Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 76 (1912)
- Issue
- Heft 25 (21.6.1912)
- Date
- 1912-06-21
- Page
- Seite 300 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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christlichen Kollegen grundsätzlich konform, während dies doch nur für die verhältnismäßig kleine Zahl der an der staatlichen Simultanschule tätigen jüdischen V.o lksschu ll eh r e r zutrifft, nicht aber für die von den jüdischen Kultusgemeinden angestelltenWl el-ig i 0 n s - leh r er, die den weitaus größten Teil der jüdischen Lehrer Badens ausmachen. Diese Religionslehrer ringen schon seit langem um „eine d u r ch g r e i f e n d e Besserung" ihrer Lage: sie verlangen angesichts der in Baden ungewöhnlich hohen Zahl nicht seminaristisch vorgebildeter Religionslehrer, die zum Teil nicht einmal Reichsdeutsche sind, auch für die Anstellung der jüdischen Religivnslchrcr den Nachweis der Absolvierung eines deutschen Seminars; sie fordern an Stelle des bisherigen disserenziellen Besoldungsmodus, der den Religionslehrer in Abhängigkeit von seiner Vorgesetzten Behörde (Synagogenrat, Bezirksrabbinat und Oberrat) erhält und von ihm laut einer Verordnung des Gr. Oberrats vom 12. April 1911 nicht nur ein Gesuch um eine Gehaltszulage, sondern auch eine „Klarlegung seiner beruflichen und außerberuslichen Erwerbstütigkeit und überdies - „Die Begutach tu n g der Richtigkeit der t a ts ä ch l i ch e n A n g a b e n durch den Synagoge nrat des D i e n st s i tz e 8 " verlangt, eine voraussehbare, zulängliche Bezahlung „nach Maßgabe des Dienstalters" (Gehaltsskala), wie es der Bedeutung ihr'es. Amtes angemessen ist, und endlich auch eine Vertretung der jüdischen Lehrerschaft in der Synode. Aus diese und andere Punkte deS Artikels näher einzugehen, sei mir ein andermal gestattet. Heidelberg, den 9. Juni 1912. S, Müller. # Entgegnung gegen den Artikel des Herrn Dr. Rieger Nr. 23, Seite 271—273. err Dr. Rieger bestreitet zunächst die Vergleichbarkeit des Neuen Testaments mit der Mischna. Dabei bezeichnet er das Neue Testament als eine Lebensbeschreibung Jesn und vergleicht es in der Folge mit einer Biographie Wilhelms II., allerdings schränkt er seine Begriffsbestimmung des Neuen Testaments in einem.Zwischensatz auf die Evangelien ein; das sind nun vier von siebenundzwanzig uentestamentlicheu Schriften und keineswegs die allein maßgebenden; eS dürfte auch den Lesern Ihrer Zeitschrift bekannt sein, daß die Briese des Paulus für die innere Geschichte des Christentums meist gleiche und oft größere Bedeutung hatten als die Evangelien, Es ist also falsch, im Neuen Testament eine Lebensbeschreibung Jesu zu sehen. Herr Dr. Rieger sagt ferner: Die Mischna hat nie und nirgends im Judentum als Religionsurkunde gegolten. Dem stelle ich Maimonides gegenüber, der in der Vorrede zu seinem großen Werk nD7nn T den 9 uh alt der Mischna als dos von Sinai her mündlich überlieferte Gesetz bezeichnet. Als solches dürfte dieser Inhalt doch wohl die jüdische Religion nahe genug angehen, daß inan die Mischna als Religionsurkunde des Judentums bezeichnen darf. Die Thora ist immer mit vollem Recht der Stolz des jüdischen Volkes gewesen, die Mischna war ihm die Buchung der vom Sinai stammenden mündlichen Thora; sie zeigt, wie das ganze Leben des Juden nach dem Religionsgesetze um der Religion willen geordnet sein muß; so ist sie allerdings Urkunde jüdischer Religion. Dazu ist 'wenigstens ein Traktat der Mischna, Pirko Aboth, so fester Bestandteil der jüdischen Gvttesdienstordnung, daß man ihn in jedem jüdischen Gebetbuche Nachlesen kann. Weiter bemängelt Herr Dr. Rieger, daß aus der Verschiedenheit des Neuen Testaments und der Mischna auf den verschiedenen, eigenartigen Charakter der beiden Religionen geschlossen werde. Aber auch jüdischerseits ist sonst gern betont worden, daß die Halacha binde, aber die Haggada frei sei und daß Judentum und Christentum, wenn mun beider Charakter in ihrer Gegensätzlichkeit verstehen wolle, als Gesetz und Dogma einander gegenübertreten. Die Urkunden so verschiedener Religionen müssen verschiedenartig sein. Im folgenden zählt Herr Dr. Rieger eine Anzahl jüdischer Gelehrter aus, die sämtlich die Tradition aus ihren kritischen Wert geprüft haben. Es liegt uns nichts ferner, als den Ruhm dieser Männer antasten zu wollen. Doch meinen Nur, daß bisher trotz ihrer Arbeit die religionsgeschichtlich so bedeutsamen Mischnatexte dem großen Kreis der Religionsforscher und Altertumsforscher . leider fremd geblieben jtub. Unddiesen Schaden, den doch geradezu auch das Judentum der Gegenwart schmerzlich empfinden muß, nach unseren