Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 76 (1912)
- Issue
- Heft 15 (12.4.1912)
- Date
- 1912-04-12
- Page
- Seite 171 (sequence 3)
- Language
- German
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- 171 --- Tempels bestanden habeu muß. So viel Rätsel uns auch das merkwürdige Dokument, das die Gesetze jener Sekte enthielt, ausgibt, so viel ist sicher, daß es uns das Judentum wieder einmal von einer anderen Seite zeigt, wie wir es bisher noch nie gesehen hatten. Aber vielleicht das Merkwürdigste ist, daß es and) ein neues Licht auf die Ursprünge.des Christentums wirst und unwiderlegbar beweist, daß diese Religion im Judentume jener Zeit wurzelte. Ein einziges Beispiel soll das verständlich machen. Das neue Testament setzt die Monogamie voraus, Jesus betrachtet selbst die Ehe mit einer zweiten Frau dann als Ehebruch, wenn die erste Ehe geschieden war. Woher mag Jesus diese hohe Auffassung von der Ehe gehabt haben? Von dem Judentum doch ganz gewiß nicht! Das gestattete doch offiziell, daß ein Mann vier Frauen haben möge, der König sogar achtzehn! Wenn also Jesus die neue Forderung der Monogamie nicht aus sich selbst heraus gefunden hat, dann müssen es wohl Einflüsse fremder Völker gewesen sein, die auf ihn gewirkt, Völker, bei denen die Monogamie damals bereits dierchgedrungen war. Das klingt einfach und überzeugend, und doch ist es falsch. Jetzt haben wir hier eine echtjüdische Sekte, die dem Manne verbietet, mehr als eine Frau zu ehelichen. — Aber vielleicht liegt bei der Sekte selbst bereits fremder, möglicherweise sogar christlicher Einfluß vor? — Auch das ist ausgeschlossen, denn diese Juden berufen sich auf einen Vers des Pentateuch, in dem klipp und klar die Monogamie gefordert wird, und nur das eine ist geradezu unbegreiflich, daß bis aus den heutigen Tag kein Erklärer der Bibel daraus gekonunen ist, den Vers in dieser Weise aufzusassen. Es heißt nämlich im Leviticus (18, 18): Eine Frau zu ihrer Schwester sollst du nicht nehmen, daß sie ihre Nebenbuhlerin sei zu ihren Lebzeiten. — Man meinte nun immer, es sei hier verboten, zwei Schwestern zu heiraten, und doch weiß jeder, der auch nur die Elemente des Hebräischen kennt, daß der Hebräer die Phrase „es sagt einer zum andern" umschreibt mit: „Es sagt ein Mann zu seinem Bruder, eine Frau zu ihrer Schwester." Der Gesetzgeber, der eine zweite Ehe für unstatthaft erklären wollte, konnte kaum anders sagen als: Eine Frau zu ihrer Schwester, das heißt, eine Frau zu einer anderen hinzu sollst du nicht nehmen, daß sie ihre Feindin sei, zu ihren Lebzeiten. Das Verbot, die Schwägerin zu heiraten, hätte lauten müssen: Die Schwester deines Weibes sollst du nicht ehelichen! So ist die Monogamie eine Folge alttestamentlicher Schrifterklärnng, xmb es ist keine Frage, daß Jesus und mit ihm seine neue Religion hier einzig und allein abhängig sind vom Judentum. (Ein weiterer Artikel folgt.) Die Wacht. Berli n, den 10. April 1912. a von Deutschland diesmal nichts zu berichten ist, so mögen folgende ausländische Nachrichten hier Platz finden. In der Schweiz fahren die Juden fort, neue Synagogen zu bauen. In Luzern-, wo es 1867 nur acht jüdische Familien gab, leben nun bereits 100 Familien. Während sich früher die wenigen Juden zu Gebetszwecken in einem gemieteten Lokal versammelten, sind sie jetzt im Lause des März imstande gewesen, infolge eines von Herrn Kroner in Czarnikau gestifteten Legates ein eigenes Gotteshaus zu bauen. Die Einweihung hat kürzlich stattgesunden in Gegenwart der Delegierten sämtlicher Schweizer Gemeinden und der Behörden der Stadt Luzern. Bei dem Festmahl ergriff auch