Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1912-05-03 · Heft 18 (3.5.1912) · page 13

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
76 (1912)
Issue
Heft 18 (3.5.1912)
Date
1912-05-03
Page
– (sequence 13)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3224737-3229015-3229034--68430-3280688
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Berlin, 3. Mai 1912 Der Gemetndebote. VetlMe zur „Allgemeinen Leitung deK Judentums". Horrelponden?en und Mschnchten Deutschland. y. Berlin, 28. April. Die heutige Sitzung de r Rep r ä sen - t n n t e u d e r s a nt ul lung lvurde vor Eintritt in die Tagesordnung mit einer Debatte über eine von dem Vorsitzenden Herrn Louis Sachs angeregte prinzipielle Frage eröffnet. Einer der Herren Repräsentanten hatte sich kürzlich aus „unbestimmte Zeit" abgemeldet,, und es war deshalb ein Ersatzmann zur heutigen Sitzung eingeladen worden. Eine halbe Stunde vor Beginn der Sitzung, gelangte nun an den Herrn Vorsitzenden die Mitteilung, daß der beurlaubte Herr. Repräsentant wieder. hier sei und an der heutigen Tagung teilnehmen wolle. Es fragte sich nun, ob der einberufene Ersatzmann oder der-Herr Repräsentant an den Beratungen und Abstimmungen teilzunehmen. habe. . Da im Vorstand der Repräsentantenversammlung Meinungsverschiedenheiten über diese Frage bestanden, und es sich mit eine prizipielle Frage handelte, wünschte der Herr Vorsitzende eine Entscheidung der Versammlung. - Nach längerer Debatte, die aber zu keiner prinzipiellen Entscheidung der Frage führte, ivnrde ein Präzedens geschaffen, indem die Versammlung entschied, daß unter den gegebenen Verhältnissen, d. h. bei verspäteter Wiederanmelduug, der -Stellvertreter die Rechte-des Repräsentanten auszuüben habe und nicht der Repräsentant, an dessen Stelle er einberufeu. wurde. — Dann wurde die Dringlichkeit zweier Vorlagen betr. die Anstellung eines Kantors und betr. die Weiterbelassnng einer Dienstwohnung an einen pensionierten Beamten beschlossen/ Beide Vorlagen wurden in die geheime Sitzung verwiesen. —; Der Vorsitzende, teilte mit, daß Einladungen zu einer Feier des 100. Geburtstages von Aron Hör Witz am 9. Mai in der Aula der Lehrerbildungsanstalt von dieser wie von dem Verein ehemaliger Schüler dieser Anstalt eingegangen seien; desgleichen der Jahres-. bericht des Vereins für jüdische Krankenpflegerinnen. Ueber eine von einem Gcmeindemitglied eingereichte Beschwerde über angeblich inkorrekte Steuereinziehung referierte sodann Herr Dr. Cohn und stellt auf Grund von eingehender Prüfung fest, daß dabei durchaus richtig vorgegangen ist und auch nicht der leiseste Schatten einer Inkorrektheit vorgekvunnen ist. Im übrigen gehedie Sache die Reprcisentantenversammlung nichts an und falle in die Kompetenz des Vorstandes. Diesem wurde die Beschwerde übergeben mit der Bitte, über die Entschließungen der Versammlung Mitteilung znkommen zu lassen. — Es wurde. hierauf eine Reihe von Zuwendungen angenommen.' Für die Innenausstattung der Synagoge Fasanenstraße sind von. den Herren Adolf Krojanker, Benas L e v y , Salomon Seligs v h n.und Berthvld Israel Geschenke gemacht, die dankend angenommen wurden; desgleichen wurde die Annahme der von den Herren Dreß Enge n und Arthur G o l d s ch m i d t ' dem Krankenhaus zur Errichtung einer Dr.-J.-H.-Goldschmidt-Bett-Stiftung gemachten Zuwendung in Höhe von 10 000 Mark beschlossen. — Zu Grabpflegc- und Wohltätigkeitszwecken sind der Gemeinde von dem verblichenen Herrn Julius Isaak testamentarisch 2000 Mark mit der Maßgabe vermacht, dafür die Pflege des Grabes seiner Cousine Elsa L eh s er zu übernehmen. Das Vermächtnis wurde angenommen. Desgleichen dasjenige des Kaufmanns Emil P h i l i p p s b o r n im Betrage von 8000 Mark zur Grabpflege und Jahrzeitabhaltung. Das Vermächtnis der Eheleute Hermann und Eugenie Rosendorff .geb. Müllerheim im Betrage von 300 Mark jährlich zu Grabpflegezwecken wurde ebenfalls angenommen und die von der Erbin, Frau Olga Oppenheimer, angebvtene Ablösung der Rente durch ein Kapital von 7500 Mark gutgeheißen. — Die Beschlußfassung über den Antrag Veit Simon, ein schleuniges Gutachten von den Gemeinderabbiueru einzufordern, ob religiöse Bedenken der Aufhebung der Trennung zwischen Männern und Frauen bei dem Gottesdienst entgegenstehen, erübrigte sich, da der Gemeindevorlland inzwischen solche Gutachten eingefordert hat. Die Versammlung beschloß, daß diese Rabbinergutachten den Mitgliedern der Versammlung abschriftlich zugehen sollen. — Ein Antrag Lewinski, der