Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 76 (1912)
- Issue
- Heft 16 (19.4.1912)
- Date
- 1912-04-19
- Page
- Seite 183 (sequence 3)
- Language
- German
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günstigsten Falle wirdman es dem Hellenismus zugestehen, daß er die Gemüter auf das Christentum und seine jüdische Ethik vorbereitet hat. — Im Herbst dieses Jahres wird in Leiden ein internationaler Kongreß für Neligionsgeschichte stattfinden. Den Juden ist die Teilnahme erschwert, die hohen jüdischen Feiertage fallen mit der Tagung zusammen. Das ist zu bedauern, es war angeblich nicht zu umgehen. Dem Judentum dagegen ist die Teilnahme überhaupt versagt. In nicht weniger als zehn Sektionen wird man reden und diskutieren: über die Naturvölker,' di'e Chinesen und Japaner, Aegypter, Semiten, Islam, über Indien und Iran, Griechen und Römer, Germanen, zielten und Slawen, über Malahen und Polynesier und über die christliche Religion. —"Wo bleiben die Juden? Sind sie etwa unter den Semiten zu suchen, und sollten die Reformatoren des neunzehnten Jahrhunderts vielleicht neben der Religion des Hammurabi itnb neben dem Glauben der Karthager behandelt werden? Hat die jüdische Religion keine Geschichte gehabt? Bietet sie dem Wissenschaftler keine Probleme und Aufgaben? Gehört sie nicht hinein in die. Religionsgeschichte? Oder wird man vielleicht in jenen Tagen, in denen Millionen Juden in Tausenden von Synagogen zu ihrem Gotte beten, die Entdeckung machen, daß es überhaupt keine jüdische Religion gibt? — Mag man immerhin versuchen, das Judentum totzuschweigeü! Mag man seine Wissenschaft ignorieren unb ihr den gebührenden Platz vorenthalten! Das Judentum lebt und wirkt weiter, wie es in der Vergangenheit gelebt und gewirkt hat, und ohne es zu wollen, zeugen von dieser seiner weltgeschichtlichen Bedeutung zwei Religionen, die aus ihm hervorgegangen sind. Lie Woche. Berlin, 16. April. ir beginnen diesmal unsere Wochenschau mit einer Meldung, die zwar keine spezifische Angelegenheit des Judentums zum Gegenstand hat, aber nichtsdestoweniger auch jüdische Kreise interessieren dürste. Wie nämlich von gut unterrichteter Seite mitgeteilt wird, ist bereits in allernächster Zeit eine Abänderung der. zur Wehrordnung gehörigen Prüfungsordnung für Einjährig-Freiwillige zu erwarten. Es handelt sich dabei um die Schüler von neunklassigen Mittelschulen, denen mit Genehmigung der Ersatzbehörden die Erlaubnis erteilt werden soll, zur Ablegung der Prüfung für den einjährig-freiwilligen Dienst Vor einer Prüfungskommission schon vor Vollendung des 17. Lebensjahres. Mit dieser Aenderung werden Bestrebungen von Erfolg gekrönt sein, die in der Unterrichtsverwaltung bereits seit zwei Jahren im Interesse der neugestalteten Mittelschulen vorhanden sind. Nach den geltenden Bestimmungen der Wehrordnung kann das Examen zur Berechtigung für den einjährig-freiwilligen Dienst vor einer Kommission erst nach vollendetem 17. Lebensjahr abgelegt werden. Da nun bei einem normalen Schulbesuch die Schüler der neunstufigen Mittelschulen die Schule bereits mit dem vollendeten '15. Lebensjahre verlassen und dann sich überwiegend gleich einem praktischen Berus zuwendenj müssen sie die Prüfung vor der Kommission ablegen, nachdem sie bereits zwei Jahre der Schule entwachsen sind. Hierdurch ist vielen die Möglichkeit zur Ablegung des Examens benommen. Wenn jedoch die Schüler in der Lage sind, die Prüfung in unmittelbarem Anschluß an die Schule abzulegen, würde die Berechtigung zum. einjährig-freiwilligen Dienst in weit zahlreicheren Fällen erworben werden. Diese Maßregel hatte auch unzweifelhaft eine Entlastung der höheren Schulen von solchen Schülern zur Folge, die sie lediglich mit dem Ziel der Erlangung der Reife - für den einjährlg-sreiwilligen Dienst besuchen. Die Aenderung liegt also sowohl im Interesse der höheren^ Schulen als im Interesse der Entwicklung der Mittelschulen. Nach Begutachtung der Frage durch die Reichsschulkonunissivn soll die Neuregelung dahin gehen, daß die Ablegung des Examens vor vollendetem 17. Lebensjahre