Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 76 (1912)
- Issue
- Heft 34 (23.8.1912)
- Date
- 1912-08-23
- Page
- Seite 399 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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die afrikanische und die ostasiatische Menschengruppe vor 100 000 Jahren eine einheitliche geschlossene Spezies homo bildeten, und daß alle untereinander sich ohne Nachteil vermischen können. Allerdings gebe ich zu, daß andere Gelehrte anderer Meinung sind . . . Nicht in der Abkehr von. der Gegenwart kann die Ausgabe der Wissenschaft - liegen.. . \ ' . Das gab der „Deutschen Tageszeitung", die ihre Lieblingstheorie einer arischen und semitischen Rasse 'bedroht sieht, Veranlassung . zn einem wüsten Geschimpfe gegen den hochverdienten Gelehrten. ■ - Ueber jüdische Volks sch ulleh r er bringt die „Frankfurter Zeitung" folgenden beherzigenswerten Artikel: Die Lage der aus dem Privatschuldienst kommenden jüdischen Lehrer an öffentlichen Volksschulen ist 'häufig eine recht unbefriedigende und verdient die Beachtung aller Interessenten. Bei der geringen Zahl von öffentlichen jüdischen Schulstellen müssen die Anwärter oft viele Jahre im privaten Schuldienst verbringen. Gelingt es ihnen dann, Anstellung an einer öffentlichen Schule zu erlangen, dann beginnen die Sorgen erst recht. Der junge, aber nicht mehr ganz junge Lehrer möchte nach so langem Harren wenigstens rechtzeitig, das ist gleichzeitig mit den anderen Berufsgenossen in den Genuß der Alterszulagen gelangen. Das kann er nur durch Nachzahlung an die Zulagekasien erreichen. Er muß für jedes Jahr, das er notgedrungen im privaten Schuldienste verbrachte, 570 Mark nachzahlen. Ein Lehrer, der erst nach acht- bis zehnjähriger privater Anstellung in den öffentlichen Schuldienst treten kann, hat also acht- bis zehnmal 670 Mark nachzuzahlen, eine horrende Summe für einen jungen Lehrer. Und da selten genug einer der betroffenen Lehrer über solche Mittel verfügt, so mu§ er das Geld leihen und must sich Zinsen und Tilgungsbetrag von seinem kargen Gehalte abdarben. Der Lehrer kann sich'durch die Nachzahlung zwar die rechtzeitige Erlangung der Alterszulagen sichern, nicht aber, den vollen Bezug des Grundgehaltes. Ein Lehrer, der nach achtjähriger Wartezeit erst in den öffentlichen Schuldienst, eintreten konnte, muß sich vier weitere Jahre mit vier Fünfteln des Grundgehalts begnügen. Er erlangt also mit 32 Jahren erst das Grundgehalt, das sein nach Austritt aus dem Seminar angestellter Kollege mit '24 Jahren bezieht. Viel entgegenkommendes verhält sich das Gesetz den jüdischen Religionslehrern gegenüber, obwohl der Lehrer an einer jüdischen Privatschule die umfassendere Tätigkeit auszuüben und selbstverständlich auch Religionsunterricht zu erteilen, hat. Die dargelegten Mißstände bedürfen der Abhilfe. Es kommt ja keine allzu große Zahl von Lehrern in Betracht. Um so leichter wird es in finanzieller Hinsicht fallen, hier ein recht weitgehendes Entgegenkommen zu üben. Jedenfalls dürfen die Gehaltsverhältnisse dieser Lehrer der Prüfung durch Regierung und Volksvertretung dringlich empfohlen werden. * Aus Italien wird uns geschrieben: Giolitti und die Juden. Die in Turin erscheinende Zeitschrift „Vefillo Jsraelitico" hat kürzlich dem italienischen Ministerpräsidenten Giolitti die Opportunität einer amtlichen Erklärung nahegelgt, die den Juden der neueroberten italienischen Provinzen die vollkommene Gleichheit mit den Angehörigen anderer Konfessionen gewährleiste. Dieses Vorgehen war durch einige Vorfälle motiviert, die sich aus der Insel Rod i zwischen dem General Am e g l i o und den: dortigen^Oberrabbiner ereignet haben, und bei welchen jener Zweifel an der loyalen Gesinnung der jüdischen Bevölkerung und ihre Zustimmung zu der italienischen Okkupation ausgedrückt hatte. Der Ministerpräsident hat auf die Anfrage hin dem Herausgeber der israelitischen Zeitschrift, dem Rabbiner Dr. Ferruccio Se rv i, düs folgende Antwortschreiben zukommen lassen. Rom, 15. Juli 1912. In Ihrem Schreiben vom 14. Juli verlangen Sie von mir, unter bereitwilliger Anerkennung der Tatsache, daß in Italien die Juden die höchsten Stellungen erreicht haben und erreichen und ihren Mitbürgern anderer Konfessionen vollkommen gleich behandelt werden, eine Bestätigung, die — überflüssig für alle Italiener —.dennoch den Israeliten der neuen italienischen Provinzen erwünscht sein-dürste. -Unter diesen Verhältnissen brauche ich-mich nur auf die Grundsätze