Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 76 (1912)
- Issue
- Heft 39 (25.9.1912)
- Date
- 1912-09-25
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
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76. Jahrgang Nr. 39 Der Oemeindebote. Berlin, 25. September 1912 Vrtlsgr zur „Allgemeinen Letrung deK gudentumS". Sorrrlponden?m und Oschrichten. Deutschland. L2 Berlin, 23. September. Die jüdische Gesamtbevölkerung der Welt zählt nach dem 1910 in London erschienenen jüdischen Jahrbuch 11625 654 Kopse. Auf Europa entfallen davon 8 892 019. An der Spitze der europäischen Länder steht die jüdische Bevölkerung Rußlands mit 5 082 342 Seelen. Oesterreich hat 1233113, Ungarn 851 378, Deutschland 607 862, die Türkei 282 277, Rumänien 250 000, Großoritannien und Irland 240 546, Holland 103 000. Dann folgt Frankreich mit 95 000 Juden und das früher so judenreiche Spanien mit nur 4000. Interessieren dürfte die Zusammenstellung des Prozentsatzes der jüdischen Bevölkerung in den größeren Städten. An der Spitze steht Jerusalem mit 55 Prozent, es folgen Lodz mit 47,5 Prozent, Odessa mit 33,75 Prozent, Warschau mit 33,36 Prozent, New Jork mit 26,3 Prozent und Pest mit 23 Prozent. Diesen zunächst steht die jüdische Bevölkerung Wiens mit 8,75. In Deutschland steht Frankfurt mit 8,15 Prozent an der Spitze, Berlin mit nur etwa halb soviel, nämlich 4,85 Prozent. Dann folgen Chikago mit 3,58, Hamburg mit 2,34, London mit 2,28. In Paris beträgt der Prozentsatz 2,07, noch geringer ist er in Rom mit 1,51, Brüssel mit 1,16 Prozent und St. Petersburg, das nur 0,83 Prozent Juden unter der Gesamteinwohnerschäft ausweist und die geringste Zahl jüdischer Einwohner unter den europäischen Hauptstädten hat. L2 Berlin, 23. September. Vom Hauptbureau des Jüdischen Nationalsonds geht uns mit der Bitte um Veröffentlichung nachstehendes Preisausschreiben zu: Das Direktorium des Jüdischen Nationalfonds beabsichtigt die Herausgabe einer neuen Marke und ladet hierdurch alle Künstler ein, sich am Wettbewerb um die Anfertigung eines passenden Entwurfes zu beteiligen. Bedingungen: 1. Die Marke soll die Tätigkeit des Jüdischen Nationalsonds,. der bezweckt, Land in Palästina zur Besiedlung durch Juden zu erwerben, in klarer, allgemein verständlicher Weise zum Ausdruck bringen. 2. Sie soll die Aufschrift „Keren Kajemeth le Jisroel" in hebräischer Ouadratschrift tragen. 3. Das Format der äusgesührten Marke wird etwa 2)4X3 Zentimeter betragen, und steht es den konkurrierenden Künstlern frei. Hoch- oder Querformat zu wählen. Auch können die Entwürfe in größerem Maßstabe ausgefertigt werden; es ist dann jedoch in der Zeichnung die .spätere starke Verkleinerung zu berücksichtigen, damit die Wirkung bei der verkleinerten Ausführung nicht beeinträchtigt wird. 4. Die Entwürfe sind in einer Farbe auszuführen. 5. Der Jüdische Nationalfonds erwirbt durch die Auszahlung der Preise das Eigentums- und Neproduktionsrecht der Preisgekrönten Entwürfe., 6. Der erste Preis betrügt 300 Mark, der zweite Preis beträgt 150 Mark. Wir behalten uns das Recht vor, weitere Entwürfe zum Preise von 100 Mark zur Ausführung zu erwerben. 7. Die Entwürfe sind vor dem 1, Januar 1913 dem Hauptbureau des Jüdischen Nationalfonds, Köln a. Rh. (Deutschland), Neumarkt 33, portofrei einzusenden, das auch gern weitere Auskunft erteilt. 8. Dem nur mit einem Kennwort bezeichneten Entwurf ist ein verschlossenes Kuvert beizusügen, welches das Kennwort und den Namen des Künstlers enthält. Nach der Preisverteilung wird das Kuvert geöffnet und der Name des preisgekrönten Künstlers veröffentlicht. 9. Das Preisrichteramt haben in liebenswürdiger Weise übernommen: Die Kunstmaler E. M. Lilien und Lesser Ury, beide in Berlin, " als Kunstsachverständige, Rechtsanwalt Dr. M. I. Bodenh eim e r-Köln als Vertreter des Jüdischen.Nationalsonds. 10. Die Entscheidung über die Ausführung bleibt dem, Direktorium des Jüdischen Nationalfonds Vorbehalten. 11. Spätestens anfangs Februar 1913 erfolgt die Bekanntmachung der Entscheidung. 