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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1912-06-14 · Heft 24 (14.6.1912) · p. Seite 281

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
76 (1912)
Issue
Heft 24 (14.6.1912)
Date
1912-06-14
Page
Seite 281 (sequence 5)
Language
German
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großen, unter Selbstverwaltung stehenden jüdischen Gemeinwesen zu verwirklichen hoffen. Diese Absicht trifft hier aber nicht auf Gegenliebe, denn gerade das ist cs, was Portugal vermeiden will. Die Ansiedler sollen Lollblutportügiesen werden, und ihr'e russische, deutsche oder andere Muttersprache ablegen. In dem Blatt „A Lucta", dem Organ Brito Camachos, bekämpft ein Marineoffizier das ganze Projekt in äußerst entschiedener Weise. Er bezeichnet es als „lächerlich", „unglücklich" und „unzeitgemäß". Wenn der Herr nun auch wohl das Kind mit dem Bade ausschüttet, so lenkt er doch die Aufmerksamkeit auf einen Umstand, der hierbei ernste Betrachtung verdient, nämlich auf die portugiesische Auswanderung. Er fände es viel natürlicher, wenn die Negierung es versuchen würde, zunächst die auswandernden Landsleute.in'den Kolonien anzusiedeln und erst, wenn ein Kern eingesessener Portugiesen vorhanden ist, an die Heranziehung anderer Elemente dächte. Es sollen hiermit keineswegs die humanitären Absichten des Antragstellers herabgesetzt werden, aber Experimente, wie es der Plan einer in großem Stile vorgenommenen jüdischen Besiedelung Angolas sein würde, werden als bedenklich angesehen. Wir haben bereits in der Nr. 17 dieses Jahrganges in einem längeren Artikel auf das Angotä-Projekt hingewiesen und unsere ernsten Bedenken gegen dasselbe klar zum Ausdruck gebracht. Die obigen Ausführungen decken sich so ziem- | lich mit den unserigen und entheben uns der Notwendigkeit, dieser Angelegenheit noch ein weiteres Wort zu widmen. * Aus Konstatinopel schreibt man der „N. I. K.": Das neue türkische Parlament zählt bekanntlich — wie die vorige Kammer — vier jüdische Abgeordnete. Bon diesen ist der Abgeordnete Faraggi jüngst zum Vorsitzenden der Budgetkommission gewählt worden. Der Abgeordnete von Saloniki, Caraffo, soll demnächst zum Senator ernannt werden. An seiner Stelle wird das jungtürkische Komitee Herrn Moise Cohen aus Saloniki für das dort freiwerdende Abgeordnetenmandät zum Kandidaten aufstellen. “Mfpsr Liturgische Studien. Von Albert Katz. er tägliche Begleiter des frommen Juden ist sein Gebetbuch. Es zeigt ihm den Weg des Heils, führt ihn mit sicherer Hand durch die Freuden und Leiden des Lebens, dient ihm als eine Quelle des Trostes in bösen, als ein Schild gegen Nebermut in guten Tagen und macht ihn immer aufs neue mit den Pflichten bekannt, die er Gott und Menschen gegenüber zu erfüllen hat. Das gilt vorzüglich von dem Gebetbuch, wie unsere Vorfahren es kannten, das nicht bloß ein Leitfaden für die Andacht, sondern auch ein Kompendium religiöser Vorschriften für die Lebensführung des Juden war. Es enthielt neben den Gebeten für Wochen-, Sabbat- und Festtage die wichtigsten Gesetzesbestimmungen für alle möglichen Vorkommnisse im Hause und in der Synagoge, zugleich ganze Abschnitte aus der Bibel, der MischNah, dem talmudischen und kabbalistischen Schrifttum sowie poetische Einschaltungen, wie Jozroth und Selichoth, und selbst die Passah-Hagada, die Klagelieder für den neunten Ab, der Psalter und die für jeden Tag bestimmten NNQFK fehlten nicht. Das Gebetbuch erlangte dadurch insbesondere bei der erwerbsuchenden, um den Lebensunterhalt kämpfenden Volksmasse, die aus Mangel an Zeit sich mit dem Studium zu befassen wenigstens mit Verständnis beten und über die wichtigsten religiösen Vorschriften unterrichtet sein wollte, eine so hohe Bedeutung, daß selbst der ärmste Jude, der nicht einmal eine Bibel besaß, ein Gebetbuch sich anschaffte. Das Gebetbuch in dieser Gestalt züchtete aber auch die sogenannten Siddurgelehrten, die jeder noch so berechtigten Forderung einer wissenschaftlichen Untersuchung 'seines Inhalts sich'widersetzten