Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 76 (1912)
- Issue
- Heft 23 (7.6.1912)
- Date
- 1912-06-07
- Page
- Seite 271 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3224737-3229015-3229039--68523-3280786- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
schöpfen zu können; behn wie weit steht auch die beste Uebersetzung dem Original nach, und wie entgeht einem gerade die schönste Farbe, der Poetische Hauch. Das habe ich so recht lebhaft gefühlt, wenn ich Meisterwercke unseres Schiller und Goethe in französischer Sprache lese. Nie werden die Franzosen unsere Literatur gehörig kennen und schätzen lernen, so viel Urtheil sie sich auch darüber erlauben, und in die Welt schicken, wenn sie sich nicht ans Werk machen, und unsere Sprachelernen. Leider ist das, was man in der Jugend versäumt nur sehr schwer im Alter nachzuholen, ja oft ganz unmöglich, und so bin ich dem Herrn Zeise doppelt verpflichtet; denn ohne ihn, hätte ich wenig Aussicht gehabt mich Ihres Werkes zu erfreuen. So weit meinen Dank, und den tiefgefühltesten für Ihre poetische Gabe. Aber wie soll mein Herz Ihnen danken, wie möchte ich mir die Begeisterung eines Gottes wünschen, um Ihnen, „hochgeehrter" Herr, ausdrücken zu können, wie Ihre Bestrebungen für das unglückliche gedrückte und geschmähte Volk, zu dem ich mich so gern und freudig bekenne, bei mir, und bei allen denen unter uns, die Ihr edles Streben zu würdigen wissen (geschätzt werden), wie tief wir von Dank gegen Sie durchdrungen sind. Nicht daß ich glauben sollte, es gäbe nicht noch viele gute mit Ihnen gleichgesinnte Menschen in Norwegen, die keinen Haß und Verfolgung gegen ein ganzes Volk, gegen Brudergeschöpse Eines Gottes, den sie täglich anbeten, hegten, allein solcher Männer, die so von ächter Humanität durchdrungen sind, daß sie es n i ch t u n t e r l a s s e n k ö n n e n, auch dafür zu streben, Und öffentlich als der unschuldig mit Schmach Ueberhäusten Anwalt aufzutreten... d i es ist I h r Werk, unter mehr als einer Million Menschen, die Ihr Königreich enthält ganz allein, und ich gönne Ihnen so recht von ganzem Herzen dieses beseligende Gefühl, das solche. Bestrebungen hinterlassen. Künftig, und die Zeit wird ganz gewiß kommen, denn das Gute und Edle bahnt sich seinen Weg, wenn auch langsam und unter Kämpfen, wird es kein wehmütiges Gefühl mehr bei uns erregen, wenn uns von Reisenden Norwegens großartige Natur, und.die alt Patriarchalische Gastfreundschaft seiner Bewohner geschildert wird. Wie manche norwegische Landschaft von Everdingen habe ich mit Entzücken, und doch mit einem stechenden Gefühl betrachtet. Auch von den Werken Ihres Landsmanns Dahl, von dem früher in Hamburg viele Bilder zu sehen waren, und der durch seine Poetische Auffassung, wenn ihm auch die hohe Meisterschaft Everdingens abgeht, seinen Bildern einen solchen eigentümlichen Reiz zu geben wußte, fühlte ich mich sehr angezogen, und konnte garnicht^begreisen, wie nicht der Anblick so großer und erhabener Naturschönheiten, worin und wodurch sich unser aller Schöpfer mit der deutlichsten, allen Menschen leserlichen Schrift uns offenbart .... wie die Lieblosigkeit, und eine so barbarische, consequente Verfolgung so tief Wurzel fassen können. — Wir haben gehofft. Sie, hochgeehrtester Herr, auch einmal in Deutschland begrüßen zu können, und würde ich mich sehr freuen, Ihre persönliche Bekanntschaft machen zu können. Wenn Ihnen eine einfache Einrichtung und eine herzliche Aufnahme genügt, so sollen Sie uns ein lieber sehr willkommener Gast sein. Die Leichtigkeit mit der man jetzt auch im Norden, durch die Verbindung vermittelst der Dampfschiffe und Eisenbahnen reist, macht eine solche