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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1912-05-10 · Heft 19 (10.5.1912) · p. Seite 225

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
76 (1912)
Issue
Heft 19 (10.5.1912)
Date
1912-05-10
Page
Seite 225 (sequence 9)
Language
German
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eingeführt. Der Schlachthof wurde gesäubert, er bekam auch eigene neue Wagen zur Abholung des - Viehes und Fortschaffung des Fleisches, und ckuch sonst wurde alles im Interesse der Reinlichkeit Und Hygiene getan. Der Betrag, den die Gabella bringt, beläuft sich aus zirka 400—500 Ltq. (7—9000 Mark) monatlich/ Davon wird das Großrabbinat unterhalten und werden die, verschiedensten Institutionen unterstützt. Es gelang dem Gismani, sich bei einem hiesigen Bankhaus einen größeren Kredit zu sichern,' so daß er jederzeit feinen Verpflichtungen den Gemeindebeamten und den einzelnen Instituten gegenüber Nachkommen kann. Schließlich wurde ein Budget ausgestellt, was einen endgültigen Bruch mit der alten Schlamperei bedeutete. Nun suchte man aber auch den stetig zunehmenden Bedürfnissen durch Schaffung neuer Einnahmequellen Rechnung zu tragen. Man hat eine Kitzbahsteuer (Kultussteuer) ins Auge gefaßt, die einzelnen Punkte bereits durch'beraten und ist dabei, sie der Negierung zur Sanktion zu unterbreiten. Aber auch auf dem Gebiete der. Verwaltung ist viel geleistet worden. Ein neues internes Beamtenreglement wurde erlassen. Man schuf'den Posten eines Kanzleidirektors, der der Vorgesetzte sämtlicher Rabbinatsbeamten ist. Er ist gleichzeitig verantwortlich für die pünktliche Erledigung der einlaufenden Briefschaften, die außerordentlich zahlreich vom ganzen Lande eintresfen, eine Beschäftigung, um die sich in früheren Zeiten kein Mensch kümmerte. Wir kommen zum letzten und vielleicht wichtigsten Punkt, worin sich der Gismani hervorgetan hat, zum Bildungswesen. Er ernannte eine Kommission zur Ausarbeitung von Lehrplänen für Elementar- und Mittelschulen, für ein Lehrer- und Rabbinerseminar. Diese Kommission steht unter Leitung eines Mitglieds des Gismani, die Seele aber des Bildungswesens ist der Rabbiner der Aschkenasimgemeinde und Leiter der Schulen des Hilfsvereins deutscher Juden, Herr Dr. D. F. Markus. Ausgearbeitet und bereits genehmigt ist ein Lehrplan für das Lehrer- und Rabbinerseminar. Auch hat die Kommission dem Konsistorium ein Programm für Kindergärten und Elementarschulen unterbreitet, das demnächst zur Besprechung gelangt. II. Um solche großzügigen und für die Zukunft des ottomanischen Judentums so hochbedeut'samen Pläne durchführen zu können, dazu gehört neben dem Gelde auch guter Wille und Einigkeit. Kämpfe im Schoße der Gemeinde, wie sie leider seit Jahren hier an der Tagesordnung sind, schwächen die Arbeitskraft und verscheuchen jede Arbeitslust. Der junge Gismani sah es daher als eine seiner vornehmsten Aufgaben an, nach jahrelangem Kämpfe nicht nur einen Waffenstillstand, sondern einen wirklichen Frieden zwischen Aschkenasim und Sefardim herbeizuführen. . Es existiert eine alte Konvention vom Jahre 1890, die die Aschkenasim als selbständige Kultusgemeinde mit eigenem Siegel, eigenem Vorstand und eigenem Rabbiner (Mare de atra) anerkannte. Sie unterstand nur in religiösen Dingen dem Ehächam-Baschi, als dem geistlichen Oberhaupt des gesamten ottomanischen Judentums. Dagegen war das Großrabbinat verpflichtet, der aschkenasischen Kultusgemeinde einen Teil' der Gabella in Höhe von 4626 Piastern (800 Mark) monatlich zu entrichten. Diese Konvention hat sich nie großer Sympathien seitens der spaniolischen Großgemeinde erfreut, die aschkenastsche Selbständigkeit war ihr me recht, und das. Für und Gegen war die Ursache der bereits erwähnten Kämpfe. Auch der Chacham-Baschi tat sein möglichstes, um