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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1912-05-24 · Heft 21 (24.5.1912) · p. Seite 248

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
76 (1912)
Issue
Heft 21 (24.5.1912)
Date
1912-05-24
Page
Seite 248 (sequence 8)
Language
German
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weise erregte Sliinmunsg < der Versammlung 'üeemflützte spätere Er-. klärung zog Herr Rechtsanwalt Kollenscher aber auch diese Erklärung - zurück und behielt sich vor, seinem Protest auch eine Folge 'zu geben. Wie ein Präzeptor des Gemcindetagesi erhoffte er sich! davon eine erzieherische Wirkung ans den D. J. G.-B. Die Herren Professor Gutt- . man, Landtagsabg. Wolsf-L: sf r und selbst Herr -Loevy-Rawi-tsch geißelten das Verhalten des Herrn Rechtsanwalts Kollenscher auf das deutlichste, und besonders die Herren Juristen betonten, daß der Protest des Herrn Kollenscher sich nur gegen die Wahl des Präsidiums, nicht gegen : die Beschlüsse der Statuten beziehe, sein Protest also in dieser Hinsicht irrelevant sei. Dann wurde die Statutenänderung mit der Aenderung der Friedensbedingungen eil bloc a'ng enomin e n und mit Friedenstönen klangen die erregten Debatten des Tages aus. Erwähntsei schließlich, daß auch noch eine Resolution-angenommen wurde, in der es als eine dringende Aufgabe bezeichnet wurde, daß im Ausschuß des D. I. G. B. tunlichst alle Richtungen innerhalb der deutschen Judenheit ihre Vertretung finden. -$*4- Sie Tätigkeit des Mig'litz Gismsni. Sie Semisston des Grotzrakbiners. Ser Zusammentritt des Miltitz Oumoumi. Von Hugo Sußnitzki. (Schluß.) m 1. Februar erschien ein Jnterwiew des Großrabbiners in der „Liberty". In demselben mühte er sich in einem krausen Gedankengang ab, die Ungesetzlichkeit der Aschken asimkonventio n zu demonstrieren.. Am 2. Februar wies der Präsident des Güsmani Nissim Effendi Rousso die Behauptungen des Großrabbiners durch die „Aurore" zurück. Am gleichen Nachmittag hielt der Güsmäni eine Sitzung -ab und bekräftigte die Gesetzlichkeit und Gültigkeit der Aschkenasimkonvention, ohne sich indessen zur Demission zu äußern. Er forderte Rabbi Nahoum aus, in der für den 4. Februar anberaumten Sitzung zu erscheinen, um ihm die angebliche Illegalität nachzuweisen. Herr Nahoum zog es vor, zu dieser Sitzung nicht zu erscheinen. Den sonst äußerlich höflichen Großrabbiner schien es genügend, dem Zentralrat auf einem nichtunterzeichneten Papierfetzen wissen zu lassen, daß er die ganze Angelegenheit der Regierung unterbreitet hätte. Inhalt und Form war die schlimmste Verhöhnung der höchsten jüdischen Behörde. Man schritt zur Abstimmung. Die durch die Verhöhnung noch verwittertere Stimmung zeigte sich in der Einstimmigkeit der Annahme der Demission. Es wurde beschlossen, am nächstfolgenden Tage zur Wähl eines Kaimakams (Locum-Tenens) zu schreiten. Erst am 5. Februar (die Mitteilung an den Güsmani stimmte also nicht ganz)'reichte Nahoum Effendi seine Demission bei der Regierung ein. Wie wenig ernst es ihm indessen mit der Amtsniederlegung war, geht daraus hervor, daß er es — es ist kaum glaublich, aber wahr — durch eine Denunziation verstand, die Wahl eines Locum-Tenens zu verhindern. Denn zu der Sitzung vom 5. Februar konnte er dem Konsistorium ein Takrir der Regierung überreichen lassen, in welchem der Güsmani ersucht wird, von der Wahl eines Locum-Tenens. so lange absehen zu wollen, bis die Motive für den Rücktritt des Großrabbiners geklärt sind. Nun setzte eine große Bewegung ein — gegen ihn. In, Balat, Haskeuy, Ortakeuy, alles Zentren jüdischer Massenwollte man nichts mehr von ihm wissen. Mit Ausnahme einer einzigen Zeitung hatte er keine gute Presse. Die Zeitungen in der Hauptstadt und-in der Provinz, wie Saloniki, Smyrna, Adrianopel, Jerusalem, ergingen sich gegen ihn in den schärfsten Ausdrücken. _ Die Taktik des Großrabbiners ging dahin, den- Oumoumi einzuberufen, und vor demselben den Gismani in Anklagezustand zu versetzen. Er hoffte, daß es ihm gelingen würde, durch ein Mißtrauensvotum das Zentoalkonsistorium; hinwegzufegen. Allein der Gismani erläßt ein Communiquä an die Mitglieder der Nationalversammlung, welches.sie,, verwarnte, irgendwelcher Einladung zu'einer Sitzung Folge zu.leisten, da niemand anders als der Gismani das Recht habesie' einzuberufen, „Io Franä-rabbin etant demissionnaire.