Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 76 (1912)
- Issue
- Heft 28 (12.7.1912)
- Date
- 1912-07-12
- Page
- Seite 331 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Profane zur Verfügung stellt, sind zürn allergrößten Teil hungernde Studenten, die sich in den ersten Semestern ihrer Studienzeit über Wasser haltesiwollen. Nach zwei, höchstens drei Semestern geben sie die aufreibende und schlecht bezahlte Schultätigkeit von'selbst wieder aus, um lohnenderen Verdienst zu suchen. Die religiösen Disziplinen dagegen liegen in den Händen jener vorsintflutlichen Melamdim, die sich bei den überfüllten Klassen und bei der lockeren Disziplin vergebens abquälen, den Lehrstoff den Kindern beizubringen. — Die Alliance, die auf eine 20 jährige, in den ersten Jahren wirklich segensreiche Tätigkeit zurückblickt, hat sich vor etwa 3 Jahren veranlaßt gesehen, ihre Lehrer von den jüdischen Schulen in Bulgarien fast ganz zurückzuziehen. 15 Schulen, 9 für Knaben und 6 für Mädchen hatte die Alliance bereits unter ihrer' Leitung. Differenzen mit den Schulkomitees bezüglich des Raumes,. der dem . Hebräischen und den anderen Fremdsprachen, insbesondere dem Französischen in den Unterrichtsprogrammen eingeräumt werden soll, endeten mit dem Exodus der Alliance aus Bulgarien. Gegenwärtig erhält die Alliance nur noch 3 jüdische Schulen in Bulgarien. Der Hilfsverein subventioniert in den beiden Hauptstädten Bulgariens, in Philippopel und Sofia je eine jüdische Schule. Es zeugt von einem gesunden Geist, der die bulgarischen Juden beherrscht,. daß fast alle. Parteien und Richtungen mit dem jetzigen Stande der jüdischen Schulen unzufrieden sind, sie fühlen, daß irgend etwas für die Schulen geschehen muß, sie wissen nur noch nicht was. In den letzten Monaten setzte hier eine heftige Agitation für die Auflösung der jüdischen Elementarschulen und ihre Verwandlung in Religionsschulen ein. Religionsschulen indes, wie sie in Deutschland seit Jahren mit Erfolg tätig sind, sind bei uns noch eine terra meoAiüta. Unsere Schulkomitees bestehen aus Männern, die ihr geringes jüdisches Wissen in Chedarim erhalten haben, und zwar in den geringwertigeren., dieser Schulspezies, neben solchen, die ein wirklich warmes Interesse für die jüdische Schule haben, deren Kenntnis der jüdischen Religionsgeschichte jedoch kaum über die elementarsten Begriffe hinausragt, im Hebräischen fast Analphabeten sind. Die ersteren beurteilen alles vom Standpunkt ihrer Jugendeindrücke. Es fällt schwer, ihnen begreiflich zu machen, daß das im Cheder sechs volle Wochentage beanspruchende Material in einer gut geleiteten Religionsschule unter Umständen auf nur eine geringe Zahl von Stunden rn der Woche beschränkt werden kann. Schwer ist ihnen zu beweisen, daß eine gute Religionsschule das Eheder nicht nur ersetzt, sondern es sogar zuweilen mit ihrer Leistung weit übertrifft. Die Religionsfchule wird somit bei uns ihre Existenzberechtigung erst zu beweisen haben. . Größere Schwierigkeiten dürften der Religionsschule durch die , Schulbehörden, die allen privaten SchulneugründunHen großes Mißtrauen entgegenbringen, bereitet werden. Eine Religionsschule ' im Orient kann naturgemäß nicht bloß die Kopie einer deutschen Religionsschule werden, sie wird vielmehr ihr Lehrziel recht weit ausdehnen müssen. Insbesondere wird sie dem Neuhebräischen, das sich als Verständigungsmittel zwischen Sephardim und Aschkenasim vorzüglich bewährt hat, einen recht großen Raum' in ihrem Lehrplan gewähren müssen. Sie wird somit die doppelte Aufgabe zu lösen haben, erstens die Kinder für den Kultus der Gemeinde vorzubereiten, daß sie mit Verständnis am Gottesdienst teilnehmen können und zweitens die Kenntnis des.Neuhebräischen bei den Schülern so weit zu fördern und zu festigen, daß sie imstande ist, das Spaniolische