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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1912-04-05 · Heft 14 (5.4.1912) · p. Seite 159

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
76 (1912)
Issue
Heft 14 (5.4.1912)
Date
1912-04-05
Page
Seite 159 (sequence 3)
Language
German
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WWNWWBWWW in Kieiv bei offenen Türen statt. Die Zivilklage gegen ' den Angeklagten Beilis vertritt das Mitgliedder Reichsduma Sanurslowski und,-wie nunmehr endgültig feststeht, der vereidigte Rechtsanwalt Schmakow; beide sind'hervorragende Stützen der rechtsstchenden Parteien. Als Äerteidiger des Angeklagten werden die Rechtsanwälte Grusenberg, Grigoröwitsch-Barski und andere fungieren. Auch der Rechtsanwalt Bobrischtschew-Puschkin wird zu'der Zahl der Verteidiger gehören. Dieser erklärte Ihrem Korrespondenten, daß er selbst Antisemit sei, aber an die Märchen von Ritualmorden nicht glaube, und nur zu dem Zwecke die Verteidigung übernommen hat, um dieses Märchen ein für allemal zu widerlegen. Auch der berühmte W. M. Maklakow ist gebeten worden, an der Verteidigung teilzunehmen, hat jedoch bisher eine bestimmte Zusage nicht gegeben. Erst vor kurzem hat der Minister des Innern wieder sämtliche Akten in der Angelegenheit Juschtschinski verlangt. In der Sitzung des Kiewer Bezirksgerichts, die am 21. März unter Vorsitz Grabars stattsand, wurde über die Anträge der Verteidigung wegen Hinzuziehung von 150 Zeugen und einer großen Anzahl von Sachverständigen (Aerzten und Theologen) verhandelt. Die Sitzung dauerte den ganzen Tag. Die Entscheidung des Gerichts lautete, daß von' den 150 Zeugen, die die Verteidigung beantragt hatte, nur 80 vorgeladen werden. Die Vernehmung der übrigen Zeugen, deren Aussagen hauptsächlich die Schuld der Diebesbande mit den Brüdern Misle an der Spitze, bezeugen sollten, wurde abgelehnt. Die vorgeladenen 80 Zeugen sollen die Unschuld Beilis beweisen. Auch der Antrag, als Sachverständige Aerzte und Theologen zu vernehmen, wurde abgelehnt. Der Prozeß wird vor der 11. Kammer des Bezirksgerichts, die durch ihre strengen Urteile bekannt . ist, verhandelt. Für das Publikum sind 120 Plätze reserviert. Das Interesse an dem Fall ist jedoch so groß, daß schon lange vor der Verhandlung eine Unzahl von Gesuchen um Eintrittskarten von hochgestellten Beamten, Mitgliedern der Reichsduma und des Reichsrats und der örtlichen Behörden eingelausen sind. Nur in geringem Maße werden Plätze für die russische und ausländische Presse reserviert. Es wird ein freisprechendes Urteil erwartet. Das ganze Judentum verfolgt mit fieberhafter Spannung die Vorarbeiten zu dem Prozeß. Das kann auch nicht wundernehmen, denn das Damoklesschwert schwebt wieder einmal über ^sieben Millionen russischer Juden. Der Angeklagte Beilis hat erst vor kurzem die Kopie der Anklageschrift erhalten. Vera Tschebyrjakowa, die Hauptbeteiligte an der Ermordung des Knaben Juschtschinski, wurde Ansang März wegen Diebstahls verhaftet. Jetzt ist sie.wieder aus freiem Fuße und wird, wie vorauszusehen ist, durch ihre Aussagen vollkommen klares Licht auf die schon an und für sich nicht komplizierte Sache Wersen. Mehrere Agenten und der Chef der Kriminalpolizei, die wegen ihres Verhaltens bei der Untersuchung über die Ermordung Juschtschinskis verhaftet worden sind, sind zurzeit gegen Kaution wieder aus freien Fuß gesetzt worden. Ueber gesetzliche Mißhandlung der Juden in Rußland berichten die Zeitungen. So meldet z. B. die „Freif.