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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1912-10-02 · Heft 40 (2.10.1912) · p. Seite 480

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
76 (1912)
Issue
Heft 40 (2.10.1912)
Date
1912-10-02
Page
Seite 480 (sequence 12)
Language
German
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Zweige der Nachkommenschaft des Rabbi Meir Katzenellenbogen von Padua mit Anhang und Namenregister", Berlin 1898. Der sehr dankenswerten Uebersicht ist zu,entnehmen, daß auch Gabriel Rießer der genannten Familie angehört. Ich mache gern auf dieses Heft, obgleich es bereits vor 14 Jahren erschienen ist, an dieser Stelle aufmerksam, damit der Versuch zur Nacheiferung anregen möge. L. G. # Herr Redakteur! s scheint mein Fatum zu sein, die Legendenbildung der GegenfiC wart zu verfolgen. Jedenfalls macht es mir Freude und bringt dem Leser Gewinn, wie ich unbescheiden genug bin zu glauben. Der „alte Mann", welcher in Ihrem geschätzten Blatte Nr. 33 Erinnerungen an Adolf Jellinek erzählt, hätte zeitiger beginnen sollen, denn inzwischen sind diese Erinnerungen durch den Heiligenschein der Legende vergoldet worden. Er sagt: „Trotz der leeren Tempelbänke in Leipzig wurde Jellinek von dem damaligen Kultusvorstande, der, ohne daß jener davon eine Ahnung gehabt hatte, vorher Experten nach Leipzig delegiert hatte, nach Wien berufen". An und für sich wäre das nur eine würdige Art der Berufung gewesen, wie wir sie bei alten und orthodoxen Gemeinden noch heute und — auf dem Wege einer merkwürdigen Antinomie — in den führenden Gemeinden und Resormgemeinden Amerikas jetzt von neuem finden. Im Falle von Jellineks Berufung nach Wien ist diese Geschichte eine Legende. Die Wiener Gemeinde respektive ihr Vorstand hat vor 56 Jahren ebensowenig als heute ahnungslose Prediger im Schlafe überfallen und sie mit vorgehaltener Pistole gezwungen, einen Anstellungskontrakt zu unterschreiben, oder sie gefesselt und geknebelt aus die Eisenbahn geführt und erst auf der Kanzel des Tempels, in der Seitenstettengasse losgelassen. Die „Allgemeine Zeitung des Judentum" 1856, S. 645, 682 und 1857, S. 605, berichtet ausdrücklich, daß Jellinek im November 1856 einen Probevortrag gehalten hat und am folgenden Tage zum Prediger gewählt wurde. G. Wolf, der in dem zitierten Artikel als verläßlicher Zeuge genannt wird, sagt in seiner Geschichte der Israelitischen Kultnsgemeinde in Wien, Wien 1861, S. 106:'„Um die Predigerstelle bewarben sich 29 Kandidaten..... Mehrere Kandidaten wurden hierher berufen, um Predigten zu halten, und die Wahl siel auf Herrn Dr. Adolf Jellinek, bis dahin Prediger in Leipzig." Cincinnati, September 1912. Ergebenst Gotthard Deutsch. H^^egen einer Ferienreise ist mir erst jetzt der Jahresbericht des Hy rheinischen Rabbinerverbandes in Nr. 34 zu Gesicht gekommen. Darin wird auf eine vom Provinzialverband rheinischer Synagogengemeinden am 21. Juni in Düsseldorf veranlaßten Besprechung über die Inspektion des Religionsunterrichts hingewiesen, zu welcher Vertreter des rheinischen Rabbinerverbandes und der .Vorstand, des Vereins israelitischer Lehrer der Rheinprovinz und Westfalens eingeladen und erschienen waren. Es wird nun in dem Jahresberichte mitgeteilt, daß „es dem Referenten (Rabbiner Dr. Jacob) gelang, alle von seiten der Lehrer gegen die Inspektion überhaupt und insbesondere durch die Rabbiner vorgebrachten Einwände zu entkräften" und als Resultat die Einsetzung einer Kommission hingestellt. , Daraus ist folgendes zu erwidern. Der Vorstand des obengenannten Lehrervereins beauftragte mich, in jener Besprechung die ablehnende Stellung fast der gesamten jüdischen Lehrerschaft gegen die Inspektion durch Rabbiner zu motivieren, dann auch den Standpunkt zu vertreten, daß, wenn überhaupt eine Inspektion des Religionsunterrichtes notwendig erschiene, sie nicht auf die Volksschule beschränkt bleiben dürfe, sondern auch an den Gymnasien, höheren Mädchenschulen usw. ausgeübt werden müsse„ und zwar in der Volksschule durch Pädagogisch erfahrene Lehrer, woran es nicht nmngele. Weder ich noch die anderen