die Selbständigkeit der Aschkenasim zu untergraben, er verweigerte ihnen die Zahlung der Gabellaquote und schikanierte sie bei jeder Gelegenheit. Unter den Aschkenasim selbst bildete sich im Laufe der Jahre eine Art Nebengemeinde heraus, die sogenannten „Oesterreicher", die den „Ottomanen" immer viel zu schaffen machten. „Divide et impera" war nun die Losung des Großrabbiners, der diese beiden Afchkenasimgemeinden gegeneinander auszuspielen verstand und so seine Schikanen um so leichter durchsetzen konnte. Diesen Kämpfen suchte der Miglliß im Interesse der ottomanischen Judtznheit ein Ende zu. bereiten. Von beiden Seiten zeigte man sich entgegenkommend. Die Aschkenasim zeigten sich im Interesse des endlichen Friedens besonders konziliant, indem sie auf Rechnung ihrer Selbständigkeit Konzessionen machten. Am 27. Januar 1912 wurde ein neuer Vertrag zwischen dem Zentralkonsistorium und den Delegierten der aschkenasischen Juden zu Konstantinopel abgeschlossen, und zwar mit folgendem Wortlaut: Artikel 1. Der Vertrag vom 19. Juni 1890 zwischen dem sefardischen Konsistorium und den Delegierten der aschkenasischen Juden ist hinfällig. . Artikel 2. Die aschkenasischen Juden in den verschiedenen Vierteln der Hauptstadt bilden eine Kommunalverwaltung (Haschgacha) mit dem Zentralsitz im'Viertel Galata-Pera. Artikel 3. Diese Kommunalverwaltung ist einem speziellen inneren Reglement unterworfen. Artikel 4. Die Kommunalverwältung untersteht religiös und a d m i n i st r a t i v (!) dem türkischen Großrabbinat bezüglich ihrer Rechte, Pflichten und Steuererträge. Artikel 5. Das Großrabbinat respektive das Zentralkonsistorium subventioniert, wie bisher die aschkenastsche Kommunalverwaltung, mit 4626 Piastern monatlich. Hingegen nimmt sie die Lasten aller Spenden, Subventionen und Kosten für ihre Wohltätigkeits- und Schulinstitute, für ihre Administration usw. auf sich. .!/ Artikel 6. Die an Aschkenasim fremder Untertanenschaft aus den 4626 Piastern zu zahlende Subvention falle zu Lasten der aschkenasischen Kommunalverwaltung. Artikel 7. Die aschkenasischen Juden haben ihren eigenen Mare de Atra und ihren eigenen, aschkenasischen Muchtar (Standesbeamten). Artikel 8. Die Art der Regelung der der aschkenasischen Kommunalverwaltung geschuldeten Beträge bleibt einem besonderen späteren Abkommen Vorbehalten. Nach dieser Konvention hat sich die Aschkenasimgemeinde auch administrativ dem Großrabbinat unterstellt, und das. Zentralkonsistorium, das in der Wirklichkeit bisher nur ein Zenträlkonsistorium der sefardischen Gemeinde war, wurde jetzt offiziell und de knete zum Zentralkonsistorium der gesamten in der Türkei lebenden Judenschaft. Auf diesen mühselig genug zustandegekommenen Frieden antwortete der Ehacham-Bafchi mit seiner Demission. III. Zur Psychologie der Demission. Ich muß etwas weit ausholen und hier eine Milieuschilderung geben, und dies zum besseren Verständnis für die Haltung des Großräbbiners auch für Nichtkenner der hiesigen Verhältnisse. In Europa weiß man im allgemeinen von dem wirklichen Wesen der Türkei herzlich wenig. Wohl ist es bekannt, daß die Türkei kein national einheitlicher, -sondern ein Nationalitätenstaat ist, aber man weiß nicht, wie fremd und verständnislos sich die einzelnen Nationalitäten gegenüberstehen, und wie wenig eine von ihnen dominiert, sei es geistig, oder wirtschaftlich. Der national einheitliche Staat kennt nur ein Volk, eine Sprache, eine Kultur, eine Tradition, eine Geschichte. Deutschland, Frankreich sind nationale Staaten, aber auch Rußland kann dazu gerechnet werden, weil die erdrückende Majorität aus Russen besteht und die russische Sprache absolut vorherrschend ist. Aier ist kein Volk und keine Sprache vorherrschend, die Türken sprechen nur türkisch, die Griechen nur

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