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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1912-05-24 · Heft 21 (24.5.1912) · p. Seite 243

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
76 (1912)
Issue
Heft 21 (24.5.1912)
Date
1912-05-24
Page
Seite 243 (sequence 3)
Language
German
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gemeinden Preußens die gegenteilige Aüssassustg zu herrschen scheint, so liegt das vermutlich daran, daß man sich durch den Wortlaut des § 41 des Gesetzes irresühren läßt. Man nimmt eben an, jeder in einer Gemeinde ansässige Ausländer, wofern er nur männlichen Geschlechts, volljährig und unbescholten sei, sich selbständig ernähre und während der letzten drei Jahre pünktlich seine Steuern entrichtet habe, müsse ohne weiteres in die Wählerlisten ausgenommen werden. Man übersieht dabei, daß § 41 das Recht zur Wahl der Repräsentanten noch von einer weiteren, besonders wichtigen Voraussetzung abhängig macht: von der Gemeindemitgliedschast. Die nicht-staatsangehörigen Juden sind- .nun aber, wie dargetan, nach dem Willen des Gesetzgebers nicht Mitglieder der Synagogengemeinde, in deren Bezirk sie sich niedergelassen haben, und müssen daher als Wähler von vornherein Ausscheiden. (Fortsetzung!o!gr.) Dir Wochr. Berlin, den 21. Mai 1912. as wichtigste Vorkommnis der abgelausenen Woche ist die XIII. außerordentliche Tagung des D. I.. G. B., über welche die Leser einen ausführlichen Bericht an anderer Stelle finden. * Sodann ist die Verhandlung im preußischen H e r r e n h a u s e zu erwähnen, über die ich nach dem „Berliner Tageblatt" die folgende Darstellung mitteile: lieber den Gesetzentwurf betreffend die Verhältnisse der Berliner Synogogengemeinde berichtet namens der Kommunalkonunission Landeshauptmann Dr. v. D z i e mb o w ski. Er schlägt aus Grund des Studiunis der Petition die Ablehnung betz. Gesetzentwurfs vor, der der Berliner Synagogengemeinde gestatten will, die Höchst- Zahl der Repräsentanten von 21 aus 45, die der Vorstandsmitglieder von 7 auf 15 zu erhöhen und bis zu '% der Gesamtzahl der Vorstandsmitglieder zu besolden. Wir . erkennen die Verwaltungsschwierigkeiten der aus 140 000 Seelen angewachsenen Gemeinde an und würdigen auch die Anstrengungen der 19 Teilgemeinden für ihre Schulen, Synagogen usw. Bei den letzten Gemeindewahlen ist das Zahlenverhältnis Zwischen der positiven, orthodoxen und der Resormrichtung hervorgetreten. Der positiven Richtung muß durch die Sicherung einer entsprechenden Vertretung im Vorstand die Ausübung ihrer religiösen Ueberzeugung verbürgt werden. Gegen die Besoldung der Vorstandsmitglieder haben wir sehr erhebliche Bedenken, die in der Kommission nicht zerstreut wurden. Aehnliche Verhältnisse bestehen in manchen Gemeinden. Ein allgemeines Gesetz wäre also angebrachter. Ministerialdirektor Dr. Freund: Das Gesetz soll den Verwaltungsapparat modernisieren,, was bei dem großen Vermögen der Gemeinde nötig ist. Die Staatsregierung bittet um Annahme des Entwurfs. Die Entscheidung der Kommission war eine Folge von Petitionen um Dezentralisation, die von gewissen Gruppen eingebracht waren, die behaupten, ungenügend vertreten zu sein. Eine sachliche, systematische Absonderung, wie sie da gewünscht wird, kann nicht durch die verlangte örtliche Absonderung erreicht werden. Das Gesetz steht einer weiteren Dezentralisation aber nicht im Wege, wie zum Beispiel der Einführung des Elberfelder Systems in der Armenpflege. Die Ablehnung der Vorlage würde nur eine organisatorische Verschlechterung bedeuten. Oberpräsident a. D. Dr. Graf v. Zed l i tz - Trützschle r : Es darf nicht so aussehen, als lehnten wir eine Aenderung des Statuts ab. Eine Vermehrung der Funktionäre, sogar in unbeschränkter Zahl, soll gewährt werden. Die Begrenzung dieser Vermehrung ist ein Eingriff in die Selbstverwaltung der Judengemeinde. Zunächst müßten ihre schwierigen organisatorischen Verhältnisse untersucht werden. Wir wollen keinerlei Einmischung in die inneren Gemeindeverhältnisse, aber die Minderheit muß auch zur Geltung kommen. Bei 3900 Minderheitsstimmen gegen 5200 der Mehrheit wurden in den letzten