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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1912-07-05 · Heft 27 (5.7.1912) · p. Seite 3

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
76 (1912)
Issue
Heft 27 (5.7.1912)
Date
1912-07-05
Page
Seite 3 (sequence 15)
Language
German
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gewährt werden. Die Vorlage betreffend Einführung des Gebetbuches für die Synagoge Fasanenstraße und Drucklegung desselben gelangt zur Annahme, nachdem Herr Professor Blaschke sehr eingehend über die fast zwei Jahre hindurch geführten Beratungen berichtet hat. — Zur Unterbringung noch-nicht schulpflichtiger jüdischer Waisenkinder in jüdischen Pslegestellen werden die entstehenden Mehrkosten für das Jahr 1912/13 in Höhe von 7000.— Mark bewilligt. Die Schaffung der Stelle eines Schulinspektors-wird genehmigt, wobei Herr Professor Türk in sehr eingehender Weise referierte und auch die falschen Darstellungen und das Gebahren des Vorstandes derAdaß-Jisroel- Gemeinde scharf geißelte, dem es bekanntlich zuzuschreiben ist, daß die Anstellung eines Schulinfpektvrs auch für den jüdischen Religionsunterricht an den öffentlichen Volksschulen und den höheren Lehranstalten vom Kultusminister abgelehnt wurde. — Zur Einrichtung eines Sekretariats für eine Synagogenbaukommission werden 3600.— Mart bewilligt und zugleich der Arbeitsplan dieser Synagogenbaukommission genehmigt. — Zur Errichtung des Schwesternhauses auf dem Grundstück des neuen Krankenhauses werden 309 500.— Mark bewilligt. Der Betrag soll aus Anleihemitteln gedeckt werden. Zur Herstellung eines Grabsteines für den verblichenen Rabbiner Dr. ttngerleider werden 750.— Mark nachträglich ' bewilligt. Ferner werden neben einer Reihe kleinerer Vorlagen für den Ankauf zweier Thorarollen und deren Reparatur 850.— Mark, zur Umzäunung des neu erworbenen Friedhossterrains in Weißensee bis 1200.— Mark und zu einer tieferen Fundierung des Neubaues des zweiten Waisenhauses 7780 Mark bewilligt. — Subventionen werden bewilligt: Dem Neligionsverein Westen 120000— Mark, außerdem zur Deckung seines Baudefizites bis 7000.— Mark, falls der übrige Teil der Bauschulden von anderer Seite vollständig gedeckt wird. Die Subvention für die Schochare hatow- und Bne Brith-Gemeinde wird von 5500 Mark aus 6400.— Mark erhöht und dem Verein außerdem 300.— Mark Beihilfe zur Ausbesserung der Thvrarollen gewährt. .Die Subvention des Luisenstädtischen Brüdervereins wird von 6000.— Mark auf 8000. -—Mark erhöht und ein Subventionsvorschuß von 15000.— Mark niedergeschlagen. Der jüdischen Resormgemeinde wird zum Neubau der Orgel ein Zuschuß von 10 000— Mark bewilligt. — In.die gemischte Kommission zur Beratung über die Aushebung der Trennung der Geschlechter beim Gottesdienst sind vom Vorstand die Herren Dr. Stern und Justizrat B r e s l a u e r delegiert. Die Repräsentanten- Versammlung entsendet in die Kommission die Herren Blaschke, C o h n, Dr. Ginsberg und Dr. Veit S i m o n. Dem Israelitischen Brüderverein zu Neukölln wird eine Subvention von 8660 M. und zur Deckung des Desizites der. Betrag von 1149.97 Mark bewilligt. Für den Neubau der Synagoge in der Levetzowstraße wird an Baukosten ein Betrag von 702 000.