ein katholischer Priester das Wort und feierte mit beredten Worten die Toleranz. * Aus Bulgarien erhalten wir von geschätzter Seite folgendes Schreiben: . In Bulgarien existiert ein Schulgesetz vom Jahre 1909. In diesem handelt ein Kapitel von den Privatschulen; Artikel 371 lautet: „Wenn die Einkünfte der religiösen Güter ungenügend zum Unterhalt einer muselmännischen, griechischen, jüdischen oder armenischen Schule sind, so > wird das Defizit unter die Glaubensgenossen der betreffenden Stadt verteilt." Bisher ist dieser Paragraph noch nicht praktisch angewendet worden, da das Gesetz keinen Modus der Verteilung vorsieht. Da nun die jüdischen Schulen sich sehr schlecht entwickeln, seitdem sich die Allianz aus Philopopulis auf Grund des zionistischen Programms, das man ihr auserlegen wollte, zurückziehen mußte, hat sich daselbst das Bestreben bekundet, die jüdischen Schulen zu schließen und die Kinder in die öffentlichen Schulen zu schicken. Das zionistische Komitee der Stadt suchte die Schließung der Schulen 31t hindern, indem es neue Kräfte für die gesetzliche Einnahme der Schullasten zu erschließen suchte, und indem es dem Unterrichtsministerium eine neue Ausgabe von 500 000 Frank in Aussicht stellte, wenn die jüdischen Kinder in Massen in die öffentlichen Schulen übergingen. Aus Antreiben der Zionistenführer in Bulgarien fügte daher die parlamentarische Unterrichtskommission dem angeführten Artikel 371 die Worte hinzu: „Das Defizit wird ebenso erhoben wie Staats- und Gemeindesteuern." Diese wenigen Worte können in der Zukunft für die politische Lage der bulgarischen Juden eine schwere Tragweite haben, und der Hintergedanke der Regierung läßt sich kaum bezweifeln. Es wäre das erste Ausnahmegesetz gegen die Juden, das sie mit einer Spezialsteuer eben als Juden belegt. Schon ist das Unterrichtsministerium von den schlechtesten Intentionen gegen unsere Schulen erfüllt, sucht sie soviel wie möglich herabzudrücken und würde nichts lieber sehen als die öffentlichen Schulen von dem jüdischen Element zu befreien. Dieses Streben wird der Regierung durch das von den Zionisten verlangte Amendement erleichtert, indem es den Juden das Recht gibt, Steuern zum Unterhalt von jüdischen Schulen zu erheben. Die Regierung könnte unter dem Vorwand des Mangels an Lokalen, Personal und Hilfsmitteln in die Elementarschulen und Gymnasien nur eine im Verhältnis zu den leeren Plätzen stehende Zahl von jüdischen Schülern zulassen. Das Zentralkonsistorium Bulgariens hat, sobald es vom jenem Zusatz Kenntnis erhielt, wiederholte Schritte bei Ministern und Abgeordneten gemacht, um gegen dieses Ausnahmegesetz zu protestieren, das die Juden mit einer besonderen Schulsteuer belastet, während sie natürlich auch die allgemeinen Schulsteuern zu zahlen haben. Sobald das Gesetz den Grundsatz obligatorischer jüdischer Schulen zuläßt, würde es die Folge haben, die öffentlichen Schulen für ihre Kinder zu schließen. Alle Minister haben uns die Zusicherung gegeben, dieses Amendement zu ändern; trotzdem ist zu fürchten, daß das Gesetz vom Parlament angenommen wird. Die Zionisten sind eifrig bestrebt, das Amendement durchzusetzen, die Gegner des Zionismus machen starke Gegenanstrengungen. Wenn nun freilich das Gesetz auch andere Glaubensgemeinschaften zu treffen scheint, so würde es nur für die Juden schlimme Folgen haben, denn es ist stark zu bezweifeln, daß diese Ausnahmesteuer 'wirklich für die jüdischen Schulen verwendet würde. Es würde möglicherweise auch die andere sehr bedenkliche Folge haben, daß die Juden das Recht verlieren würden, für die öffentlichen Schulkomitees mjHuwählen.;;