Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 76 (1912)
- Issue
- Heft 23 (7.6.1912)
- Date
- 1912-06-07
- Page
- Seite 267 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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rechtmäßig den Staatsschatz mehrt, ist ein nützliches Glied im Staatsverbande. Ein Staat, der Juden, Polen, Dänen, Elsässer zu seinen Gliedern zählt, ein Staat, in dem neben den Bekennern der positiven Religionen auch ein Freidenkerbund, ein Monistenbund Raum findet, der kann nur danach fragen, ob sich seine Bürger als Deutsche fühlen und bekennen; dann aber muß er ihnen allen das gleiche Recht gewähren. Unsere Alten eröffnen Uns einen frohen Ausblick, wie uns unsere Standhaftigkeit auch fernerhin zum Siege führen werde. Drei göttliche Gaben wurden Israel zugedacht, doch erst nach vielen Kämpfen und Läuterungsprozessen: die Thora nach der ägyptischen Sklaverei, wo es in dem eisernen Schmelzofen des Elends geläutert ward; das heilige Land, nachdem es durch die Leidensschule der Wüstenwanderung gegangen war, wo es für die hohen Ziele erzogen wurde, denen es im heiligen Laüde zustreben sollte; endlich das Gottesreich, das es nach einem langen Martyrium auf der ganzen Erde finden wird?) Wahrheit, Recht und Friede!-) ist die Devise im Gottesreich. Was wir als Wahrheit erkannt haben, das ist unser Glaube; das gleiche Recht für alle, das ist unsere Liebe; der allgemeine Friede, das ist unsere Hoffnung. Schon um dieser Hoffnung willen, deren Erfüllung die Vergangenheit noch nicht gebracht hat, um dieser Hoffnung willen, die die Vollendung der ganzen Menschheit zum Zielpunkt hat, ist unsere Standhaftigkeit zum Vorbild geworden, und der Weltgeschichte bedeutet der jüdische Charakter in seiner geläuterten Gestalt einen religiös-menschheitlichen Gewinn. Treu unserer Religion! Treu unserem Vaterlande! so steuern wir hoffnungsvoll jener verheißenen Zukunft entgegen, da die ganze Menschheit geeinigt sein wird durch den Einig- Einzigen, gelobt sei sein Name in Ewigkeit! Die Woche. Berlin, 4. Juni 1912. Aus München wird uns geschrieben: n einer auch sür das Judentum bedeutsamen Kundgebung kam es bei der Aussprache über die allgemeine politische Lage in der Sitzung der Kammer der Reichsräte der Krone Bayern vom 30. Mai 1912. Der Ministerpräsident, Dr. Freiherr v. Hertling, zeigte sich dabei wiederum als ein Meister der Beredsamkeit, ein großer Vorzug desselben und vielleicht auch in gewisser Hinsicht ein Nachteil, weil die glänzende Form über so manche Schattenseite des Inhalts hinwegzutäuschen vermag. Interessant ist es, wie er die Stellung der Regierung und des Ministeriulns zur christlichen Religion und zu den innerhalb derselben bestehenden religiösen Kärrrpfen präzisiert. Seine Ausführungen über die Stellung des dogmatischen .Christentums zu den übrigen modernen Richtungen religiöser Weltanschauungen, zum Atheisnuis, Materialismus und Monismus sind bedeutungsvoll auch sür die Bekämpfung des Monismus vom jüdisch-theologischen Standpunkte aus. Hier spricht eben der Religivnsphilosoph, der Universitätsprosessor. Vom größten Interesse aber ist es, was der Ministerpräsident Bayerns über die Stellung der Regierung zu den Staatsbürgern Bayerns jüdischen Glaubens sagt. Auknüpsend an die Ausführungen des Bischofs Ketteler von Mainz in seiner Schrift „Freiheit, Autorität und Kirche" darüber, wie sich ein katholischer Fürst zur Frage der Erhaltung des Christentums, des katholischen Christentums und zu den sich hieraus ergebenden Problemen zu stellen habe, führte er aus: „Wo andere religöse Genossenschaften nach bürgerlichem Rechte bestehen, ist ein katholischer Fürst ihnen vollen Rechtsschutz schuldig. In diesem Sinne bestehen in Deutschland zu vollem Recht neben der katholischen Kirche die lutherische und reformierte Kirche, und ein. katholischer Fürst ist ihnen daher ohne Zweifel in ihrem rechtlichen Bestand Liebe und Fürsorge schuldig. Inwieweit die Staatsgewalt auch anderen religiösen Genossenschaften freien korporativen Staud ge- I Mechilta z. Exodus 20. Sifra z. Deuteronomium 6. 