— Mark mit der.Maßgabe bewilligt, daß die Beschlußfassung darüber, ob neben der Synagoge eine Neligionsschule oder ein anderes Gebäude errichtet wird, noch Vorbehalten bleibe. Wegen der Deckung des Betrages wird ein besonderer Antrag gestellt werden. Dem Fürsorge-Verein für hilflose jüdische Kinder wird eine einmalige Beihilfe von 2000 Mark gewährt. Eine Reihe weiterer Vorlagen gelangte dann noch in einer geheimen Sitzung zur Erledigung. Ebenso war schon vorher in einer geheimen Sitzung eine Aenderung des Gemeindestatuts beraten worden. — Die Sitzung währte bis zur vierten Nachmittagsstunde. Dann erst konnte der Vorsitzende Herr Louis Sachs den Herren vergnügte Ferien wünschen. 2xr Berlin, 2. Juli. Die Satzungen für die Verbandsrückversicherungskasse und für die Provinziellen Ersatzkassen sind von den sachverständigen Beratern des D. I. G. B. sertiggestellt und dürsten vom Ausschuß des D. I. G. B. in nächster Zeit an die beteiligten Kassenvorstönde zur Versendung kommen. Danach werden die Vorbereitungen zur Einrichtung der verschiedenen Kaffeninstitutionen sofort beginnen. n. Berlin, 2. I u l i. Die L u d w i g - P.h i l i p p s o n - Gedächtnis-Stiftung, welche aus Anlaß der 100. Wiederkehr des Geburtstages Ludwig Philippsons von der Symgogengemeinde Magdeburg ins Leben gerufen würde, ist nunmehr offiziell in die Verwaltung der Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaft des Judentums übergegangen. Das Stiftungskapital beträgt nahezu 9000 Mark; diese Summe ist aufgebracht worden von 48 jüdischen Gemeinden Deutschlands, und zwar befinden sich unter den Stiftergcmeinden nicht nur die führenden großen, sondern auch eine Reihe kleiner und kleinster Gemeinden. Die Erträgnisse dieser zur dauernden Ehrung eines „Großen in Israel" errichteten Stiftung i sollen dazu verwendet werden, um gediegene, allgemein verständliche I Schriften, die zur Aufklärung über Juden und Judentum dienen, unentgeltlich oder zu mäßigen Preisen zu verbreiten, in erster Reihe an kleine, bedürftige Gemeinden, deren Schulen und Beamte sowie au Vereine und Institutionen zur Erziehung und Förderung der jüdischen Jugend. Der Ausschuß der Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaft des Judentums hat in seiner Sitzung vom 24. Juni d. I. die Annahme der Stiftung durch die Gesellschaft gutgeheißen und gleichzeitig beschlossen, für die Verwaltung keine besondere Kommission einzusetzen, sondern, zum Zeichen des Dankes an die Stiftergemeinden diese in den Händen des Ausschusses selbst zu belassen. Anträge auf Bewilligungen aus dieser Stiftung sind alljährlich nach vorheriger Bekanntmachung durch die Presse bei der Gesellschaft einzureichen: über die Verwendung der Zinserträge wird jeweils im Jahresbericht der Gesellschaft öffentliche Rechnung abgelegt werden. -X\- Danzig, 28. Juni. Ein B e l e i d i g u n g s p r o z e ß , der aus der Auslegung des Talmuds beruhte, wurde dieser Tage vor dein Schöffengericht verhandelt. Ende vorigen Jahres, in der Mahlzeit, wurden in Danzig Flugblätter des antisemitischen sog. „Hammerbundes" verbreitet, die von dessen Leiter, dem Schriftsteller Theodor Fritsch in Leipzig, versaßt waren. In diesen Flugblättern wurde nusgeführt, und zwar unter Anführung hebräischer Worte, daß nach dem Talmud die Juden sich gegen die „Akum" sogar Verbrechen erlauben dürfen. Akum sei gleichbedeutend mit „Anbeter Christi und Mariä", also