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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1912-08-09 · Heft 32 (9.8.1912) · p. Seite 2

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
76 (1912)
Issue
Heft 32 (9.8.1912)
Date
1912-08-09
Page
Seite 2 (sequence 14)
Language
German
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(des Landeshauptmanns) beim Bundesrat, daß auch den nicht definitiv angestellten Beamten der weitere" Verbleib in" den' Kbmmünal- Pensionskaffen gestattet sein möge, erst recht nicht u n t e r ft ützen dürfen; denn er nimmt ja damit den Gemeinden den im Augenblick Zwingendsten Grund, ihren Beamten die definitive Anstellung zu'gewähren und - hilft anderseits, daß der Zustand einer unzureichenden Sicherheit.der Versorgung bestehen .bleibt.. Im übrigen bedingt die zu sichernde Versorgung bei den Kommunalkassen nicht nur die definitive Anstellung der gegenwärtigen, sondern auch wer künftigen Beamten der betreffenden Gemeinde, weil der Anschluß an die Kommunal-Pensionskaffen stets die Versicherung auch für alle folgenden Beamten der Gemeinde in sich schließt. Es ist also eine Neuregelung der Beamtenverhältnisse durch Gemeindestatut notwendig.' Alles andere, was Herr Dr. Coblenz gegen meine Ausführungen über die finanzielle und kassentechnische Beschaffenheit der Kommunal-Pensionskassen und insbesondere auch gegen meine Bemerkung über die Höhe der bei diesen Kassen noch zu erwartenden Beitragsforderungen sagt, könnte ich als minder wichtig übergehen, wenn ich nicht befürchten müßte, den Eindruck-zu erwecken, als seien meine Angaben darüber doch nicht zuverlässig^ Darum einiges zur Richtigstellung: Der Reservefonds der Westfälischen Pensionskasse.mit 350 600 Mark vermag bei einem Mitgliedsstande von 3000 Personen keine besondere Sicherheit zü bieten. Die Zinsen des Reservefonds können wohl kleine Schwankungen in den Beitragsforderungen aus den einzelnen Jahren vermeiden helfen, aber nicht die aus der notwendigen 'Steigerung der Pensionslasten sich ergebende dauernde Erhöhung der Beiträge. Die Berechnung der Regierung über die Beitragserfordernisse' bei Pensionsleistungen nach.Art der Fürsorge für Staatsbeamte ist u nbedi ng t.au ch für K o mm un al -P ensi o n skas sem als Maßstab zu nehmen. Was Herr Dr. Coblenz „Vermögen" der Kommunal-Pensionskasse nennt, ist die übliche bei jeder Kaffe vorhandene „Prämienrücklage" für die mit den Jahren steigenden Risikolasten -der Pensionsanstalten. Diese bilden an sich keinen Ueberschuß der Kasse vom Bedarf für die künftigen Pensionen,-der zür Verminderung der Normalprämien verwendet werden könnte; solcher müßte erst versicherungstechnisch berechnet werden. Ob die Westfälische- Kasse' solchen aufweist, läßt sich aus dem Vorhandensein jenes-Fonds allein, noch nicht absehen. Er ist nach Lage' der Verhältnisse nicht anzunehmen. Die Ersparnisse aus der unentgeltlichen Verwaltung'der Kommunalkaffen fallen nicht so erheblich-ins Gewicht als Herr Dr. Coblenz wohl annimmt. Bei der staatlichen Angestelltenversicherung sind die. Verwaltungskosten mit 1%% berechnet. Die. sachlichen Verwaltungskosten doch hat die. Kommunal-Pensionskaffe allein zü tragen; bei der Witwen- und Waisenkasse Westfalens wird für die Verwaltung ein Zuschlag von 2% erhoben. Daß die westfälischen Pettsionskassen, weil