Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 76 (1912)
- Issue
- Heft 23 (7.6.1912)
- Date
- 1912-06-07
- Page
- Seite 272 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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aber offen die Unmöglichkeit des Vergleiches eines' Rechtsbuches mit einer Biographie auszusprechen, wird von ihnen aus der erkannten Verschiedenheit der falsche Schluß.auf den verschiedenen „eigenartigen Charakter der beiden Religionen" gezogen und damit ein verhängnisvoll falsches Werturteil gefällt. Die Bedenklichkeit dieses Schlusses wird aber noch durch die folgende Behauptung überboten. „Sämtliche Forderungen (der Mschna) aber gründen sich aus das Ansehen Mosis und seiner Nachfolger, der späteren Schriftgelehrten. - Die jüdische Ueberlieferung will jedoch auf ihren Wert geprüft sein. Man hat sich bisher -meist mit ihrer bloßen Darstellung begnügt und ihr, besonders jüdischerseits, ein ziemlich uneingeschränktes Vertrauen geschenkt." Den Herausgebern scheinen also, die jüdischerseits veröffentlichten Mischnastudien von Krochmal, Frankel und Geiger an bis zu Hofsmann, Israel Lewy und Wogen hin, die sämtlich die Tradition auf ihren kritischen Wert geprüft haben, als wertlos oder mindestens bedenklich. üt sind leider die bisherigen Leistungen „christlicherseits" mit Ausnahme der Arbeiten Schürers und Stracks, die sich ja gern aus jüdische Vorarbeiten verlassen, und einiger übrigens recht minderwertigen Übersetzungen einzelner Mischnatraktate unbekannt. Um so mehr darf man aus die neue Mischnabearbeitung gespannt sein. Die erste Aufgabe einer solchen wäre eine sorgfältige Variantensammlung aus sämtlichen erreichbaren Handschriften und Erstdrucken. Diese Grundforderung wird von den Herausgebern mit der eigenartigen Begründung abgetan: „Gern hätten wir unser Unternehmen auf einen kritisch genau gesichteten Originaltext begründet. Aber das ist,'wie allen Einsichtsvollen selbstverständlich, zurzeit einfach nicht möglich, und es ist zu zweifeln, ob je dieses. Unterfangen völlig glücken wird." Allerdings wird „den einzelnen Mtarbeitern nach dem Maß ihrer Kräfte und Neigungen und dem Wert des ihnen zugänglichen Quellenmaterials die Herstellung eines verbesserten Vulgärtextes der Mischna überlassen." Daß durch dieses Ueberlasserr eine innere Ungleichheit der Teile des Gesamtwerks entstehen muß, scheinen die Herausgeber übersehen zu haben. Daß aber die Herstellung eines kritischen Textes der Mschna durchaus möglich ist, ist allen „Einsichtsvollen" klar. Natürlich kann sich dieser nicht nur. auf die Handschriften stützen. Aber eine neuzeitliche Mschnaaüsgabe ohne Gegenüberstellung der palästinensischen und der babylonischen Mschna und ohne den Versuch der Rekonstruktion des der Diskussion des palästinensischen bzw. des babylonischen Talmuds zugrundeliegenden Textes darf ohne Uebertreibung als wertlos bezeichnet werden. Daß sich zudem z. B. aus dem Maimonideskommentar, der in einer Reihe vorzüglicher Handschriften und bereits zu einem großen Teil in einer Anzahl sorgfältiger Einzelausgaben vorliegt, eine Mischna des Maimonides Herstellen läßt, beweist den Wert der Prüfung der Kommentaren der Mschna für die Herstellung einer reinen Textform. Aber eben die Schaffung eines kritischen Textes erscheint den Herausgebern unwesentlich. Sie haben damit selbst das Urteil über den textlichen Wert ihrer Ausgabe gesprochen. Es blieb also für die Bearbeiter der neuen Mschna wesentlich nur die Herstellung einer neuen Uebersetzung und des Kommentars. Ich will nicht über die Notwendigkeit einer Uebersetzung der Mischna streiten.. Sie mag für einen vielleicht nicht unbedeutenden Teil der christlichen Theologen, die mit dem Urtext nicht fertig werden können, wertvoll sein. Da sie für diese den Ersatz für den unverstandenen Text