Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 76 (1912)
- Issue
- Heft 39 (25.9.1912)
- Date
- 1912-09-25
- Page
- Seite 463 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3224737-3229015-3229055--68823-3281102- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
sie verstuiümten nicht die ganze Epoche übermit der'wir uns . hier zu befassen Habens. - ' Der Große Kurfürst, der mit dieser Gegnerschaft gerechnet hatte, gab .den Klagen und Vorstellungen nicht nach, sondern hielt den Juden treulich den..Schutz, den er ihnen zugesagt^). Dies änderte sich jedoch iw der Folge: die Wirtschaftspolitik, -die. ..der Große Kurfürst verfolgt, . die Stellung insbesondere, ' die er zu ' den Zünsten und denk -Judenhandel' eingenommen hatte, wurde von seinen' Nachfolgern verlassen. Das Zunftwesen kam wieder in Gunst, die Auffassung von der Nützlichkeit des Handels der Juden für die allgemeine Landeswohlfahrt schwand. Dies hatte ein-Doppeltes zur Folge. Einmal fanden die ewig wiederkehrenden. Klagen der christlichen. Zünfte und Gilden mehr und mehr ein geneigtes Ohr'). Sodann aber rückte ein neues Moment in den Vordergrund der Judenpolitik. Brach sich die Ansicht Bahn, daß die Juden an sich dem Land nicht nützlich..seien, war ihre Handelstätigkeit, um derentwillen der Große Kurfürst '.sie ausgenommen, als ein Segen für die allgemeineWohMhrt nicht anzusehen, so galt es, ihrem Dasein eine andere nützliche Seite abzugewinnen. Man fand diese in der Möglichkeit, .sie — wie dies im ganzen Mittelalter bereits erfolgreich geschehen — zu einer bequemen und ergiebigen Steüerquelle zu machen* 2 3 4). Hieraus ergeben sich die Haupttendenzen, welche die Judengesetzgebung der Folgezeit beherrschten: die Tendenz, die vermeintliche Schädlichkeit der Juden nach Möglichkeit zu vermindern, und das Streben, den Nutzen, den man von ihnen ziehen konnte, nach Kräften zu steigern. *) Vgl. für die Zeit v o r der Aufnahme: Die Beschwerde des Magistrats zü Landsberg a. W. vom 15. Dezember 1649 (Königs Annalen, S. 83); Den Landes'rezeß des Großen. Kurfürsten vom 22. April 1664 (ebenda S. 92); Die Eingabe der Stände an den Großen Kurfürsten vom 25. Februar 1670 (v. Orlich a. a. O., S. 479). Für die Zeit nach der Aufnahme: Die. Beschwerde der..-Stände vom Jahre 1672 über den .Handel der Juden, insbesondere die Beeinträchtigung der Gewandschneider und Tuchmacher (Königs Annalen, S. 97 f., vgl. dort auch den Bescheid des Großen Kurfürsten;. Die Klagen der Kaufleute, Bäcker, Schuster und Tuchmacher von Berlin, Cölln, Brandenburg, Frankfurt und Rathenow aus dem Jahre 1674 (ebenda.S. 99 f.); Bericht der Geheimen Räte an den Großen Kurfürsten vom 1. September 1674 über vier Bittschriften (Geiger II, S. 15); Beschwerde der Stände vom 1. November 1679; GravaMina des Berliner Rats vom Jahre 1688, § -8 (Geiger a. a. O., S. 20); Beschwerde der „Kaufsundt Handelsleuthe in Franksürth an der Oder vom Jahre 1688 (König a. a. O., S. 106 bis 117) u. a. m. . 2) Bescheid auf die Beschwerde der Stände im-Jahre 1672 (König a. a. O., S. 97); Bescheid an die Stände vom 12. April 1683: es sei bei der Aufnahnre der Juden verordnet worden, daß sie niemand im ' Handel bevorteilen, noch mit Wucher übersetzen sollten, auch sei nicht vorgekommen, daß sie jemals den Namen Jesu Christi entheiligt,'sondern sich vielmehr den ihnen vorgeschriebenen Gesetzen gemäß gezeigt hätten; Edikt an das Kammergericht, den Hausvogt und Magistrat vom 3. Januar 1676: -,die Judenschast in Berlin in ihren Freiheiten und Privilegien nicht zu türbiren, noch zu kränken, sondern sie vielmehr dabei gebührend' zu'schützen" (Geiger, Geschichte der Juden in Berlin II, S. 15). 