Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 76 (1912)
- Issue
- Heft 18 (3.5.1912)
- Date
- 1912-05-03
- Page
- Seite 2 (sequence 14)
- Language
- German
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Zeige indessen nichts. Beunruhigendes, sie sei regulär 'und erkläresich.' Nus den normalen Verhältnissen. Die Gemeindesteuern, deren Ge-' samtbetrag auf.2 475 025 Mark veranschlagt war, Haben 2 448 857 Mark ergeben. Die Prüfung, die sich auf Stichproben beschränken müßte, habe ergeben, daß alles in bester Ordnung, korrekt und außerordentlich . sorgfältig gehandhabt wurde. Er beantragte, den Vorstand zu dechargieren und auch die Mehrausgaben im Gesamtbeträge von 48 244 33 Mark, die von der Versammlung bisher noch nicht bewilligt worden sind, nachzubewilligen. Die Versammlung beschloß dementsprechend.— In den Vorstand der Synagoge Fasanenstraße, der aus einem Vorsteher, einem Repräsentanten und mindestens fünf Gemeindemitgliedern bestehen soll, wurde von der Repräsentantenversammlung Herr Emil Pincus delegiert. In die Stistungskommission wurde an Stelle des Rechtsanwalts Dr. Eisenstädt Herr Rechtsanwalt Arthur Landsberger gewählt. In die Kommission zur Revision der Kassen und des Depositoriums wurden die Herren. Aron Hirsch, Lewinski, Siegfried Sachs, Gerson Simon und Emil Pincus gewählt. In die Veranlagungskommission wurden für das Spandauer Viertel Herr Arthur Pulitzer, für die Oranienburger Vorstadt Herr Eduard Reumann, für die westlichen Vororte Herr Alphons van Bl »eine hinzugewählt und an Stelle des Herrn Max Bloch Herr Sally Lindemann gewählt. — Die Repräsentantenversammlung stimmte dem Anträge des Vorstandes zu, daß der „Ordnung der Anstellungsverhältnisse und des Ruhegehaltes der Beamten der jüdischen Gemeinde sowie der Fürsorge für deren Hinterbliebene" ein neuer Paragraph 27a hinzugefügt werde, der folgendes besagt: Auf die nach Maßgabe dieser Ordnung von der jüdischen Gemeinde zu Berlin zu gewährenden Ruhegeld- und Hinterbliebenenbezüge können diejenigen Leistungen angerechnet? werden, die den in den Ruhestand. versetzten Beamten oder, ihren Hinterbliebenen auf Grund des Versicherungsgesetzes für Angestellte vom 20. Dezember 1911 gewährt werden. — lieber die Vorlage betreffend Vereinigung des Mincha- und Maariwgebetes an Sabbaten und Feiertagen referierte Herr Justizrat Dr. Ignatz Cohn. Es sei Tatsache, daß der Besuch des Minchagebetes sehr viel zu wünschen übrig läßt. Auf Anregung eines Mitgliedes - habe man Gutachten von Rabbinern hierüber eingeholt, die aber sehr widersprechend ausgefallen seien. Während Professor Mähbaum, Hochfeld, sich dafür ausgesprochen haben, verhalten sich Herr Rabbiner Warschauer, Dr. Stier und Dr. Blumenthal ablehnend. Dagegen habe Herr Dr. Eschelbacher sich dahin geäußert, daß einer Verbindung am ersten Feiertage keine religiösen Bedenken entgegenstände, sondern nur an Sabbaten und den zweiten Festtagen, wo etwa eine viertelstündige Pause eintreten müßte. In ähnlicher Weise hat sich Herr Rabbiner Dr. Weiße ausgesprochen. Eine derartige Vereinigung des Mincha- und Maariwgebetes bestände auch bei den Täüuudvereinen. Auf seine Erkundigung in streng orthodoxen Kreisen habe man ihm gesagt, es sei zulässig, wenn zwischen Mincha- und