Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 76 (1912)
- Issue
- Heft 40 (2.10.1912)
- Date
- 1912-10-02
- Page
- Seite 472 (sequence 4)
- Language
- German
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in Fühlung zu treten, bemächtigten sich -die Gründer des „Landeskomitees" mit Gewalt des von der Alliance in Berlin unterhaltenen Bureaus; sie denunzierten ferner bei der Kriminalpolizei wegen Diebstahls die Bureaubeamten, weil sie, den Anweisungen des Zentralkomitees treu Folge leistend, sich geweigert hatten, die Akten auszuliesern. Durch die Beteuerung irregeleitet, daß die neue Organisation die Juteressen der Alliance aufrechterhalten würde, erklärten verschiedene Lokalkomitees ihren Anschluß an das Landeskomitee. Aber die bedeutenden und 'einflußreichen Lokalkomitoes, welche Veranlassung nahmen, den eigentlichen Zweck der geplanten Gründung nachzuprüfen, lehnten den Anschluß ab, und ihnen war es zu verdanken, daß jene separatistische Organisation keinen weiteren Boden gewinnen. konnte. Seit Jahren war es sowohl unseren deutschen Mitgliedern als unseren Mitgliedern in anderen Ländern ausgefallen, daß seit Bestehen der D. C. G. von den in Deutschland ausgebrachten Geldern absolut nichts an die Kasse der Allianoe abgeführt worden war. Ungefähr zwei Drittel der Eingänge wurden durch Verwaltungs- und Propagandaspesen und durch „Ost und West" aufgezehrt. Der Rest wurde zu Subventionierungen von Vereinen und diversen Einrichtungen verbraucht, und zwar fast ausnahmslos von svlchen, deren Subventionierung Sache der jüdischen Gemeinden, nicht Sache der Alliance ist. Nicht viel anders wie in früheren Jahrgängen verhielt es sich im Etatsjahr 1911, dessen Abrechnung man uns erst im Juli dieses Jahres zugeschickt hat, und woraus sich ergibt, daß die Einnahmen 65 955.41 Mark, die Ausgaben 56132.32 Mark betragen haben. Selbst wenn man den jährlichen Durchschnittsbetrag der Eingänge in Deutschland auf 75 000 Mark berechnen will (welcher Betrag im Jahr 1911 längst nicht erreicht ist und bei weitem nicht im lausenden Jahr erreicht wird), so muß berücksichtigt werden, daß hiervon bereits ein bedeutender Teil für die Kosten von „Ost und West" zu verwenden ist. Sollten nun aber noch fernere 20 Prozent der Einnahmen. — so verlangt es vorab die neue Organisation mit ihren Statuten — für deren Verwaltungskosten verausgabt werden, und zieht man ferner in Betracht die Kosten des deutschen Jahresberichts und die Bewilligungen an verschiedene Institutionen, so zum Beispiel an die Zentralstelle für jüdische Wanderarmenfürsorge, an den Verein für Arbeitsnachweis, an den jüdischen Volksverein, an die Grenzkomitees für Aus- und Rückwanderer und dergleichen mehr, so könnte schließlich während des ganzen Fiskaljahres von den deutschen Mitgliedsbeiträgen gerade so viel wie nichts dem allgemeinen Werk der Allianoe zugeführt werden. Eine Organisation, die derartige finanzielle Resultate zeitigen soll, ist im voraus verurteilt, und es würde sicher kein einziges deutsches Mitglied leine solche Mißwirtschaft billigen. Bewährte Freunde der Alliance in Deutschland, die mit Recht den Standpunkt vertreten, daß derartige Mißstände zu lange gedauert und der Sache den größten moralischen wie auch materiellen Schaden zugefügt Haben, kamen auf den wohlgemeinten Gedanken, daß es doch zweckmäßig erscheine, mindestens den Versuch zu machen, hier Wandel zu schassen. In ihrer Liebe zur Alliance trugen sie sich mit dem Vorhaben, den Frieden wiederherzustellen. Zur Erreichung dieses Zweckes sollte nach ihrer Ansicht, bevor das Zentralkomitee zu Rate gezogen werde, eine Verständigung zwischen den deutschen Komitees herbeigeführt werden. Alsdann würde das Ergebnis der gemeinsamen Beratungen dieser Komitees respektive ihrer Vertreter dem Zentralkomitee zur Kenntnis gebracht werden. Zu unserem größten Bedauern müssen wir aber wahrnehmeu, daß die Konzessionen, die sie den Gegnern des Zentralkomitees machen mußten, derartige sind, daß die ausgearbeitete Organisation weder den Erfordernissen der jetzigen Lage noch der festen Absicht des Zentralkomitees entspricht, sich in keinem Falle mit der Neukonstituierung einer D. C. G. oder eines „Landeskomitees", wenn auch in einer milderen Form, einverstanden zu erklären. Daß das „Deutsche Komitee" den Charakter und die Tendenz einer Sonderorganisation nach deren Muster trägi, geht aus den Statuten hervor. Nach den so zahlreichen Mitteilungen, die an unsere Komitees, an die Zeitungen ergangen sind, hätten wir davon Abstand nehmen können, unsere heutige Ansicht zu motivieren. Doch halten wir es für unsere Pflicht, nach ruhiger, sorgfältiger Prüfung des uns vorgelegten Plans abermals Nachstehendes zu betonen. 