Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 76 (1912)
- Issue
- Heft 40 (2.10.1912)
- Date
- 1912-10-02
- Page
- Seite 470 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Lik Woche. Berlin, 30. September, gelegentlich der Schlußberätung der Kirchengemeindeordnüng in 'der bayerischen Reichsratskammer wurde auch, wie in der vorigen Nummer bereits mit- . geteilt, bei der Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs in' der Kammer der Abgeordneten die bevorstehende Revision des veralteten Edikts von 1813 von den Rednern der drei großen politischen Parteien in den Sitzungen vom 10. und 11. September 1912 nochmals berührt. In Rücksicht auf die kategorischen' Erklärungen des Ministers in der oberen Kammer und angesichts der Geschäftslage.der zweiten Kammer, beschränkten sich die Vertreter der drei Parteien auf wenige programmatische Sätze, die wir auf Grund des stenographischen Protokolls im nachstehenden zitieren: Der Referent der K. G. O., der Zentrumsabgeordnete Dr. F r ank, Dill in gen, führte unter Bezugnahme auf seine Stellungnahme in dieser Frage im Jahre 1910 folgendes aus: „Ich will Sie nicht länger mehr aufhalten. Ich möchte nur an die K. Staatsregierung die Bitte richten, sie möchte, wie Herr Kollege Dr.- Süßheim andeutete, der Revision des Judenedikts entsprechendes- Augenmerk zuwenden. Sie wissen, daß in der letzten Zeit, die Schrift des Professors Dr. Heimberger erschienen ist, der aus ganz neuen Grundlagen die Frage behandelt und zur Ueberzeugung kam, daß die Zustände, wie sie in Bayern bestehen, unhaltbar sind, und daß im Interesse der gesetzlichen Autorität möglichst bald eine Aenderung herbeizuführen ist." Der Redner der Sozialdemokratie, Abgeordnter Dr. Süßheim, 9tür.nberg, erklärte: „Die Kirchengemeindeordnung läßt auch diesmal, so wie der Entwurf von 1910, die Verhältnisse der Israeliten unberührt; sie ändert nichts an dem durchaus veralteten Judenedikt von 1813. Ich will aus eine Erörterung der Verhältnisse nicht näher eingehen und mich mit der Aeußerüng begnügen, daß das Judenedikt : durchaus veraltet und reformbedürftig ist. An dieser schon 1910 vertretenen Auffassung hat sich nicht das mindeste geändert. Ich bin mir der Schwierigkeiten, die einer Aenderung im Wege stehen, durchaus bewußt. Unter den Beteiligten bestehen außerordentlich bedauerliche Meinungsverschiedenheiten. Ich bin allerdings der Meinung, daß, wenn die Beteiligten sich über eine zeitgemäße Aenderung des Juden- , ediktes nicht verständigen können, es notwendig ist, daß der Staat aus seiner bisherigen Reserve heraustritt und selbst dessen Regelung in die-Hand nimmt." Der Führer des bayerischen Liberalismus, Oberbürgermeister Dr. C a s s e l m a n n, Bayreuth, leitete seine Rede mit folgenden Sätzen ein: „Die uns zur Beratung vorliegende Kirchengemeindeorduung bezieht sich nur auf die Verhältnisse der christlichen Kirchen. Bei den früheren Beratungen wurde auch' die Frage der R e v i s i o n des I u d e n e d i k t s mit in den Bereich der Erörterungen gezogen. Auch in der Generaldebatte über die Kirchengemeindeordnung in der Reichsratskammer wurde die Frage der Revision des Judenedikts behandelt und, wie bei uns, auch dort von verschiedenen Rednern die Notwendigkeit der Revision desselben erörtert. Ich kann mich den . bezüglichen Darlegungen, insbesondere den Ausführungen des Herrn Reichsrats Dr. Grafen von Crailsheim über die Unhaltbarkeit der derzeitigen Rechtsnormen aus diesem Gebiet nur vollinhaltlich änschließen, und ich begrüße daher die in der Reichsratskammer seitens des Herrn Kultusministers abgegebene Erklärung, daß eine Revision kommen werde und kommen müsse. Ich möchte auf alle die Momente, die eine alsbaldige Aenderung der einschlägigen Gesetzgebung als dringend notwendig erscheinen lassen, nicht mehr eingehen, zumal da dieselben erst in den jüngsten Wochen anläßlich der Besprechung der Neuauflage von Professor Heimbergers Werk über die staatsrechtliche Stellung der Israeliten in Bayern in der politischen Presse eingehend erörtert worden sind. Aber ich möchte doch auch meinerseits