Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 76 (1912)
- Issue
- Heft 40 (2.10.1912)
- Date
- 1912-10-02
- Page
- Seite 471 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Das Krankenhaus Ln Rummelsburg ist eine Stiftung-unter dem 'Protektorat der K a i s e r in, Vorsitzender des Kuratoriums ist Herr Generalleutnant v. I a c o b i. Die politische Gemeinde Boxhagen-Rummelsburg gewahrt einen jährlichen Zuschuß von.6000 Mark, der wahrscheinlich aüf 10 000 Mark erhöht werden wird. Außerdem hat Boxhagen-Rummelsburg 127703.08 Mark Baukosten dem Krankenhaus geschenkt, den größten Teil, des Grundstückes ebenfalls ohne Entgelt zur Verfügung gestellt und zum Schluß noch für das Restbaugeld 30 000 M. als Darlehen unter günstigen Bedingungen gegeben. „Wir meinen nun — schreibt der Herausgeber der obengenannten Zeitung, Stadtverordneter Benno Kalisch er in Berlin-Lichtenberg —' ein Krankenhaus, das sich von der politischen Gemeinde einen Zuschuß geben läßt, das sich Summen von dieser Gemeinde schenken läßt, die in die 100 000 gehen, die von Christen, Juden, Heiden usw. aufgebracht werden müssen, das sollte überhaupt nicht bei Annahme von Assistenten nach der-Religion fragen. . — Unseres Wissens gibt es zwar Mediziner für innere, äußere usw. Krankheiten, aber daß es auch eine evangelische, jüdische oder katholische Medizin gibt, das ist uns neu." Wie uns mitgeteilt wird, brachte Herr Stadtverordneter Kalischeis diese Angelegenheit in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 19. dieses Monats zur Sprache und führte dabei aus, „daß, wenn man unsere jüdischen Mitbürger - zum medizinischen Studium zulasse, dann müsse man ihnen auch Gelegenheit geben, das geforderte Probejahr an den öffentlichen Krankenhäusern zu absolvieren. Wegen seiner Religion dürfe keiner irgendwelche Nachteile erleiden. Aber um wieviel weniger hat ein Krankenhaus, das sich von der politischen Gemeinde.Summen schenken läßt, die in die Hünderttausende gehen, und das darauf angewiesen ist, einen jährlichen Zuschuß von der politischen Gemeinde anzunehmen, der von den Bürgern gemeinschaftlich aufgebracht wird, das Recht, irgendwelche Auswahl, die Religion betreffend, bei Annahme von Praktikanten vorzunehme'n.. Ich will heute keinen Antrag stellen, bitte aber den Magistrat um Auskunft, ob er schon Schritte unternommen hat oder welche Schritte er unternehmen will, hier Abhilfe zu schaffen." Es verdient besonders hervorgehoben zu werden, daß Herr Stadtverordneter Kalischer ein geborener Christ ist, dessen Vater langjähriger Kirchenältester von St. Elisabeth zu Berlin und Synodaler war. 'Zum Schluß der Sitzung teilte der Oberbürgermeister von Lichtenberg, Herr Ziethen, mit, daß er bereits mit dem Vorsitzenden des Krankenhauskuratoriums, Herrn Generalleutnant v. Jacobi, Rücksprache, genommen hätte. Dieser hätte ihm mitgeteilt, daß die Schuld an dieser heikeln Angelegenheit der dirigierende Arzt dew Anstalt trüge, der eine diesbezügliche in einer Kuratoriumssitzung gefallene Aeußerung mißverstand e n habe. — Leider sagte Herr Ziethen nicht, ob in Zukunft dafür gesorgt ist, daß so etwas nicht wieder vorkommt. Am Krankenhaus wirkt Nämlich außer dem dirigierenden Arzt noch ein nicht minder zu Mißverständnissen neigender Inspektor, der dem abgewiesenen jüdischen Assistenten den w eisen Rat erteilte — sich an das Krankenhaus in Britz zu wenden. Auch folgende Mitteilung ist bemerkenswert: Ein in Ostpreußen ansässiger Arzt bewarb sich um eine erledigte Arztstelle in der Provinz Westpreußen. Er wurde an den . zuständigen Kreisarzt verwiesen und erhielt von diesem Herrn den nachstehenden charakteristischen Brief, der der Königsberger „Hartungschen Zeitung" zur Verfügung gestellt wurde: „Sehr geehrter Herr Kollege! Im Medizinalkalender habe ich als Ihren Vornamen „Siegfried" angegeben gesunden und glaube daraus schließen zu dürfen, daß Sie Jude sind. Da der . Staats- Zuschuß der Stelle im Betrage von 1200 Mark jährlich nur an ganz sichere Deutsche gezahlt wird, als welche hier nur' evangelische Christen gelten können, und mit dem Haben und Nichthaben des Zuschusses die Stelle steht und fällt, so werden Sie es mir nicht verdenken können, daß ich erst über diesen Punkt.Klarheit schaffen möchte. Sollte ich im Irrtum mich befinden, so können wir ja weiter verhandeln. Diskretion gegen Diskretion." Dieses Schreiben liefert den Beweis, daß bei Subventionen aus dem Ostmarkensonds durchaus parteiisch verfahren wird. Da der Fonds allgemein dem Deutschtum zugute