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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1912-06-28 · Heft 26 (28.6.1912) · p. Seite 305

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
76 (1912)
Issue
Heft 26 (28.6.1912)
Date
1912-06-28
Page
Seite 305 (sequence 5)
Language
German
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nidjti ju namhaften Beiträgen imstande sein «dürften. : Man vergegenwärtige sich demgegenüber die Lage einiger anderen Kategorien von Staats- und Gemeindebeamten: Diener, Wagenwärter und Schaffner.kommen zu einem'Ruhegehalt von 1725'Mark, Gerichtsvollzieher zu 2490. und die. Volksschullehrer, mit denen die jüdischen Kultusbeamten sich am ehesten vergleichen.lassen, bis.zu 2850 Mark. Für die Gemeinde- und Körperschaftsbeämten ist durch die Fürsorgekasse ähnlich gesorgt, Die jüdische Kültusgemeinschas.t'Badens dagegen findet Miteiner Altersversorgung von im Höchstfälle 1000 Mark diejenigen ab, die'jahrzehntelang lm Mittelpunkf des religiösen Lebens der Gemeinden gestanden und auf die Jugend als Erzieher eingewirkt haben. Wenn diese Veteranen nicht gerade in der Lage sind, ansehnliche Kapitalzinsen zuzusetzen oder sonst- ■ wie Hilfe aufzutreiben, müssen sie bis zum letzten Atemzug arbeiten und in den Sielen sterben. Die Aüssicht auf einen sorgenfreien Lebensabend, gerade das wichtigste Gut der Gemeinde- und Staatsbeamten, bleibt ihnen versagt. Mancher Leser dieser-Feststellung wird verblüfft'sein, in Baden, wo wie jüdischen Kultusverhältnisse schon lange geordnet scheinen, noch auf solche Tatsachen zu stoßen. Es scheint, daß man bei Bemessung der Pensionssätze auf die-festen Gehälter der Religionslehrer- Bezug genommen hat; das geht aber nach Lage der Dinge nicht an, denn das Diensteinkommen der Kultusbeamten auf dem Lande besteht außer dem festen-Gehalt, das 2000 Mark kaum einmal überschreiten dürfte, aus verschiedenen wandelbaren Bezügen und einem von der Hauptkasse gewährten Zuschuß,-Dies Gesamteinkommen, auf das die Leute ihre ganze Existenz gründen-und einrichten, müßte bis zu einem gewissen -Höchstbetrag in Anschlag gebracht und es müßten Ruhegehaltssätze ähnlich - denen der Volksschullehrer unbedingt geschaffen werden. Unzureichend ist auch die Hinterbliebenenversorgung, für welche.Beträge von 400-bis 800 Mark vorgesehen sind. — Mit diesen Ausführungen sollen'die unleugbar großen Verdienste -der jüdischen Kultusbehörde Badens nicht geschmälert werden, insbesondere nicht , die Verdienste des seit Jahren in dieser -Behörde hervorragend- und hingebungsvöll tätigen Mannes; denn dem Karlsruher „Oberrat" ist es zu danken, wenn die Penstonsansprüche der Kultusbeamten überhaupt auf eine gesetzliche Grundlage gestellt worden sind. Aber tief bedauerlich bleibt-es doch,, daß auf diesem Gebiet feit geraumer Zeit kein nennenswerter Fortschritt >mehr zu. verzeichnenist. Die Mittel für eine rasche, .-durchgreifende, rückwirkende Besserung müssen, aufgebracht werden. Es ist hier nicht zu untersuchen, wem dabei die Initiative zukommt, dem Oberrat in Karlsruhe, dem-Kultusminister oder der Volksvertretung. Da der Landtag für Kultuszwecke überhaupt Mittel bewilligt, würde er zweifellos schon aus Billigkeitsgründen zustimmen müssen, wenn eine angemessene Nachtragsforderung -an ihn gelangte. Am besten wäre es vielleicht/ die ganze Kategorie in der Fürsorgekasse der Körperschaftsbeamten zwangsweise unterzubringen.." Wir hatten auch am anderen Orte, Seite 269, in der Hauptsache geäußert: „Im Großherzogtum Baden . . kann sich sicher der jüdische.Volksschul- oder Religionslehrer über Vernachlässigung oder ■ „Imparität":.; . nicht beklagen. Wenigstens sind in diesem bewährten s,liberalen Musterländchen".... unseres Wissens laute Klagen noch niemals -erschollen. . . . So. sind denn in Baden die gleichmäßig geprüften und installierten-Lehrer aller Glaubensbekenntnisse auch nach Gebühr auf ebenbürtigem Posten.