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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1912-09-06 · Heft 36 (6.9.1912) · p. Seite 428

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
76 (1912)
Issue
Heft 36 (6.9.1912)
Date
1912-09-06
Page
Seite 428 (sequence 8)
Language
German
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wissenschaftlich, im Kern Urteile über das Judentum enthalten, die so verkehrt sind, daß sie sich nur aus dem Streben, das Judentum herabzusetzen, erklären lassen. Da liest man in einer Abhandlung des Herrn Lic. theol. Dr. Hölscher über die Geschichte der Juden in Palästina seit dem Jahre 70 nach Christi, einem sonst ganz sachlich und objektiv geschriebenen Büchlein, daß der Versuch der späteren Rabbinen, gewisse erleichternde Bestimmungen der früheren sittlich zu rechtfertigen, für die sittliche Verwahrlosung des Judentums ein verhängnisvolles Moment gegeben (Seite 16). Ausgangspunkt dieses sonderbaren Urteils ist der im Talmud überlieferte Bericht von einem Beschluß der Rabbinen zur Zeit der hadrianischen Religionsverfolgung im zweiten nachchristlichen Jahrhundert, der das Märtyrertum innerhalb des jüdischen Glaubenskreises einzuschränken suchte. Die Folge, daß Tausende zu jener Zeit ihr Leben für ihre religiöse Ueberzeugung opferten, war eine bedenkliche Herabminderung der jüdischen Volkszahl, und die begründete Furcht, daß die jüdische Nation in ihrer Existenz gefährdet sei,- zeitigte damals in dem palästinischen Städtchen Lydda den Beschluß der Gesetzeslehrer, daß der Israelit alle Sünden gegen die Religion begehen dürfe, falls er, dem Zwange trotzend, getötet würde, ausgenommen die drei Kardinalsünden: Mord, Blutschande und Götzendienst. Daß kein anderes Motiv dieser Bestimmung zugrunde lag als die Sorge um den Fortbestand des Judentums, ersehen wir aus der Begründung, mit der Rabbi Jsmael seine noch mildere Anschauung rechtfertigte, der zufolge sogar Götzendienst erlaubt sei, wenn die Weigerung sicheren Tod bedeutet. Er stützte diese Anschauung auf den Bibelvers 3. Mos. .18, 5: „Ihr sollet meine Satzungen und meine Rechte beobachten, die der Mensch ausübe, damit er durch sie lebe." Das Leben, das heißt die Fortdauer des Judentums, ging diesen alten Gesetzeslehrern über alles. Sie' predigten den nüchtern-vernünftigen, moralisch unanfechtbaren Grundsatz, daß man dem Zwange des Augenblicks gehorchen müsse, um später, wenn die Möglichkeit wieder gegeben, die religiösen Vorschriften um so intensiver erfüllen zu können. Der Sache Gottes ist nicht sonderlich gedient, wenn seine Bekenner sich morden lassen. Am Anfang der makkabäischen Religionskriege weigerten sich die Frommen, den Sabbat durch Kampfgetümmel zu entweihen. Die Feinde nutzten diesen Umstand natürlich aus und vergossen am Sabbat jüdisches Blut in Strömen, da sie keine Gegenwehr fanden. Die Gefahr dieses zwecklosen Sichaufopserns für das Gesetz wurde aber bald erkannt und der Verteidigungskamps am Sabbat gestattet. Wenn.nun Herr Dr. Hölscher meint (Seite 15), daß die Todesfreudigkeit der alten christlichen Märtyrer vorteilhaft absteche gegen die Bestimmungen des rabbinischen Judentums, die einer schonenden Behandlung des Lebens das Wort reden, so muß dagegengehalten werden, daß jenes „alte Christentum", von welchem er spricht, zur Zeit der hadrianischen Judenverfolgung verhältnismäßig jung war, und der stürmische, sich selbst nicht schonende Glaubenseifer charakterisiert die Anfänge jeder neuen Religion. Aber zu der Zeit, als in Lydda die Rabbinen Rat Pflogen und beschlossen, daß der Israelit, abgesehen von einigen Ausnahmefällen, sich dem Zwange unterwerfen und fein Leben retten müsse, war das Judentum schon sehr alt. Man war ruhiger geworden und reicher an Erfahrung und sah nicht mehr in dem Sterben für Gott das Höchste, sondern in der Erhaltung des Lebens für sein Gesetz. Dennoch wurden diese theoretischen Bestimmungen in der Praxis kaum je beobachtet. In einer Zeit, wo fast jeder Israelit ohne Zögern sein Leben für den Glauben opferte, hatten die Anordnungen der Rabbinen eben