Maariwgebet eine Pause von zwanzig Minuten — im.Notfall genügen 16^ — zwischen den beiden Gebeten läge. Deshalb beantrage er, und die Versammlung stimmte.ihm zu, die Annahme der Vorlage. Danach soll am Ausgange der Sabbat- und Festtage das Maariwgebet unmittelbar an das Minchagebet angeschlossen werden/derart, daß zwischen beiden Gebeten eine Pause von zehn bis fünfzehn Minuten gemacht wird, die, falls das Maariwgebet mit Begleitung des Chors oder der Orgel - stattfindet, durch Chorgesang beziehungsweise Orgelvortrag ausgesüllt wird. In der. alten Synagoge soll an den Sabbatnachmittagen, an , denen Jugendgottesdienst stattfindet, das Minchagebet ausfallen und die Verbindung nur für die Zeit zwischen Sukkoth und Pessach vorgenommen werden. — Für die Berechnung des Dienstalters der definitiv eingestellten Religionslehrer wurden die folgenden Grundsätze ausgestellt, denen die Versammlung ihre Zustimmung erteilte: 1. Frühere . Tätigkeit als Religionslehrer an einer Schule soll voll angerechnet werden, sofern sie mindestens zwölf Wochenstunden betragen hat. 2. Tätigkeit von geringerem Umfange soll in der Weise Zusammengezogen werden, daß die Gesamtzahl der in den verschiedenen Semestern erteilten Wochenstunden durch zwölf dividiert als ebensoviel Semester angerechnet wird. 3. In denjenigen Fällen, in denen eine Lehrkraft an einer öffentlichen Schule oder, einer privaten, in der nach dem Plane einer öffentlichen unterrichtet wird, voll beschäftigt war, ohne überhaupt Unterricht in der jüdischen Religion erteilt zu haben, soll von Fall zu Fäll Entscheidung getroffen werden. --- Eine außerordentlich ausgedehnte Debatte, an der sich die Herren Professor Blaschke, Dr. Ignaz Cohn, Veit Simon, wie vom Vorstand die Herren Justizrat Breslauer und Justizrat Lilienthal wiederholt beteiligten. knüpfte' sich -an die Vorlage betreffend Herabsetzung der Pslicht- ' stündenzahl von Lehrkräften der Knaben- und .Mädchenschule. Es wurde schließlich die Vorlage des Vorstandes und in etwas abgeschwächter Form auch die zu dem'Meinüngsgegensatz Anlaß bietende Resolution des Ausschusses angenommen'. Danach wird die Pslichtstundenzahl derjenigen Lehrer der Knaben- und Mädchenschule, die die Mittelschullehrerprüfung abgelegt haben, derart neugeregelt, daß die Grundzahl der Pflichtstunden 26 beträgt. Sie ermäßigt sich nach 23 Dienstjahrm auf 24 Stunden, nach 31 Dienstjahren auf 22 Stunden wöchentlich. Bei der Bemessung der Pflichtstundenzahl wird das vokationsmäßig festgestellte Pensionsdienstalter zugrunde gelegt. Die Resolution begehrt weiter, der Gemeindevorstand möge in Erwägung ziehen, mit Beginn der nächsten Etatsperiode die folgende Neuregelung zu treffen: „Die Pslichtstundenzahl derjenigen Lehrer an der Knaben- und Mädchenschule, die vor dem 1. April 1910 angestellt waren, das Mittelschullehrerexamen aber nicht gemacht haben, ermäßigt sich bei einem Pensionsdienstalter von 23 Jahren auf 26 Stunden wöchentlich, von 28 Jahren auf 24 Stunden und von 31 Jahren auf 22 Stunden." — Die vom Gemeindevorstand Pankow für die Bewilligung der Ausnahme vom Bauverbot zum Neubau des zweiten Waisenhauses gestellten Bedingungen des Austausches zweier Terrainabschnitte an der zukünftigen Hadlichstraße und der Bewilligung der Anliegerbeiträge für diese Straße wurden debattelos genehmigt. Desgleichen erklärte die Versammlung ihr Einverständnis damit, daß von den für den Neubau des zweiten Waisenhauses in Pankow bereits bewilligten 280 000 Mark der Betrag von 265 000 Mark dem in gleicher Höhe vorhandenen Reservatsonds Und der Restbetrag dem allgemeinen Konto „Reserven" entnommen werden.'