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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1912-06-07 · Heft 23 (7.6.1912) · p. Seite 269

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
76 (1912)
Issue
Heft 23 (7.6.1912)
Date
1912-06-07
Page
Seite 269 (sequence 5)
Language
German
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dort gutenteils noch herrschenden überlebten, ja vielfachgeradezu unwürdigen Zustände an Ort und Stelle, das heißt gleichsam im Binnenlande, weite Kreise ziehen. Nun, Ursache dafür ist ja wohl in erster Lime die Tatsache, daß kaum in einem anderen Ressort öffentlich tätiger Berufsgenofsen innerhalb der deutschen. Reichsgrenzen so einschneidende Unterschiede zwischen den Existenzvoraussetzungen klaffen, wie bei den Mitgliedern des so ehrenwerten Standes des „jüdischen Lehrers", und dies insbesondere nach zwei Seiten: nach dem Umfange seiner, Obliegenheiten und nach dem Anteil des Staates oder der Zivilberwaltungsbehörden an der Sicherheit seiner materiellen Basis. Die breitere Oeffentlichkeit für diese füdbeziehungsweise südwestdeutschen Ungleichheiten zu interessieren, lohnt sich aus mehr als einem idealen und praktischen Grunde. Der größte süddeutsche Staat, Bayern, mit seiner konfessionell ebenso verwickelten wie interessanten Sachlage, sei hier ausgeschieden, nachdem dort seit etlichen Jahren eine rührige Agitation der nachstbeteiligten Männer schöne Ergebnisse erzielt, in I. Dingfelder einen tüchtigen Wortführer und (in einer wertvollen Denkschrift),klarblickenden Darsteller der Forderungen des Tages gefunden und auch hier, in der „A. Z. d. I.", wiederholt zu Wort oder wenigstens zur Er-- wähnung gekommen ist. Dagegen sei auf die Verhältnisse in der geographisch und „völkisch" abgetrennten letzten bayerischen Provinz, der Rh einpfalz, hingewiesen, wo, wie in allerlei sonstigen sozialen und kulturellen Beziehungen, die Lage der „israelitischen Volksschullehrer" von der in den übrigen Kreisen des zweitgrößten deutschen Bundesstaates üblichen Norm in der öder jener Bestimmung und amtlichen Gewohnheit abweicht. Bvr ein paar Jahren wurde in der Gemeindezeitung der „A. Z. d. I." eine längere Auslassung über einen gar auffälligen Entscheid der königlichen Kreisregierung der Pfalz zu Speyer mitgeteilt, die als obere Instanz den formal zweifellos vollberechtigten Anspruch eines energischen Mannes auf allgemeine Verwendung an der öffentlichen Volksschule aus „grundsätzlichen Erwägungen" zurückgewiesen und ihn wie alle seine Kollegen auf die Erteilung des israelitischen Religionsunterrichts beschränkt hatte — ungeachtet der Gesamtheit wie dem einzelnen Standesvertreter jene oben ausdrücklich zwischen Anführungszeichen gesetzte offiziell dienstliche Bezeichnung „israelitischer Volksschüllehrer" zugebilligt worden war und wird. Es erscheint einigermaßen fraglich, ob unter der kürzlich etablierten — wer weiß freilich, für wie lange? — Herrschaft eines ausgesprochen ultramontanen Verwaltungsshstems in Bayern die Befriedigung der jüdischen Kultusbedürfnisse und damit die längst erforderliche Rücksicht auf die verschiedentlich wahrhaftig traurige Stellung der jüdischen Lehrer in kleinen, teilweise absterbenden Gemeinden ein besseres Entgegenkommen genießen werden als bisher. Nämlich als unter dem unlängst mit allen Kollegen entlasienen, äußerlich freilich etwas schämig sich sträubenden stockklerikalen Kultusminister Dr. Anton v. Wehner, dem „Judenstämmling" (so hießen die Antisemiten und die radikaldemokratischen Feinde den angeblichen Samuel Gedalje Wieder) und dem sich stark philosemitifch gebärdenden, für die jüdischen Religions- und Unterrichtsbedürfnisse mehrmals eintretenden bisherigen Kultusreferenten, dem Bamberger Domdekan und Zentrumsführer Dr. Schädler — zumal letzteren der verbissenste klerikale Heißsporn, der Passauer Domkapitular Dr. Pichler, abgelöst hat. Vielleicht bedeutet es da gar keinen Zufall, daß gerade jetzt, nach der fragwürdigen Erstbegründung eines tatsächlichen einseitig katholisch-klerikalen Regiments in Bayern, in Anlehnung an eine Ministerialveeordnung vom 24. Januar 1912 seitens der