an dieser Stelle an die Vertreter der verschiedenen -religiösen Richtungen unter den Israeliten Bayerns, , an die Laien sowohl als . auch an. die Rabbiner, die dringende Bitte richten, sich über die Grundzüge der Reform endlich' zu verständigen, (sehr richtig! bei den Liberalen), damit die von Professor Heimberger in -seinem Vorwort angedeutete, Eventualität vermieden wird und die Regierung nicht gezwungen ist, über die Köpfe der Interessenten hinweg auf dem'Verordnungsweg eine Neuregelung'zu treffen, die dem jetzigen.Chaos auf diesem Gebiet ein Ende bereitet." Es ergibt sich also jetzt auf Grund der parlamentarischen und politischen Sachlage die bemerkenswerte-Tatsache, daß die beiden Kammern des bayerischen Landtags, und in diesen Kammern alle politischen. Parteien mitder Staatsxegierung darin einig gehen, daß die Revision des Edikts voll '1813 nicht länger vertagt oder verzögert werden darf. Sache der bayerischen I ud enh ei t t ft e § j etzt, si ch üb er d i e .wesen t l i ch st e rt; G r u n d z ü g e d e r. R e v i s i o n s o rasch als möglich zu ver.ständigen, damit die Regierung nicht gezwungen wird, ex officio einzuschreiten und über die Köpfe der Beteiligten hinweg Verordnungen zu treffen, die der jetzigen Misere ein Ende bereiten. ■ / # Aus den in Sachen der Ersatzkassenversicherung der jüdischen Gemeindebeamten beim Deutsch- I s r a el i t i s ch e n G e m e i n d e b u n d e einlaufenden Bescheiden ergibt sich, daß die bestehenden jüdischen Lehrerkassen mit der. Umarbeitung ihrer Satzungen zum Zwecke der Erlangung ihrer Anerkennung als Ersatzkassen im Sinne des Versicherungsgesetzes für Angestellte beschäftigt sind. . Diese vorbereitenden Schritte dürften Ende der Feiertage zum Abschluß kommen. Es wird alsdann unverzüglich an zuständiger Stelle die Genehmigung der sachverständig vorgeprüften Satzungen einzuholen sein. Der Betrieb der Kassen als Ersatzkassen beginnt voraussichtlich am 1. Januar 1913.. Die Gemeinden, die ihre Anmeldung zur Ersatzkässe rechtzeitig beim Deutsch-Israelitischen Gemeindebunde/eingereicht haben, erhalten über die Ersatzkasse, der. sie zugehören, später Nachricht. Die von den Behörden zurzeit ausgegebenen Aufnahmekarten für die zur Neichsversicherungskasse Verpflichteten sind zur Vermeidung der im § 188 des vorgenannten Gesetzes eventuell drohenden Geldstrafe bis 10 Mark auszufüllen. Damit wird keineswegs der Wille, bei der Reichsversicherungsanstalt versichert zu werden, ausgesprochen. Auch ist, so lange das Verfahren wegen Zulassung als Ersatzkasse schwebt, nur an die letztere der Bei-' trag zu zahlen. Die Ausgabe der Karten erfolgt jetzt nur wegen der bevorstehenden Wahlen der Vertrauensmänner für die-staatliche Angestelltenversicherung. In den Anmeldekarten sind auch die Vordrucke für den Antrag auf Befreiung von der Angestelltenversicherung auf Grund privater Lebensversicherungen enthalten. Sollte der eine oder der andere beide Versicherungen wünschen, so bleibt ihm das Recht hierzu immer noch Vorbehalten, während er, sobald der Antrag auf Befreiung auf Grund eines bestehenden Versicherungsantrages unterblieben ist, das nicht mehr 'nachholen kann. Allen Beteiligten ist schleunige Erledigung dieser Angelegenheit zu empfehlen. Unter der Ueberschrift „Evangelische Medizin" schildert die „Berlin-Lichtenberger Zeitung" ein Vorkommnis, das an den bekannten Vorfall in Britz erinnert: Ort der Handlung: Krankenhaus zu Rummelsburg. . Zeit: Ein Tag im 20. Jahrhundert. Personen: Der dirigierende Arzt des Krankenhauses. Ein junger Mediziner, der das vorgeschriebene Jahr an dem Krankenhause absolvieren will. Der dirigierende Arzt: Sie sind der Sohn des bekannten Professors 1. Selbstverständlich nehmen wir Sie gern auf. Der junge Mediziner: Gestatten Sie, Herr Doktor, daß . ich Sie noch darauf aufmerksam mache, daß ich Jude bin. . Der dirigierende Arzt: Ja, dann bedauere ich lebhaft, wir. sind ein evangelisches Krankenhaus . . . Beide durch die Mitte ab. Ungefähr so geschehen im Jahre des Heils 1912 im Krankenhaus zu Rummelsburg bei Berlin, jetzt Berlin-Lichtenberg.