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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1912-06-07 · Heft 23 (7.6.1912) · page 13

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
76 (1912)
Issue
Heft 23 (7.6.1912)
Date
1912-06-07
Page
– (sequence 13)
Language
German
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76. Jahrgang Nr. 23 Der Gemetndevote. Berlin, 7. Juni 1912 Vettsgr zur „Allgemeinen Leitung deK Judentums". -- - 1 , - =" .. ' .1,51!! ======■ Mrretzwnden?m und Nachrichten. Deutschland. J. Berlin, 2. Juni. Die heutige Sitzung der R e p r ä s e n t a n t ende r s a m m lung hatte wiederum eine umfangreiche Tagesordnung zu erledigen. Nach Verlesung und Genehmigung des Protokolls der vorigen Sitzung machte der Vorsitzende Herr L o u i s Sachs zunächst einige geschäftliche Mitteilungen. Der Gemeindevorstand ist dem Beschluß der Versammlung vom 3. März in der Angelegenheit der Zivilklage gegen die wilden Koscherfleischhändler beigetreten. — Von Herrn Moritz'Ros e n o w ist ein Schreiben eingegangen, in welchem er anzeigt, daß er in Rücksicht auf seinen Gesundheitszustand sein Ehrenamt als Repräsentant niederlege. Der Vorsitzende knüpft an die Mitteilung Worte tiefsten Bedauerns über den Rücktritt. An Stelle des Herrn Rosenow wird Herr Justizrat Dr. Guttsmannals Mitglied der Versammlung einberufen. — Angenommen werden sodann nach Eintritt in die Tagesordnung-die Zuwendung des Herrn Dr. Heinrich Witt stock im Betrage von 4000 Mark als Grundstock einer Levh- und Henriette Wittstock geb. Scheyer-Stistung zu Stipendienzwecken und die Zuwendung der Verwalter des Dr. I. H. Goldschmidtschen Nachlasses, der Herren Dr. Eugen und Dr. Arthur Goldschmidt von 2000 Mark für die Armenkommission und von 1950 Mark für den Fonds für verschämte Arme. — Zu dem Beschluß der Versammlung, außer den Religionslehrern an den höheren städtischen und staatlichen Lehranstalten auch Lehrer an den Neligionsschulen der Gemeinde fest anzustellen, bemerkt der Vorstand, daß einige von den definitiv angestellten Religionslehrern auch bisher schon an den Gemeinde-Religionsschulen beschäftigt worden seien; dies werde in noch weiterem Umfange geschehen, sobald die Zahl der definitiv angestellten Religionslehrer, wie vor gesehen, sich' vergrößert haben wird. Es liege aber nicht im Interesse der Gemeinde, die Tätigkeit der Religionslehrer bei ihrer definitiven Anstellung aus be--" stimmte Schulen zu beschränken. Die Versammlung ist damit einverstanden, daß ihr Beschluß damit als erledigt betrachtet wird. — Dem Verlangen der Versammlung, wegen der Einrichtung des Gottesdienstes in der Synagoge Fasanenstraße eine Vorlage zu machen, und dabei durch stärkere Berücksichtigung der deutschen Sprache und Abkürzung des Gottesdienstes den Forderungen der liberalen Glaubensgenossen gerecht zu werden, hat der Vorstand bisher deshalb noch nicht entsprochen, weil die zur Beratung dieser Angelegenheit eingesetzte gemischte Kommission ihre Aufgabe noch nicht erledigt. Das gleiche ist mit dem Versammlungsbeschluß, der die Festsetzung eines Normalbesoldungsetats für die technischen Beamten der Gemeinden verlangt, der Fall. Die vom Gemeindevorstand eingesetzte Subkommission hat ihre Arbeit soeben erst abgeschlossen. Eille Vorlage wird der Versammlung aber rechtzeitig vor dem Beginn der nächsten Etatsberatungen zugehen. -r In einer Petition des „Neuen jüdischen Gemeindevereins" war seinerzeit unter anderem auch der Wunsch, die Wahlzeit bis 7 Uhr abends auszudehnen, ausgesprochen und von der Versammlung dem Vorstand zur Berücksichtigung überwiesen worden. Der Vorstand hatte diesen Wunsch der gemischten Deputation zur Einführung eines neuen Wahlmodus als Material überwiesen. Wie der Referent, Herr Justizrat Dr. Ignaz Cohn mitteilte, hat die gemischte Deputation die Festsetzung der Wahlzeit von 9 Uhr sogar bis 8 Uhr abends beschlossen.Auf einen Beschluß der Versammlung betreffend den Bau der beiden neuen Synagogen Levetzowstraße und Kottbuser Ufer teilt der Vorstand jetzt mit, daß die beiden Synagogen entsprechend dem Wunsche der Versammlung zu gleicher Zeit gebaut werden, daß mit den Vorarbeiten seinerzeit unverzüglich begonnen worden und. für die Beschleunigung des Baues Sorge getragen ist. Ueber die Aufbringung der Mittel für den Bau der Synagogen wird der Versammlung.eine besondere Vorlage unterbreitet werden. — Die Gutachten der -Gemvinderabbiner darüber, ob religiöse Bedenken der Aufhebung der Trennung zwischen Männern und Frauen bei dem Gottesdienste entgegenstehen, sind der Versammlung zur Kenntnisnahme vorgelegt worden. Der Ausschuß III beantragt bei der Versammlung, den Gemeindevorstand zu ersuchen, die Angelegenheit einer gemischten Kommission zur eingehenden Beratung zu.