anwesenden Vertreter der Lehrerschaft haben gesunden, daß die Repliken der Rabbiner meine gegen die geistliche Inspektion vorgebrachten Einwände „entkräftigt" hätten. Nach wie vor können wir nur der Inspektion durch bewährte Schulmänner zustimmen, als welche wir die Herren Rabbiner, von Ausnahmen abgesehen, nicht anerkennen. Der am' Schlüsse der langen und oft sehr erregten Verhandlung eingesetzten Kommission war die Ausgabe zuerteilt, für die verschiedenen Schularten Lehrpläne für den Religionsunterricht aus- Zuarbeiten, vielleicht auch Jnspektionsbezirke abzugrenzen, aber keineswegs, wie man aus dem Bericht des Rabbinerverbandes entnehmen könnte, die Jnspektivn durch Rabbiner zu Präjudizieren. Minden, im September 1912. - Liepmannssohn. ■ & :• Sehr geehrter Herr Redakteur! ' ^ch erachte es als ein nobile offizium der deutschen Orthodoxie, gegen den wissenschaftlichen und dogmatischen Inhalt der Cahnschen Schrift >,Die religiösen Strömungen in der zeitgenössischen Judenheit" entschiedenen Protest einzulegen. . Der Beweis, den die Schrift Dr. Cahns für seine These, daß das Reformjudentum atheistisch sei, ist in jeder Beziehung als. mißlungen zu bezeichnen. — Die Kritik, welche Dr. Cahn an den Anschauungen der Gegenseite übt, entbehrt der elementaren Momente eines ^jeden wissenschaftlichen Apparates. Dies bezieht sich sowohl auf den Cahnschen Maßstab für allgemeine philosophische und speziell erkenntnistheoretische Voraussetzungen, als auch aus dogmatische/speziell rabbinische und religionsgesetzliche sowie religionsgesetzlich-geschichtliche Grundlagen. Auch der Ossenbarungs- und Gottesbogriss/wie. Cahn ihn handhabt, ist nicht klassisch allgemeingültig! -Soweit die Schrift nur dazu bestimmt sein sollte, für den Rabbinatsbezirk Fulda zu wirken, bestreite ich die Cahnschen Ausführungen nicht. Jeder muß wissen, was er seinem Sprengel schuldig ist. Insofern aber jene Darstellungen Allgemeingültigkeit beanspruchen, werde ich mir Vorbehalten, dieselben, soweit erforderlich und tunlich, zu widerlegen, da dieselben direkt „zersetzend" zu wirken geeignet wären, wenn sie von orthodoxer Seite zur Richtschnur des öffentlichen Gemeinde- und Parteilebens, mit Cahnscher Konsequenz, genommen'würden. Hamburg, September 1912. Rabbiner Dr. Immanuel Plato. * An bie A11 iance I-sraelite Universelle, Paris. 3ch bestätige den Empfang des Schreibens vom 9. d. M. Da in diesem Schreiben dem Friedensausschuß und mir als dem Vorsitzenden desselben indirekt der Vorwurf gemacht wird, daß wir den „Geist" der Statuten der A. I. U. nicht erfaßt und uns nicht an den „Wortlaut" gehalten hätten, so sei mir folgende Erwiderung gestattet: Das Wort „Geist der Statuten" ist bei uns Juden stets in Mißkredit gekommen, seitdem Antisemiten und antisemitische Regierungen den „Geist der Gesetze" und „den Geist der Verfasiung" dannherangezogen haben, wenn sie keine andere Gründe hatten, um die Juden in ihren gesetzlichen und verfassungsmäßigen Rechten zu beeinträchtigen und damit Willkür an die Stelle des Rechts zu setzen. Die bloße Bezeichnung „Wortlaut der Statuten" hat aber keine Bedeutung, wenn nicht der angeblich verletzte Wortlaut zitiert oder aus die betreffende Stelle der Statuten verwiesen wird. Da dies nicht geschehen ist, soll es von meiner Seite geschehen. . Es lautet Art. 16: Bezirks-Komitees (comites regionaux) können in jedem Landesteil gebildet werden, wo mehrere Lokalkomitees bestehen. Es will mir danach scheuten, als ob gerade das C. C. den Wortlaut der Statuten verletzt hat. Ich bedauere das im Interesse der A. J. U. und im Interesse des Ansehens des C. C. Ich habe die Ehre zu sein Lissa i. P., 23. September 1912. Ihr ergebenster Wolfs, Justizrat. Okrichtigung. Das in Nr. 38 zum Abdruck gelangte Gedicht „Der Priestersegen" ist nicht, wie versehentlich angegeben, von Sophie 'Jacobsohn, sondern von Frl. Toni Hamburger. Indem wir diesen bedauerlichen Irrtum richtigstellen, bitten wir die geschätzte'Verfasserin wegen der unliebsamen Namensverwechselung um Entschuldigüng. ■ ' . Die Redaktion. >. ' 3^

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