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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1912-04-19 · Heft 16 (19.4.1912) · p. Seite 185

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
76 (1912)
Issue
Heft 16 (19.4.1912)
Date
1912-04-19
Page
Seite 185 (sequence 5)
Language
German
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So lautet die offizielle Anklage. Man braucht nicht besonders scharf- . blickend zu sein, um zu sehen, worauf die Anklage trotz der offiziösen Notizen, hinausläuft. - * Nach einem Bericht des „UniVers Jsraelite" beträgt gegenwärtig die Zahl der Juden in Finnland nicht mehr als 1000 Seelen. Die Mehrzahl derselben besteht aus ehemaligen Soldaten, die zur Zeit des Kaisers Nikolaus I. gedient haben und deren Nachkommen, denen nach einer Verfügung von 1858 ein scheinbares Ansiedelungsrecht gewährleistet worden war; durch später hinzugefügte Beschlüsse des kaiserlichen Senats von Finnland im Jahre 1886, die gewisse Rechte ehemaliger Soldaten und deren Nachkommen nur auf Nichtjuden bezüglich erachten, ist das Ansiedelungsrecht der Israeliten ein äußerst unbestimmtes und schwankendes geworden. Demzufolge leben die finnländischen Juden in beständiger Gefahr, Plötzlich ausgewiesen zu werden. Es dürfte vielleicht von Interesse sein, einige der harten und zum Teil unlogischen Verfügungen zu veröffentlichen, von denen unsere finnländischen Glaubensgenossen heimgesucht sind: 1. Dos Betreten finnländischen Gebietes ist den Juden untersagt. Ans der Durchreise begriffene Juden, die sich im Lande aufzuhalten wünschen, müssen die Erlaubnis des örtlichen Gouverneurs einholen; indessen ist ihnen ein ständiger Aufenthalt im Lande verboten. 2. Zur Kategorie der Nichtchristen gehörig, sind Israeliten für den Landtag nicht wahlfähig. 3. Juden dürfen Lappland nicht aufsuchen, um dort Gold zu entdecken, noch ist es ihnen gestattet, letzteres zu ihrem Nutzen zu verwenden. (Gesetze vom 27. März 1872, 12. Mai 1875, 30. Oktober 1878.) 4. Juden dürfen in Finnland nicht Jnunvbilien besitzen. (Gesetze vom 16. Februar 1891, 28. Oktober 1903.) 5. Den Juden ist das Aufgebot (zur Heirat) untersagt, es sei denn, daß einer der Brautleute einer christlichen Konfession angehört. (Gesetz vom 6. Dezember 1869.) 6. Kindern von ansässigen Juden, die eine Ehe schließen, ist das Wohnen im Lande untersagt. 7. Es ist Juden, die mit einem ihrer auswärtigen Glaubensgenossen eine Ehe eingehen, verboten, im Lande zu bleiben, selbst wenn einer der beiden Ehegatten das Wohnrecht besitzt. (24. März 1889.) 8. Kraft des Gesetzes von 1888 ist es den Kindern zugelassener Juden untersagt, in Finnland zu leben; ebenso ist es den Kindern von Reservisten und verabschiedeten Soldaten der russischen Armee, die in Finnland nach einer Verfügung von 1886 wohnen dürfen, verboten, nach Erledigung ihrer Militärpflicht in Rußland nach Finnland zurückzukehren, um dort zu' wohnen. 9. Zur Kategorie der Nichtchristen gehörig, haben die Juden nicht das Recht, in den Staatsdienst zu treten. (24. Januar 1781.) 10. ' Zur Kategorie der Nichtchristen gehörig^ ist den Juden nicht gestattet, öffentliche Schulen zu gründen. (24. Januar 1781.) 11. Es ist den Juden nicht gestattet, ihre Religion zu verbreiten. (24. Januar 1781.) 12. Juden haben nicht die Erlaubnis, Synagogen zu errichten und Rabbiner zu unterhalten. 13. Die eines Meineids überführten Juden sind außer den vorgesehenen Strafen sofortiger Ausweisung unterworfen. 14. Juden haben nicht das Recht, Gegenstände aus Gold oder Silber, gleichviel welcher Art, zu fabrizieren, einzutauschen oder zu verkaufen. (6. Mai 1790.) 