mit Christen. Die jüdische Religion wurde im Anschluß daran als minderwertig bezeichnet. Herr Rabbiner Dr. Kälter verfaßte nun daraufhin eine Entgegnung, in der er das Absurde einer derartigen Beweisführung energisch znrückwies und ausführte, daß ihr das Gutachten eines Mannes zugrunde läge, der später wegen Verbrechens zu schwerer Strafe verurteilt sei. In seiner Entrüstung hatte Herr Dr. Kälter von „berufsmäßiger Verleumdung" gesprochen. Darauf antwortete Herr Fritsch mit einer Beleidigungsklage. In der Verhandlung wurde über die Bedeutung von Akum lange debattiert, es ist ein sog. „Schlüsselwort" und bezeichnet die Anfangsbuchstaben eines Satzes, der von den Kennern der hebräischen Sprache als „Sternanbeter und Zeichendeüter" übersetzt wird. Der Beklagte bestritt Herrn Fritsch, die Fähigkeit, diese Stelle des Talmud beurteilen zu können, er könne gar nicht Hebräisch. Weiter kam zur Sprache, daß F. wegen Gotteslästerung und Beleidigung der jüdischen Religion bereits dreimal, darunter mit Gefängnisstrafe, vorbestraft ist. Herr Fritsch, der selbst erschienen war, führte aus, daß er den Kamps gegen das Judentum auf jedem Gebiete fext dreißig Jahren führe. Herr Dr. Kälter nahm für sich die Wahrung berechtigter Interessen in Anspruch. Er habe sich für berechtigt gehalten, bei dieser Benutzung eines seit Jahren als falsch erkannten Gutachtens so scharfe Ausdrücke zur Abwehr zu wühlen. Nach längerer Verhandlung erkannte das Gericht dahin, daß Dr. Kälter fraglos berechtigte Interessen vertreten habe, aber er sei in der Abwehr zu weit gegangen. Wegen formaler Beleidigung wurde er zu- 300 Mark Geldstrafe verurteilt und dem Kläger das Publikationsrecht zugesprochen. W. Aus -er Provinz Posen, im Juni. Posen. An dem 16jährigeu Lehrling Stanislaus Musial vom Geschüftshause Kessel & Co., Hierselbst ist in diesen Tagen ein Raubmord verübt worden. In gewissen Kreisen der Bevölkerung hat sich die Meinung geltend gemacht, daß es sich bei dem Morde, da der Bursche bei einem Juden Lehrling war, mn einen Ritualmord handle. Genährt wurde diese Ansicht durch den Umstand, daß durch Oeffnen der Pulsadern der Körper völlig vorn Blute entleert wurde, obwohl jede der vorhandenen Stichverletzxmgen an sich schon den Tod des Unglücklichen herbeigeführt haben mußte. Ständig häufte sich vor dem Geschästslokal eine größere Menschenmenge an, die offenbar den Inhaber des Geschüstslokals beschuldigte, den Musial abgeschlachtet zu haben. Die Gerichtskommission begab sich in das Kesselsche Geschäftshaus zu einer umfangreichen Hausdurchsuchung, die sich aus alle Räume, vom Keller bis zu den entferntesten Winkeln erstreckte. Diese Durchsuchung hatte nur den Zweck, auch den geringsten Schein der Berechtigung dem sinnlosen Gerücht zu nehmen, daß ein sogenannter Ritualmord in Frage komme. Gegen zwei junge Burschen, welche das falsche Gerücht verbreiteten, ist Strafantrag gestellt worden. Sehr wahrscheinlich ist jedoch die Annahme, daß die Mörder des Lehrlings, um den Verdacht von sich abzulenken, den Plan faßten, einen Ritualmord vorzutäuschen und daß sie aus diesem Grunde denr unglücklichen Musial die Pulsadern öffneten und so den Körper blutleer machten. Nachdem die Nachforschungen der Kriminalpolizei in der Naubmordsache Musial

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