zu beziehen, die, vom freien Piemont ausgehend, der Verfassung des Königreichs Italien als Richtschnur gedient haben, auf den Geist der' Gleichheit und auf die tiefe Ehrerbietung vor allen Religionen, wovon seit über -fünfzig Jahren sich das Werk unserer Gesetzgebung und Regierung stets hat bestimmen lassen, aus die Behandlung, die wir unseren nichtkatholischen Untertanen in der Kolonie E r h th r ä a und Somalia angedeihen lasten und schließlich aus das Zeugnis aller italienischen Israeliten, von welchen viele verdienterweise zu den höchsten Aemtern aufgestiegen sind und von dem Vertrauen der öffentlichen Mächte geschirmt werden. Die Juden der neuen italienischen - Provinzen dürfen-daher versichert sein, unter der Aegide unserer freien Eistrichtungen in Ruhe leben zu können. z - ' Mit vollkommener Hochschätzung Ihr sehr ergebener Zur B e i l r s a f f ä r e überschreibt die „N. I. K." die eine Meldung, die hier folgen mag: Untersuchungsrichter Maschkewitsch, der mit der erneuten Unter-, fuchüng in Sachen der Ermordung^ Jufchtschinskhs beauftragt wurde, soll seine Tätigkeit bereits abgeschlossen haben. Vor einigen Tagen begab er sich in Begleitung des Staatsanwalts der Kiewer Gerichtskammer, Tschaplinsky, des Staatsanwalts des Kreisgerichts, Saziepin, und. von Vertretern der Polizei nach Sagocowschtschina, wo er die Fundstätte der Leiche Jufchtschinskhs, wie auch die Ziegelsabrik Saizews (wo Veilis bekanntlich als Angestellter diente) und die Umgegend genau besichtigte. Sehr befremdend. wirkte die Tatsache, daß der berüchtigte Hooliganenhäuptling, Student Golubiew, an der Besichtigung tätigen, ja sogar führenden Anteil genommen hat. Am folgenden Tage wurde Wjera Tschebeciak, die bekanntlich von Brasul-Bruschkowsky und dem gewesenen' Chef der Geheimpolizei Krassowskh als die Anstifterin und Hauptmitschuldige des Mordes bezeichnet wurde, vom Untersuchungsrichter Maschkewitsch vernommen. Frau Tscheberiak will sich übrigens in die Rolle einer Angeklagten durchaus nicht schicken. Und so hat sie denn dieser Tage gegen' Krassowskh einen Prozeß wegen Verleumdung angestrengt. Und es scheint, daß Herrn Krassowskh seine schlecht langebrachte Wahrheitsliebe teuer zu stehen kommen wird. Bekanntlich war Herr Krassowskh ursprünglich mit der Leitung der Untersuchung in der Juschtschinsky- Angelegenheit betraut worden. Da er aber eine für einen russischen Kriminalbeamten „taktlose" Geradlinigkeit bekundet hatte, so wurde er später, als in maßgebenden Kreisen die Parole des Ritualmordes ausgegeben wurde, einfach beseitigt. Er setzte aber seine Recherchen privatim fort, bis er schließlich gemeinsam mit Brasul-Bruschkowsky den wahren Tätern auf die Spur kam. Da man seine frappanten Indizien nicht gut'ignorieren konnte, so entschloß man sich, wenn auch ungern, dazu, eine erneute Untersuchung des Knabenmordes anzuordnen, schwor aber dem unbequemen Wahrheitsjäger bittere Rache. Und so wurde denn plötzlich gegen den gewesenen Kriminalbeamten das Verfahren wegen eines angeblich vor Jahren begangenen Dienst- Verbrechens eingeleitet. Auf diese Weise sollte die Zuverlässigkeit seiner Enthüllungen in Zweifel gezogen-.werden. Dieser Tage wurde nun Krassowskh verhaftet. In der Muße der Einzelhaft wird er Betrachtungen über die'Aufgaben und Pflichten eines russischen Kriminalbeamten anstellen können. * Viele unserer Leser werden Interesse finden an den hier zum Schluß registrierten Ausführungen, die wir der „Weser- Zeitung" entnehmen: A u s d e m ä l t e st e n P a l ä st i n a. Der vor kurzem erschienene Bericht über die Arbeiten des Palestine Exploration Fund im Jahre 1911 bietet mancherlei interessante Aufklärungen über die ältesten Spuren menschlicher Kulturarbeit auf dem Boden des heiligen Landes. Dr. Duncan Mackenzie und Francis Newton studierten eingehend die megalithischen Ueberreste von Rabbath Ammon während einer Forschungsreise nach Moab. Sie bestehen hauptsächlich aus zerstörten Dolmen, die der erste Entdecker dieser Trümmerstätte Conder für Altäre hielt, die man aber mit größerer Wahrscheinlichkeit als Grabdenkmäler ansprechen, kann. Mackenzie weist auf die große Aehnlichkeit zwischen diesen Dolmen und den sardinischen Denkmälern hin, die man gewöhnlich als Riesengräber bezeichnet. Ihre Entstehung möchte ' er in die Zeit der ersten ägyptischen Dynastie verlegen. Ebenso wurde der runde Turm, der unter dem Namen Rujm-el-Melsüf bekannt ist, genau studiert und erwies sich als der Mittelpunkt einer rechteckigen