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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1912-11-15 · Heft 46 (15.11.1912) · p. Seite 552

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
76 (1912)
Issue
Heft 46 (15.11.1912)
Date
1912-11-15
Page
Seite 552 (sequence 12)
Language
German
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Walter Treuen war ein Verächter der Zeremonie und' des _ Religionsgesetzes, das er gleichwohl für die Masse als notwendig und bindend erkannte. Für' ihn war die Religion nach der Art des Menschen individuell. Der Mensch selbst aber ebenso von dem Wohlbefinden seines Körpers abhängig wie das Tier, und ebenso wie dieses ohne freien Willen, weil eben die einzelnen Teile dieses seines Körpers selbständig arbeiten und beim Unterbrechen auch nur eines edlen Teiles der ganze Mensch in Nichts zerfällt. So leugnete er auch das Fortleben der Seele, weil man dies nur vermuten-, nicht wissen konnte. Zuletzt bat er um Eingehen auf diesen Gesprächsstoff, um ihre Meinung über Gott, Mensch, Natur. Lotte war zuerst hocherfreut über den Brief.. War er doch logisch, kraftvoll und anregend, wie sie es gewünscht. War er doch nur an den Menschen geschrieben, nicht an das Weib, dem man für gewöhnlich nicht die Fähigkeit zutraut, in diesen ernsten Fragen mitzureden. Aber je öfter sie ihn las, desto mehr schwand diese Freude. Sie erkannte, wie schwer es für sie sei, deren Geist doch ungeschult, vor ihm in der rechten Weise zu antworten. In der Weise des verständnisvollen- Kameraden, der seine Meinung und sein Denken geordnet und wieder anregend zum neuen Austausch weitere Gedanken ausspricht. Ihre Anschauung war ja eine andere. Eine höhere, von gläubiger, demütiger Bewunderung für die durch die jüdische Lehre verbreitete Gottesidee, und den sich eng an sie schließenden, mit. ihr. verknüpften Ideen von der Unsterblichkeit der Seele und vom Menschen als Ebenbild des Ewigen. Sie war von Begeisterung erfüllt für die ausdauernde Kraft ihres Volkes auf feinem Leidenswege, für seine Treue, seinen Mut, seine hohe Geistigkeit und Sittlichkeit, und sie verstand, daß Gesetz und Zeremonie nach außen hin für jedes Glied einer Religionsgemeinschaft, auch wenn es sich ihr innerlich noch so tief verbunden fühlt, als äußeres Zeugnis der Zugehörigkeit nötig ist. (Schluß folgt.) Mersrilche Mitteilungen. — Bilder an» b c nt jüdis ch e n F a m i l i e n l e b e n. Bon S. H. M o s e n t h a l. Ergreifende Sittengemälde eines edeldenkenden Juden. Verlag Max Koch, Leipzig, Brüderstr. 35. Die Bemerkung auf dein Titel .ist gewiß vom Verleger. Diesen geschmackvollen Zusatz abgerechnet, ist die Veröffentlichung sehr zu empfehlen. Es sind fünf Geschichten von Frauen, die Märtyrerinnen ihrer Liebe und ihrer Pflicht sind. Sie sind recht gut erzählt: „Tante Guttrant", die mit ihrem unwürdigen Mann am Pranger steht und den Kranken jahrlang aufopfernd pflegt. „Schlemilchen", ein häßliches, ungeschicktes Mädchen, das vermöge ihrer Gutheit ein schönes Vermögen und einen tüchtigen Mann bekommt. „Raass Mine", eine alte Jungfer, die, nachdem sie ihre Liebe begraben, die Wohltäterin der ganzen Gemeinde wird. „Jephtas Tochter", die Tochter eines jüdischen Händlers, die ihre Zuneigung zum Opfer bringt und dem Gelöbnis ihres Vaters folgend, einen Alten heiraten will, aber durch dessen Verzicht mit ihrem Geliebten glücklich wird. Die schönste, auch originellste Geschichte ist „Raschetchen". Eine Frau hat, dem Zuge ihres Herzens folgend, ihren Geliebten geheiratet, ist ihm gefolgt, hat ihn bald verloren und muß nun erleben, daß ihre Tochter, die eine große Künstlerin geworden, ihrer Mutter zur Liebe dem Geliebten entsagt und in der Blüte ihrer Jahre stirbt. Gewiß sind alle diese Geschichten jüdisch. Aber hier sind auch eckst menschliche Probleme, die in eigenartiger Weise gelost sind. Während die ersten vier etwas konventionell das alte, leider nicht immer wahre Diktum bewähren: „Guten ergeht es am Ende doch gut", führt die letzte in die große herbe Tragik des Menschenlebens ein. — Die vielfach vorkommenden jüdischen Ausdrücke sind angemessen erklärt. Die Geschichten spielen vielfach in Mainz; in einigen werden stadtkundige Persönlichkeiten und deren Schicksale vorgeführt. L. G. * — Gesetz betreffend die israelitische Religionsgemeinschaft