-". Man kann nun wohl kaum zu vorstehenden vorsichtigen- -Auslassungen in dem. oben nach-, gedruckten Zertungseingesandt keinen ausdrücklichen Widerspruch erkennen. : Vielmehr macht der Enthüller der. allerdings traurigen, badischen ■ Ruhestandsverhältnisse der .jüdischen Oeffentlichkeit einen-ungemein beklagenswerben Mißstand.kund, der schon längst vor das Forum der reformberechtigten und reformfähigen Instanz, nämlich die gesetzgeberischen Faktoren Badens, als die richtige Schmiede gehört hätte. . Denn ' eben auch der Verfasser unseres „Ueberbkicks" hat bis dato nichts' davon vernommen, obwohl er sogar fast nur'einen Strinwurf von der Grenze Badens wohnt! . . - . M. - Die philosophische lgedeutung Hermann Cohens. Von Benzion Kellermann, fle philosophische Erkenntnis bezweckt die Ableitung der Bewußtseinselemente . aus einem obersten Grunde.. Ihr Weg ist deshalb ein doppelter, er ist ein Abstieg von der Einheit zur unendlichen Vielheit, und ein Aufstieg von der Vielheit zur Einheit. Demnach darf.sich die Philosophie niemals damit begnügen, nur das gemeinschaftliche.Prinzip zu finden, das als der Grund der Dinge angesehen werden kann, vielmehr muß sie sich bemühen, den Nachweis zu erbringen, daß. tatsächlich die Vielheit der Dinge aus diesem Einheitsprinzip abgeleitet werden kann. Darin, aber gibt sich. eine Schwierigkeit zu erkennen, , die fast unüberwindlich ist. Wenn die Philosophie Denken der Einheit ist, wenn also, ihr oberster Grund nur die absolute Verwandtschaft aller Dinge klarlegen will, wie kann, dann derselbe Grund der Einheit auch Grund der Vielheit sein? An der Lösung dieses Problems, scheitern die' meisten Denker, scheitertechereits A r i st o t e l e s, /der bald die Vielheit zum Grund der Einheit, bald die Einheit, zum Grund der Vielheit macht, und scheitert insbesondere -Spinoza. Spinoza hat in erster Reihe den Grund der Einheit zu entdecken versucht, und er-findet ihn in der Substanz-Demnach müssen alle Erscheinungen des Bewußtseins eine Identität eingehen: Denken ist gleich Ausdehnung, Wollen gleich Können, Logik-gleich Ethik; die Welt der universellen Vielheit ist zur Gleichheit nivelliert. Vergebens bemühte sich Sp.inoza, in seiner Lehre von den Attributen die Vielheit zu retten. Alle seine Versuche beweisen nur, daß er von vornherein einen Denkfehler begangen hat. Er hat eben die Einheit nicht als ein l o gt sch -e s - Prinzip genommen, sondern als -ein metaphysisches, als eine Substanz. — Und so bleibt immer noch die Frage ungelöst: Wie läßt sich die Einheit der unendlichen Vielheit derartig begründen, daß sie keine Preisgabe der Vielheit bedeutet? Kant hat bei seiner Ueberwindung der Scholastik auch diese Frage einer Untersuchung gewürdigt. Er hat vor. allem darauf hingewiesen, daß die Einheit niemals ein metaphysisches Ding sein darf, das jenseits des Universums steht oder mit dem Universum identisch ist. Vielmehr kann diese Einheit nur ein Prinzip der Vernunft sein, das dann natürlich nicht in der Entrechtung der übrigen Vernunftprinzipien sein Wesen kundgibt. Dieses Prinzip ist bei Kant das sogenannte APri o ri. Alle Wissenschaften müssen aus dieses Einheitsprinzip zurückzuführen und in ihm zu begründen sein. Dieses Apriori muß also aus der einen Seite die Einhei t aller Kulturtatsachen begründen'und anderseits aber auch 'ihre Verschiedenhert. Es ist jedoch Kant nicht gelungen, diesen Gedanken durchzusühren. Schon in der L o g i k vermag er dieBegrifte Denken und Anschauung nicht in ein richtiges Verhältnis zu bringen. In seiner Ethik und Aesth eti'k aber kommt er über eiste'gewisse Art des Formalismus nicht hinaus. . Hier setzt nun die philosophische Arbeit E o h e ns ein. Eohen macht das D e n; k e n zum Prinzip seines Seins. Aber diese ernheitliche Zürückführustg aller Kulturtatsachen ist. weit von der Identität der einzelnen Kulturströmungen entfernt. Iw Gegenteil," gerade darin zeigt sich bei Lohen das fruchtbare Prinzip seiner Einheit, daß die Einheit' ebenso sehr die Verschiedenheit fördert wie die Verschiedenheit die Einheit. Seine erste Grundsormel lautet: Keine Einheit ohne Verschiedenheitkeine Vereinigung ohne Sonderung, rrnd' keine. Sonderung.

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