12. Die nicht preisgekrönten und nicht erworbenen Entwürfe sind von den Urhebern nach Bekanntmachung der Entscheidung zurückzusordern. Für Entwürfe, die bis zum 1. April 1913 nicht Zurückgefordert sind, wird keine Verantwortlichkeit übernommen. V. Z. Berlin, 19. September. Mit der Teilnahme von Dissidentenkindern am jüdischen Religionsunterricht hatte sich das Schöffengericht in Neukölln am 12. d. M. zu befassen. Der Tapezierer- Richard K. hatte ein polizeiliches Strafmandat lautend auf eine Mark zudiktiert erhalten, weil er es fortgesetzt versäumt hatte, seinen schulpflichtigen Sohn Alfred in den Religionsunterricht der 7. Gemeindeschule zu schicken. Um ein prinzipielles Urteil zu erzielen, hatte er dagegen richterlichen Einspruch erhoben. Laut dem Ergebnis der Beweiserhebung hatte der Angeschuldigte, nachdem er aus der. evangelischen Landeskirche ausgetreten war, sein Kind am jüdischen Religionsunterricht teilnehmen lassen, bis die israelitische Gemeinde dem Knaben den Weiterbesuch verbot. Jetzt hielt K. sein Kind unterstrikter Beobachtung der formalen Vorschriften von jeglichem Religionsunterricht fern. Der Verteidiger machte besonders daraus aufmerksam, daß es nicht nur unmoralisch, sondern auch gesetzlich nicht zulässig sein kann, einen Dissidenten zu zwingen, sein Kind an dem Religionsunterricht derjenigen Kirche teilnehmen zu lassen, aus der der Vater ausgetreten ist. Schlimmstenfalls könne man nach der Rechtsprechung des Kanunergerichts fordern, daß das Kind an irgendeinem staatlich anerkannten Religonsunterricht teilnimmt. Das sei auch der jüdische Religionsunterricht, an dem das Kind 2 Jahre lang ohne Beanstandung teilgenommen habe. Wenn plötzlich die jüdische Gemeinde sich weigerte, das Kind weiter an ihrem Religionsunterricht teiluehmen zu lassen, so könne man doch dafür nicht den Angeklagten verantwortlich machen. Der Gerichtshof hielt ein Verschulden des Angeklagten nicht für erwiesen und erkannte daher, ohne eine prinzipielle Entscheidung füllen zu wollen, aus dessen kostenlose Freisprechung. — Tilsit, 19. September. In der in vollem Kerzenglanze und in gärtenerischem Schmuck prangenden hiesigen Synagoge fand wenige Tage vor dem Neujahrsfeste die feierliche Einführung des neuen Rabbiners Dr. Rösel durch den stellvertretenden Vorsitzenden der Kreissynagogengemeinde, Brauereidirektor Hirsch seid statt. Dieser teilte mit, daß der bisherige langjährige Rabbiner Dr. Ehrlich aus Altersrücksichten am 12. Februar sein Abschiedsgesuch eingereicht habe; demselben sei in der Gemeinde-- ratssitzung vom 22. Februar Folge gegeben. Von den vielen Bewerbern wurde am 5. August Dr. Rösel gewählt und diese Wahl von der Königlichen Regierung am 20. August bestätigt. Direktor Hirschfeld hieß den Rabbiner, wie schon vorher im engeren Kreise, so jetzt an der Stätte seines Wirkens willkommen, der Hoffnung Raum gebend, daß der neue Geistliche den Gemeindemitgliedern allezeit ein treuer Freund und Ratgeber, der Jugend ein guter Erzieher werden möge. Der Rabbiner sprach in tiefgefühlten Worten seinen Dank aus, woraus der Abendgottesdienst folgte und die erhebende Feier ihr Ende erreichte. 8. JL Hohensalza, 19. September. Das E r n a - L e b y - H e i m, Solbad Hohensalza, versendet den Bericht über das erste Jahr (1911) seines Bestehens. Als im Jahre 1910 das Altenheim aus Mangel an Insassen einging und der Israelitische Frauenverein damit einer großen und verantwortungsvollen Ausgabe fürs erste ledig war, da zeigte die von allen verehrte, von allen aufs tiefste betrauerte erste Vorsitzende des Vereins, Frau Erna L e v y, dem Verein eine neue und hohe Aufgabe, nämlich die, ein Heim für erholungsbedürftige Kinder zu schassen. Mit ihrem seltenen Verständnis für soziale Notwendigkeiten suchte sie von vornherein diesem Unternehmen eine materielle und allgemein soziale Grundlage zu geben. Die materielle dadurch, daß sie dem Heim eine bestimmte Anzahl Berliner Ferienkolonisten sicherte, die in ökonomischer Hinsicht die Gründung fundierten, den Grundstock für die Einrichtung bildeten. Praktisch sozial wollte die Gründerin dadurch wirken, daß sie den langgehegten Plan, ein Kindererholungsheim zu schassen, nicht in Form einer privaten Stiftung ins Leben treten ließ, sondern daß sie einen Verein zur Verwalterin dieses Heims machte, denn sie erkannte die Richtigkeit des überall bestätigten Erfahrungssatzes, daß nur diejenigen sozialen Einrichtungen wirklich gedeihen und auch ins Weite Gutes wirken können, an deren Entwicklung