ansichten gelten zahlreiche Kontingente der heutigen Juden Deutschlands, die nicht dem Gesetze in jeder Beziehung leben, weder speziell noch allgemein als bewußt Abtrünnige im alten Sinne des Wortes. Viele-sind nach Analogie solcher jüdischen Kinder, die unter Nichtjuden,-ohne Kenntnis des Gesetzes, bzw. ohne Möglichkeit der Gesetzesübung ausgewachsen sind, milde zu beurteilen, (cf. Jacob Ettlinger B. Z. u. a.) 8. Falls einige Momente milder Auffassungen bestritten wurden, u. a. von Rabbiner Dr. H. P., so bezieht sich dies zuweilen in mancher Beziehung lediglich aus die theoretische Begründung der These, aber nicht immer aus die Konsequenzen der These selbst. — Jedenfalls ist in vielen Fällen die milde Norm der Beurteilung, wie bei jüdischen Kindern, die ohne die entsprechende strengreligiöse Erziehung usw. ausgewachsen sind', anzuwenden. - Von den Erziehungs- und Lehrfehlern übergroßer Strenge usw. und Unfähigkeit und Unbildung der Lehrer spricht die Literatur besonders — wie ich dies in „Kunst oder Schablone" angedeutet habe. — In mancher Beziehung haben selbst der alte Würzburger Rabbiner, Bamberger g. A., sowie die „Freie Vereinigung" auf Respons Meharil hingewiesen, um für eine milde Beurteilung sogenannter ketzerischer Ansichten mildernde Umstände in Anspruch zu nehmen. — Rabbiner H. P. hielt den öffentlichen Hinweis in dem geschehenen Zusammenhänge und zur gegebenen Zeit für einen Fehler. Nachdem aber einmal von anderen daraus hingewiesen worden ist, und heute die Gesamtheit der deutschen Juden zur Beurteilung steht, um eine tiefeingreisende Trennung herbeizuführen, erachtoich es als meine Pflicht, in ähnlichem Sinne von den Religionsquellen Gebrauch zu machen. Es gilt, für Gott zu wirken unter besonderen Zeitumständen! Es hat dies mit Fragen einzelner Gemeinden nichts zu tun, es gilt der Gesamtheit. Ich bemerke also auch: Chachomim waren selbst das „Minus" mewattel. Dies ist ein Wort aus alter Zeit der klassischen Talmudkommentatoren. Ohne die Tragweite zu erörtern, sei dieses Wort zitiert! 9. Niemals stand ganz Israel auf der Höhe seiner Bestimmung. — Aus dieser Tatsache entstand ein großer Teil des rabbinischen Judentums, das sogenannte Chaweirimwesen. — Die sogenannten „Frommen" Haben sich im Gegensatz zu den „Amhoorez" Erschwerungen auferlegt, ober nicht anderen! Aber der klassische Amhoorez, den es heute Nicht gibt, wurde ans der Einheit Israels nicht ausgeschaltet, es wurde an den hohen Wallfahrtsfesten besondere. Rücksicht, auf ihn genommen! — Nicht jedes Gesetz darf zürn „Fetisch" werden! Die alten Responsen, Worreden und sonstige Vermerke geben detaillierten Aufschluß darüber, daß Zeiten früherer Jahrhunderte schon wesentlich, schlimmer als heute waren. . -10. Nur durch Erhaltung der Einheit haben die früheren schlechten Zeiten sich / gebessert. -- Durch die Bezeichnung einer „neuen Konfession"/welche man durch die 13 Richtlinien konstatieren will, erhalten diese dem Anscheine nach den Stempel der „Gesetzlichkeit". Es wird ihnen meines Erachtens eine zu große Bedeutung beigelegt, wahrend doch jene liberalen Rabbiner von uns aus nicht das Ansehen erhalten dürfen, als ob sie Begründer einer Religion oder Konfession sein könnten! — Die.Rabbiner sind all hoc -und in diesem Falle, selbst wenn der liberale Nabbinerverband, der als solcher ebensowenig besondere Autorität besitzt wie die orthodoxen-Verbände, die Richtlinien autorisiert hätte/was mir nicht bekannt ist, in keiner. Weise mehr als Privatleute. — Kraft eines Lehramtes in Israel. haben auch die orthodoxen Rabbinerder Gegenwart als solche kein Mandat! — Die liberalen haben auch von ihren Gemeinden meines Wissens kein Mandat, die bezüglichen Gemeinden neu zu konstituieren.