Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 76 (1912)
- Issue
- Heft 16 (19.4.1912)
- Date
- 1912-04-19
- Page
- Seite 184 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Karriere, wenn meine Braut sich nicht taufen läßt. Wozu dann oft genug noch die Bitte kömmt, ihnen diesen Schritt nicht zu erschweren und die Sache so schnell wie möglich abzumachen. Besonders hart ist mir einmal der Fall einer jungen Oberlehrerin gewesen, deren ganzes Herz an ihrem Beruf hing, und in dem Konflikt, entweder auf diesen Beruf verzichten zu müssen oder die Taufe anzunehmen, obgleich sie keine religiösen Bedürfnisse hatte, fast zerrieben wurde. Man denke doch, wie die evangelischen Geistlichen dann dastehen! Zwingt sie der Staat nicht, als reine Formsache und leere Zeremonie zu behandeln, was doch Ueberzeugung und ernster Entschluß sein sollte? Oder hätten sie die Freiheit, nein zu sagen? Sie haben sie um den Preis einer ungeheuren menschlichen Härte; sie haben sie nur in der Theorie. Alle viele vornehmste adlige Familien, wie viele Offiziere und hohe Beamte müssen im stillen Gott danken, daß die Pfarrer bereit waren, die Taufe und den Uebertritt nicht ernst zu nehmen, nicht von der Ueberzeugung abhängig zu machen, sondern als Formsache zu behandeln. Es macht dabei keinen Unterschied, ob man das Apostolikum fordert oder nicht. Der Täufling, der vor der Hochzeit steht, oder dem ein befriedigender Lebensberuf winkt, sagt zuallem ja. Man kann wohl versuchen, die --Form -mit etwas Inhalt zu erfüllen, man kann auch in solchen Fällen zarter und feiner, oder oberflächlicher und mechanischer verfahren. Ich habe nie verstanden, wie Pfarrer ohne längeren Unterricht taufen konnten. Aber es bleibt dabei, der Staat zwingt sie, eine heilige, ernste Sache zur leeren Form zu machen. Er Zwingt sie auf ein Verlangen einzugehen, das nicht Verlangen nach Taufe oder religiöser Heimat ist, sondern lediglich Verlangen nach dein Taufschein. Wem die Religion eine ernste Sache ist, der muß das als eine Entwürdigung der Stellung und des Amtes eines 'evangelischen Pfarrers, ja als ein Spiel mit dem Namen Gottes empfinden. Wir haben diesen von sittlichem Ernst getragenen Ausführungen nichts hinzuzufügen, um so weniger, da wir, und mit uns alle ernst Denkenden, schon wiederholt daraus hingewiesen haben, daß die jüdischen Renegaten nicht so sehr ihrem verschmähten, angestammten, als vielmehr dem neugewählten Bekenntnis zur Unehre und zum Nachteil gereichen. Ein Jude, der leichten Sinnes den Glauben seiner Väter wechselt, kann ebensowenig ein überzeugter Christ sein, wie er früher ein überzeugungstreuer Jude gewesen ist. Aus Wien wird uns berichtet: Der Oberrabbiner von Hunsdorf, das Haupt der berühmten Hunsdorfer Jeschibah, Samuel Rosenberg, hatte einen Bruder in Paris, mit dem der fromme Rabbi jeden Verkehr aufgegeben hatte, weil dieser aus der Art geschlagene Bruder dem Judentums den Rücken gekehrt hat. Vor kurzem starb nun dieser Bruder und hinterließ dem Oberrabbiner von Hunsdorf testamentarisch 30 000 Kronen. Obgleich dieser in sehr bescheidenen materiellen Verhältnissen lebt, hat er die Erbschaft Zurückgewiesen, weil er selbst aus diese Weise nicht nüt dem Renegaten, der ihm soviel Herzeleid verursacht hat, nach seinem Tode irgendwelche Berührungspunkte haben will. * Aus Paris wird uns geschrieben: In seinem Werke über dieAlliance Israelite Universell© berichtet Herr Präsident Leven ausführlich über die Verfolgungen, denen das fanatische religiöse Oberhaupt Abdul M e d j i d unsere Glaubensgenossen in Hamadan gegen das Jahr 1893 ausgesetzt hat. Von seinen Parteigängern, die zahl- und einflußreich waren, hatten die Juden die schlimmsten Erfahrungen zu machen. Infolge der Intervention des französischen und des englischen Botschafters in Teheran wurden doch die Unruhstifter schließlich energisch gemaßregelt. Nun ist es nicht ohne Interesse hervorzüheben, daß der Sohn des betreffenden Abdul Medjid, dessen Name allein noch heutzutage die Juden in Hamadan mit Schrecken erfüllt, augenblicklich die Allianceschule in Hamadan besucht und mit seinen israelitischen Schulgenossen auf überaus freundschaftlichem Fuße steht. * DerKie wer,, Ritualmordprozeß" gibt der antisemitischen Hetzpresse erwünschten Anlaß, wieder einmal alte, längst abgetane Lügen auszuwärmen. Immer wieder wird aus das apokryphe Wort des ungarischen Ministerpräsidenten Andrassy anläßlich dös Mordes von Tisza-Eszlar zurückgegriffen, dem die „Staatsb.