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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1912-03-29 · Heft 13 (29.3.1912) · page 13

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
76 (1912)
Issue
Heft 13 (29.3.1912)
Date
1912-03-29
Page
– (sequence 13)
Language
German
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76. Jahrgang Nr. 13 Berlin, 29. März 1912 Betlsge zur „Allgemeinen Leitung deß Judentums Lorrtlzmnden?m und Mschrichten. Deutschland. y. Berlin, 24. März. Div heustgeLSitzung der Rep rasen-, tantenversam m l u u g wurde nach Verlesung und Genehmigung des Protokolls der vorigen Sitzung durch einige geschäftliche Mitteilungen des Vorsitzenden Louis Sachs eröffnet. Dem in der vorigen Sitzung zum Beschluß erhobenen Antrag, die zweiten Freitagabcndgottesdienste in der Synagoge Lindenstraße auch noch in den Monaten April und Mai stattsinden zu lassen, ist der Gemeindevorstaild beigetreten, ebenso den Beschlüssen betreffend die Herausgabe der Hastara-Agende mit den von dm Repräsentanten beschlossenen Abänderungen. Die beantragte Dringlichkeit der Vorlagen betreffend Bewilligung einer Ausgabe zur Ausführung von Schwellenfundamenten in Weißensee, betreffend Bewilligung einer Subvention für die Religiousgemeinde Charlottenburg und betreffend Bewilligung einer Subvention für den Luisenstädtischen Brüderverein wird beschlossen. — Von Frau Cäeilie Sommerguth sind der Gemeinde 12 000 Mark zur Begründung einer Zimmerstiftung in der Altersversorgungsanstalt zugewendet, ferner von Frau Gertrud M o s s e der Betrag von 5000 Mark zur Errichtung einer Emil-Mosse-Stistung, deren Erträgnisse für Ferienerholungsreisen der Kinder des II. Waisenhauses in Pankow zu verwenden sind, und schließlich hat Herr Konsul a. D. Julius Paul Friedemann dem Hospital der Gemeinde einen Betrag von 3000 Mark zur Verfügung gestellt, deren Zinsen alljährlich, soweit sie ausreichen, am 18. April, dem Geburtstage der verstorbenen Frau M a r t h a F r i e d em a n n, zur festlichen Bewirtung der Insassen des Hospitals verwendet werden sollen. Die Versammlung beschloß die Annahme der drei Zuwendungen. — Eine längere Debatte verursachte die Beschwerdezuschrift eines Charlottenburger GemeindtzmitgliedeS, das sich darüber beklagt, daß ihm trotz frühzeitigster Anmeldung nicht die gewünschten Plätze in der Synagoge Fasanenstraße Angewiesen seien. Trotz der Numerierung der Anmeldungen habe der Vorstand die Plätze willkürlich verteilt. Insbesondere wendet sich der Beschwerdeführer auch dagegen, daß diejenigen, die ihre Plätze in der Synagoge Lützowstraße zur Verfügung stellen, bei der Vergebung der Plätze in der Synagoge Fasanenstraße bevorzugt würden. Herr Justizrat Dr. I g n a tz. C o h n , der über die Eingabe referierte, teilte mit, daß der betreffende Herr zwei bis drei Plätze bestellt und nicht alle bekommen hat. Dä die Verteilung bereits bis zum 8. März erfolgt ist, sei die Sache eigentlich nunmehr gegenstandslos. Trotzdem das Verfahren des Vorstandes in der Zuschrift mit den recht starken Ausdrücken „unlogisch und ungerecht" charakterisiert wird, sei es doch richtig, die Sache ruhig zu prüfen. Danach aber ergebe sich Folgendes. Da im ganzen nur etwa 2000 Plätze zur Verfügung stehen, die Zahl der Anmeldungen aber weit über 4000 betrug, so müßten natürlich mehr als 2000 unberücksichtigt bleiben. Die Vergebung aber erfolge systematisch und korrekt. Zuerst würden die Ehrenbeamten, die in jener Gegend wohnen, berücksichtigt, dann die besoldeten Beamten, deren es aber höchstens 15 bis 20 in jener Gegend gebe, dann kommen diejenigen heran, die ihre Plätze in anderen Synagogen dem Vorstand zur Verfügung stellen, soweit sie gleichfalls im Rayon der Fasanenstraßesynagoge wohnen. Wenn man auch hinsichtlich der Behandlung der letztgenannten Kategorie vielleicht verschiedener Ansicht sein könne, obwohl er den Erwägungen des Vorstandes beistimme, so sei es doch zweifellos, daß der Vorstand bona fide und gerecht gehandelt habe. Diejenigen, die keine Plätze in der Lützowstraße seit Jahren erhalten konnten, seien lange Zeit hindurch immer auf den Zeitpunkt vertröstet; worden, 'da die Synagoge Fasnnenstraße fertiggestellt'sein würde. Der Vorstand mußte also doch daran gehen, fein Wort eingulösen. Gewiß, für den einzelnen, der sich in der Lage des Gesuchstellers'befinde, mag dies schmerzlich sein, und man könne den Unwillen verstehen, allein der Vorstand habe so verfahren, wie er nach der Sachlage verfahren mußte. Er beantrage bei dieser