3) Bgll Verordn, an den Magistrat zu Saltzwedel wegen Wegschasfung derer Juden vom 6. Oktober 1693 (Mhlius,. V. Th., V. Abth., III. Kap., S. 126); Patent wegen derer Juden Laden und Buden, in denen Residentzien, den. 16. Oktober 1696 (ebenda S. 127 s.); Reglement vor die in hiesigen Residentzien sich aushaltende Juden d. d. Cölln an der Spree den 7. Decembris 1700 (ebenda S. 136); Allgemeine Verordnung, daß die Juden, so sich verhehrathen wollen, sich erst mit der Recruten-Casse abfinden sollen, 8.6. den 18. August 1722 (ebenda S. 186); Eingang zum General-Reglement vom 29. September 1730 (s. Urkundenband S. 15); Eingang zum General-Reglement vom 17. April 1750 (s. Urkundenband S. 23). ' 4) Das Nähere f, u. Kap. 2. Dem zweiten Ziele. diente die stetige Vermehrung der Judenlasten und eine Häufung ihrer Steuern und Abgaben. Dem ersten glaubte man im wesentlichen dadurch näher zu kommen, daß man den Zuzug weiterer Juden von außen her fernhielt; daß man die.Permehrung der einmal Aufgenommenen nach Möglichkeit zu begrenzen suchte; daß man ihrer Erwerbstätigkeit Schranken setzte, indem, man der expansiven Tendenz ihres Betriebs entgegentrat, ihren Handel an die Scholle band und sie mehr und mehr aus denjenigen Handelszweigen hinausdrängte, in denen man vor allem ihre Konkurrenz für die christliche Bevölkerung fürchtete; daß man endlich durch Schaffung einer immer engeren Verbindung unter den Juden die Möglichkeit. zu gewinnen suchte, sie besser zu überwachen, die Einhaltung der gegen sie getroffenen Maßnahmen zu sichern, Ausschreitungen und Vergehungen des einzelnen hintanzuhalten und gegebenenfalls den Staat oder die christliche Bevölkerung wenigstens vor den Folgen zu sichern, indem man die Gesamtheit der Juden für den einzelnen solidarisch haftbar machte*). Die angedeuteten Tendenzen der Judengefetzgebung nun wirkten nicht nur jede für sich, sondern traten naturgemäß in innere Wechselbeziehung. In demselben Maße, wie auf der einen Seite die Lasten der Juden vermehrt, auf der anderen ihre Erwerbsmöglichkeiten vermindert wurden, ergab sich für sie die Notwendigkeit, zur Erfüllung der ihnen obliegenden Steuerpflichten die Erwerbsmöglichkeiten, die man ihnen gelassen, immer intensiver auszunutzen. Damit wuchs die Schärfe ihrer Konkurrenz, wuchs für sie die Gefahr, die Grenzen von Recht und Billigkeit zu überschreiten, wuchs bei der christlichen Bevölkerung die Empfindung von der Schädlichkeit der Juden. Dies führte zu neuen Klagen, diese Klagen zu neuen Beschränkungen der Juden, bei gleichzeitig weiterer Vermehrung ihrer Lasten, dies naturgemäß zu einer weiteren Verschlimmerung des Uebels und so fort, im steten Kreislauf der Dinge, bis zur Unerträglichkeit. Die geschilderte Entwicklung nahm bereits unter dem Nachfolger des Großen Kurfürsten, dem Kurfürsten Friedrich III., nachmaligen König Friedrich I., ihren Anfangs Friedrich III. war an sich kein Gegner der Juden. Manche seiner Verordnungen atmen vielmehr Wohlwollen und Milde gegen sie^). Ihm fehlte jedoch bereits die Ueberzeugung von der Nützlichkeit des jüdischen Handels, die ihn zu einem positiven Eintreten für denselben gegenüber den Klagen und Beschwerden der christlichen Bevölkerung hätte veranlassen können. Die Folge war, daß unter feiner Regierung bereits mannigfache Beschränkungen der Juden, insbesondere auch ihrer Handelsfreiheiten, eintraten*). Anderseits wuchsen unter ihm ihre Lasten ganz erheblich. Seine ungeheuere Prunkliebe, der unerhörte Aufwand, den sie erforderte4), führte zu steten Geldnöten, welche es notwendig machten, stets h Das Nähere hierüber siehe im folgenden Kapitel. 2) Vgl. Patent, die Juden nicht zu kränken noch sich an ihnen zu vergreiffen vom 4. Jannarii 1703 (Mhlius C. C. M. V, Th., Abth., III. Kap., S. 141 s.); Edict wegen des Juden-Gebeths Stiemt rc. und daß sie einige Worte auslassen; nicht ausspeyen, noch darbey hinwegspringen, sollen vom 28. Augusti 1703 (ebenda S. 141 f.); Verordnung vom 5. März 1707 wegen der Aushebung der Beschlagnahme des Büches Rabboth (Königs Annalen, S. 178 f.)? -3) Vgl. Verordn., daß hinkünstig in Residentzien die Juden keine Jmmobilia acquiriren, und solche nach ihrem Todt ohne Leibes-Erben den meistbiethenden Christen überlassen werden sollen, den 24. Septembris 1697 (Mhlius a. a. O., S. 130); cf. auch S. 11 Note 12, insbesondere Patent vom 16. Oktober 1696. - 4) Vgl. Förster a. a. O.; Stenzel a. a. O.