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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1912-10-11 · Heft 41 (11.10.1912) · p. Seite 483

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
76 (1912)
Issue
Heft 41 (11.10.1912)
Date
1912-10-11
Page
Seite 483 (sequence 3)
Language
German
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feierlichen Bräuche: das Anzünden der Lichte, der Elternsegen, der Dankesspruch über Wein und Brot, Seder- und Chanukafeier sollen in ihrer alten Bedeutung in unseren Häusern sortleben und mit neuer Weihe umgeben werden. 2. Das tägliche häusliche Gebet ist als eines der wertvollsten Mittel zur Förderung religiösen Lebens zu Pflegen. 3. Den bedeutsamen Momenten des Familienlebens die religiöse Weihe zu geben, ist heilige Pflicht. a) Die Zugehörigkeit zum Judentum ist durch die Geburt gegeben. Die Beschneidung bleibt eine geheiligte Institution. Wer von den Angehörigen anderer Religionsgemeinschaften mit lauterem Herzen und in wahrhaftigem Bekenntnis dem Judentum sich zuwenden will, dem soll das Judentum als Menschheitsreligion seine Pforte öffnen. b) Für Knaben und Mädchen soll nach vorbereitendem Unterricht eine gottesdienstliche Einsegnungsseier als Einführung in die Gemeinde stattsinden. c) Die Eheschließung erhält ihre Weihe nur durch die religiöse Trauung. Die an den Bestand des Tempels gebundenen Priestergesetze und die für das alte jüdische Staatswesen erlassenen Bestimmungen des Familien- und Erbrechts bilden keiir Hindernis für die religiöse Trauung. Die rituelle Ehescheidung soll aus dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Alaun und Frau beruhen und nach erfolgter bürgerlicher Scheidung oder Nichtigkeitserklärung der Ehe gegen böswillige Hemmnisse gesichert sein, die von dem einen oder anderen Ehegatten bereitet werden können. Die Form der rituellen Ehescheidung ist zu vereinfachen. d) Die Liebesdienste an Sterbenden und Toten sind heilige Pflichten und sollen daher in jedem Falle, ohne Rücksicht aus Lebenswandel, Todesart und Bestattungswelse erwiesen werden. Im Todesjahr und an den Jahrzeittagen der nächsten Angehörigen soll die Pietät in den alten Bräuchen der Erinnerung, in der Teilnahme am Gottesdienst mit seinem Kaddischgebete und in frommen Spenden sich bekunden. X. Wer diesen unerläßlichen Forderungen genügt, ist als religiöser Jude anzuseheu. Die Beobachtung aller weiteren, den einzelnen betreffenden traditionellen Vorschriften überläßt das liberale Judentum dem religiösen Empfinden des einzelnen; es verwirft die Bewertung der Frömmigkeit nach dem Maß der äußeren Uebungen und erkennt als wertvoll nur an, was für den einzelnen die Kraft hat, fromme Gesinnung hervorzurusen, die sittliche Tat zu fördern und religiöse Wahrherren und Erlebnisse in anschauliche Erinnerung zu bringen. Xi. Unerläßlich für das religiöse Leben der jüdischen Glaubensgemeinschaft in Gotteshaus, Schule und Gemeindeleven sind die folgenden Forderungen: 1. Der würdigen Ausgestaltung des öffentlichen Gottesdienstes ist die ernsteste Sorgfalt zuzuwenven. Wie der Sabbatvormittag, so soll auch der Freitagabend, vor allem in den größeren Gemeinden, durch einen feierlichen Gottesdienst mit Predigt ausgezeichnet werden. Sein Beginn soll, unabhängig von der kalendarischen Berechnung, von jeder Gemeinde nach ihren Bedürfnissen festgesetzt werben. Den hochheiligen Festen Roschhaschono und Jomkippur ist ihr herkömmlicher Charakter zu wahren, desgleichen dem Pesach-, Schowuos- und Sukkosfeste, die vorzugsweise an den biblisch angeordneten Tagen durch festlichen Prebigtgottesdienft auszuzeichnen sind. Chanuka, Purim und Tischobeaw sind als geschichtliche Erinnerungstage durch eine ihrer Bedeutung entsprechende Feier zu begehen. 2. Die Dauer des Gottesdienstes am Sabbat und an den Feiertagen, ausgenommen den Versöhnungstag, ist erheblich zu kürzen. Die Wiederholung von-Gebeten ist möglichst zu vermeiden. 3. —Unter Festhaltung der hebräischen Sprache für die im Mittelpunkt des Gottesdienstes stehenden Gebete ist der deutschen Muttersprache in Gebet und Gesang ein breiter Raum zu gewähren. 4. Aus den Gebeten sind diejenigen Wünsche zu entfernen, die nicht Wahrheit in unserem Herzen sind. Die beizubehaltenden hebräischen Gebete müssen nach Inhalt und Form mit dem religiösen Denken und Empfinden der Gegenwart in Einklang stehen. 