1. Nach der Ansicht des Zentralkomitees' widerspricht es den Statuten sowie überhaupt dem Gedeihen der Alliance, wenn in irgendeinem Lande eine selbständige Organisation ins Leben gerufen wird, an deren Spitze ein Ausschuß steht, der den Anschein eines Zentralkomitees hat und der sich nolens volens veranlaßt sehen wird, dre Rolle eines C. C. zu übernehmen. 2. Das Zentralkomitee spricht ausdrücklich jeder Organisation das Recht ab, über irgendeinen Teil der Beiträge selbständig zu verfügen und ist allein befugt, über die Verwendung der Alliancegelder zu entscheiden. Ueberdies genießen dir deutschen Mitglieder gegenüber den Mitgliedern anderer Länder den Vorzug, die Monatsschrift „Ost und West" unentgeltlich zu erhalten. 3. Die Interpretation des Artikels 18 der Statuten, wie sie nunmehr gegeben wird, erklärt das Zentralkomitee als völlig irrig, und zwar sowohl auf Grund der bei Beratung der Statuten obwaltenden Motive als aus Grund der Observanz. Dieser Artikel, der folgenden Wortlaut hat: „Die Bezirks- und Lokalkomitees handeln in Fragen, die sich lediglich auf ihren Ort und Bezirk beziehen, selbständig, aber unter eigener Verantwortlichkeit" bedeutet, daß im Notfall, nämlich wenn zum Beispiel ein Jude respektive eine Gruppe Juden willkürlich oder ungerecht behandelt werden, das zuständige Lokal- oder Bezirkskomitee befugt ist, die nötigen, sofort einzulcitenden Schritte zu unternehmen, damit den Geprüften Gerechtigkeit oder Genugtuung widerfahre, ohne daß die Genehmigung des Zenralkomitees vorher einzuholen sei. Wir dürfen ohne Ueberhebung behaupten, daß wir am besten in der Lage sind, die genaue und wirkliche Bedeutung des betreffenden Artikels respektive dessen Erläuterung geben zu können. Unsere Sachkenntnis basiert auf einer Tradition von 52 Jahren, und dazu rühmen wir uns, an der Spitze der Alliance einen Mann zu besitzen, der im Jahre 1860 an der Ausarbeitung der Statuten mitwirkte, dessen Ansicht also maßgebender ist als die Deutung, die irgendein homo novus, der sich nicht in den Gedanken der Alliance hineingelebt hat, geben kann. Nie ist es dem Zentralkomitee eingefallen, daß man sich auf Artikel 18 berufen könnte, um für lokale Angelegenheiten über Gelder zu verfügen, über deren Verwendung das Zentralkomitee allein zu enrscheiden hat, und deren Betrag integral an die Zentralkasse abzuführeu ist. 4. Ebensowenig kann sich das Zentralkomitee mit der angeforderten Gründung eines in Berlin zu errichtenden Bureaus, welche Benennung es auch führen mag, einverstanden erklären, das als Zentralstelle für die Beiträge fungiere, und an das die Bezirks- und Lokalkomitees verpflichtet werden sollen, ihre Eingänge gelangen zu lassen. Die Bezirks- und Lokalkomitees'sind Organe, denen es absolut sreistehen muß, mit dem Zentralkomitee direkt zu verkehren und dem Zentralkomitee die von ihnen einkassierten Gelder ohne jede Vermittelung zu übersenden. Ueber die Gefahr einer solchen Vermitrlung hat uns nunmehr die Erfahrung belehrt. Das Zentralkomitee behält sich vor, zu prüfen, ob und inwieweit es zweckmäßig erscheint, in Deutschland ein Bureau für Inkasso und Propaganda beizubehalten; jedenfalls würde ein solches Bureau nur der ausschließlichen und direkten Leitung des Zentralkomitees unterstehen dürfen und somit für die Anstellung von Beamten auch nur das Zentralkomitee zuständig sein. Diese Darlegungen haben wir für Zweckmäßig gehalten, um die absolute Notwendigkeit zu erklären, in die wir uns versetzt gesehen, die uns vorgelegten Statuten äbzulehnen und uns für die Wiederherstellung des .Sachverhaltes, wie er vor 1906, das heißt vor der Gründung der D. C. G. bestand, auszusprechen. I. A. des Zentralkomitees: Der Sekretär I. Bigart. * Aus Rom wird uns geschrieben: Meldungen aus Venedig zufolge, hat dieser Tage dort der gefeierte Held von Tobruk, Kapitän Angelo Frank, unter großer Begeisterung der gesamten Bevölkerung seinen Einzug gehalten. Frank hat als Kapitän des italienischen. Kriegsschiffes „Napoli" an der Einnahme von Tobruk in Tripolis teilgenommen und bei diesem Gefecht einen solchen Heldenmut an den Tag gelegt, daß er in einem eigenen Tagesbefehl vom Konnnandanten das höchste Lob geerntet hat. Ebenso war er bei anderen gefährlichen Gefechten beteiligt,-bis er durch eine Schußwunde im Bein kampfunfähig gemacht wurde. Er war nahe daran, sein Bein verlieren zu müssen, und nur der Geschicklichkeit und liebevollen Fürsorge seiner ärztlichen Freunde in Rom, wohin er mit seiner schweren Verwundung gebracht wurde, ist es zu danken, daß eine Amputation des Beines vermieden wurde. Als er das Krankenhaus in Rom verließ, eilte er nach Venedig, um seine dort lebende Mutter zu umarmen. An dem festlichen Empfange des gefeierten Helden von Tobruk haben die Vertreter sämtlicher Behörden sowie nahezu die gesamte Bevölkerung teilgenommen, welche dem beliebten Kapitän endlose Ovationen darbrachten. Das i