sie die vorhandenen Pensionäre-der betretenden- Gemeinden mit übernimmt, nun — nach erst elfjährigem Be-- stände — keine.Vermehrung ihrer Pensionslasten erfahren werden,' bedarf kaum der Widerlegung. Herr Dr. Coblenz' verkennt-, daß .die Gemeinden und sonstigen beteiligten Körperschaften früher doch nur in wenigen Fällen.eine Pension bewilligt haben, während sie jetzt in allen Fällen zu erwarten ist. Eine Bemerkung des Herrn Dr. Coblenz gegen die geplante Sonderkasse der jüdischen Gemeinden bedarf einer besonderen Richtigstellung. Herr Dr. Coblenz sagt: „Wir sind grund- - sätzlich der Meinung,, daß der Anschluß an die KomMunal-Pensionskassen überall dort, wo die Verhältnisse ihn ermöglichen, jeder anderen Sicherstellung der Beamten bzw. ihrer Relikten schon deshalb vorzuziehen ist, weil die Kommunalkassen nicht Wohltätigkeitskassen sind, sondern soziale Einrichtungen, deren Mittel nur durch gesetz-' liche Verpflichtung der. beteiligten Kreise-aufgebracht werden. Das scheint uns im Interesse der Würde der Beamten das Bessere zu sein." Mit Verlaub,. Herr Dr. Coblenz, auch die geplante.Sonderkasse unserer jüdischen. Gemeinden .wird eine „soziale" Einrichtung sein, trotzdem, sie zu Vergünstigungen in der Versicherung auch Wohlrätigkeitsgelder annehmen will. Wir nennen, sozial, was den allgemeinen Nutzen fördert- und unsere .Sonderkasse wird an sozialem Wert alle anderen Versorgungseinrichtungen für jüdische Beamte insofern. überragen, als sie an Zahlder B e t e i l i g t e n. die größte und in ihren Leistungen nutzbringendste Institution dieser Art für unsere jüdischen Beamten sein dürfte. Daß unsere Sonderkasse, um auch dm weniger leistungsfähigen Gemeinden eine höhere Versicherung ihrer Beamten zu ermöglichen, Wohltätigkeitsgelder' annehmen will, macht sie noch keineswegs zur „Wohltätigkeitskaffe" als solchen. Ihre garantierten Leistungen sind verstcherungsmqthematisch. allein, nur aus den Pflichtbeiträgen der Mitglieder'berechnet. Soweit ist die Kaffe unbedingte Rechtskaffe für alle. Je höher die Kasse ihre soziale Aufgabe auffaßt, desto weiter-muß sie ihre wohltätige Wirksamkeit—selbst mit.Zuhilfenahme von Wohltätigkeitsgeldern — auszübreiten suchen. Es ist ein stolzer, aber auch in vieler Hinsicht bequemer Standpunkt, auf Wohltätigkeitsgelder dabei zu verzichten. Wer hilft den Aermsten, wenn ihre eigenen Mittel zur Gewinnung des notwendigen Zwecks nicht ausreichen? Die „Würde" lag noch immer beim höchsten sittlichen Tun. Herr Dr. Coblenz vergißt ganz, daß auch die westfälischen Beamten, die bei Auflösung der eigenen Pensionskasse zur Versicherung an die dortigen Kommunal-Pensionskassen überführt worden, sind, die große Vergünstigung seinerzeit zum Teil mit, Hilfe'von Wohltätigkeitsgeldern erlangt haben. Hat das der „Würde" jener Beamten geschadet? Vielleicht/ wenn man die Wohltätigkeit der westfälischen Glaubensgenossen seitens des dortigen Verbandes, h e.u t e noch für solche Zwecke in Anspruch nehmen würde, daß dann noch mehr Gemeinden der. Provinz die Versicherung bei. den dortigen. Kommunalkassen bewirkt oder sonstwie für eine bessere Versorgung, ihrer Beamtengesorgt hätten.