Reise mit so kleinem Aufwand von Zeit, so leicht möglich. Im künftigen Jahre, so Gott will, wollen wir einen langgehegten Lieblingswunsch in Erfüllung bringen, und die Schweiz bereisen. Wie viel mehr noch würde ich mich freuen, wenn es uns erst gesetzlich gestattet ist, auch Ihre Berge und Täler zu durchwandern. Wir wollen der Zeit und Ihren Bestrebungen vertrauen und getrost der Zukunft entgegen gehen. — Wenn ich durch die hohe Wichtigkeit und Bedeutung unserer Angelegenheit mich vielleicht habe zu sehr hinreißen lassen und Ihre Zeit zu sehr in Anspruch genommen habe, so nehmen Sie es freundlich auf und erhalten Sie uns Ihre Theilnahme und Wohlwollen. Altona den 15. November 1843. Hochachtungsvoll Hannah Steinheim geb. Matthießen. (Fortsetzung folgt.) Line neue Milchns-UusAsde. ie Kritik eines Prospektes ist stets eine eigenartige Sache. >2^' Wenn aber für eine solche Voranzeige zwei deutsche Professoren verantwortlich zeichnen und ihr Probeseiten zugefügt sind und es sich zudem um ein Werk von größerer Bedeutung handelt, dann ist es vielleicht doch nicht ganz ungerechtfertigt, sie einer ernsten Prüfung zu unterziehen. Das sind die Beweggründe der folgenden Besprechung des von Alfred Töpelmanns Verlag in Gießen verschickten Prospekts über: Die Mischna. Text, Uebersetzung und ausführlicher Kommentar mit eingehenden geschichtlichen und sprachlichen Einleitungen unter Mitwirkung von (folgen 13 Namen) herausgegeben von Prof. D. Dr. Beer-Heidelberg und Pros. D. Holtzmann- Gießen. Die Voraussetzung jeder wissenschaftlichen Arbeit ist Voraussetzungslosigkeit. Aber gerade diese vermisse ich in dem von den beiden Herausgebern entwickelten Programm. Die Grundbedingung jeder wissenschaftlichen Leistung ist Sachkenntnis. Nach den Proben des Prospekts wage ich aber, die Sachkenntnis der Herausgeber ernstlich zu bezweifeln. Sogleich der erste Satz der Buchanzeige: „Die Mischna läßt sich vielleicht am richtigsten als das jüdische Seiten- und Gegenstück zum Neuen Testament bezeichnen," bedeutet einen verhängnisvollen Irrtum. Eine Lebensbeschreibung Jesu — und eine solche ist ja das Neue Testament wenigstens in seinen Evangelien — mit einem Rechtskodex zu vergleichen, ist ebenso unmöglich, wie etwa der Vergleich einer Biographie Wilhelms II. mit dem neuen allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch. Will man schon die Mischna mit einem Werke des christlichen Schrifttums vergleichen, so stelle man ihr die Satzungen des Kanonischen Rechts gegenüber. Der zweite Satz des Prospekts steht aus gleicher Höhe. „Mischna und Neues Testament sind die klassischen Religionsurkunden des aus der Religion Israels hervorgegangenen Judentums und Christentums." Die Mischna ist aber lediglich ein nach bestimmten Grundsätzen zusammengestelltes Gesetzbuch und hat als solches ihre Geltung. Sie hat jedoch nie und nirgends im Judentum als Religionsurkunde gegolten. Religionsurkunde war und ist für das Judentum einzig und allein die heilige Schrift. Ein so verfehlter Vergleich muß notwendigerweise zu falschen Werturteilen führen. Tatsächlich setzen die Herausgeber ihren verunglückten Vergleich mit einem solchen Trugschluß fort. „Wie das Neue Testament, zerfällt die Mischna in eine Anzahl einzelner (sie!) Schriften, die freilich von den, neutestamentlichen Schriften sehr verschieden sind, entsprechend dem, trotz gemeinsamem Ursprünge, doch eigenartigen Charakter der beiden Religionen." Nachdem die Herausgeber hier die gewiß, bedeutsame Uebereinstimmung, daß Mischna und Neues Testament „in. eine Anzahl einzelner Schriften" zerfallen, sestgestellt, müssen sie in diesem Satze die Verschiedenheit der beiden Literaturen zugestehen. Statt