überweisen. Herr Justizrat Dr. Beit Simon setzt voraus, daß dieser Antrag angenommen wird, also ein Anlaß, sich hier über die Gutachten zu äußern, nicht vorliege. Aber zwei Punkte möchte er doch hervorheben: 1. Keines der Gutachten behauptet, daß religionsgesetzliche Bedenken gegen die Aufhebung der Trennung der Geschlechter in den Synagogen vorliegen und 2. keiner der Herren Rabbiner behauptet, daß die Uebung der Placierung der Geschlechter in den Festsälen zu irgendwelchen Schwierigkeiten Anlaß gegeben hätten; noch daß religiöse Bedenken gegen diese Uebung zu erheben seien. Herr Justizrat Dr. Ignaz Cohn erklärt sich als entschiedenen Gegner der Vorlage. ^Es handele sich um eine seit Jahrtausenden bestehende Institution, für deren Aushebung nicht der geringste Anlaß vorliege. Weder könne von einem Notstände noch von einem zwingenden Grunde, der allein die Einführung der Neuerung rechtfertigen könnte, die Rede sein. Nicht allein das Religionsgesetz, sondern auch die Sitte binde. Der Hinweis auf die Festsäle besage nichts, dort handele es sich um Provisorien. Er glaube nicht, daß sich die Frauen nun wohler fühlen, vor allem aber nicht, daß die Andacht dadurch noch erhöht werde. Es liege kein Bedürfnis zur Aenderung vor, und man solle auch bedenken, welchen Sturm mandadurch heraufbeschwören werde. Herr Prof. Dr. Bl aschke verweist zunächst darauf, daß die gleiche Neueinsührung in Frankfurt n. M. nicht den geringsten Sturm heraufbeschworen habe. Man beruft sich auf die aufgesundenen Emporen in den jüdischen Tempeln Galiläas, um nachzuweisen, daß schon in uralten Zeiten und in den Tagen des II. Tempels die Frauen getrennt von den Männern im Gotteshaus saßen. Allein man weiß trotz der Funde nichts über besondere Anordnungen für die Trennung der Geschlechter im Gotteshaus. Hätte hierüber irgendeine religionsgesetzliche oder bedeutsame Bestimmung bestanden, so hätte sich doch sicher im Talmud irgendein Hinweis auf eine solche Bestimmung gesunden. Aber die Talmudlehrer haben es nicht für nötig gehalten, hierüber'irgend etwas religionsgesetzlich festzusetzen. Ueber die vom Vorredner ausgeworfenen Fragen der Neugestaltung soll ja die Kommission eben erst beraten. Ausschlaggebend aber müsse sein, die völlig veränderte Stellung der Frau im öffentlichen, wirtschaftlichen und sozialen Leben. Herr Justizrat Dr. Veit Simon hält den gegenwärtigen Zustand für unhaltbar. Es liege eine unzulässige Zurücksetzung der Frau vor, die das gleiche Recht wie der Mann in dieser Hinsicht haben müsse. Herr Kuznitzky verweist darauf, daß sich auch in allen christlichen Kirchen Emporen finden, man also -aus dem Vorhandensein von Emporen in alten Synagogen Galiläas nicht den Schluß ziehen dürfe, daß sie nur für die Frauen bestimmt gewesen seien. Justizrat Dr. Ignaz Cohn wendet sich entschieden dagegen, daß der gegenwärtige Zustand ein den Frauen unwürdiger sei. Die Frauen befänden sich auf Plätzen, die ebensogut seien, wie die der Männer. Wenn man den Frauen gleiches Recht gewähren wolle, dann müßte man ja auch sie zur Thora ausrufen. Und sollen Männer auf den Emporen placiert werden und von dort zur Thora ausgerusen werden? Für die neuerbaute Synagoge Fasanenstraße habe man die Neuerung nicht verlangt, also nur die Synagogen Levetzowstraße und Kottbuser User sollen sie erhalten! Herr Oscar T i e tz weiß nicht, warum eine Mutter nicht ihre Söhne, ein Vater nicht seine Töchter überwachen können beim Besuch des Gotteshauses. Die Mütter, beruflich weniger behindert, als die Ehemänner, würden auch fleißigere Besucher der Gotteshäuser fein. Herr Moritz M a n h e i m e r ist ein Gegner der Aenderung. Es handele sich um einen altehrwürdigen Brauch, für dessen Beseitigung kein Grund vorliegt. Hunderte von Synagogen seien in letzter Zeit erbaut worden, nirgends habe sich das Verlangen ' nach einer Aufhebung der Trennung der Geschlechter im Gotteshaus gezeigt. Ein unhaltbarer Zustand bestehe nicht und ebensowenig ein unwürdiger. 'Von d'en Tausenden von Männern und Frauen/ die' unsere Gotteshäuser besuchen, ' liegt nicht eine einzige Beschwerde vor. Nicht eine Vertiefung, sondern eine Störung der Andacht sei eher zu erwarten, wenn Männer und Frauen beieinander sitzen. In der Reformgemeinde sei die Aufhebung der Trennung seit 60 Jahren durchgesührt, trotzdem sei'man anderswo nicht auf den Wunsch gestoßen, diesem Beispiel zu folgen. Nachdem noch die Herren Professor K a l i s ch e r, der sich eine.definitive Ent-

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