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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1912-07-26 · Heft 30 (26.7.1912) · p. Seite 360

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
76 (1912)
Issue
Heft 30 (26.7.1912)
Date
1912-07-26
Page
Seite 360 (sequence 12)
Language
German
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8amm/ßout§..S)te. jübtfdjenQfrtebTjöfetnßtteQS*' haber,, Buttenwiesen unb Binswangen. Ein Beitrag zur Geschichte der Juden in der ehemaligen Markgrasschaft Burgau. Berlin 1912, Berlag Louis Lamm. Die vorliegende Arbeit bildet den ersten Teil einer „Geschichte der Juden in der ehemaligen Markgrafschaft Burgau", zu welcher der Verfasser, wie er im Vorworte versichert, das Material seit mehreren Jahren gesammelt hat. Zur Markgrafschaft Burgau gehörten die Gemeinden: Binswangen, Buttenwiesen, Fischbach, Hürben, Jchenhausen, Kriegshaber, Pfersee, Schlipsheim und Steppach. Eine „Ortsgeschichte von Buttenwiesen" hat der Verfasser bereits vor mehreren Jahren veröffentlicht. Lamms fleißige Arbeit schöpft zumeist aus Primürquellen, was besondere Anerkennung verdient. Einzelne Urkunden sind im Anhänge abgedruckt. Berichtigt sei nur, daß (S. 9) die Juden 1617 aus Burgau nicht ausgewiesen worden sind, da, wie ich in meiner „Gesch. d. Jud. i. Tirol u. Vorarlb.", Kap. 2, nachgewiesen habe, die angeordnete Vertreibung damals nicht zur Ausführung gelangte. Ueber die von Lamin erwähnte Beziehung zum Deutschen Ritterorden werde ich noch ergänzend in meiner in Ausarbeitung befindlichen „Gesch. b. Juden im D. R. Orden" zu sprechen kommen. Es wäre wünschenswert, daß Lamm die Fortsetzung seiner mit Fleiß und Sachkenntnis unternommenen historischen Arbeit in rascher Folge bieten würde. Rabb. Dr. Tänzer. Sprechfaul. Zu r F r a g e d e r B e r s i ch e r u n g der j ü d i s ch' e n Be a m t e n b e i K o m m u n a l - P e n s i o n s k a s s e n. ie unter dieser Ueberfchrift von Herrn Waisenhausdirektor Peritz- Königsberg veröffentlichten Bemerkungen bedürfen, soweit Westfalen in Betracht kommt, der Ergänzung und in wesentlichen Punkten der Richtigstellung. 1. Bon dem Landeshauptmann der Provinz Westfalen, dem die Verwaltung der „Pensionskasse der Kreise, Städte und anderen Korporationen" und der „Witwen- und Waisen-Versorguugskasse" der Provinz untersteht, sind bei dem Bundesrat Schritte getan worden, um auch für die n i ch t d e f i n i t i v cmgestellten Beamten den weiteren Verbleib in den beiden Kassen zu ermöglichen. Der Verband der Shnagogengemeinden Westfalens hat sich in einer Eingabe an den Bundesrat dem Vorgehen des Landeshauptnmuns angeschlossen: Die Entscheidung steht noch aus; doch sind wir zu der Annahme berechtigt, daß sie günstig lauten wird. Aber selbst wenn der Bundesrat wider alles Erwarten unserem Anträge nicht entsprechen würde, hätten die jüdischen Beamten der Provinz, soweit sie den beiden Kassen angeschlossen sind — es kommen 60 Beamte in Betracht - - noch nichts verloren. Dann müßten ebendie Gemeinden die Beamten definitiv an stellen. Sie sind mit einer Ausnahme alle dazu in der Lage. Nichtig ist, daß diese Beamten den Anspruch aus Pension und Neliktenversorgung in Höhe der den unmittelbaren Staatsbeamten zustehenden Beträge verlieren, wenn sie eine Stellung in einer anderen Gemeinde annehmen, die nicht ausdrücklich die angegebene Pension und Neliktenversorgung zusichert. Aber ich halte das für vollständig nebensächlich, weil ein Beamter doch wohl nur dann eine gesicherte Stellung mit einer anderen. vertauscht, wenn er sich wesentlich verbessert und insbesondere auch betreffs der Pension und Neliktenversorgung in der neuen Stellung dieselben Rechte genießt, die ihm in der seitherigen Zugesprochen waren. Vollzieht er den Wechsel ohne Rücksicht auf diese Momente, dann muß er eben die Konsequenzen tragen. 2. Einer wesentlichen Ergänzung bedarf die Behauptung des Herrn Peritz, daß die „Kommunal-Pensionskassen die Beiträge nach dem sogenannten Umlagcverfahren erheben, d. h. nach ihrem jeweiligen Bedarf". Herr Peritz übersieht, daß diese Kassen ganz erhebliche Reservefonds haben, deren Zinsen bei der westfälischen Pensionskasse „zum . Ausgleich der in den einzelnen Rechnungsjahren sich ergehenden Verschiedenheiten benutzt werden." Der Reservefonds, der Pensionskasse belief sich nach der letzten Jahrsrechnung aus 352 018.18 M.; die Witwenkasse besitzt ein Vermögen von 4 457 886 M. Der Beitrag zur Witwen- und Waisenkasse beträgt statutgemäß 3 pCt.; er ist also nicht schwankend „nach ihrem jeweiligen Bedarf"; der Beitrag zur Pensionskasse schwankte' in den letzten zehn Jahren zwischen 5 und PCt. Der Satz von 6V2 PCt. ist nur einmal erhoben worden; der niedrigste Satz von 6 PCt. dagegen schön z w ei mack, und zwar 1902 und 1911. Für weide Kassen zusammen schwankt also der Satz zwischen 8 und 9^ PCt. Der Satz von 19 PCt. ist für die westfälischen Kassen eine Phantasiezahl. Das vorhandene Vermögen und die u n e n t g e l t l i ch e Verwaltung der Kassen durch die Provinz schließen diese Höhe des Prozentsatzes vollständig aus. Sie wird niemals auch nur annähernd erreicht werden. 