“ - Am 10. Februar überreichte der G'ismani dem Justiz- und Kultusminister Memdu Bei einen Takrir, in welchem er um die Erlaubnis ersucht, nunmehr, da alle Versuche zur Herbeiführung eines Friedens gescheitert sind, zur Wahl eines Kaimakams zu schreiten . . . Nun begeht Haim Nahum Effendi das Saltomortale seiner ganzen Ehre und Würde. Er zieht die „unwiderrufliche" Demission bei der Negierung „im Interesse des gemeinsamen Friedens" wieder zurück. * . - Nun sammeln seine Anhänger Unterschriften für eine Adresse, die die Regierung ersuchte, das „geliebte Oberhaupt" auf seinem Posten zu belassen. Die Gegner tuen das gleiche gegen ihn und verlangen feine schleunige Entlassung. Die Antwort der Regierung auf die Zurückziehung der Demission war trotz der diplomatisch gewundenen Sprache eine schärfe moralische Ohrfeige. Der Justizminister verwundert sich, daß der Großrabbiner zu einer Zeit seinen Posten verlassen wollte, wo nach seiner eigenen Aussage Illegalitäten begangen worden seien und die Gemeinde in einem solch kritischen Augenblick dem Zufall zu überlassen beabsichtigte. Er ersuche ihn, den Miglliß Oumoumi einzuberufen und auf seinem Posten so lange auszuharren, bis dieser , sich ausgesprochen hätte. Der Termin für die'Einberufung des Oumoumi wurde aus den 17. März festgesetzt. Unterdessen gab man sich die redlichste Mühe, die öffentliche Meinung durch Intrigen und Verdrehungen zu verhetzen und irrezuführen. Auch an Interviews mangelte es nicht. In einem dieser Interviews erklärte sich sogar Seine Eminenz für einen begeisterten Nationalisten; ferner geruhte er, seiner Meinung dahin Ausdrück zu geben, daß es zwischen Aschkenasim und Sefardim gar keinen Unterschied gäbe, daßsie sogar eine gemeinsame Sprache hätten, das Hebräische. Daß die einen zwar Spaniolisch, die anderen dagegen Deutsch respektive dem deutsch-jüdischen Dialekt sprechen, sei nur eine . . . ganz vorübergehende Erscheinung und ohne tiefere Bedeutung. Gegen die Zionisten hätte er auch gar nichts, er hätte sie auch nie bekämpft wie Saloniki oder Smyrna (sie!) ... Wie man sieht, kam es dem Großrabbiner auf einige kleine Widersprüche gar nicht an; vergessen waren seine Känrpfe gegen den Zionismus, seine Gegnerschaft gegenüber dem Hebräischen usw. Dieses Bekenntnis zum Nationalismus zog Herrn Nahoum übrigens die schärfsten Angriffe seitens der Nahoumisten zu. V. Der große Tag. Vor dem" Großrabbinat sind zwei Kawassen postiert, die Räbbinatsdiener sind in großer Livree, alles macht den Eindruck eines „großen Tages". Die Delegierten des Nationalrats,. des Zentralkonsistoriums, ferner der „Waad Ruhani" (des geistlichen Rats) beginnen schon um 9 Uhr einzutreffen. Die Sitzung ist für )410 Uhr anberaumt. Die Oumoumisten diskutieren eifrig, eine scharfe Spannung liegt in der Luft, der Journalistenraum ist stark besetzt, erst gegen 10 Uhr füllt sich der Raum vollständig. In den Saal mündet die schwere Tür eines kleinen Zimmers; diese Tür wirkt heute geheimnisvoll; denn hinter ihr trifft Seine Eminenz die letzten Vorbereitungen zur Schlacht; befreundete Delegierte läßt er zu sich Hineinbitten. Knapp nach 10 Uhr läßt Seine Eminenz den Präsidenten des Gismani Nissim Effendi Rousso fragenob die

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