pfälzischen Kreisregierllng mit geringen, die Nutzanwendung für die gesonderten Bedingungen der pfälzischen jüdischen Lehrerschaft beachtenden Aenderungen der bedeutsame, allseitig lehrreiche Erlaß einer Neuordnung über Vorbildung und Anftellungsfähigkeit ans Licht getreten ist, den die „A.Z. d. I.", Nr. 1.1 vom 15. März, Seite 123 nach der „Pfälzischen Volkszeitung", dem dortigen fortschrittlichen Parteiorgan, abgedruckt hat. Nur andeutungsweise streifen wir heute die einschlägigen Dinge, wie sie in den nächstgroßen süddeutschen Staaten liegen. In Württemberg scheint bei. der jüngst erfolgten erfreulich modernen Regelung der gesamten jüdischen Religionsfragen, soweit sie die Oeffentlichkeit und den Staat angehen, Lage und Stellung der jüdischen Lehrer keine vordringliche Rolle gespielt zu haben. Wäre dies nötig gewesen, so hätte die überaus fürsorgliche Regierung und der höchst gerechte und duldsame Kultusminister Dr. v. Fleischhacker schon selbst eingegriffen. Uebrigens haben sich bei den entscheidenden Beratungen im Stuttgarter Landtag ebensowenig Abgeordnete jüdischen Bekenntnisies beteiligt, etwa der sonst sehr eifrige Volksparteiler Rechtsanwalt Dr. Elsas, . wie man wohl im Münchener Parlament auf Befürwortung durch, den nun längst schon einzigen Verkörperer des Mosaismus, den si^ialdemokratischen Rechtsanwalt Dr. Süßheim (Nürnberg), rechnen dürfte. Jene Unparteilichkeit des württembergischen Ministeriums stimmt um so beruhigender, als gerade im Schwabenland mit seiner geringen, prozentuell stetig, abnehmenden Judenziffer und seinen Gemeinden mit teilweise winziger Kopfzahl in der Versorgung der gottesdienstlichen und pädagogischen Notwendigkeiten gewiß sehr leicht ein Notstand sich entwickeln könnte. Anderseits gebührt dem Oberhaupte der jüdischen Religionsgemeinschaft Württembergs, dem Kirchenrat Dr. Kronec, schon aus Grund seiner ehemaligen vierjährigen Tätigkeit als Seminardirektor in Hannover vollstes Vertrauen auf Verhütung von Nachteilen des Lehrerstandes. Im Großherzogtum Baden, wo ja stets konfessionelle Toleranz ein Schlagwort war, das oben nicht bloß im Munde geführt wurde, kann sich sicher der jüdische Volksschul- oder Religionslehrer nicht über Vernachlässigung oder „Imparität" (über die dort stets der öftexs eher fast gehätschelte römischkatholische Klerus immer wieder schreit) nicht beklagen. Wenigstens sind in diesem bewährten „liberalen Musterländchen", dessen glänzend bewährter „Israelitischer Kirchenrat" nun in Württemberg auch tatsächlich nachgeahmt werden soll, unseres Wisiens laute Klagen noch niemals erschollen. Anderes wäre auch wundersam in einem Staatswesen, wo sogar die Freireligiösen bei der Landesregierung ein williges Ohr für den Antrag fanden, ihnen an Bedarfsstellen eigene ständige freireligiöse Volksschullehrer zu berufen. So sind denn in Baden die gleichmäßig geprüften und installierten Lehrer aller Glaubensbekenntnisse auch nach Gebühr auf ebenbürtigen Posten. Aehnlich, wenn auch Verschiedentlich noch unter dem Einflüße der früher geltenden französischen Gesetze, liegen die Dinge m Elsaß-Lothringe n. Die auch nach der Option vieler elsässischer Juden für Frankreich als das gelobte Land der Glaubensfreiheit immer noch ziemlich zahlreichen Israeliten des Reichslandes haben von jeher für ihre religiösen Erziehungsbedürfnisse gut gesorgt, und darauf ist gewiß , auch - heute noch das Schweigen der staatlicherseits wenig geförderten jüdischen Landlehrer über so manche längst abstellbaren Mängel in ihren amtlichen und finanziellen Garantien zurückzuführen. Diese Garantien sind ein Punkt, der bei dem in absehbarer Zukunft zu erwartenden endgültigen Ausgleiche in der konfessionellen Gleichberechtigung (bei dieser hapert es zum Beispiel auch noch in der Frage des Aus- und Uebertritts zum Schaden aller Nichtprotestanten) nicht vergessen werden darf. Leider steht allerdings dem berufsmäßig in der Ersten Kammer neben den zwei Bischöfen und dm beiden evangelischen Konsistorialpräsidenten sitzenden Straßburger alten Oberrabbiner, der noch der französischen Zeit entstammt. äsmä

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