Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 76 (1912)
- Issue
- Heft 32 (9.8.1912)
- Date
- 1912-08-09
- Page
- Seite 379 (sequence 7)
- Language
- German
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Monatsschrift ^Haboker Or" (1876—86) begründete. Aber aus all den Differenzen, die innerhalb der Bewegung entstanden, ' profitierte nur die Literatur. Die jüdische Tradition wurde durch Weiß (1815—1905) in seinem „Dor Dor we Dorschow" neu beleuchtet. Die Geschichte nahm einen neuen Aufschwung, Nabbinowicz, Gurland, Harkawy und Epstein veröffentlichten ihre Werke in hebräischer Sprache. Luzzatto,, Reifmann, Halovy, Buber, Fiedmann bereicherten die traditionelle Literatur. In der neuesten Zeit trat auch das Bestreben zutage, die hebräische Sprache ganz in eine lebende zu verwandeln; immer neue Ausdrücke, immer neue Redewendungen und Phrasen werden geprägt. Das klassische Hebräisch verliert immer mehr an Gönnern, während man über die Reichhaltigkeit des Ausdruckes in den neuesten Erscheinungen nur staunen muß. Die Zahl der modernen hebräischen Schriftsteller ist Legion. Philosophie, Archäologie, Grammatik, Medizin und Geschichte werden im neuhebräischen Stil bearbeitet und veröffentlicht. Von diesem Geist beseelt ist auch der hebräische Kongreß, der im September laufenden Jahres stattfinden soll, und das Judentum wird nür Freude empfinden, wenn die jungen Kräfte ähnliche Früchte zeitigen werden, wie die deutschen „Meassim" und die polnischen. „Maskilim" vor hundert Jahren. Lu David jfriedlsknders Bemühungen um Abschaffung des Samens „Jude". Von Jacob Jaeobfohn. on DavidFriedlaender, der trotz allem, was wir heute gegen ihn und seine Richtung Vorbringen mögen, einer der Besten seiner Zeit war, rührt die seitdem nicht mehr zur Ruhe gekommene Tendenz her, dem Judenhaß dadurch den Boden zu entziehen, daß der Name „Jude" außer Gebrauch gesetzt werden sollte. . Erscheint uns dieses Bemühen auch als unwürdiges Versteckspielen, und vor allem als ganz unzulängliches, furchtbar naiv anmutendes Mittelchen, so darf doch nicht vergessen werden, daß in Friedlaenders Zeit die Bezeichnung „Jude" von Behörden und Korporationen oft in schmachvollster und durchaus unnötiger Weise an Stelle viel Näherliegender Benennungen und Verbindungen gesetzt wurde, und so für die urteilslose Menge leicht aus dem Namen die Minderwertigkeit der Namenträger angenommen werden konnte. Das müssen wir uns bei allen uns bekannten Petitionen Friedlaenders um Abschaffung des Namens „Jude" vor Augen halten, nur so gewinnen wir das Verständnis für seine nie rastenden Versuche nach dieser Richtung. Zu den bisher bekannten Auslassungen Friedlaenders, die Geiger im zweiten Bande seiner Geschichte der Juden von Berlin (S. 154) verzeichnet, kann ich' heute eine neue hinzu^ bringen. Der mit der Ausarbeitung eines die Verhältnisse der preußisch-polnischen Judenschaften -ordnenden Gesetzes beauftragte Geheime Oberfinanzrat Wloemer hatte Friedlaender den Entwurf zur Einsichtnahme übergeben. Dieser sandte ihn am 19. Februar 1797 an Wloemer mit einem Begleitschreiben und sehr charakteristischen Randbemerkungen zurück (die ich demnächst an anderem Orte zu verarbeiten gedenke). In diesem Brief nun findet sich folgende Stelle: „Dero herablassende Güte giebt mir auch die Kühnheit,' noch folgendes Ihrem Ermessen anheimzustellen. Wir sind sehr verschrieen; und der bloße Rahme „Jude", sowie die Benennungen Juden-Wesen, Jupen-Sachen u. a. m. führen, oft wieder die Absicht/ des Schriftstellers, etwas 'Herabwürdigendes mit sich, daß ich wünschen muß, dergleichen Ausdrücke möchten, soviel als möglich, besonders bey Edikten und Reglements vermieden werden. Durch eine