Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 76 (1912)
- Issue
- Heft 27 (5.7.1912)
- Date
- 1912-07-05
- Page
- Seite 324 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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Soweit zunächst Jacob H. Schiss in Betracht kommt,, hat er keine Gelegenheit verabsäumtseiner Gegnerschaft gegen den Zionismus den - entschiedensten- Ausdruck zu verleihen. Sein Interesse für Palästina ist ein rein kulturell philanthropisches, wenn er auch, demselben einen weitherzigen und großartigen Ausdruck durch eine Spende von 100 000 Dollar für das' Polytechnikum von Haisfa verliehen hat.' Ich.glaube annehmen zu können, daß Marburg, Schiffs. Schwiegersohn, auf 'demselben Standpunkte steht, und daß Louis Marshall, obwohl er sich niemals, direkt über die Frage, geäußert hat, schon als Mitglied der führenden New Jorker.Neformgemeinde diese Anschauung teilt. ■. Die sogenannte Kehilla, welche alle jüdischen Organisationen New Jorks umfassen soll, ist soweit noch im Versuchsstadium. Ihr opponiert nicht nur der im Jahre? 1873 gestiftete Gemeindebund, Union of American Hebrew Congregatiorts, welcher das liberale Element des amerikanischen Judentums umfaßt, sondern auch das . ziemlich schwache konservative Element des eingeborenen und assimilierten Judentums, das im „Hebrew Standard" sein Organ hat, wie das liberale im „American Jsraelite" und ebenso das eingewanderte russische.Element, welches sich gegen jede Bevormundung mit seinem aufstrebenden Selbstgefühl Wehrt. Nun zur Erklärung meines Wunsches, diese Zeilen in der „Allgemeinen Zeitung des Judentums" veröffentlicht zu sehen. Vor einiger Zeit wurde der radikale New Iorker Rabbiner Stephen S. Wise in der „Welt" angegriffen, weil er mit liberalen christlichen Kirchen eine Vereinbarung zwecks eines gemeinsamen Gottesdienstes getroffen hatte. Die Redaktion knüpfte daran die Bemerkung, daß ein solches Vorgehen die natürliche Frucht des Assimilantentums sei. Ich schickte der Zeitung eine Berichtigung, indem ich daraus hinwies,' daß Wise noch vor etwa zehn Jahren ein enthusiastischer Zionist und Sekretär der Federation of 'American Zionists gewesen sei, daß seine erste Stelle, die eines Predigers der' nach amerikanischen' Begriffen konservativen Bene Jeschurun Gemeinde gewesen sei, und daß endlich sein Vater, ebenfalls Rabbiner einer orthodoxen New-Iorker Gemeinde, ein Mitarbeiter des „Israelit" gewesen sei. Das Organ, welches immer über die Bevormundung der Massen durch Führer, welche die wahre Volksstimme nicht zu. Worte' kommen lassen, klagt, gestattete . seinen Lesern nicht,' diese Tatsachen zu erfahren. Cincinnati, Juni 1912. ' ' ' Ergebenst Gotthard Deutsch. . . . M; ie - Frage: Kannte der Talmud bereits die Mikroben? Ibejaht Herr I. Cassirer in Nr. 24 dieser Wochenschrift, indem er sich aus einen jüdischen Gelehrten beruft, der in einem Band des Talmuds eine mit einem Bleistift angestrichene Stelle fand, die da lautet: ,>Die ganze Welt ist voller Mazzikim". Gemeint ist die Stelle im Traktat Berachot 6a. Sie lautet aber nicht „um uns in der Luft schweben so viele Mazzikim, daß, wenn sie. ein Mensch sehen möchte, er v e r r ü ck t w e r d e n w ü r d e", sondern, „daß er nicht bestehen (existieren) , könnte. 'TOJÄ nbl^1 b'D JpK "121- Ferner heißt es dort nicht:' „So unendlich groß ist ihre Zahl, daß eine Myriade von ihnen auf einem Quadratzoll von dem Saume des Gewändes eines Mannes Platz fände", sondern: „Abaje lehrt: diese Mazzikim umgeben' lins wie die Beete die Weinstöcke. R. Huna meint: jeder von'uns (Menschen) hat ihrer Tausende zur^Linken und Zehntausende zur Rechten. Die Gewänder der Schüler, wenn sie vorzeitig zerreißen, ist ebenfalls auf die schädliche Wirkung der Mazzikim zurückzuführen." Daß unter den Mazzikim Mikroben oder Bazillen zu verstehen ist, darauf hat schon Dr. I. Frenkiel, in Hoosif vom Jahre nmn (Warschau 1S85, Seite 731) aufmerksam gemacht. Daß der Talmud die schädliche Wirkung der Mikroben kannte, geht auch aus folgender-Stelle im Traktat Baba Mezia 103b hervor: „Samuel sagt, alle Krankheiten kommen von der Luft."ssil-i2^2N) Samuel war beknntlich ein Arzt und sein Ausspruch hat daher eine große medizinische Bedeutung— auch für unsere Zeit. Zwittau (Mähren). Dr. F. Kanter. . ' . . Zur Frage der Versicherung der jüdischen Beamten bei Kommunal-Pensionskassen. . ^L ei den Beratungen über eine günstige ausreichende Versicherung der jüdischen Beamten wird öfter auf die Kommunal-Ruhege- . Halts- und Reliktenkassen der Provinzialverbände.hingewiesen und der Anschluß an diese enrpfohlen. Diese Kassen bieten den Vorteil vor der staatlichen