-Ztg." kürzlich folgende moderne Prägung, mit Nutzanwendung auf den Kiewer Mord, gibt: „Hat sich etwa bereits dort das ereignet, was im Falle des Mordes von - Tisza-Eszlar . seinerzeit - der österreichische Ministerpräsident Andrassy so freimütig berichtete? Dann würde späterhin auch in diesem Falle ein verantwortlicher Zeitgenosse als Bekenner erstehen und im Sinne Andrcissys sagen: „Wir waren von der Schuld des Angeklagten überzeugt; ebenso überzeugt waren wir aber auch, daß, wenn der des Mordes an Juschtschinski Angeklagte verurteilt wurde, noch an demselben Tage in Rußland sämtliche Juden totgeschlagen worden wären und die russischen Finanzen vor dem Ruin gestanden hätten." Der Urheber dieser Legende von Tisza-Eszlar ist, wie die „Mitteilungen aus dem Verein zur Abwehr des Antisemitis-, mus" konstatieren, der Führer der Wiener Christlichsozialen, Prinz Alois Liechtenstein, der freilich vorsichtigerweise erst nach dem Tode des Grafen Andrassy mit dieser „Enthüllung" an die Oesfentlichkeit getreten ist. Es wäre nun aber eine sehr naive Annahme, daß Gras Andrassy, der doch kein Kretin war, einem politischen Gegner erzählt haben soll, er habe eine Untersuchung in falsche Bahnen geleitet, und zwar im Gegensatz zu den Bestrebungen und Agitationen eben der Partei des Fürsten Liechtenstein. Die Behauptung des Prinzen Liechtenstein hat seinerzeit auch in Ungarn keinen Glauben gefunden. Die ehemaligen politischen Freunde und Anhänger Andrassys wendeten sich an seine beiden Söhne und forderten sie aus, hierüber eine Erklärung zu veröffentlichen. Die beiden Grafen Theodor und Julius Andrassy wollten aber damals sich nicht in eine Affäre mischen, deren Schauplatz der österreichische Reichsrat gewesen, und zwar aus politischen Gründen, aber mündlich erklärten sie, zu ihnen und im Kreise der Familie habe der Vater nie eine derartige Aeußerung getan, und dieselbe würde gar nicht mit seinen sonstigen Anschauungen übereinstimmen. Diese Erklärung ist dann auch in mehreren Büdapester Blättern veröffentlicht worden. Die „Neue Freie Presse" hat sofort (die Aeußerung des Prinzen fiel in der Sitzung des österreichischen Reichsrats' vom 10. November 1899) ihrer Verwunderung Ausdruck gegeben, daß Prinz Alois Liechtenstein-über die Aeußerung des Grafen Andrassy bis nach dessen Tode gewartet hat, und darauf verwiesen, daß das Erinnerungsvermögen des Prinzen Liechtenstein zu „Mißverständnissen" auch ' sonst beanlagt scheint. Als in der „Neuen Freien Presse" aus einer Flugschrift des Prinzen ein wörtliches Zitat angeführt worden war, leugnete der Autor, eine solche Flugschrift je verfaßt zu haben, bis ihm ein Exemplar in natura vorgelegt wurde. Zum Kiewer Ritualmordprozeß wird dem „Berliner Tageblatt" aus Kiew gemeldet: Dem Beispiel des Verteidigers des Angeklagten Beilis folgend, haben nunmehr auch die Zivilkläger, die Rechtsanwälte Schmakow und Samyslowski, als Vertreter der Mutter des ermordeten Juschtschinskis beim Bezirksgericht die Vernehmung von etwa hundert Zeugen und Sachverständigen beantragt. Die meisten der zu ladenden Zeugen sind Mitglieder verschiedener Organisationen der echt „ russischen Leute und Kriminalbeamte, die an der Suche nach den Mördern Juschtschinskis teilgenommen haben. Dem. Anträge wurde stattgegeben. Uebrigens wird jetzt auch offiziös verbreitet, daß gegen Beilis, der von den echt russischen Leuten des Ritualmordes an Juschtschinski beschuldigt wird, von dem Staatsanwalt nur Anklage wegen Mordes zu unbestimmten Zwecken erhoben worden ist, und zwar wird Beilis beschuldigt, „in Verbindung mit anderen Personen den Knaben Juschtschinski auf qualvolle Weise ermordet zu haben. Er habe den Knaben auf der Zitzgelsabrik von Saitzew abgefaßt, ihn dann selbst gefesselt und geknebelt oder dies durch einen seiner Mitschuldigen tun lassen und ihm dann mit einer stechenden : Waffe Wmrden am Kopf, an dem Halse und am Körper bei-! gebracht, die den qualvollen Tod Juschtschinskis zur Folge hatten."