— Für den jüdischen Religionsunterricht an dem Erziehungsheim „Am Urban" in Zehlendorf wurde auch für das Jahr 1912/13 ein Kostenbeitrag von 200 Mark bewilligt. Zur Einrichtung jüdischen Religionsunterrichts an der „Höheren Knabenschule des Westens" zu Charlottenburg wurde unter den üblichen Bedingungen ein Kostenbeitrag bis zu 600 Mark, der jüdischen Vereinigung Tempelhof-Mariendorf als Beitrag zu den Kosten des Religionsunterrichts eine Subvention von 300 Mark, der Israelitischen Vereinigung Karlshorst zu dem gleichen Zwecke einschließlich von Barmizwahunterricht und Veranstaltung eines Festgottesdienstes 800 Mark, ferner dem Religionsverein Agudat Achim zu Pankow die ,bewilligte Subvention von 2100 Mark auf 2400 Mark erhöht. Und dem Synagogenverein Ahawas Schölaum auch für das nächste Jahr eine Extrasubvention von 2000 Mark bewilligt. Der Synagogenverein Beth Zion erhält eine Subvention von 7700 Mark, mit Rücksicht auf die Erhöhung der Lehrergehälter wurde sie um weitere 1500 Mark erhöht. Bewilligt wurden ferner schließlich 1000 Mark für den Verein für Statistik der Juden, wobei der Wunsch ausgesprochen wurde, es möge über den gegenwärtigen Stand der Vorarbeiten für das Werk über die jüdische Gemeinde Bericht erbeten werden, — und dem Gesamtarchiv der deutschen Juden eine Subvention von 2500 Mark. Nachdem dann noch der wissenschaftlichen Vereinigung jüdischer Lehrer und Lehrerinnen zu den Kosten ihrer Fortbildungskurse für das Jahr 1912/13 ein Beitrag von 300 Mark bewilligt worden war, wobei Herr Professor Türk den Wunsch aussprach, in Erwägung zu ziehen, ob man die Subvention nicht um 200 Mark erhöhen könne, damit den Teilnehmern die Kurse unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden können, gelangte endlich noch als dringender Antrag einstimmig die Vorlage zur Annahme: FHr die durch das Massaker in Fez in äußerste Not geratenen Glaubensbrüder in Marokko 5000 Mark dem Unterstützungswerk Zuzuwenden. Der Betrag für diesen Zweck wird dem Hilfsverein-der deutschen Juden zur Verfügung gestellt. Damit schloß die öffentliche Sitzung, der sich noch eine geheime anschloß. Berlin, 30. April.. D i'e T r a u e r f e i e r für den am 24. d. M. verstorbenen Geh. Kommerzienrat Emil Jacob fand am Sonntag, mittag im Saale des Zoologischen Gartens statt. Viele Hunderte saßen Köhf an Kopf in dem riesigen Raum, den man in eine ernste Kapelle verwandelt hatte. Der Größe der Trauer- . gemeinde entsprach die Zahl hervorragender Persönlichkeiten, die an der von einem Blumenmeer umwogten Bahre sich scharte. Im Aufträge der K a i s e r i n war -Kammerherr v. Spitzemberg erschienen und legte einen Kranz nieder. Man sah ferner den Botschaftsrat der österreichisch-ungarischen Botschaft Graf L a r i s ch, Admiral v. H o l l m a n n, Polizeipräsidenten v. Jag o w mit Geh. Oberregierungsrat' Friedheim, die Polizeipräsidenten von Char-