— Mit solchen „ledernen Flinten" der 13 Richtungslinien, die weder den Wert von -13 Glaubensartikeln haben, noch beanspruchen, — sondern nur, wie ich es vielleicht ausfassen möchte, ohne die Richtlinien genau, geprüft zu haben, ein Versuchsballon usw. sind, — richtet man nichts aus und stürmt am wenigsten die Vastille des traditionellen. Judentums!. — — Allerdings sind dieselben selbstverständlich aufs allerschärsste zu verurteilen (?) und als mehr als nur eine Abkehr von traditionellen Gesetzen zu beurteilen. Aber sie erfolgten ja abseiten solcher Rabbiner, die schon vorher" nicht zu den Rabbinern des traditionell gesetzestreuen Judentums gezählt sein . wollten. — Sie bedeuten ein wesentliches Kennzeichen für die Ziele, welche man sich eventuell setzt und sind eine -läute Warnung'an alle: „In den.Kurven sesthalten!" Vergessen wir aber nicht, daß durch das Poltern Orthodoxer die „Liberalen" nach und nach dazu gereizt worden sind. Ihre Vereinigung zu einem. Bunde ist vor vielen Jahren vorausgesagt worden unter Hinweis auf die Schuld der Orthodoxen, deren Taktik nicht iunner kluggenug war. Ohne irgendein religiöses Interesse 31t verletzen, konnten manche Orthodoxe manches anders machen! Dies nicht zur Entschuldigung der Liberalen, aber zur historischen Würdigung.. 11. Innerhalb des Rahmens der Gesetze und der Gesetzlichkeit ist die theoretische Möglichkeit für wenigstens vorübergehende Gesetzesänderungen bezw. für veränderte Gesetzeshandhabungen vorhanden. Selbst sogenannte „Ehegesehe", Scheidung und Ehalizah könnten in einigen Modalitäten dahin geändert werden, daß manche erschreckliche Härten, die zweifelsohne, -wie bei jeder gesetzlichen Allgemeinregelung zuweilen Vorkommen, in etwas vermieden würden. — Insbesondere sollten Orthodoxe es sich zu Herzen nehmen, keine Chumraus zu suchen und Scheidebriefe leichtfertig Hasseln zu wollen und dergleichen mehr! Solche Vorkommnisse haben nichts Gutes im Gefolge. Im übrigen vergleiche man alte und neue Responsen. Gedruckte und ungedruckte sowie mündliche Traditionen persönlicher Art belehrten mich. — Für einiges verweise ich auf Resp. Meil Zed. und P. Mat. Ahron. Ferner Nachl. Binjamin u. a. — Etwas anders steht es mit der praktischen Durchführbarkeit solcher Aenderungen, die von anderen bereits in Erwägung gezogen worden sind, wie mir vielleicht bekannt ist. Es müßte eine relative Einmütigkeit erzielt werden, für welche aber unsere Zeit und insbesondere der Zeitpunkt der 13 Richtungslinien am wenigstens geeignet sein dürften. — Am wenigsten sind die liberalen Rabbiner kompetent, welche schon von vornherein theoretisch oder praktisch das traditionelle Gesetz nicht so für verbindlich erklären! -Auch die orthodoxen Autoritäten Deutschlands sind nicht kompetent aus Gründen, die hier verschwiegen werden! Der Werdegang der Rabbiner entspricht in Deutschland nicht mehr den Normen der alten Zeiten! Aber selbst wenn die größten Autoritäten vorhanden wären, so ließe sich das Wort von einer neuen Konfession mit dem Ansprüche auf Autorität nicht prägen und in die Massen schleudern! Ein anderes ist die theoretische, rein wissenschaftliche Erörterung in rabbinischen Responsen privater Natur und ein anderes ist es, mit Schlagwörtern die Massen zu. bearbeiten! Ein anderes ist es, eine Drohung auszusprechen, das konnte auch ein Ehassam Sofer, ein anderes, sie auszuführen! Wenn er die Macht zum Vollzüge einer Trennung besitzen würde, er würde sie heute für deutsche Verhältnisse meines Erachtens nicht aussprechen! Unter Trennung verstehe ich nicht die Trennung von Gemeinden, deren können zehne aus jedem Nest sein, — sondern Trennung nach Konfessionen verstehe ich darunter! Ein anderes ist es, olow Hakussow aumeir, über ihn sagt der Vers, oder- 'ob es -einer in Wirklichkeit ist, was der Vers besagt. Ebenso ist ein Unterschied, ob ich jemandem einen disqualifizierenden Namen beilegen darfals Epitheton desornans, oder ob ich ihn auch so mit allen Konsequenzen beurteilen und behandeln darf. — Wie sehr wir uns in acht nehmen müssen vor Terrorismus, und wie sehr wir Disqualisizierungen, welche Gegner der schärfsten Orthodoxentonart erdulden müssen, hinzunehmen haben, beweisen Ereignisse der jüngsten Vergangenheit. — Selbst der Papaer Rabbiner Dr. S. Breuer wurde von eben denselben Autoritäten disqualifiziert, deren Gutachten heute dazu dienen sollen, den Frankfurter Rabbiner Dr. S. Breuer in der ■ Agudahdifferenz zu stützen. — Als nach dem Tode S. R. Hirschs das Frankfurter Rabbinat' beseht werden sollte, da hieß es sozusagen öffentlich in den Frankfurter Kreisen: „Wenn Dr. A. hinkommt.

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