Angestelltenversicherung, daß die Versorgung bei .ihnen nach. den Grundsätzen für 'unmittelbare Staatsbeamte erfolgt. Die Versicherung bei diesen Kaffen eignet sich aber doch? n ur 's ü r d efinitiv' angestellte Beamte, weil die Versicherten dieser Kassen ihre Ansprüche an. diese verlieren, sofern sie freiwillig oder gezwungen eine neue Stelle bei einer der bestimmten Kasse nicht angehörenden Gemeinde annehmen. Selbst wenn diese Kaffen infolge. des neuen Angestellten-Versicherungsgesetzes den ausscheidenden Beamten, die während.der Zeit' der- Mitgliedschaft bei ihr erworbene Anwartschaft künftig dauernd erhalten sollten, so gestatten sie es dem betreffenden Beamten doch nicht, von seiner neuen Stelle aus außerhalb des engen Kassenbezirkes der Provinz oder häufig nur eines Regierungsbezirkes und der wahrscheinlich überall nur kleinen Zahl von ausgeschlossenen jüdischen Gemeinden innerhalb dieses Kreises die Versicherung bei ihnen in der bisherigen Weise fortzusetzen. Der von seiner Kommunäl-Pensionskasse aus vorbezeichnetem Grunde Angestellte wird in den meisten Fällen für s e ine w e i t e r e D i e nst - zeit aus die gesetzlichen Leistungen der Am g e st e l l t e n Versicherung beschränkt sein und somit durch seinen notwendigen Austritt aus der Kommunal-Pensionskaffe eine wesentliche Verschlechterung in seinen Versorgungsaussichten erfahren. Dieser Nachteil fällt fort bei einer Versicherung in Höhe der Versorgung unmittelbarer Staatsbeamten b ei u ns er er g epl ant e n Sond erlasse für. jüdische Gemeinden des ganzen Reiches. Daß eine solche „höherer Versicherung" Lei unserer Sonderkasse zulässig sein wird, ist schon in den ersten Mitteilungen über diese Kaffe berichtet worden. Die Versicherung auf staatliche B e a m t e n Pensionen wird , auch bei unserer Sonderkaffe in keinem Falle höhere, eher geringere Beiträge erfordern, als von den Kommunal-Pensionskassen dafür beansprucht wird. Ueber die satzüngsmäßigen Beitrags-Verpflichtungen bei den Kommunal-Penstonskaffen bestehen vielfach irrige Vorstellungen. Die Kommunal-Pensionskassen erheben die Beiträge nach dem sogenannten. „Umlageverfahren", d. h. nach ihrem jeweiligen Bedarf, Es ist das für die Mitglieder eine ganz bedenkliche Einrichtung, weil dabei für die an sie zu stellenden Ansprüche gar keine bestimmte Grenze gesetzt ist. Nach den Berechnungen der Regierung erfordert die Versicherung nach Art der Versorgung der unmittelbaren Staatsbeamten ungefähr 19% vom Diensteinkommen der Beamten an Jahresbeitrag. Damit hat auch die Kommunal-Pensionskaffe grundsätzlich zu rechnen. Da der Kreis.ihrer Versicherten ein verhältnismäßig kleiner ist und - eine Ausgleichung des Risikos durch einen Kassenverband bei ihnen nicht stattfindet, kann durch ungünstige Umstände bei einzelnen dieser Kaffen eine ganz außerordentlich hohe Belastung der Mitgliederauf Grund dieses Umlageversahrens eintreten. — Die Kommunal-Pensionskaffen sind sämtlich noch sehr junge Einrichtungen. Sie haben darum auch vorläufig noch wenig Pensionslasten zu tragen und können sich darum noch einige Zeit mit verhältnismäßig sehr geringen Beiträgen begnügen. Es darf sich aber niemand täuschen über das, was die Kommunal-Pensionskassen noch naturnotwendig an Jahresleistungen fordern werden. ....... Eine Versicherung bei den Kommunal->Pen-sion:skaffen kommt für die nach dem Angestellten-Versicherungsgesetz versicherungspslichtigem Angestellten überhaupt nur. noch in Betracht für diejenigen Gemeinden, die vor dem 5. Dezember 1911 solcher Kasse wenigstens für eine Versorgung (Ruhegeld oder Hinterbliebenenrenten) angeschlossen waren. Neue Versicherungen find auch bei diesen Kassen jetzt gesetzlich n i ch t mehr z u l ä s si g. Gegenüber unserer geplanten Sonderkasse sür die jüdischen Gemeinden unseres. Reiches werden die Kommunal-Pensionskassen in keiner Hinsicht einen Vorteil bieten. Im Gegenteil wird unsere Sonderkasse sich finanziell 'und versicherungstechnisch als die wesentlich günstigere erweisen. Durch eine Absplitterung, wenn auch nur klei-' nerer Kreise, von unserem allgemeinen Versicherungsunternehmen würde das Zustandekommen desselben gefährdet und den Interessen der jüdischen Beamten bzgl. ihrer Versorgung ein großer kaum je wieder einzubringender Schaden bereitet werden. Soll das Verheißungsvolle, die Gesamtheit der jüdischen Beamten in ihrer Versorgung wesentlich Fördernde geschaffen werden, so verlangt das von allen Beteiligten einen gleichbleibenden, festen Willen zu einmütigem geschlossenen Handeln. Nur so kann-das große Werk über alle Schwierigkeiten hinweg zu gutem Ende geführt werden. Ad. Peritz - Königsberg.