und alle diejenigen, die auf Grund emsiger Quellenstudien und historischer Forschung zu dem Ergebnis gelangten, daß nicht alles, was es enthält, unantastbar sei, einfach für' Ketzer und Abtrünnige erklärten. Freilich ist nicht jeder Theologe, selbst wenn er etwas mehr als eine homöopathische Dosis talmudischen Wissens besitzt, berufen und berechtigt, Kürzungen und Aenderungen im Gebetbuch vorzunehmen-oder neue selbstverfaß t e Gebetstücke einzuschalten. Die große Masse der Judenheit, für die das Gebetbuch auch gegenwärtig noch unentbehrlich ist, hat das Recht, zu verlangen, daß diejenigen, die ihre alten Gebete abändern oder streichen und durch neue ersetzen, auch die hierzu erforderlichen rabbinischen, historischen und philologischen Kenntnisse' in vollem Umfange besitzen. Wer aber diese Kenntnisse besitzt, ist nicht nur berufen und berechtigt, sondern auch verpflichtet, das Resultat seiner liturgischen Forschungen, das zu einer Läuterung des Inhalts, Richtigstellung so mancher ursprünglich durch professionelle Abschreiber und später durch den Buchdruck korrumpierten Texte sowie zu einer Beseitigung aller in das Gebetbuch eingeschlichenen kabbalistischen Erzeugnisse beitragen könnte, der Öffentlichkeit mitzuteilen, auch auf die Gefahr hin, dadurch den Unwillen der Kurzsichtigen und Unwissenden, ganz gleich, welcher religiösen Richtung sie angehören, zu erregen. Denn so wenig wir eine Bibel, die nicht von sachkundiger Seite sorgfältig auf die Genauigkeit des Textes untersucht worden ist, in unserem Hause behalten dürfen (Kethuboth 19 d), ebenso wenig dürfen wir uns eines Gebetbuches, dessen Inhalt von autoritativer Seite nicht ordentlich geprüft und als völlig einwandfrei bezeichnet worden ist, zum Zwecke der Andacht oder gar des Jugendunterrichts bedienen (Pesachim 112 a). Man braucht darum nicht alle uns überlieferten Gebete für eine Art nüüb für unantastbar zu halten, um nicht das eigenmächtige Vorgehen verschiedener Gemeinden, die ohne oder mit Assistenz ihrer Rabbiner den Inhalt des Gebetbuches nach eigenem Gutdünken ummodeln, aufs schärfste zu verurteilen. Die in unserer Mitte überhandnehmende Siddurfabrikation mit einer für jede Gemeinde besonders erdachten Marke ist schon aus dem Grunde zu beklagen, weil sie früher oder später zu einer völligen Entfremdung der Gemeinden untereinander führen muß und führen wird. Nun gibt es eine Gebetbuchsrage und auch schon eine sehr reiche Literatur, die sich mit dieser Frage beschäftigt, aber sie ist jetzt eine Frage, die einen großen Teil der jüdischen Gesamtheit interessiert und kann und darf darum nicht von einzelnen Rabbinern und einzelnen Gemeinden von heute auf morgen gelöst werden. — Indessen ist es weniger die Gebetfuchfrage als vielmehr das | Gebetbuch selbst, wie unsere Väter es kannten und wie die | überwiegende Mehrheit des jüdischen Stammes es noch heute j kennt, auf das ich wieder einmal die Aufmerksamkeit der Leser lenken möchte. Vor mir liegt der soeben erschienene zweite Teil \ der Randbemerkungen zum täglichen Gebetbuchs von Professor Dr. A. Berliner, der äußerst wertvolle Beiträge zur Geschichte der synagogalen Liturgie enthält und in gleicher Weise wie der vor zwei Jahren erschienene erste Teil, über den ich seinerzeit in diesen Blättern (Nr. 10, 1909) ausführlich referierte, unser Interesse erregt. Auf den Verfasser, der von der , Devise „gerecht und wahr" geleitet, die Ergebnisse seiner litur- I gischen Studien (um FK PDtfc zu sein) der jüdischen i Gesamtheit zur Beachtung und Beherzigung unterbreitet, I darf mit Recht das Wort der Alten angewendet werden: Wer die Gesamtheit im Guten fördert, dem wird das Verdienst der Gesamtheit beigelegt (Aboth 5, 18). Aus dem reichen Inhalt dieser neuen, 17 Abschnitte umfassenden Publikation mögen hier nur einige besonders bemerkenswerte Stellen folgen: „Es , sollte als eine heilige Pflicht erscheinen, daß in jeder noch so kleinen Gemeinde das bestehende Gotteshaus morgens und > i) Verlag M. Poppelauer, Berlin 1912.

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