eine Abänderung des Tarifs für Gemeindesteuern mit der Maßgabe, wünschte,, daß die Steuer nicht in Prozentsätzen vom Einkommen, sondern von ben Staatssteuern erhoben werden solle, war seinerzeit einer gemischten Deputation überwiesen worden, die sich in ihrer Majorität auf den Standpunkt des Antrages stellte und die Neuordnung bereits für das Steuerjahr 1913/14 einzuführen wünschte. Der Gcmeindevorstand hat sich diesem Beschlüsse nicht anschließen können. Es schweben zurzeit verschiedene Fragen, die möglicherweise eine Aenderung des Gemeiudestatuts erforderlich machen werden, und daher ist der Gemeindevorstand der Ansicht, daß es sich empfehle, auch die Steuermodusfrage bei dieser Gelegenheit zugleich zu erledigen. Herr Lewinski verwies dabei nochmals auf die dringende Notwendigkeit einer sehr baldigen Aenderung. Der Syndikus. Justizrat Lilienthal gab die Erklärung ab, daß die Sache, keineswegs etwa auf die lange Bank geschoben werden solle; da sie in absehbarer Zeit ihre Erledigung, finden werde, könne man nicht tropfenweise an die Behörden herantreten, sondern man müsse die Revision des Gemeindestatuts mit einem Male vornehmen. Den gleichen Standpunkt hat, wie Herr Emil Pincus betonte, auch der Ausschuß III eingenommen. Die Rückäußerung des Vorstandes wurde hiernach zur Kenntnis genommen. — Aus Anlaß eines Falles, der die Versammlung kürzlich beschäftigte, indem sich ein Gemeindemitglied darüber beschwerte, daß ein von ihm freiwillig geleisteter Steuerbetrug von der Gemeinde nicht angenomemn worden sei, machte der Gemeindevorstand der Versamnckung die Mitteilung, daß eine solche Annahmeverweigerung auf Beschluß des Vorstandes vvin Oktober 1910 beruhe. Danach ist Anträgen von Gemeindemitgliedern, aus Veranlagung zur Gemeindesteuer, die nicht st a a t l i ch zur Steuer veranlagt sind, nicht stattzugeben. Eine Annahme freiwilliger Leistungen seitens der Gemeinde ist an sich zwar nicht ausgeschlossen, aber eine Veranlagung solcher Gemeindemitglieder im Sinne des Gemeindestätutes kann nicht erfolgen, Nach § 41 des Gesetzes vom 23. Juli 1647 ist die Veranlagung zu Abgaben Voraussetzung des Wahlrechts, wie es durch eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes festgestellt ist. Hiernach steht den staatlich nicht veranlagten Gemeindemitgliedern das Wahlrecht nicht zu, auch wenn sie sich freiwillig ztir Beitragsleistung erbieten. Sie haben danach auch letzterenfalls keinen Anspruch auf Aufnahme in die Wählerliste. Durch ihre Aufnahme würde übrigens auch das Recht, der wahlberechtigten Gemeindemitglieder verletzt werden, das durch die Aufnahme nicht wahlberechtigter Personen in die Wählerliste eine unberechtigte Schmälerung erleiden würde. Der Berichterstatter Justizrat Dr. Jgu. C o h n hielt den Standpunkt des Gemeindevorstandes sür absolut korrekt und die Nichtannahme freiwilliger Steuerleistungen für durchaus begründet. Im-gleichen Sinne sprach sich Herr Justizrat Dr. Veit S i m o n aus, der zugleich auf die politische Tragweite eines anderen Verfahrens als desjenigen des Vorstandes hinwies. Die Versamlmung nimmt dann von der Mitteilung Kenntnis. - lieber den Rechnungsabschluß der Hauptverwaltung pro 1910/11 berichtete in sehr attsführlicher Weise Herr Lewinski. Das Gesamtergebnis.sei gegenüber dem des Vorjahres kein besonders günstiges. Das Jahr 1909/10 hat mit einem lieberschuß von 412 909 Mark abgeschlossen, das Etatsjahr 1910/11 aber mit einem Manko von 77 029 Mark. Der Gesamtetat sei veranschlagt gewesen auf 4 430 470 Mark. Im. einzelnen seien verausgabt worden: für Andachtszwecke 784973 Mark, für Unterricht und Lehrerbildungsanstalten 510 863 Mark, für Ritualien (Koschersleisch, Quellbad usw.) 63 466 Mark, sür die Armenpflege, gesamte Wohlfahrtspflege 758 379 Mark, das sind fast 33% pCt. der gesamten Steuereingänge. Verwaltung und Bureau erforderten 324 593 Mark, Pension 52 280 Mark, Bauverwaltung 74 875 Mark, Beiträge an Lehranstalt und andere Organisationen 62 400 Mark. Die Gesamtschulden der jüdischen Gemeinde betrugen.10 788 640 Mark. Die Verzinsung erforderte 492 624 Mark, .die Amortisation 101300 Mark. Der Berichterstatter betonte, daß die Verwaltung der Gemeinde einen ganz kolossalen Umfang angenommen habe. Rund .tausend . Beamte, seien in ihrem Dienste^ tätig, 600 Angestellte und 400 im Ehrendienste der Gemeinde. Die Zensitenzahl, die 38160 im letzten Jahre betrug, hat sich um 497 gegen das Vorjahr zwar vermindert. Diese kleine Abnahme

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.