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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1912-05-24 · Heft 21 (24.5.1912) · p. Seite 249

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
76 (1912)
Issue
Heft 21 (24.5.1912)
Date
1912-05-24
Page
Seite 249 (sequence 9)
Language
German
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Sitzung beginnen könne ... Ein stärket Klingelzug deutet an, daß der Chacham-Baschi zu erscheinen bereit - ist. Seiüe .Eminenzkommt vom kleinen Zimmer und nimmt den Präsidentensitz ein. Das Gesicht ist etwas blaß, die Haltung nicht ganz sicher. Der Großrabbiner dankt der Versammlung für ihr zahlreiches Erscheinen. Er bedauert, daß das Gesetz ordentliche Sitzungen des Oumoumi nicht zulasse und daß „des circonstances douloureuses" ihn zwangen, sie zu einer außerordentlichen Sitzung einzuberusen. Er ersucht die Versammelten, sich gegenseitig als Brüder zu betrachten, deren einziges Ziel „der Fortschritt unseres Volkes und die Entwickelung der sozialen Fürsorge ist". Der Großrabbiner gibt dann eine Uebersicht über die Geschichte seiner Demission, die nichts Neues bringt und nur unwesentlich von unserer Darstellung abweicht. Zu seiner Verteidigung führt er aus, daß ihm die Konvention nicht. rechtzeitig vorgelegt worden wäre, und daß er sie erst aus den Zeitungen erfahren hätte. Erst zwei Stunden nach deren Veröffentlichung fei ihm eine offizielle Mitteilung über den abgeschlossenen Vertrag zugegangen. Daraufhin hätte er den Präsidenten beider Midglissen seine Demission überreicht, da er die Verantwortung für eine solche Konvention nicht übernehmen zu können glaubte. Er sei nicht zur Einladung vom 4. Februar erschienen, weil nur er das Recht hätte, den Gismani einzuladen und nicht umgekehrt. . Auf die Konvention selbst eingehend, hält er sie nach wie vor für illegal. Die alte Konvention fei vom vorherigen Gismani bereits annulliert worden. (Diesen Gewaltstreich haben die Afchkenasim stets als ungesetzlich zurückgewiesen.) Dann, wiederholte der Großrabbiner seine Anschauung über Sefardim und Aschkenasim, wie er sie bereits in feinem letzten Interview zum besten gab, ferner, daß er keine Spaltung des Judentums wolle, daß aber die Konvention eine solche Spaltung brächte. Er bestritt ferner dem Güsmani das Recht, den Aschkenasim eine Gabellaquote zu bewilligen und erklärte, daß dieses Recht nur dem Oumoumi zustehe. Seine Eminenz schließt mit dem Ersuchen, die Angelegenheit in aller Ruhe zu beraten. „Es handelt sich nicht," sagte er, „um eine Anschuldigung, sondern um eine Aufklärung.- Es handelt sich um eine Rechtsfrage, und es kann daher weder Feinde noch Sieger oder Besiegte geben. .Jeder prüfe sich und urteile nach bestem Wissen und- Gewissen." Nach Erledigung seines Exposes zog sich Seine Eminenz zurück und überwies das Präsidium dem Vizepräsidenten des Nationalrats-Nahmias Bei— der Präsident des Oumoumi, der Deputierte von Konstantinopel, Ditali Effendi Faraggi, ist nicht erschienen, was sehr stark bemerkt wurde. Es entspinnt sich eine lebhafte Debatte, ob der Großrabbiner das Recht hätte, dem Sitzungssaal fernzubleiben. Nessim Effendi Rouffo bedauert die Abwesenheit des Großrabbiners, da er gern an ihn welche Fragen gerichtet hätte. Die Majorität hält dagegen die Anwesenheit des Großrabbiners nicht für absolut notwendig. Im Namen des Zentralkonsistoriums beginnt daraufhin Nessim Effendi Rousso mit seinem Expose. Dasselbe ist im gleichen konzilianten Ton gehalten wie das des Großrabbiners. Die Aschkenasimfrage, meinte er, dürfe picht dargestellt werden als eine Abweichung in der Interpretation des Gesetzes. Sie muß aufgefaßt werden als Teil des Problems der ottomanischen Judenheit. Er gibt eine Uebersicht über das Programm und die Tätigkeit des Gismani, wie ich sie bereits im ersten Kapitel entwickelt habe. . Er fährt fort, wenn das Judentum sich entwickeln soll, so braucht es an erster Stelle „I/Union et la paix". Da auch Seine Eminenz den Frieden wünscht, so seien sie ja beide im Prinzip einig. Nur