2) Sprüche der Väter 1. währen will, überläßt die Kirche ganz, und gar ihrem Ermessen." Der Ministerpräsident bezeichnet diese Grundsätze als ■ Formulierung auch seines eigenen Standpunktes und sprach aus, daß er den in Bayern bestehenden christlichen Bekenntnissen gleichen Schutz und -gleiche Fürsorge zuznwenden verpflichtet sei und zuwenden werde. . Dann aber kommt er im Gegensatz hierzu zu dem Satz: „Es. versteht sich von selbst, daß auch die jüdische Minorität vollen Anspruch hat auf den ihr seit Jahrhunderten gewährten Rechtsschutz." Diese Ausführung erscheint mir als bedenklich; denn auch in Bayern ist mit Reichsgcsetz vom 22. April 1871 das Bundesgesetz vom 3. Juli 1869 eiugesührt, wonach die Angehörigen aller Bekenntnisse in bürgerlicher und staatsbürgerlicher Beziehung gleichberchtigt. sind. Bedeutsam ist jedenfalls die Gegenüberstellung der Tatsache, daß den christlichen Bekenntnissen gleicher Schutz und gleiche Fürsorge zugeweudet werden müsse, während die jüdische Minorität nur Anspruch, allerdings vollen Anspruch habe auf den ihr „seit Jahrhunderten" genährten Rechtsschutz. Der Minister erwähnt am Schlüsse seiner vorbesprocheneu Ausführung noch die Notwendigkeit der Revision des Judenedikts von 1813. Allerseits'ist man darüber einig, daß das Judenedikt in vielen Punkten zu reformieren sei; mir will es aber scheinen, als ob die Revision des Judenedikts im gegenwärtigen Atomente, in welchen: von der Regierung der jüdischer: Minorität nur der Anspruch ans den „seit Jahrhunderte!:" gewährter: Rechtsschutz eingeräurnt rvird, in rvelchem die Abgeordnetenkammer nur nach der: Grundsätzen des Ultramontanismus geleitet wird, besser unterbliebe. Vielleicht lvird vor: berufener Seite zu dieser Frage, die wichtig nicht nur sür Bayern ist, demnächst sich geäußert. # Gleichfalls aus München schickt uns ein Freund unseres Blattes den Wortlaut der Erklärung Sr. Exzellenz des Herrn K r: l tu sm i n i ster s D r. v. K n i ll i n g in der Sitzung des Finanzausschusses vom 8. Mai 1912 beim Kapitel „Jsraelk u l t u s " über die Revision des I u d e n e d i k t s. Mein Herr Vorgänger hat rviederholt anerkannt, daß das Edikt vom 10. Juni 1813 über die Verhältnisse der jüdischen Glaubensgenossen in Bayerr: einer Revision bedarf. Er hat zugesagt, daß er die Angelegenheit nicht aus den Anger: verlieren sondern allen Ernstes daran hernntretcn wolle, sobald es die Geschäftslage gestatte, und d i e v v r b e r e i t e n d e n S ch r i t t e i n n e r h al b der israelitischen G l a r: b e n s g e s e l l s ch a f t s e l b st einer: Erfolg verspreche n. Ich kann mich dieser: Erklärungen nur anschließen. Auch ich bin der Ar:schauung, daß unser geltendes Recht, rvie es in den: Jndenedikt vor: 1813 nun bald ein Jahrhundert besteht, den veränderten Verhältnissen nicht rnehr genügt. Das Judenedikt geht davor: aus, daß es innerhalb einer politischen Gemeinde nur eine israelitische Knltusgerneinde gibt nnb daß jeder Israelit derjenigerr Kultusgenwinde angehören muß, der sein Wohnort Zugeteilt ist. Dieser Grundsatz rvar berechtigt, solar:ge nur ein in sich gleichartiges Judentum, das traditionelle Judentun:, bestand, rvie es vor hundert Jahren in Bayern in Betracht kam. Die Verhältnisse haben sich aber, zumal in den größerer: Städten, rveserrtlich geändert. Die. streng gesetzestrenerr Bckenrrer des traditionellen Judentums sind besonders in den Städter: vielfach in die Minderheit gerate,:. Die Anhänger einer Refvrrr: Haber: zusauurwr: mit der großer: Zahl derer, die auf einer rnittleren Linie stehen, und vorwiegend wohl aus praktischen Gründen die strengen Ritualgesetze nicht inehr voll beobachten, dort die Oberhand gewonnen. Sie haben dann manche Einrichtungen der Kultusgerneirrde, wie z. B. der: Gottesdienst, durch Einführung der Orgel in der Synagoge und Aenderung der traditionellen Gebetsordnung, in einer Weise urngestaltet, daß die Orthodoxen ohne Gewissensbedränguis darar: nicht rn'ehr teilnehmen zu köruwn glauber:, während sie doch anderseits finanziell noch dazu beisteuern müssen. Auch die Anstellung rreolog gesinnter Rabbiner und Religior:slehrer führt zu marrchen Schwierigkeiten. Dies ist es aber nicht allein, was eine Revision rvünschenswert macht. Auch mein Herr Vorgänger hat schon hervorgehoben, daß die finanzielle Notlage, in der sich zahlreiche kleine israelitische Kultusgemein- .den infolge der fortschreitenden Abwanderung gerade der steuerkräftigerer: Familien in die Städte befinden, eine Abhilfe durch gesetzliche Maßnahmen nahelegt. Von den Beteiligten wird hier an die Bildung einer Zentralknsse gedacht, die die Unterstützung der leistungsschrvachen Kultusgemeinder: ermöglichen soll.