und Kirchenversassung der israelitischen Religionsgemeinschaft in Württemberg. Verlag der Hofbuchdruckerei Cärl Grüninger in Stuttgart. Preis 60 Pf. und 5 Pf. Porto. / .. . Das seit dem Jahre 1828 bestehende Jsraelitengesetz hat wegen der eigenartig geordneten Verhältnisse der israelitischen Religionsgemeinschaft,-die in.Württemberg wie die evangelische und katholische Kirche einheitlich organisiert ist, von jeher ein hervorragendes Interesse beansprucht. Die erste und zweite von den bürgerlichen Verhältnissen und dem Schulwesen der Israeliten handelnde Abteilung dieses Gesetzes ist infolge 7deL>stäätsWMeLlichen.Gleichstellung der Israeliten mit den übrigen Staatsangehörigen längst, aufgehoben, dagegen war die dritte Abteilung, das Kirchenwesen per .Israeliten betreffend, noch in Geltung geblieben.. Diese als veraltet,und in einzelnen Beziehungen als drückend empfundenen Bestimmungen machten fchön seit Jahrzehnten den Wunsch nach einer Reform rege. Nach öffentlicher Bekanntmachung einer von der K. Israelitischen Oberkirchenbehörde entworfenen Kirchenverfassung sowie nach Beratungen in den beiden Stündekammern haben Gesetz und Kirchenversassung unter Berücksichtigung der geäußerten Meinungen und Wünsche ihre jetzige Gestalt erhalten. Gesetz und Kirchenversassung halten an der seitherigen Einheitlichkeit des israelitischen Kirchenwesens, verbunden mit einer wirksamen Staatsaufsicht fest, räumen aber der israelitischen Religionsgemeinschaft in ihrer Gliederung als einzelne Kirchengenwinden und in ihrer Vereinigung als Landesverband eine erheblich größere Selbständigkeit als bisher ein. Soweit eine staatliche Mitwirkung in dem Gesetz vorgesehen ist, beruht diese auf dem einstimmig" und nachdrücklich geäußerten Wunsche der Israeliten des Landes, die aus Grund der mehr als achtzigjährigen Erfahrungen mit dem Gesetz von 1828 hierin eine wesentliche Stärkung der Stellung der israelitischen Religionsgemeinschaft im öffentlichen Leben des Landes erblicken. Da in dem neuen Gesetz eine unter den bezeichneten Gesichtspunkten eingehende und zeitgemäße Regelung des israelitischen Kirchenwesens in einem deutschen Staat vorliegt, so wird die neue Kirchenversassung, wie sie in der uns vorliegenden Publikation dargestellt ist, auch weit über die Grenzen Württembergs hinaus von großer Bedeutung sein und überall aus das lebhafteste Interesse rechnen dürfen. *** SxrechsWl. Sehr geehrte Redaktion! er Bericht in der „Allgemeinen Zeitung des Judentums" über die letzte Repräsentautenversammlung nötigt mich, um Mißdeutungen zu entgehen, zu folgender Berichtigung: Bei den vorgeschlagenen Aenderungen im Bauplan der Synagoge Levetzowstraßc bin ich keineswegs, wie in dem Berichte besonders hervorgehoben wird, für die Vorlage des Gemeindevorstands eingetreten; im Gegenteil habe ich unter ausführlicher Begründung den prüzisiierten Vorschlag: die Religionsschule nicht in dem Gebäude unterzubringen, vielmehr ist einer Gemeindeschule öder' anderen gemieteten Räumen zu belassen, entschieden bekämpft, habe mich auch da-., gegen ausgesprochen, daß das Nebengebäude um einen Stock niedriger als projektiert, gebaut wird, da man die Räume, die baupolizeilich genehmigt sind, doch immer verwerten kann; der Unterbringung der Rabbinerwohnung in dem Nebengebäude habe ich zu gestimmt, jedoch nur, wenn dies nicht unter Wegfall der Religionsschule geschieht. Ebensowenig habe ich selbstverständlich bei der Vorlage betreffend die Ueberlassung eines Abschnitts des alten Friedhofs in der Großen Hamburger Straße als Spielhos für ältere Schüler der Knabenschule erklärt, daß ich Pietätsbedenken nicht anerkenne. Hier bin ich für die sofortige Annahme dör Vorlage des Gemeindevorstands eingetreten mit der Begründung, daß ich nicht annehmen kann: der Leiter der Knabenschule werde Forderungen stellen, welche die Pietät verletzen; haß der betreffende Platz auch nicht mehr als Friedhof gelten könne, da sich dort Lauben und dergleichen befinden und die Insassen der Altersversorgüngsanstalt ihn als Aufenthaltsort benutzen; daß man ihn deshalb auch unserer Jugend in der Knabenschule, die ja überdies beaufsichtigt wird, zur zeitweisen Benutzung sreigeben kann. ' - Hochachtungsvoll . Berlin, 4. November 1912... Justizrat Dr. Ignaz Eohn.

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