5. Um die Gemeinden in erhöhtem Maße für tätige Mitwirkung am Gottesdienste zu gewinnen, soll einstimmiger hebräischer und deutscher Gemeindegesang, womöglich unter Begleitung von Orgel oder Harmonium, eingeführt werden. 6. Die Thora ist in ein- oder dreijährigem Zyklus hebräisch und hierauf in deutscher Uebertragung, die Haphtoro in einer freien Auswahl deutsch zu verlesen. 7. Der Werktagsgottesdienst ist nach denselben Grundsätzen wie der Sabbat- und Festgottesdienst würdig zu gestalten. 8. Die Abhaltung des Gottesdienstes ist unabhängig von der Zahl der Betenden. . 9. Zur Unterstützung der häuslichen religiösen Erziehung ist am Sabbat, entweder am Vorabend oder am Nachmittag, ein besonderer Jugendgottesdienst mit religiöser Ansprache abzuhalten. Für die Hauptseiertage ist auf Befreiung der Schuljugend vom Unterricht hinzuwirken. 10. Der Religionsunterricht soll die Heranwachsende Jugend zu sittlicher Lebensführung und religiöser Weltanschauung, zu Ueberzeugungstreue und lebendiger Anteilnahme am religiösen Leben der Gemeinde erziehen. Um dieses Ziel zu erreichen, hat er die Aufgabe, das alte, heilige Schrifttum Israels, auch in seiner Ursprache, kennen und lieben zu lernen und seine unvergängliche religiöse Bedeutung aufzuzeigen, Verständnis für die Entwicklung der jüdischen Religion anzubahnen, Begeisterung für die Geschichte des jüdischen Volkes wachzurufen, unter unbefangener Anerkennung der Wissenschaft in die Fragen der Weltanschauung und in die religiösen Probleme der Gegenwart einzuführen, vorhandene Gegensätze zu traditionellen Glaubensvorstellungen und Erscheinungsformen mit Würdigung ihrer historischen Bedeutung taktvoll zu behandeln und mit der Treue zum Väterglauben die Liebe zum Vaterlande und den Sinn für die Ausgaben der Menschheit zu wecken. 11. Die Jugend, die aus der Schule entlassen ist, soll in Jugendvereinen für die Mitarbeit an den 'religiösen Ausgaben des Judentums gewonnen werden. 12. Die Wissenschaft des Judentums ist ganz besonders zu fördern und zu verbreiten, damit durch sie eine immer größere Verinnerlichung und Vertiefung der jüdischen Religion herbeigesührt und die Achtung vor ihr gemehrt werde. 13. Die fachwissenschastliche Ausbildung der Rabbiner, Lehrer und Vorbeter soll in einer den Bedürfnissen der Gegenwart entsprechenden Weise erfolgen. 14. Zur Mitarbeit an den Gemeindeaufgaben, insbesondere auch auf dem Gebiete der Wohltätigkeit und der sozialen Fürsorge sind möglichst alle Gemeindemitglieder heranzuziehen. 15. Die Teilnahme der Frau am religiösen und Gemeindeleben ist unentbehrlich. Wie an den religiösen Pflichten, soll - ihr auch an den religiösen Rechten der volle Anteil eingeräumt werden. XU. Die Durchführung dieser Förderungen wird, wie dem einzelnen liberalen Juden, so insbesondere auch den liberalen Gemeinden dringend ans Herz gelegt. Wie weit hierbei besondere örtliche Verhältnisse zu berücksichtigen sind, bleibt den einzelnen Gemeinden und ihren berufenen Organen überlassen. Gemeindeinstitutionen, welche auch nur eine Minderheit in der Gemeinde zur Befriedigung ihrer religiösen Bedürfnisse braucht, sind unbedingt zu erhalten. Die Vereinigung der liberalen Rabbiner Deutschlands tritt mit aller Entschiedenheit für die religiöse Einheit des Judentums ein. Sie weist deshalb die Behauptung einer konfessionellen Verschiedenheit innerhalb ,des Judentums als unwahr und alle Versuche einer Spaltung der Gemeinden als unjüdisch und unheilvoll zurück. XIII. Der wissenschaftlichen Erörterung aller dieser Grundsätze und Aufgaben sowie ihrer praktischen Ausgestaltung für das religiöse Leben im einzelnen will die Vereinigung der liberalen Rabbiner Deutschlands ihre Tätigkeit in ernster Arbeit einmütig widmen; sie befrachtet es vornehmlich als ihre Aufgabe, diese Richtlinien durch Behandlung der sich aus ihnen ergebenden Einzelsragen näher zu begründen und zu ergänzen. Die Vereinigung der liberalen Rabbiner Deutschlands ist dabei von der heiligen Ueberzeugung erfüllt, daß es ihr auf diesem Wege ' allein möglich sein wird, die üherlieserte Religion mit dem Denken

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