nur theoretischen Wert, ja die Schöpfer jener Bestimmungen waren die ersten, die für die Heiligung des göttlichen Namens in den Tod gingen, und Rabbi Jsmael ließ sich eher die Haut vom Kopf ziehen, als daß er sich hinter seine eigene Theorie geflüchtet hätte, die bei Lebensgefahr selbst den Götzendienst für erlaubt erklärte, vollends aber machten die späteren Rabbinen die lyddensischen Beschlüsse durch ihre Interpretation illusorisch, indem sie den in seiner Schroffheit geradezu frappierenden Grundsatz aufstellten: In einer Zeit der Religionsverfolgung soll der Israelit eher den Tod erleiden als sich durch Zwang zur Uebertretung auch des kleinsten religiösen Brauches bewegen lassen. Dieser Grundsatz ist auch in den Schulchan Aruch übergegangen. ' Wenn wir das alles in Erwägung ziehen, so begreifen wir nicht, wie der Verfasser der obengenannten historischen Skizze die Worte schreiben konnte: „Man erlaubte in Zeiten der Verfolgung die Uebertretung des Gesetzes; nur Götzendienst, Unzucht und Mord waren unbedingt verboten. Diese Regel ist später, bas heißt im Mittelalter, unzählige Male befolgt worden, und die Rabbinen haben viel vergeblichen Scharfsinn aufgeboten, um sie sittlich zu rechtfertigen. Sie haben damit ein verhängnisvolles Moment gegeben für die sittliche Verwahrlosung des Judentums." Man weiß gar nicht, wie der Verfasser als Historiker solche Sätze niederzuschreiben sich entschließen konnte. Jeder Schüler weiß, daß das sittliche Niveau der Juden im Mittelalter das iyrer christlichen Umgebung weit überragte. Es ist doch ein Nonsens, die dem mittelalterlichen Judentum angeblich eignende sittliche Verwahrlosung auf das eifrige, aber vergebliche Bemühen der damaligen Rabbinen, die lyddensischen Beschlüsse sittlich zu rechtfertigen, zurückzuführen. Erstens hatten die Rabbinen im Mittelalter keine Veranlassung, Beschlüsse ihrer Vorgänger sittlich zu rechtfertigen, und ferner gab es überhaupt nichts zu rechtfertigen, weil man sich an die Bestimmungen von Lydda eigentlich nie gekehrt hatte. Gerade die mittelalterlichen Juden liefern Beweise eines unvergleichlichen Martyriums. Nicht nur, daß die Rabbinen jedem Versuche fernftanden, „Scharfsinn aufzubieten", um die Beschlüsse von Lydda zu rechtfertigen; sie erklärten die spätere talmudische Auslegung, wonach der Israelit in Zeiten der Religionsverfolgung auch den geringfügigsten Brauch mit seinem Leben zu schützen habe, als maßgebend. (Vergleiche Lebuleban Aruell, Jore deah § 157.) Im Mittelalter stand aber mehr auf dem Spiel als irgendein einzelnes Religionsgebot oder ein relativ unwichtiger religiöser Brauch. Quell und Wurzel des Judentums war gefährdet, der ungetrübte Monotheismus. Liest man nun die Darlegungen des Verfassers obengenannter Arbeit, so gewinnt man den Eindruck, als wenn die mittelalterlichen Juden jede Handhabe zur Rechtfertigung unfreiwilliger Sünden gegen das Religionsgesetz froh begrüßt hätten. Von den Rabbinen sagt er, sie hätten allen möglichen Scharfsinn aufgeboten,.'um die von den lyddensischen Gelehrten in Zeiten der Verfolgung erlaubte Uebertretung des Gesetzes „sittlich zu rechtfertigen" und „damit ein verhängnisvolles Moment gegeben für die sittliche Verwahrlosung des Judentums". Daß ein Historiker feinen Lesern die geschichtlichen Tatsachen so unrichtig interpretiert, ist wirklich beklagenswert. Wir können Herrn Dr. Hölscher nur empfehlen, sich aus maßgebenden Geschichtswerken, wie Jost und Grqtz, mit der Geschichte des mittelalterlichen Judentums vertraut zu machen, oder wir empfehlen ihm das ungemein inhaltreiche Schriftchen von M. I. Schleiden „Die Romantik des Martyriums bei den Juden im Mittelalter". Gerade drefes letztgenannte Werk aus der Feder eines Christen schildert die furchtbare Leidensgeschichte des mittelalterlichen Judentums treu und wahr, und bei aller Objektivität, die der Verfasser inne zu halten sucht, übermannt ihn doch zuweilen ein Gefühl des Abscheus gegen die Schändlichkeiten, die während eines Zeitraumes von Jahrhunderten an den wehr-

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