16. Das Gesetz bestraft die jüdische Schüchtart (Schechita) als einen Akt der Grausamkeit. (27. Februar 1909.) Das sind Ausnahmegesetze, welche an Härte die in Rußland herrschenden bei weitem übertreffen. Das gebildete Finnland hat kein Recht, über Unterdrückung seitens des mächtigen Rußlands zu klagen, solange es selbst und in noch weit schlimmerem Maße den Juden gegenüber nach russischer Methode verfährt. * Das in Warschau erscheinende hebräische Tageblatt „Hazefirah" blickt gegenwärtig auf ein fünfzigjähriges Bestehen zurück. Es wurde von dem vor mehreren Jahren in Warschau im hohen Alter verstorbenen-CH.. S:' S l o ni mski begründet, erschienen den siebziger Jahren eine Zeitlang in Berlin und verfolgte den Zweck, unter den Juden des Ostens Wissen und Bildung zu verbreiten. Literarisch unterstützt und gefördert von Ä r o n B e r n st e i n, dessen Freundschaft Slonimski sich zu erfreuen hatte, von Dr. K a n t o r (jetzt Rabbiner in Riga) und Leon Horowitz (jetzt Kaufmann in Hamburg), gelang es der „Hazefirah" in . die weitesten Kreise , zu dringen-und auch die Aufmerksamkeit der gehrldeten westeuropäischen Juden auf sich zu lenken. Nach der Uebersiedlung nach Warschau und dem Eintritt des genialen N. S o k o l o w in die Redaktion, begann für die „Hazefirah" eine neue Epoche ,die eigentliche Blütezeit, so daß sie bald den „Harnagid" und „Hamelitz" in den Schatten setzte und ein modernes Organ für das Gesamtjudentum wurde. Seit Mitte der achtziger Jahre erscheint die „Hazefirah" als Tageblatt, das zwar mit dem Beginn der zionistischen Bewegung eine jüdisch-nationalistische Richtung eingeschlagen hat, aber dessenungeachtet.der ursprünglichen zivilisatorischen Tendenz bis auf den heutigen Tag. treugeblieben ist. Der verehrlichen Redaktion des vorzüglich geleiteten Blattes entbieten wir zu der heute stattsindenden Jubiläumsfeier unsere aufrichtigsten Wünsche. Grnersloerlsmmlung des Mksoerrins der Deutschen Juden. m Sonntag, den 14. d. M., fand in dem neuerrichteten Heim der Berliner Logen die zehnte Generalversammlung des H i l f s v e r e i n s der Deutschen Juden unter zahlreicher Beteiligung Berliner und auswärtiger Mitglieder statt. Der Vorsitzende des Hilfsvereins, Herr Dr. James Simon, erstattete den Bericht über die Tätigkeit im Jahre 1911. Er führte einleitend aus, daß die diesjährige Generalversammlung einen Markstein in der Entwicklung des Hilfsvereins bedeute, denn sie schließe eine zehnjährige mühevolle und wohl auch erfolgreiche Tätigkeit ab. Es sei doppelt erfreulich, auch heute feststellen zu können, daß die Entwicklung des Hilssvereins weiter auswärts gehe. Die Mitgliederzahl ist auf 26 000 gestiegen. Die Einnahmen beliefen sich auf 335 000 M., denen Ausgaben in Höhe von 264 000 M. für das russische Hilfswerk und von 240 000 M. für das Schulwerk des Vereins im Orient gegenüberstehen. Die Ausgaben übersteigen also dis Einnahmen beträchtlich; der Mehraufwand mußte vom Kapital des Vereins bestritten werden. Herr Dr. Simon gab alsdann einen kürzen Ueberblick. Die Größe der Aufwendungen war bedingt durch die Fülle der Aufgaben, denen sich der Verein auch im abgelaufenen Jahre wieder widmen mußte. Die Lage der Juden in Galizien, so führte der Redner aus, ist trotz der von seiten des Staates am 25.'Januar 1911 einberusenen Konferenz zur Erörterung über die' Judenfrage Galiziens keine bessere geworden. Die jüdischen Organisationen, die für Galizien arbeiten, haben sich unter Führung der JCA vereinigt, um ein rationelles Hilfswerk für dieses Land durchzuführen. Auf Anregung dieser vereinigten Organisationen hat sich auch ein Landesverband zur kulturellen und wirtschaftlichen Hebungder jüdischen Bevölkerung Galiziens gebildet, da alles aus die Selbsthilfe und die Mitarbeit dergalizischen Kreise selbst ankommt. Die Tätigkeit des Hilfsvereins in Galizien bewegte sich im bisherigen Rahmen. Das gleiche war in Rumänien der Fall, wo die Juden politisch immer noch entrechtet sind. Das Industrie- und Handwerkergesetz, dessen Gestaltung für die Juden von. großer Bedeutung ist, »hat verhältnismäßig eine günstige. Fassung erhalten, insofern die Juden, die sonst in Rumänien als Fremde betrachtet und von Gesetzes wegen behandelt werden, in diesen Gesetzen, wenn auch nicht ohne Ausnahmeklausel, als Rumänen gelten sollen. Der Hilssverein. leiht seine Unterstützung für Rumänien insbesondere auf dem Gebiete des jüdischen Schulwesens, das von besonderer Wichtigkeit für die Juden Rumäniens ist, da ihnen die staatlichen und Gemeindeschulen de facto so gut wie verschlossen sind. In der Türkei hat der Hilssverein bei dem großen Brande in Konstantin opel im Juli vorigen Jahres tatkräftig eingegriffen; er hat bisher 30 000 Fr. überwiesen, und I für die geplante weitere Hilfsaktion, die durch Bau von gediegenen

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