solchen Schülern von neunklapigen Mittelschulen gestattet ist, die diese mit Erfolg bis zum Schluß besucht und während dßeser Schulzeit sich am Unterricht in einer zweiten Fremdsprache beteiligt haben. Der Erlaß soll rechtzeitig erfolgen, damit die Schüler, die zu Ostern die Mittelschule verlassen haben, noch in diesen: Frühjahr zur Prüfung zugelassen werden können. * . Unter der Ueberschrift „Religionsfreiheit und Kirchenreform" Veröffentlicht Pfarrer Erich F o erst er in. Nummer 11 der „Christlichen Welt" einen längeren Aufsatz, in 'dem er das Verhalten des preußischen Staates. gegenüber den. Juden einer strengen aber gerechten. Kritik unterzieht. Dem hochinteressanten Artikel entnehmen wir folgende bemerkenswerte Ausführung: . Wir wenden uns zur Lage unserer jüdischen Mitbürger; so nenne ich sie, denn die Verfassung kennt kein jüdisches Volk inmitten des deutschen Volkes, sondern nur Staatsbürger jüdischen Glaubens. An der jüdischen Religion hat der preußische Staat bisher die schwersten Unterlassungssünden begangen. Es-ist nicht wahr, daß unsere jüdischen Mitbürger überall. Religionsfreiheit in dem Sinne hätten, daß sie die Möglichkeit besäßen, die zur Erhaltung einer Religionsgemeinschaft erforderlichen Einrichtungen und Aemter zu haben.- Der preußische Staat, unähnlich dem württembergischen und badischen, ist den Juden bis heute jede zusammenfassende Organisation schuldig geblieben, in der die schwächeren Glieder Rückhalt finden könnten, und die verantwortlich wäre für den Religionsunterricht des jüdischen Nachwuchses. Alles, was in dieser Beziehung besteht, ist freiwillige Leistung jüdischer Bruderliebe. Sie ist groß. Aber sie kann nicht verhindern, daß Hunderte und Tausende mangels eines verbindenden religiösen Gemeinschaftslebens, mangels eines regelmäßigen Religionsunterrichts-in volle Religionslosigkeit versinken. Seit Jahrzehnten schweben darüber Verhandlungen; ob sie jemals zum Ziele kommen? Aber was will diese Vernachlässigung besagen gegen den fortgesetzten religiösen Druck, dem die Juden persönlich ausgesetzt sind! Es handelt sich um vierhunderttausend Personen, die zum guten Teil der Oberschicht angehören. Aber sie sehen ihre Söhne, die Lust und Begabung hätten, in den Staatsdienst zu treten, vor fast lauter verschlossenen Türen. Ihre Töchter gelten für unwürdig, einen Offizier oder Beamten oder gar einen Adligen zu heiraten. Spräche sich hierin ein Urteil über die Unverträglichkeit germanischer und jüdischer Rasse ans, so würde darin wenigstens keine Verletzung der religiösen Gewissensfreiheit erblickt werden können. Aber es ist nicht so. Es ist wicht die Rasse, es ist die Religion, um derentwillen dieser Druck geübt wird. Den Beweis liefert die Taufe. 'An dein Tage, wv -der christliche Taufschein. präsentiert iverden kann, öffnen sich alle bisher verschlossenen Türen, können Söhne alle Stufen der Beamtenlaufbahn erklimmen und den Rock des Offiziers anziehen, sind die Töchter würdig, Offizieren, Geheimräten und Grasen die Hand zu reichen, hindert nichts mehr, den Adelsbrief zu erlangen. Bedeutet das nicht, daß der Staat die Juden zum Uebertritt einladet und verlockt? Aber viel peinlicher noch wird die evangelische Kirche durch die Lage der Juden berührt. Ich stehe durchaus nicht auf dem Standpunkt/daß Juden, die zur christlichen Kirche übergehen, ein Makel anhaste. Ich habe Proselyten in die christliche Religion eingeführt, bei denen ich erleben und erfahren durfte, daß, ums sie trieb, Ueberzeugung und inneres Verlangen nach voller Heimatberechtigung in der religiösen Welt war, aus der Luther und Bach, Kant und Goethe stammen. Wo solche Motive wirksam werden, haben wir sie zu achten und-dienen ihnen gern. Aber wer kennt wie Fälle nicht, da jüdische Väter und Mütter kommen: Herr Pfarrer, mein Sohn möchte gern studieren, und, um ihm Unannehmlichkeiten zu ersparen, möchten wir ihn taufen lassen. Oder jene Offiziere und Regierungsbeamte: Ich habe mich mit einem jüdischen Mädchen verlobt, und Sie wißen, ich kann nicht Offizier bleiben, oder ich habe Schwierigkeit in meiner