kommen soll, ist eine solche konfessionelle Differenzierung zweifellos eine grobe Rechtsverletzung. Man sieht da wieder einmal, wie es im Rechtsstaat Preußen zugeht. * Expose betreffend Stellungnahme des Zentral-Komitees der Alliance Jsraelite Universelle zu einer neuen deutschen Sonderorganisation. Das Zentralkomitee der Alliance Jsraelite Universelle hat in seiner Sitzung vom 4. September beschlossen, von der Annahme der Statuten einer neuen Organisation in Deutschland, die den Namen „Deutsches Komitee der A. I. U." führen sollte, Abstand zu nehmen. Wir glauben, es unseren bewährten Mitarbeitern und unseren geschätzten Mitgliedern in Deutschland schuldig zu sein,'eine Aufklärung über die Gründe zu geben, weshalb sich das Zentralkomitee der A. I. U. veranlaßt gesehen hat, einen dahingehenden Beschluß zu fassen. Vor allem sind die uns vorgelegten Statuten im großen und ganzen weiter nichts als eine neue, in manchen Punkten sogar zuungunsten der Universalität -geänderte Fassung der Satzungen der D. C. G., deren Fortbestehen von uns wie von fast sämtlichen deutschen Mitgliedern des Zentralkomitees als auf den guten Fortgang, unserer Gesellschaft störend wirkend anerkannt worden ist. Es dürfte .sich wohl erübrigen, abermals daraus hinzuweisen, daß die D. C. G. ausschließlich zu dem Zweck gegründet worden war, die Propaganda zugunsten der Alliance tatkräftig zu fördern, und daß ihre Ausgabe hauptsächlich darin bestand, der Alliance neue Anhänger in Deutschland zu gewinnen. Durch die Gründung eines Bureaus, die Anstellung eines Geschäftsführers an dessen Spitze, die Zentralisierung sämtlicher Eingänge aus Deutschland in Berlin, die Inanspruchnahme eines beträchtlichen Budgets, schließlich durch das Verhalten des Präsidiums dieser Organisation wurde aber die D. C. G. in Wirklichkeit nichts anderes als ein Zentralkomitee in Deutschland. Wie sehr ein solcher Tatbestand bald nachteilig, wirken sollte, ist noch in aller Gedächtnis. Infolge des Wirkens der D. C. G. wurde die Einheitlichkeit der Ällianoe sowohl in ihrer Leitung als in ihrer Aktion überhaupt äußerst kompromittiert. Die Einheitlichkeit der Leitung wurde, wie nicht anders möglich, von dem Tage an geschädigt, wo die D. C. G. als ein einigermaßen selbständiger Organismus konstituiert, sich dem. Willen des Zentralkomitees entgegensetzte, als Kampfesorganisation austrat, sich das Recht beimaß, sür solche Hilsswerke in Deutschland, die in den meisten Fällen den Zwecken der Ällianoe fernstanden, über die Beiträge der deutschen Mitglieder zu verfügen. Dadurch wurde gleichzeitig in die Einheitlichkeit der Aktion der Alliance eingegriffen; denn wenn einmal die finanzielle Mitwirkung der deutschen Mitglieder an Ort und Stelle, und zwar für besondere Zwecke ihre Verwendung zu finden hatte, so lag kein Grund vor, weshalb die Zweigvereine in anderen Ländern hiervon Abstaiw nehmen und auch in ihren respektiven Wirkungskreisen diesem Beispiel nicht folgen sollten, Wie stünde es. dann unter solchen Umständen mit den Einkünften, auf die das Zentralkomitee zur Sicherung des Fortbestandes des allgemeinen Werkes zu rechnen beanspruchen darf, und die sich gerade in einem beträchtlichen Maße aus den Mitgliederbeiträgen der verschiedenen Länder zusammensetzen? Unseren deutschen Glaubensgenossen haben die ausgebrochenen Konflikte den Beweis vor Augen geführt, daß es ein. Fehler gewesen, ein Organ ins Leben treten zu lassen, das gegen die Statuten, gegen den Gedanken der Alliance, gegen die Rechte des Zentralkomitees verstößt. Infolge wohlbekannter Zwischenfälle sah sich nun das Zentralkomitee im Januar 1912 in die Notwendigkeit versetzt, der D. C. G. das Recht der Vertretung für die Alliance in Deutschland zu entziehen und aus jedes Verhältnis zu ihr als Sonderorganisation zu verzichten. Von beinahe sämtlichen deutschen Mitgliedern des Zentralkomitees wurde der dahingehende Beschluß gutgeheißen. Nur einige wenige Mitglieder, und zwar diejenigen, die den Kamps gegen das Zentralkomitee ins Werk gesetzt hatten/lehnten es ab, sich dem betreffenden Beschluß zu fügen und setzten die Agitation fort/ Die D. C. G., die in Wirklichkeit nur noch dem Namen nach bestand, ersetzten sie dann durch ein sogenanntes „Landeskomitee", dessen Zusammensetzung und Zweck, »me aus den von ihnen ausgestellten Satzungen ersichtlich, einen wahren Hohn aus das Zentralkomitee bedeuteten .und in einen Versuch, den Zwiespalt innerhalb cher Alliance hervorzurusen, hinausliefen. Ohne mit dem Zentralkomitee irgendwie