vollständig zu verdrängen. Ein Paar Wochenstunden reichen naturgemäß für das weitgesteckte Ziel nicht aus, da werden schon sämtliche Nachmittage in der Woche herhalten müssen. Eine so ausgebaute Schule würde alsbald auch die bulgarischen Schulbehörden auf den Plan rufen und diese würden ihrerseits die Erfüllung des § 371 des Schulgesetzes fordern, der den Privatschulen völlige Freiheit in bezug aus das Lehrprogramm läßt, jedoch Unterricht der bulgarischen Sprache, Geschichte und Geographie verlangt. Eine Heranziehung des Bulgarischen wiederum würde das ganze ausgerichtete Gebäude ins Wanken bringen und die ganze Religionsschularbeit illusorisch machen. In Anlehnung an eine Elementarschule unterhält seit etwa vier Jahren der Hilfsverein der deutschen Juden eine Religionsschule dahier, die recht gute Erfolge aufzuweisen hat. Die Leitung dieser Schule hat es sich auch angelegen sein lassen, an den christlichen Auslandsschulen jüdischen Religionsunterricht einzuführen. Ob eine Religionsschule ohne den Rückhalt einer jüdischen Elementarschule auf die Dauer wird existieren können, ist wie gesagt, recht zweifelhaft. Man wird deshalb den Zionisten und der ganzen jüdischen Intelligenz Bulgariens nur recht geben, wenn sie für die vorläufige Beibehaltung der jüdischen Elementarschulen, bis ein wirklicher Ersatz gefunden worden ist, eintreten. Nachtrag dem Wiener Pogrom 1700. Mitgcteilt von Rochotz, Sagcm. m Schlosse zu Sagan findet sich die Abschrift einer % Kaiserlichen Urkunde vom 10. September 1700, d-ie allerdings nicht vollständig erhalten zu sein scheint. Es ergibt sich daraus, daß nicht nur in Wien, sondern auch anderwärts bedauerliche Vorfälle, gegen die Juden sich ereigneten, und daß Kaiser Leopold, der sich Jahrzehnte vorher schonungslos gegen die Juden benommen hatte, es nun für gut fand, zu ihren Gunsten einzutreten. Das interessante . Schriftstück, das bisher, soweit wir wissen, nicht bekannt ist, lautet folgendermaßen: Erlaß des Kaisers-Leopold zu Gunsten der Juden nach dem Progrom im Juli 1700. Demnach in Unserer Residenz-Stadt Wien dieser Tage ein so ärgerlicher Auflauf des gemeinen Pöbels mit öffentlicher- Plünderung des von den Juden Oppenheimer bewohnten Hauses sich ereignet, indem das Haustor aufgezwengt, die Zimmer von innen und außen (Wexel-Stuben-Cassa) und alles mutwillig ausgeraubet, darüber aber durch Unsere Kaisers. Oesterr. Reg. ein offenbares Exempel, männiglich zum Abscheu auf frischer Tat statuieret worden. So will dennoch zu Unserm allerhöchsten Mißfallen verlauten, als ob an ein und andern Städten und Märkten, wo die Unserm Dienst und Schutz zugethane Judenschaft ihre Handlung zu treiben befreiet ist, derselben mit allerhand gefährlichen Bedrohungen zugesetzt werde. Wann nun aber uns von Kaiserl. u. Landes Fürstl. Allerhöchsten Amts wegen obliegen will, sowohl allen als jedem Unserer getreuen Untertanen wider unrechtmäßige Gewalt gehörigen Schirm und Schutz zu halten, als auch gegen dergleichen Landes Und Friedensbrüchige Aufstände und schändliche Empörungen unverlängtes und ernstliches Einsehen zu tuen, befehlen wir Euch allen hiermit in Kraft dieses Patentes gnädigst und wollen, daß Ihr allen Juden, die im Handel und Wandel, wie auch auf öffentlichen Jahrmärkten — genießen, - wie nicht minder allen andern Fremden mit Kaiserl. Pässen versehenen Juden wider alle Tätlichkeiten und gewaltigen Angriff, mit allem Nachdruck den Obrigkeitl. Schutz leistet. Auch sofern sich einiges insolentes Gesindel zum wirklichen Angriff vermessen sollte, denen Urhebern bevorderist samt ihren Helfern und Zugeschlagenen nach bestem Vermögen mit allem Ernst und Fleiß nachtrachten, Nacheilen, dieselben .trennen, handfest machen und nach Inhalt Unserer Land Fürstl. Land Gerichtsordnung verfahren. Nicht weniger dem Beschädigten und