- Meine Auslassungen über das obengenannte Thema wären nicht ohne besondere Veranlaffung entstanden. Wenn sie hier Und da durch ihre aufklärenden Bemerkungen. in beteiligten Kreiseneine Beunruhigung hervorgerufen haben sollten, so. wird sich diese, soweit sie unberechtigt ist, gewiß. bald legen. Dagegen ist vielleicht durch meine Hinweise die Erkenntnis in weitere Kreise gedrungen, daß die Versorgungsver-- hältnisse unserer.bei Kommunal-Pensionskaffen versicherten jüdischen Beamten einer besonderen . Ordnung bedürfen, wenn sie wirklich so vorteilhaft für diese erkannt werden sollen, wie es gemeinhin ohne genauere Prüfung der Sachlage angenommen zu werden pflegt. ' .‘ Ad. Peritz. A., W. Bernstadt i. Schles., 2. August. Zu der in der vorigen Nummer: unter L. W. Tempelburg erschienenen Notiz „Ehestandsmedaille" -diene folgende Berichtigung:;,Jn früheren Jahren erhielten jüdische Jubelpaare die Philippsonsche Bibel, ein Legat Friedrich Milhelms IV., das schon längst erloschen ist. Die Verleihung der Medaille .ist eine Aufmerksamkeit des Staates, des Staatsoberhauptes,-unseres Kaisers. Wohlgemerkt, es handelt sich hier nur um eine-Medaille, nicht um das symbolische Zeichen der Kirche, des Kreuzes. . Wir brauchen uns keineswegs an den Inhalt der Inschrift zu stoßen. Die Worte atmen wahre Religiosität, sind erfüllt von . Gottvertrauen. - ^V. Posen, 4. August. Herr Stadtkommandant Freiherr von Steinäcker, welcher von hier an. das Reichskriegsgericht in Berlin versetzt wurde,-verabschiedete sich in einem sehr höflichen Schreiben von Unserem Oberabbiner Dr. W. Feilchenfeld und auch von der jüdischen Gemeinde. In dem Schriftstücke wird die alljährliche feierliche Veranstaltung der Vorvereidigung der jüdischen Rekruten in der Synagoge ganz, besonders erwähnt.- — Der Privatier Pincus. Berlak ist im Alter von 92 Jahren gestorben. Der Dahingeschiedene stammte aus-Schwersenz und war unverheiratet. Noch bis vor kurzem war -er geistig und körperlich frisch und unterhielt die Leute mit. seinen Erzählungen aus alten Zeiten. Sein nicht unbedeutendes Vermögen hatte er bei seinen Lebzeiten zu wohltätigen Zwecken her-, gegeben^ -Bei - Eröffnung des Nohrschen Kranken- und Siechenhauses Hierselbst stiftete er einen namhaften-Betrag für diese Anstalt und verblieb, dafür bis an sein Lebensende als Jnsaffe dieses Hauses. — IM Regierungsbezirk Posen sind zurzeit (mit Ausnahme der Provin- . zial-Hauptstadt) 172 städtische Schulverbände — 70 evangelisch, 68 katholisch, 24 jüdisch und 10 paritätisch. O. X. Stettin, 1. August. Zu Dr; HeineMann Vögelst ei n s Ged e n k e n hat die hiesige Synagögengemeinde, der er mehr als ein Menschenalter hindurch als Rabbiner Vorstand, aus dem israelitischen Friedhof, auf seinem Grabe, einen schlichten, aber würdigen Ge-' denkstein aufgerichtet, der am Jahrzeitstage im Beisein der Familienangehörigen und einer großen Anzahl von Mitgliedern der Gemeinde enthüllt wurde. Den Gedenkstein zieren Jesaias Worte: „Denn gleich wie der Regen und Schnee vom Himmel fällt und nicht wieder dahin kommt, sondern feuchtet , die Erde und machet sie fruchtbar und wachsend, daß sie gibt Samen, zu säen, und Brot, zu essen — also soll das Wort, das. aus meinem Munde gehet, auch sein. Es soll nicht wie- .der zu mir leer . komMen, sondern tun, das mir gefällt, und soll ihm gelingen, dazu ichs sende." Den Gedenkstein zierten ein Kranz mit weißen Rvsen, den.die Synagogengemeinde niedergelegt hatte, und

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