motivierten Sachlage Uebergang zur Tagesordnung/ Der Dezernent des Vorstandes, Herr" Geh. Rat Dr. Pieck betont, daß man seit Jahren den Grundsatz befolge, daß derjenige, der in einer Synagoge seinen Platz ausgibt, einen solchen in einer anderen bekommen solle. Dieser Grundsatz sei von ihm auch neulich der Versammlung kundgetan, ohne daß sich irgendein Widerspruch erhob. Im übrigen seien es ca. 900 Plätze, die auf solche Personen entfallen seien, die ausnahmslos in Charlottenburg wohnen. Da aber der Fall eintrete, daß bestellte und vergebene Plätze aus irgendwelchen Ursachen noch frei werden, sei es nicht ausgeschlossen, daß der Beschwerdeführer nachträglich doch noch zu einem Platze komme. Zuschriften oft stark beleidigenden Inhalts seien übrigens noch eine ganze Anzahl eingelaufen. Herr L e w i n s k i wünscht, daß, da jetzt eine Aenderung nicht mehr möglich sei, wenigstens bei den weiteren neuen Gotteshäusern dafür gesorgt werde, daß die in der Nähe des Gotteshauses Wohnenden vor allem berücksichtigt werden. Herr Pincu s hält es zwar für berechtigt, daß die Ehrenbeamten eine vorzugsweise Berücksichtigung erfahren, sieht aber nicht ein, warum dasselbe Recht den besoldeten Beamten Zugesprochen werden solle. Professor Blaschke: Von einem unlogischen Verfahren könne nicht die Rede sein, die Logik ist hier gar nicht im Spiele, ob gerecht oder ungerecht, wird natürlich verschieden beantwortet werden von denen, die berücksichtigt worden sind, und anders von denen, die leer ausgingen. Aber der Petent habe mit seinem Mißbehagen nicht ganz unrecht, daher solle man sagen, daß wir tun wollen, was möglich ist. Der Redner erinnert daran, daß, als vor Jahren gleichfalls ähnliche Beschwerden einliesen, das Verlangen gestellt wurde, mit dem Vorstand über Grundsätze der Verteilung gemeinsam zu verhandeln. Das wurde abgelehnt, weil die Regelung dieser Angelegenheit ausschließlich in die Kompetenz des Vorstandes falle. Dies halte er auch heute für richtig. Herr B adt vom Vorstand erklärt, daß eine Zusage auf nachträgliche Berücksichtigung unmöglich sei. Die Gerechtigkeit verlange, daß mail durchaus nach der Reihe gehe. Die Zahl der besoldeten Beamten, die Plätze in der Synagoge Fafanenstratze haben, sei 15 höchstens 20, die alle in unmittelbarer Nähe der Fasanenstraße wohnen. Der Not werde nicht eher gesteuert werden können, als bis man neue Synagogen in Aussicht nehme. Er könne Mitteilen, daß zurzeit Erhebungen im Gange seien, eine neue Synagoge im Stadtteil Friedenau-Schöneberg oder dort in der Nähe zu bauen. Nach einigen weiteren Bemerkungen der Herren Professor B l a s ch r e und Iustizrat Dr. I g n a tz C oh n wird die folgende' von Professor Blaschke beantragte Erklärung angenommen: „Die Versammlung beschließt: In der Erwägung: 1. daß das Verlangen des Herrn Petenten nach einem Platze in der Synagoge Fasanenstraße nicht unberechtigt erscheint, 2. daß es nach den Erklärungen des Gemeindevorstandes schwer möglich sein wird, dem Verlangen gemäß dem Herrn Petenten einen Platz in der Synagoge Fasanenstraße zu geben, 3. daß in anderer Weise Mittel gefunden werden können, dem Verlangen zu entsprechen, heute zur Tagesordnung überzugehen." Damit wird dieser Gegenstand verlassen. — In die Armenkommission wird an Stelle des verblichenen Herrn Adolf Rothstein Herr Rechtsanwalt Dr. Fritz La m m, an Stelle des Herrn Oscar Wassermann Herr Dr. Hermann Rosenb erg und an Stelle des Herrn Rechtsanwalt Dr. Emil Abrahamsohn Herr Professor Dr. Alexander C z e m p i n gewählt. Zur Anschaffung von 1000 Exemplaren des liturgischen Liederbuches wird der verlangte Betrag von 700 Mark zur Verfügung gestellt. — Der Rechnungsschluß des Quellbades ergibt gegenüber dem Etatansatz eine Ersparnis von 857,97 Mark. — Es werden sodann debattenlos bewilligt: zur Anschaffung und Aufstellung von vier weiteren Spendenbüchsen auf dem Friedhof Weißenfee 700 Mark, zum Ankauf von vier Thorarollen 2036 Mark, zur weiteren Verlängerung der Umfriedungsmauern des Friedhofs in Weißensee 24000 Mark, zur Einrichtung einer Lichtanlage iur Magazin raum des Gesamtarchivs der deutschen Juden ein Betrag bis zur Höhe von 1300 Mark, für die Einrichtung von zwei Spielnachmittagen für die Schüler der Knabenschule ein Betrag bis zur Höhe von 200 Mark pro Jahr, zur Einrichtung besonderen jüdischen Religionsunterrichts am königlichen Prinz-Heinrich-Gymnasium in Schöneberg für die Zeit vom. 1. April 1912-bis 31. März 1916 ein Betrag von 1120 Mark

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