3. Auch die Bemerkung, daß die Kommunalkassen als „sehr junge Einrichtungen vorläufig noch wenig Pensionslasten zu tragen haben", später aber an Jahresleistungen wesentlich mehr fordern werden, trifft für Westfalen nicht zu. Denn die Pensionskasse übernimmt statutgemäß seit ihrem Bestehen auch die Pensionen der beim Eintritt in die Kasse bereits pensionierten Beamten der Kommunen und sonstigen Korporationen, und zwar für die ersten fünf Jahre gegen Zahlung von 10 pCt., für die folgenden fünf Jahre von 5 PCt. des P e n s i 0 n s betrages. Mit dem Todesfall eines Pensionärs innerhalb dieser Zeit fällt diese Beitragspflicht selbstverständlich fort. Die Kasse hat somit von vornherein eine sehr große Anzahl von Pensionären gehabt; ihre Zahl kann im Lause der Jahre verhältnismäßig nicht niehr gesteigert werden, und der Beitrag für die übernommenen Pensionäre ist nicht hoch. Im verflossenen Jahr sind an Pensionen 530 682.62 M., an Witwengeld 318 350.23 M., an Waisengeld 59 872.82 M. zur Auszahlung .gekommen. 4. Irrig ist, soweit Westfalen in Betracht kommt, endlich auch die Meinung, daß „der Kreis der bei den Kassen Versicherten ein verhältnismäßig kleiner ist." Der Pensionskasse gehörten in den letzten Jahre 3056, der Witwenkasse 6031 Beamte an. Ich glaube kaum, daß die Zahl der der geplanten Sonderkasse angehörenden Beamten höher sein wird. 6. Ich halte demnach die Behauptung des Herrn Peritz, daß die Kvmmunalpensionskassen „gegenüber der geplanten Sonderkasse für die jüdischen Gemeinden unseres Reiches in keiner Weise einen Vorteil bieten", daß vielmehr „im Gegenteil unsere Sonderkasse sich finanziell und versicherungstcchnisch als die wesentlich' günstigere erweisen wird", nicht für zutreffend. Der Verband der Synagogengemeinden Westfalens konnte sich deshalb auch nicht dazu entschließen, den Gemeinden der Provinz, soweit sie den beiden Provinzialkassen angehören, den Anschluß an die Ersatzhilfskassen, bzw. die geplante Sonderkasse zu empfehlen. Das Interesse der Beamten schien uns das zu verbieten. Rur den einen Rat konnten wir den Gemeinden geben: „S t e l l t e u r c B e am t e n definitiv an, s 0 w eit das n i ch t s ch 0 n g e s ch*e he n i st." Das entspricht den Interessen aller Beteiligten und ist bei den in Betracht kommenden Gemeinden unserer Provinz leicht durchzusühren. Wir sind auch grundsätzlich der Meinung, daß der Anschluß an die Kommunalpensionskassen überall dort, wo die Verhältnisse ihn ermöglichen, jeder anderen Sicherstellung der Beamten bzw. ihrer Relikten schon deshalb vorzuziehen ist, weil die Kommunalkassen nicht Wohltätigkeitsinstitute sind, sondern soziale Einrichtungen, deren Mittel nur durch gesetzliche Verpflichtung der beteiligten Kreise aufgebracht werden. Das scheint uns im Interesse der Würde der Beamten das Bessere zu sein. Ueberhaupt ist mir die Polemik des Herrn Peritz gegen die Kommunalkassen in dem jetzigen Zeitpunkt nicht recht verständlich. Die jüdischen Ersatzkassen kommen doch nur für die Gemeinden in Frage, die den Anschluß an dieselben bereits v 0 r d e in 5. Dezember 1911 vollzogen haben. Durch die jetzige Stellungnahme gegen. die Kommunalkassen wird unnötigerweise Beunruhigung und Verwirrung in die Kreise hineingetragcn, die diesen Kassen angehören und sich' den Ersatzkassen gar nicht mehr anschließen können, ganz abgesehen davon, daß die entstehende Doppelbelastung an sich schon für die Gemeinden unerträglich wäre. B i e l e f e l d, den 16. Juli 1912. Rabbiner Dr. Coblenz. * P alästi n ar e.is e. ir erfahren, daß Herr Rabbiner D r. G r u n w a l d, W i e n XV, M a r i a h i l s e r st r. 167, Anfang Oktober in kleinerer Gesellschaft (etwa bis zu 20 Personen) auf einer vierwöchentlichen Reise nach Palästina die wichtigeren dortigen Städte historischen und modernjüdischen Interesses zu besuchen gedenkt und Anmeldungen zur Beteiligung entgegennimmt.

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