bilden soll, muß sie aber nicht nur frei von groben Schnitzern, sondern sogar absolut einwandfrei sein. Gewiß wird darum von dem Verleger dem Prospekt eine Text- und Uebersetzungsprobe beigegeben. Sle soll eben den Nachweis der unbezweifelbaren Vertrauenswürdigkeit der Uebersetzung und Erklärung darbieten. . Eine Prüfung der Text- und Uebersetzungsprobe — für sie ist allerdings nur Holtzmann als Herausgeber des Traktates Berakhoth verantwortlich — führt zu einem merkwürdigen. Ergebnis. ' Zum Abdruck kommen die erste und zweite Mschna des vierten Abschnittes von Berakhoth. Ich beanstande in der ersten Mischna zunächst die Uebertragung von VKflbsn J?2p Plb durch: „das Abendgebet hat keine Regel," heißt niemals „Regel," sondern „zeitliche bzw. formale Fixierung," Dgl. MvSN NVIvN Berakhoth 28 b, J»p fmin HW Pboth 1, 15. Die Stelle ist also zu übersetzen: Das Abend- . gebet hat keine feste Zeit oder ist nicht fixiert. NMVN ist ebensowenig „das Gebet des Sperseopfers" wie nnDftPf jbö „die Mitte des Speiseopfers" ist. Mit dem Aushören des Opferkults, mit dem ja die Tagesgebete in unmittelbarem Zusammenhangs gestanden, blieben vielmehr die Namen der Opfer für die betreffenden Gebetzeiten beibehalten, wobei der Gedanke mitsprach, daß die Gebete Ersatz für. die Opfer sein sollten. Es ist darum zu übersetzen: „Das Mischnaopfergebet bis zum Abend, Rabbi Jehuda sagt: bis zur'Mitte der Minchaopserzeit." Damit erledigen sich die Anmerkungen Holtzmanns: „Der Name wird noch heute festgehalten . ... Merkwürdig ist, wie man 70—90 Jahre nach der Zerstörung des Tempels noch nach Teilen des täglichen Speiseopsers rechnet." Zu Rabbi Jehudas Meinung, daß die Zusatzopsergebete bis zur siebenten Stunde gesprochen werden dürfen, wäre wohl die Bemerkung der Thosaphisten zu Berakhoth 27a am Platze gewesen, daß diese Aeußerung Rabbi Jehudas in allen alten Handschriften fehlt; sie fehlt auch bei Isaak Al-Fasi.. Statt dessen bemerkt Holtzmann: „Juda (lies Rabbi Jehuda) zieht die Grenze enger, um die Heiligung des Feiertags zu sichern, die leidet, wenn das Gebet allzulange hinausgeschoben wird." Diese Auslegung ist an sich unverständlich, da es für die „Heiligung des Feiertags" schließlich doch gleichgültig ist, ob die Zusatzopfergebete vor oder nach ein Uhr mittags gesprochen werden. Sie ist aber sachlich falsch, da 1. das Zusatzopfergebet nicht nur am Feiertag, sondern auch am Sabbat gesprochen wird, und 2. der noch erkennbare Grund der Meinung Rabbi Jehudas die Tatsache, ist, daß die Zusatzopser nur bis zur siebenten Stunde dargebracht wurden, das dem Zusatzopfer entsprechende Gebet also seiner Meinung nach auch innerhalb dieser Zeit verrichtet werden sollte. Statt: Ps. 144, 2 lies Ps. 141, 2. Im Texte der zweiten abgedruckten Mschna beanstande ich die Punktierung D7pfc Nv. Söll der Text grammatikalisch korrekt punktiert werden, so muß geschrieben werden. Es verdient hier wohl erwähnt zu werden, daß die palästinensische Mischna U "W k'Q'D.NV liest. Durch die Beachtung dieser Lesart würde der Uebersetzer die verfehlte Uebertragung: „was ist da für ein Anlaß zum Gebet?" statt: „was für eine Bewandtnis hat es mit diesem Gebet?" vermieden haben. Viel bedenklicher ist die Uebertragung von nbpfi tibw '^'bv durch: „daß nicht falle ein ärgerlich Wort durch meine Schuld." n^pfi -0*7 ist ebensowenig „ein ärgerlich Wort" wie etwa rWJl (Jeremia 44,4) oder .ro*T (Richter 19, 24) „ein gräuelhast Wort", sondern „Aergernis" bzw. „Greuel". Vor dieser ungeheuerlichen Uebertragung hätte Holtzmann schon der Ausdruck N' by warnen müssen. Ebensowenig heißt IHK’’ „falle", sondern „eintrete", „geschehe". Der Satz ist also: „daß nicht durch mich ein Aergernis eintrete" zu übertragen Die Frage der Schüler, weshalb Rabbi Nechunja ein Gebet vor dem Betreten und nach dem Verlaffen des Lehrhauses