-Zeitung": Von der Reichsduma wurde am Sonnabend in einer Geheimsitzung die dritte Lesung der Gesetzesvorlage über die Wehrpflichtreform beendet. Lebafte Debatten ries ein von den Kadetten eingebrachter Antrag auf Streichung des Paragraphen hervor, laut dem die Familie eines Juden der sich der Wehrpflicht entzogen hat, mit 300 Rubel bestraft und die Festnahme eines solchen Juden belohnt wird. Eine Reihe von Rednern der Opposition forderten die Streichung dieses Paragraphen, der rechtlich unhaltbar sei, da er das Prinzip der persönlichen Verantwortlichkeit verletze. Der Berichterstatter der Staatsverteidigungskommission und der Gehilfe des Ministers des Innern sprachen sich für die Beibehaltung des Paragraphen aus. Der Antrag der Kadetten wurde darauf mit 103 gegen 101 Stimmen abgelehnt, der gesamte Gesetzentwurf mit 147 gegen 72 angenommen. Auch andere Blättermeldungen künden von neuem Beschränkungen und Ausnahmemaßregeln. In einer Zeitung heißt es: Die Plenarversammlung des Senats erklärte für die Aufnahme jüdischer Juristen unter die Nechtsanwaltsgehilsen eine besondere Genehmigung des Justizministers als notwendig und auch die Festsetzung des Prozentsatzes der auszunehmenden Juden als wünschenswert. In der anderen lesen wir: . ■ * \ In der heutigen Sitzung des Reichsrats wurde bei der Besprechung der Vorlage zur Reform des Gerichtswesens von 15 Mitgliedern vorgeschlagen, daß Juden nicht zu Friedensrichtern gewählt werden sollen? Justizminister Schtscheglowitow befürwortete diesen 'Vorschlag, indem er auf das von altersher bestehende Mißtrauen des russischen Volkes gegen die Juden hinwies. Der Vorschlag wurde schließlich vom Reichsrate angenommen. . Und doch wollen wir die Festesfreude uns nicht trüben lassen. Die Zeit schreitet fort trotz alledem. Die Gerechtigkeit bricht sich Bahn gegen Haß und Ungerechtigkeit. Wir glauben an den Sieg der Wahrheit, an den Triumph der Freiheit. Wie die Wintersstürme in der Natur den Lenz nicht hindern können, vielmehr fein Nahen ankündigen, so vertrauen wir, daß auch in den Stürmen der Zeit das Dichterwort sich bewahrheitet: . Es muß Doch Frühling werden! Die Milchen Keichstasssbgrordnrten. Erste Serie. n Nr. 12 brachte ich ein, wie ich glaube, authentisches Verzeichnis der jüdischen Mitglieder des gegenwärtigen deutschen Reichstags. Da ich glaubte, daß es meinen Lesern von Interesse fein dürfte, die jüdischen Vertreter des Reichstags im Bilde vor sich zu sehen, so wandte ich mich an die sieben dort genannten Herren zugleich'"mit der Bitte, mir kurze Nachrichten über ihren Lebensgang und womöglich auch über ihre Stellung zum Judentum zu machen. Bisher hatten dieser Bitte nur vier der Angegangenen entsprochen. Einzelne haben gar nicht geantwortet, von einer Seite ist mir nahegelegt worden, zu erwägen, „ob es wirklich dem Judentum -nützlich sei, die jüdischen Reichstagsabgeordneten sozusagen korporativ zu behandeln." Darauf möchte ich antworten, daß aus dem zufälligen Umstande, daß die Mehrzahl der dem Judentum entstammenden oder dem Judentum treugebliebenen Reichstagsabgeordneten der Sozialdemokratie angehören, durchaus kein Schluß auf die Stellung des Judentums zur Politik gezogen werden kann und soll. Jeder politisch gebildete Leser weiß, daß die jüdischen Sozialdemokraten weder ausschließlich von Juden gewählt, noch deswegen der Ehre ihres Mandats teilhaftig geworden sind, weil sie Juden find, sondern daß die Partei bestimmte Kandidaten aufstellt und daß die Wähler im allgemeinen gewohnt sind, der Parteileitung zu folgen. Es kann daher lehrreich fein, daß die dem Judentum angehörigen Sozialdemokraten in solchen Wahlkreisen durchgedrungen sürd, in denen sie vielleicht nicht eine jüdische Stimme aus sich vereinigt haben. Aber immerhin ist es ein Zeichen der Zeit, daß die sozialdemokratische Parteileitung keinen Unterschied im Glauben macht. Daß nur zwei unserer Reichstagsabgeordneten der Volkspartei, kein einziger der nationalliberalen angehört, soll nicht der Leitung dieser Parteien schuld gegeben werden. Es standen namentlich in der Volkspartei manche jüdischen Kandidaten zur Wahl; der Zufall oder .widrige Umstände haben gegen sie entschieden. Jedenfalls wollen wir hoffen und wünschen, daß die jüdischen Abgeordneten, welcher Partei sie auch angehören, wo es not. tut, ihre Stimme für die Juden erheben werden. L. G. I. Vertreter d er Volkspartei. Dr. Ludwig H a a s, Rechtsanwalt und Stadtrat in Karlsruhe in Baden. - 'X

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