Wahlen sechs bis sieben Repräsentanten und gar kein Vorstandsmitglied der Minderheit konzediert. Die Minderheit b e s ch wert s i ch m i t R e ch t über Beschränkung ihrer religiösen Interessen in den Synagogen, sowie darüber, daß die Charlottenburger Gemeinde von 400 000 Mark Steuern nur 80 000 Mark für die konservative Minderheit auswendet/ die auch bei Besetzung der Beamten und Rabbinerstellen und beim Religionsunterricht benachteiligt wird. Das alles soll doch erst aufgeklärt und dann ein entsprechendes Gesetz'vorgelegt werden. (Bravo!) Oberbürgermeister Dr. Bender -Breslau: Da wir darin einig sind, daß die Vermehrung der Vorstandsmitglieder wünschenswert ist, könnten wir doch diese allein beschließen.; Ministerialdirektor ,F r e u n d : Wir sind vollkommen bereit, die vom Grafen v. Zedlitz erwähnten Resormsragery zu prüfen und exnst zu erwägen, aber das hat mit der Verabschiedung dieser Vorlage nichts zu tun. Gegen den Antrag Bender haben wir nichts einzuwendeni Die Vorlage wird einstimmig abgelehnt. Die Resolution der Kommission, auf Grund einer Prüfung der Verhältnisse ein neues Gesetz vorzulegen, einstinnuig angenommen und die Petitionen als Material überwiesen.; Dieser Beschluß wie die ganze Verhandlung sind höchst bedauerlich. Die Voraussetzungen, von denen der Berichterstatter und der Hauptredner ausgingen, sind absolut falsch. Von einer gerechtfertigten Beschwerde der Minderheit kann durchaus nicht die Rede sein. Unter den sieben Berliner Gemeindesynagogen, wobei die noch gar nicht eingeweihte in der Fasanenstraße mitgerechnet ist, sind drei orgellose, unter den Rabbinern gehören zwei, darunter einer der jüngstgewählten, der streng orthodoxen Richtung an, mindestens vier sind der Mittelpartei zuzurechnen und nur vier können als wirklich liberal gelten. Ganz abgesehen davon, was mit dem Zwecke des Gesetzes auch nicht das allergeringste zu tun hat, ist der Umfang der Geschäfte des Vorstandes ein derartiger, daß sie ohne besoldete Beamte, und zwar nicht etwa Assistenten, sondern wirkliche Vorstandsmitglieder, die Sitz und Stimme im Kollegium haben, kaum mehr ordnungsmäßig durchgesührt werden können. Es ist daher ganz außerordentlich zu beklagen, daß sich die Mitglieder der Ersten Kammer, aufgehetzt durch die Petitionen der rührigen Orthodoxie, nicht zu der klaren Einsicht erheben konnten, die den Antrag der Staatsregierung bestimmt hat, und daß durch einen derartig völlig verkehrten Beschluß die Verwaltung der Berliner Gemeinde in die allergrößten Schwierigkeiten versetzt wird. Leider aber ist bei der Bevorzugung, die die Orthodoxie in vielen leitenden Kreisen genießt, und bei der in ihren Mitteln nicht immer wählerischen Agitation, welche die Orthodoxen entfalten, um die Stimmung der Konservativen zu beeinflussen, eine wirkliche Besserung der Zustände kaum zu erwarten. * Auch im deutschen Reichstag ist wieder einmal von den Juden die Rede gewesen, und zwar über ihre Benachteiligung bei der Beförderung zu Offizieren. Der Abgeordnete Gothein hat mit vielem Humor, der vielleicht dem Ernst der Sachlage nicht völlig entsprach, einzelne Fälle der Hintansetzung gegeißelt, die daraus erklärt wurden, daß der Aspirant einmal im Geschäfte seines Vaters die Kunden bedient, oder, daß in einem anderen Falle die Tante des jungen Mannes, der sonst zum Offizier geeignet war, mit Eiern gehandelt habe. Doch was nützt all das Reden? Nach dem Gesetze können Juden ihres Glaubens wegen von der Beförderung zu Offizieren nicht ausgeschlossen werden; der oberste Kriegsherr und manche Kriegsminister haben.erklärt, daß sie grundsätzlich gegen eine solche Beförderung nichts einzuwenden habest; das Ofsizierkorps, dem der"Vorschlag obliegt, hütet sich wohl/zu sagen, daß die Ablehnung der Kandidaten wegen ihres Glaubens geschieht. Hier fehlt jede Handhabe zum Eingreifen, denn alle Beteiligten leugnen einstimmig, daß sie gegen die Juden feindlich gesinnt sind. Gegen die Vorurteile, die selbst von hoher Stelle ausgesprochen sind, daß die Juden es an Schneidigkeit, an repräsentativer Fähigkeit fehlen lassen, daß

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