ginge beider Weg, zum Frieden zu gelangen, auseinander. ■ Er fährt fort, indem er der Schilderung des Großrabbiners verschiedene Lücken und Ungenauigkeiten nachweist. Die Konvention sei dem Großrabbiner rechtzeitig' unterbreitet worden. Wenn sie jedoch schonvorher in der Zeitung - erschien, so'fei das die Folge einer Indiskretion und nicht die Schuld des -Gismani... Er. schildert,. welche Schritte er und das Zentralkonsistorium unternommen hätten, um den Großrabbiner zur Zurückziehung feiner Demission zu bewegen. Stets sei er aber, auf die stärkste Unversöhnlichkeit gestoßen. Oft-auch auf eine merkwürdige Unentschiedenheit des Entschlusses seitens des Großrabbiners. Redner führt aus, daß es eines Großrabbiners nicht würdig wäre, daß er die Negierung von der beabsichtigten Wahl eines Kaimakams in Kenntnis fetzte. Er bedauert, daß man der Negierung Gelegenheit gegeben hätte, sich in eine rein interne jüdische Angelegenheit hineinzumischen und so einen bedauerlichen Präzedenzfall geschaffen hätte. Er meint, es wäre im Interesse der nationalen Ehre würdiger gewesen^ die Angelegenheit unter sich auszutragen. Er sucht dann den Nachweis zu führen, daß die Konvention von Anfang bis Ende legal wäre. Er erklärt die Behauptung des Großrabbiners für falsch, daß die ottomanischen Aschkenäsim in der Minorität wären, während die „Oesterreicher" die Majorität darstellten, indem er sagt, daß nach den von der Regierung .für die Wahlen aufgestellten Listen Galata und Pera allein 6000 ottmanische Aschkenasim zählten, während diese Viertel nur 108 Oesterreicher aufwiesen. Nach anderthalb Stunden schloß er seine sehr interessanten Ausführungen, indem er die Versammlung ersuchte^ die Konvention mit den Aschkenasim zu approbieren.' Ein Vertreter der Oesterreicher erklärt, daß die Konvention illegal wäre. Ein spaniolischer Delegierter erklärt die Konvention für einen großen Fortschritt im Interesse des ottomanischen Judentums. . Ein aschkenasischer Delegierter dankt dem Gismani für seine tapfere Haltung im Kampfe gegen die Uebergrifse des Großrabbiners. Der Vizepräsident des .Zentralkonsistoriums und Präsident der aschkenasischen Kultusgemeinde, Herr Reisner, erklärt dem Dele- - gierten der Oesterreicher, Dr. Rosenthal, daß er selbst mehrfach für den aschkenasischen Gesichtspunkt eingetreten sei, und daß cr ihm selbst — Reisner — einmal zugerufen hätte, er hätte die Aschkenasim an die Spaniolen verkauft. (Lachen.) Redner weist die Bemerkung des Großrabbiners, daß die Aschkenasim eine Minorität in ihren eigenen Reihen repräsentierten, energisch zurück. Die geringe Anzahl der Stimmen sei lediglich eine Folge des Jndifferentismus der Massen. Er richtet an . die Spaniolen die Frage, wieviel Stimmen sie denn selber aufbrächten, und sie feien doch über 70 000. Er verteidigt zum Schluß die Legalität und den Zweck der Konvention. Nachdem noch mehrere Redner teils für, teils gegen die Konvention das Wort ergriffen, werden die Debatten geschlossen, und es tritt eine kurze Pause ein. Nach Wiedereröffnung der Sitzung . teilt der Präsident mit, daß fünf Anträge eingelaufen sind. -Der erste Antrag von Chekib Effendi Adout verlangt die glatte Annullierung der Konvention wegen Ungesetzlichkeit. Es wird über diesen Antrag abgestimmt. Die Majorität mit 33 Stimmen erklärt sich gegen den Antrag, während 30 Stimmen für den Antrag stimmten. Diese Abstimmung bedeutet die Zustimmung der, Majorität zu der Konvention. Die anderen Anträge werden nach diesem Resultat zurückgezogen. Die Nahoumisten erheben einen fürchterlichen Lärm, die Niederlage kommt ihnen überraschend; die Unruhe wird immer größer: .. der Präsident ist unfähig, die Ordnung wieder herzustellen und hebt die Sitzung auf. Dieselbe hatte 5lA Stunden, von 10 bis 144 Uhr nachmittags, ununterbrochen gedauert. Mit den Konsequenzen dieser Abstimmung für den Großrabbiner und der Zukunft der.jüdischen Gemeinden in der Türkei werde ich mich in einem späteren Aufsatz beschäftigen, x

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