Kräften zu heben, ist meines Erachtens die auch für den Juden nur erfreuliche Aufgabe unseres Unternehmens. i Was nun die Textgestaltung unserer Mischna anlangt, so. wird uns der bescheidene Ausdruck, mit dem wir in unserem Prospekte reden, zum Vorwurf gemacht. Daß auch wir die Aufgabe einer Reinigung und Sicherung des Textes kennen, dürste schon der tpxtkritische Anhang des ersten Heftes, das wir ausgegeben haben, beweisen. Aber bei dem Umfang der Mischna sind beide Arbeiten, vollständige Variantensammlung mit Textkritik einerseits und religionsgeschichtliche Durcharbeitung^ anderseits, nicht gleichzeitig in einer Unternehmung, durchzusühren. Auch die Textkritik des Alten und Neuen Testaments wird im großen Maßstab von anderen Männern besorgt, als die religionsgeschichtliche Durcharbeitung beider Bücher. Unser Unternehmen betont die religionsgeschichtliche Aufgabe; jeder Mitarbeiter sichtet aber seinen Text, und wir hoffen, daß.die textkritischen Anhänge unserer Hefte im einzelnen und in ihrem Zusammenhänge Bausteine für eine später oder von andern zu erstellende große kritische Ausgabe liefern. Die Notwendigkeit, Text und Uebersetzung neben dem uns vor allem wichtigen Kommentar zu liefern, ergab die rein buchhändlerischc- Erwägung, daß die bis jetzt für die Mischna nicht interessierten Kreise, die wir für sie zu interessieren hoffen, keinen-Text in der Hand haben und darum einen bloßen Kommentar nicht in die Hand nehmen werden. Es. ist also kein Konkurrenzunternehmen gegenüber sonstigen Uebersetzungswerken, was wir begonnen haben, sondern uns treibt nur der eine Wunsch, ein großes, religionsgeschichtlich wichtiges Gebiet der allgemeinen Geschichtsforschung näherzubringen. Das kann nur im Interesse des Judentums liegen. Wasnun die einzelnen Anstände des Herrn Dr. Rieger an den gegebenen Uebersetzungsproben anlangt, so will er für das icb der Kürze halber mit „Regel" wiedergab, den Ausdruck, feste Zeit, fixiert. Daß ich dasselbe m eine, geht aus der Anmerkung durchaus klar hervor. Von fester „Zeit" sagt aber das Wort £?2p nichts; der Ausdruck „ist nicht fixiert" ist mindestens irreführend, da inan ihn aus Form und Inhalt des Gebetes beziehen könnte. Statt „Speiseopfergebet" wünscht Herr Dr. Rieger „das Minchaopsergebet". Den Unterschied finde ich nur darin, daß ich übersetze, während mein verehrter Gegner den Ausdruck halb hebräisch stehen läßt. Sehr übel tvird mir genommen, daß ich bei den Zusatzopfergebeten einmal kurz vom Feiertag statt vom Sabbat und Feiertag rede, nachdem ich vorher ganz ausdrücklich von beiderlei Tagen geredet habe. Das mag Herr Dr. Rieger verzeihen; in großen Gebieten Deutschlands ist man gewohnt, das Sabbatgebet in der Form „Du sollst den Feiertag heiligen" zu rezitieren. Daß die Zusatzopser nur bis zur siebenten Stunde dargebracht wurden, ist aus vormischnischen Quellen nicht bekannt; es ist sehr wahrscheinlich, daß diese angebliche „Tatsache" erst nachträglich aus unserer Mischna erschlossen wurde. Wenn die palästinensische Mischna das 21p!2 HD— waru m soll dos anders geschrieben werden? Zur Erleichterung des Drucks ließ ich überall den Magges weg — durch eine andere Lesart ersetzt, so dürfte das Korrektur sein zur Beseitigung desselben Anstoßes, dem auch ich Ausdruck gebe. Daß eine ärgerliche Sache wie ein ärgerliches Wort sein kann, braucht mir Herr Dr. Rieger wirklich nicht erst zu sagen: Aber ein Aergernis durch die Schuld des L e h r e r s tm Lehrhaus dürste doch vor allen Dingen in ärgerlicher Rede zn finden sein. Daß die Mischna hier ein Wort des Lehrers bringt, das der öden Gesetzlichkeit und rein formalen Frömmigkeit der Schüler entgegentritt, hebe ich ja selbst ausdrücklich hervor. Mein Satz, aus dem diese von Herrn Dr. Rieger allein abgedruckten Worte entnommen sind, lautet vollständig: „Wie die Lehrerzählungen von Gamaliel II 5.6 (auch I 1), zeigt diese das Recht persönlicher Eigenart gegenüber der öden Gesetzlichkeit und rein formalen Frömmigkeit, wie sie von den Schülern des Schriftgelehrten vertreten werden." Es sind sehr kräftige Worte, die Herr Dr. Rieger über meine inangelnde Sprachkenntnis, über unsere alten Vorurteile, darüber, daß mir sogar die elementare Kenntnis der Mischnasprache fehlt und über „ein derartiges Dilettantentum" redet. Herr Dr. Rieger kennt offenbar meine literarische Tätigkeit so wenig, wie ich die seinige. Ich hätte geN'ünscht, daß unsere erste Begegnung etwas freundlicher ausfiele. Denn bewiesen hat er von allen seinen starken Worten keins. Und ich hoffe, daß unser Unternehmen gerade dem Judentum zum Segen gereicht. Gießen, 11. Juni 1912. Professor Dr. Holtzmann.