kleine Umschreibung, manchmahl durch einen unbedeutenden Zusatz wird die. er- . niedrigende Neben-Jdee an und' für sich, noch mehr aber dadurch gemildert, daß man das Bestreben des Gesetzgebers bemerkt, durch das veränderte Zeichen, die heruntergesetzte Person oder S a ch e zu heben, und gleichsam zu läutern. So klingt mir, und anderen Glaubensgenossen, das Mort: Juden-Reglement. widrig; ist vielleicht nicht einmahl. Sprachrichtig. Hingegen Reglement für die Preußischen Unterthanen in SüdundNeu-Ostreußen, jüdischer Religion, scheint aus die Nation keine Schatten zu werfen. In manchen Zusammensetzungen scheint es überflüssig; General-Juden-Tabelle, sagt an dem angeführten Ort nicht mehr als General-Tabelle usw. Merkwürdig ist auch die Anomalie in der Zusammensetzung des Worts: Schutz-Jude. In Schutz-Geist, Schutz-Herr,-so wie Schutz-Rede, Schutz-Brief und Schutz-Geld, bezeichnet das Wort immer etwas thätiges, nur. in Schutz-Jude ist es'leidend. Ich wünschte an dessen Stelle immer Schutz-Genosse, oder Schutz-Verwandte zu lesen." .. Diese -Ausstellungen David Friedlaenders hatten nur teilweise den gewünschten Erfolg: Das vom 17. April 1797 datierte Gesetz war betitelt: Generaljudenreglement für Süd- und Neuostpreußen; aberstatt Schutzjuden erscheinen in dem Gesetz „geschützte Juden", und-der 3. § des Gesetzes befiehlt nicht die Anlegung einer Generaljudentabelle, sondern eines „tabellarischen Verzeichnisses aller schutzsähigen Juden." / Daß aber Friedlaenders Bemühungen zur Eliminierung der Bezeichnung „Jude" nicht zum Stillstand gekommen, vielmehr das daraus mit hervorleuchtende Assimilierungsstreben in den leitenden Regierungskreisen dem nötigen Verständnis begegnet war, erhellt aus nachfolgendem Reskript, v. Voß, der- Provinzialminister für das hauptsächlich in der zweiten polnischen 'Teilung an Preußen gekommene Südpreußen (Neuostpreußen hieß die Erwerbung der dritten polnischen Teilung), verfügte am 29. Dezember 1801 in programmatischer Weise an die Posener Kammer: „Beh unserer Absicht, auch das Juden-Wesen in dortiger Provinz nach und nach immer mehr zu verbessern, ist zur Sprache gekommen: den Nahmen I u d e, als eine, mit einer herabwürdigenden Idee vergesellschaftete, Mißtrauen und Verachtung mit sich führende Benennung, sowie die Ausdrücke Schutz-Jude, Juden-Wesen, Juden-Tabelle, Juden-Reglement usw., gesetzlich aus allen öffentlichen Verhandlungen und Verordnungen abzuschaffen, und da, wo die Unterscheidung der Unterthanen durch die Religion durchaus erforderlich sehn sollte, die Juden „Unterthanen von der alttestamentarischen Religion" zu nennen. Allein, dem Sprach-Gebrauche entgegenzuarbeiten, würde in Südpreußen'um so vergeblicher sehn, da die jüdischen Religionsverwandten einen so großen Theil der Nation ausmachen (Holsche: Geographie und Statistik von Südpreußen, Berlin 1804, S. 435 — etwa der 16. Mensch ein Jude), ihre Gewerbe täglich und überall in die übrigen mit eingreisen, dieses stete Wechsel-Verkehr aber auch' den Nahmen beständig zur Sprache bringt. Ihn daher gesetzlich verdrängen zu wollen, halten wir für unausführbar, undfür die gute Sache mehr schädlich als rathsam. Nur durch Beyspiel können die admimstrirende Behörden vorangehen; und in dieser Rücksicht wird Euch hierdurch besohlen, zur allmähligen Verlöschung des. Religions-Unterschiedes im bürgerlichen Leben, die jüdischen Einwohner wie die christlichen, mehr bey ihren Gewerben, auch Vor- und Zunahmen zu bezeichnen (das Generaljudenreglement von 1797- Hatte' die Annahme von Familiennamen zur Pflicht gemacht)- so daß die Religion zur Charakteristik nur dahinzugefügt - wird-, wo sie eine wesentliche Bestimmung, z. B., Rechte und Verbindlich-